Viele Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft glauben immer noch, dass Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit vollständig abgesichert sind. Leider ist dies nicht immer der Fall, denn Beamte sollten in fast jeder Phase ihrer Laufbahn, ob sie nun Anwärter, Beamte auf Probe oder Beamte auf Lebenszeit sind, im Falle einer Dienstunfähigkeit gut abgesichert sein.

Die geeignete Vorsorge treffen

Wie in allen anderen Berufen besteht auch im öffentlichen Dienst die Gefahr, dass die Fähigkeit zur Ausübung der bisherigen Tätigkeit verloren geht. Statistiken zufolge gehen etwa 25 % der Beamten vor Erreichen des Rentenalters in den Ruhestand. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist daher für Beamte von entscheidender Bedeutung, um ihre Arbeitsfähigkeit zu schützen und ihren bisherigen Lebensstandard zu erhalten. Auf dem Markt gibt es viele Optionen für Berufsunfähigkeitsversicherungen, aber für Beamte ist es entscheidend, dass eine Vorsorgepolice eine Grundinvaliditätsklausel enthält, die ihren besonderen Status anerkennt und eine Leistung vorsieht.

Vertragsoptionen und Klauseln prüfen

Die Angebote der Versicherungsgesellschaften zur Dienstunfähigkeitsversicherung unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich des Leistungsumfangs, sondern auch in der genauen Formulierung der Dienstunfähigkeitsklausel. Bei einigen Versicherungsangeboten mit umfassender und leistungsbezogener Klausel gelten Beamte als dienstunfähig, wenn sie infolge der Feststellung einer allgemeinen Dienstunfähigkeit entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden. Bei solchen Vertragstarifen wird die Berufsunfähigkeit in der Regel schnell und unkompliziert anerkannt und die Leistungen werden durch den Nachweis der Versetzung in den Ruhestand und das damit verbundene amtsärztliche Untersuchungsergebnis gewährleistet.

Zu beachten ist auch, ob und für welche Berufsgruppen bestehende Klauseln die Leistungen einschränken. So können beispielsweise Beamtenanwärter oder auch Beamte auf Probe verpflichtet sein, sich über die gesetzliche Rentenversicherung nachzusichern, wenn sie aus dem Dienst ausscheiden, ohne eine Rentenzahlung zu erhalten. Im Mittelpunkt einer komplexen Absicherung, insbesondere für junge Beamte, sollte auch eine starke Dienstunfähigkeitsklausel im Berufsunfähigkeitstarif stehen, die keine zeitlichen Begrenzungen kennt und mit zielführenden, korrekten Formulierungen zu einer zuverlässigen Anerkennung der Dienstunfähigkeit im Leistungsfall führt.

Beamte auf Probe oder auf Widerruf benötigen in der Anfangsphase ihrer Laufbahn mehr Schutz bei Dienstunfähigkeit, was einige Versicherungsgesellschaften mit maßgeschneiderten Tarifen oder sogar Doppelkombinationsmöglichkeiten berücksichtigen.

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