Beamte erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung, sondern eine Beihilfe ihres Dienstherrn. Diese deckt anteilig notwendige medizinische Kosten und variiert je nach Bundesland und Status zwischen 50 % und 80 %. Den verbleibenden Anteil sichern sie meist über eine private Krankenversicherung ab, da die Beihilfe kein klassischer Arbeitgeberzuschuss ist.
Während Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung einen hälftigen Beitragszuschuss vom Arbeitgeber erhalten, basiert das System für Beamte auf dem Beihilferecht, das Gesundheitskosten nur teilweise übernimmt.
Wie unterscheidet sich die Beihilfe von einem Arbeitgeberzuschuss?
Da Beamte keine direkte finanzielle Beteiligung ihres Dienstherrn an ihren Versicherungsbeiträgen erhalten, sondern eine Erstattung von Krankheitskosten, stellt sich die Frage nach den konkreten Unterschieden zur klassischen Arbeitgeberbeteiligung.
Beihilfe und Arbeitgeberzuschuss unterscheiden sich in Zweck, Struktur und Empfängergruppe. Die Beihilfe erstattet anteilig medizinische Kosten, die nicht durch eine private Krankenversicherung gedeckt sind, und wird direkt an den Beamten ausgezahlt. Ihr Umfang variiert nach Status und Bundesland und deckt einen festen Prozentsatz der Krankheitskosten.
Der Arbeitgeberzuschuss reduziert hingegen Versicherungsbeiträge, fließt direkt an den Versicherer oder als Gehaltsbestandteil an den Angestellten. Während die Beihilfe ein eigenständiges System für Beamte ist, gilt der Arbeitgeberzuschuss in der gesetzlichen Krankenversicherung oder für Angestellte in der privaten Krankenversicherung.

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Warum erhalten Beamte keinen Arbeitgeberzuschuss?
Beamte erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss, weil ihr Dienstherr ihre medizinischen Kosten über die Beihilfe anteilig übernimmt. Diese deckt je nach Status 50 %, 70 % oder 80 % der Gesundheitskosten und ersetzt den Zuschuss, den Arbeitnehmer für die gesetzliche Krankenversicherung erhalten.
Während Angestellte in der GKV bis zu 50 % ihres Beitrags vom Arbeitgeber erstattet bekommen, basiert das System für Beamte auf einer Absicherung durch die private Krankenversicherung und Beihilfe.
Einige Bundesländer wie Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen bieten jedoch eine pauschale Beihilfe, die Beamten bis zu 50 % der Beiträge erstattet. Diese Regelung stellt eine Alternative zur klassischen Beihilfe dar und nähert sich einem Arbeitgeberzuschuss an. Dennoch bleibt die Beihilfe ein eigenständiges System, das nur für Beamte gilt.
Da die Beihilfe bereits eine anteilige Kostenübernahme für Gesundheitsleistungen darstellt, ist ein klassischer Arbeitgeberzuschuss nicht vorgesehen. Statt eines Zuschusses zu Versicherungsbeiträgen deckt der Dienstherr direkte Krankheitskosten anteilig ab.
Muss ich als Beamter den Beihilfeantrag aktiv stellen oder wird diese automatisch gewährt?
Ein Beamter muss den Beihilfeantrag aktiv stellen, da die Beihilfe nicht automatisch gewährt wird. Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Beihilfestelle einzureichen, entweder in Papierform oder elektronisch, abhängig von den Vorgaben des Dienstherrn.
Dafür stehen in der Regel zwei Formulare zur Verfügung: ein ausführlicher Antrag für Erstanträge oder Änderungen und ein vereinfachter Antrag für wiederkehrende Anträge ohne Änderungen. Die fristgerechte Einreichung ist entscheidend, da die Beihilfe erst nach Antragsprüfung erstattet wird.
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Beihilfe?
Die Höhe der Beihilfe hängt von Bundesland, Familienstand, beihilfeberechtigten Angehörigen und Beamtenstatus ab. Jedes Bundesland hat eigene Beihilfeverordnungen, die die Sätze variieren lassen.
Verheiratete Beamte mit Kindern erhalten oft bis zu 70 % Beihilfe. Angehörige, wie Ehepartner und Kinder, können ebenfalls Anspruch haben, wobei Kinder bis zu 80 % erhalten. Pensionierte Beamte profitieren in der Regel von 70 % Beihilfe. Die Landesregelungen bestimmen, wie diese Faktoren die Beihilfehöhe beeinflussen.
Was ist der Unterschied zwischen Beihilfe und pauschaler Beihilfe?
Der Unterschied zwischen Beihilfe und pauschaler Beihilfe liegt in der Kostenerstattung. Die individuelle Beihilfe übernimmt einen festgelegten Prozentsatz der medizinischen Kosten, meist 50 %, 70 % oder 80 %, abhängig vom Beamtenstatus.
Dafür müssen Rechnungen bei der Beihilfestelle eingereicht werden. Sie deckt auch Pflegeleistungen und weitere medizinische Aufwendungen ab.
Die pauschale Beihilfe gewährt einen monatlichen Zuschuss, der 50 % der Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernimmt, ohne Rechnungen einzureichen. Bei privatversicherten Beamten ist sie auf die Hälfte des Basistarifs der PKV begrenzt. Während die pauschale Beihilfe das Verfahren vereinfacht, gibt es keine zusätzliche Erstattung für individuelle Gesundheitskosten.
Damit ergibt sich die Wahlmöglichkeit zwischen einer flexiblen individuellen Beihilfe mit möglicher höherer Erstattung und einer unkomplizierten pauschalen Beihilfe mit fester Zuschusshöhe. Welche Option vorteilhafter ist, hängt von den persönlichen Bedürfnissen und dem individuellen Gesundheitsbedarf ab.
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