Beamte in Deutschland haben aufgrund ihrer besonderen Stellung und den damit verbundenen spezifischen Risiken und Bedürfnissen besondere Anforderungen an ihre Absicherung. Dies betrifft nicht nur gesundheitliche, sondern auch finanzielle und berufliche Aspekte.

Die Versicherungsgesellschaften bieten daher maßgeschneiderte Versicherungsangebote an, die genau auf die Lebenssituation und die rechtlichen Rahmenbedingungen von Beamten zugeschnitten sind. Die sogenannten Beamtenversicherungen gewährleisten einen umfassenden Schutz und unterstützen Beamtinnen und Beamte optimal in ihrer beruflichen Laufbahn. Die wichtigsten Versicherungen für Beamte werden hier im Detail beschrieben.

Was versteht man unter dem Begriff Beamtenversicherung?

Unter Beamtenversicherungen versteht man spezifische Versicherungslösungen, die auf die besonderen Bedürfnisse und Risiken von Beamten und häufig auch Angestellten des öffentlichen Dienstes abgestimmt sind. Diese besonderen Versicherungen tragen der Situation von Beamten Rechnung, die sich in einigen Punkten von der anderer Arbeitnehmer unterscheidet.

Dazu gehören beispielsweise besondere Tarife in der privaten Krankenversicherung, spezielle Dienstunfähigkeitsversicherungen und maßgeschneiderte Haftpflichtversicherungen. Die Beamtenversorgung umfasst auch spezielle Altersvorsorgelösungen und Beihilfeergänzungstarife. Ziel dieser Versicherungsangebote ist es, die besonderen Lebens- und Berufsrisiken von Beamten optimal abzusichern.

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Was sind die wichtigsten Versicherungen für Beamte?

In Deutschland haben Beamte einen besonderen Bedarf an gesundheitlicher, finanzieller und beruflicher Sicherheit. Daher gibt es verschiedene Versicherungsarten, die speziell auf die Ansprüche und besonderen Lebensumstände von Beamten zugeschnitten sind. Neben einem umfassenden Schutz sind diese Versicherungen auch an die rechtlichen und beruflichen Rahmenbedingungen des Beamtenverhältnisses angepasst.

Eine Übersicht über die wichtigsten Versicherungen für Beamte, die einen wesentlichen Bestandteil der finanziellen und gesundheitlichen Absicherung darstellen, finden Sie im unten aufgeführten Abschnitt.

1. Private Krankenversicherung (PKV) für Beamte

Die Private Krankenversicherung (PKV) für Beamte ist eine spezielle Form der Krankenversicherung, die auf die individuellen Anforderungen und Bedürfnisse von Beamten zugeschnitten ist. Die PKV ergänzt die staatliche Beihilfe, die einen Teil der Krankheitskosten abdeckt, so dass Beamte nur den verbleibenden Eigenanteil versichern müssen.

Die Höhe der Beihilfe ist je nach Familiensituation und Bundesland unterschiedlich und beträgt in der Regel 50 Prozent für Beamte, 70 Prozent für Ehepartner und 80 Prozent für Kinder. Die ergänzende Krankenversicherung bietet einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz, der auf den jeweiligen Beihilfesatz abgestimmt ist, um eine 100%ige Kostendeckung zu erreichen. Zudem ermöglicht sie eine flexible Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte Lebenssituationen. Die PKV garantiert allen Beamten zu Beginn ihrer Laufbahn eine Aufnahme unabhängig von Vorerkrankungen oder Behinderungen.

Für Beamte besteht die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, wobei die private Krankenversicherung aufgrund der Kostenstruktur häufig attraktiver ist. Sie bietet in der Regel umfangreichere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung und ermöglicht eine persönliche Gestaltung des Versicherungsschutzes. Die Kombination von Beihilfe und PKV bringt für Beamtinnen und Beamte meist geringere Kosten mit sich als eine gesetzliche Krankenversicherung ohne Zuschuss.

Öffnungsaktion bei der privaten Krankenversicherung

Die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherung für Beamte ist eine wichtige Maßnahme, die allen Beamten den Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV) garantiert. Diese Aktion stellt sicher, dass alle Beamten zu Beginn ihrer Laufbahn unabhängig von Vorerkrankungen oder Behinderungen in die PKV aufgenommen werden.

Die Antragstellung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung erfolgen. Dabei verpflichten sich die Versicherungsunternehmen, keinen Beamten aus gesundheitlichen Gründen abzulehnen. Seit 2019 gilt dieses Recht auch für Beamte in Ausbildung, und auch die nächsten Angehörigen können von der Öffnungsaktion profitieren.

Dies ist eine Art freiwilliger Kontrahierungszwang für die Versicherungsunternehmen und von besonderer Bedeutung, da es allen Beamten den Zugang zur privaten Krankenversicherung ermöglicht und damit eine umfassende Absicherung in Kombination mit der Beihilfe gewährleistet.

2. Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) für Beamte

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) für die Beamten ist eine speziell entwickelte Form der Absicherung, die Beamte finanziell absichert, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ihren Dienst nicht mehr ausüben können. Besonders wichtig ist dies für Berufsanfänger, Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf, da diese im Falle einer Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt erhalten.

Während Lebenszeitbeamte nach fünf Dienstjahren ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit erhalten, bietet die DU-Versicherung insbesondere in den ersten Dienstjahren eine zusätzliche Absicherung. Ein wichtiger Baustein ist die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel, die sicherstellt, dass der Versicherer unabhängig vom Beamtenstatus leistet.

Diese Versicherung deckt verschiedene Leistungen ab, wie z.B. eine monatliche Rente bei Dienstunfähigkeit und die Absicherung einer teilweisen Dienstunfähigkeit. Viele Versicherer bieten Flexibilität durch Optionen wie weltweiten Versicherungsschutz, Nachversicherungsgarantien und die Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte Lebensumstände. Im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht sich die Dienstunfähigkeit auf die Unfähigkeit, jegliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst auszuüben.

3. Diensthaftpflichtversicherung für Beamte

Bei der Diensthaftpflichtversicherung für Beamte handelt es sich um eine spezifische Versicherung, die Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes vor den finanziellen Folgen von Schäden schützt, die sie im Rahmen der Erfüllung ihrer dienstlichen Pflichten verursachen. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes benötigen eine Diensthaftpflichtversicherung, da sie im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern persönlich und unbeschränkt für Schäden haften, die sie in Ausübung ihres Amtes verursachen.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung verursacht wurden. Bei Schadenersatzansprüchen prüft die Versicherung zunächst, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind, und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Im Streitfall übernimmt sie die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten.

Die Diensthaftpflichtversicherung ist für viele Berufsgruppen im öffentlichen Dienst relevant, zum Beispiel für Lehrer, Polizisten, Verwaltungsangestellte, Soldaten und Richter. Da die private Haftpflichtversicherung bei dienstlichen Schäden nicht greift, ist eine separate Diensthaftpflichtversicherung erforderlich. Diese schützt auch vor ungerechtfertigten Ansprüchen und kann optional den Ehepartner mitversichern, wenn dieser ebenfalls im öffentlichen Dienst tätig ist.

Beihilfe für Beamte

Die Beihilfe für Beamte ist ein zentraler Bestandteil des Systems der medizinischen Versorgung für Beamte in Deutschland. Es handelt sich um einen Zuschuss des Dienstherrn zu Gesundheitsleistungen wie Arztbesuche, Arzneimittel und Krankenhausaufenthalte für Beamte und ihre Angehörigen. Die Beihilfe ergänzt die Eigenvorsorge des Beamten und ist Teil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn.

Beihilfeberechtigt sind u.a. Beamte, Beamtenanwärter, Referendare, Ruhestandsbeamte sowie deren Ehegatten und Kinder bis zur Vollendung des 25. Die Höhe der Beihilfe beträgt mindestens 50 % für aktive Beamte, 70 % für Ruhestandsbeamte und deren Ehegatten und 80 % für Kinder. Zur Deckung der verbleibenden Kosten schließen Beamte meist eine private Krankenversicherung (PKV) ab, die so genannte Restkostenversicherung.

Anders als beim Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Leistungen der Beihilfe als Kostenerstattung erbracht. Die Einzelheiten können sich zwischen Bund und Ländern unterscheiden, da es neben der Bundesbeihilfeverordnung auch Landesbeihilfeverordnungen gibt.

So werden nicht alle Kosten erstattet, bestimmte Behandlungsmethoden oder Arzneimittel können von der Erstattung ausgeschlossen sein und Beamte müssen unter Umständen einen Teil der Kosten selbst tragen. Einige Bundesländer haben Sonderregelungen wie die Kostendämpfungspauschale.

Bieten Versicherungsunternehmen spezielle Tarife für Beamte an?

Ja, Versicherungsunternehmen bieten spezielle Tarife und Versicherungslösungen für Beamtinnen und Beamte an. Diese Tarifangebote sind auf die besonderen Belange und Rahmenbedingungen von Beamten zugeschnitten. So bieten Versicherer in der privaten Krankenversicherung (PKV) spezielle Restkostentarife an, die die Beihilfe ergänzen, indem sie genau den Prozentsatz abdecken, den die Beihilfe nicht übernimmt.

Auch gibt es spezielle Dienstunfähigkeitsversicherungen, die Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit finanziell absichern, was insbesondere für Berufsanfänger, Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf wichtig ist. Diensthaftpflichtversicherungen schützen Beamtinnen und Beamte vor den finanziellen Folgen von Schäden, die bei der Ausübung des Dienstes entstehen, und tragen der besonderen Haftungssituation von Beamtinnen und Beamten Rechnung.

Viele Versicherungsunternehmen bieten Beamten günstigere Konditionen oder Zusatzleistungen wie erweiterte Leistungen für Brillen, Kontaktlinsen oder bei Krankenhausaufenthalten. Oft sind die Tarife flexibel gestaltet, um sie an Veränderungen im Beamtenstatus oder in den Beihilferegelungen anzupassen.

Was ist ein beihilfekonformer Versicherungstarif?

Ein beihilfekonformer Versicherungstarif ist ein spezieller Krankenversicherungstarif, der von privaten Krankenversicherungen (PKV) für Beamtinnen und Beamte angeboten wird und auf die Beihilfeleistungen des Dienstherrn abgestimmt ist. Er deckt genau den Prozentsatz der Krankheitskosten ab, den die Beihilfe nicht übernimmt, so dass zusammen mit der Beihilfe 100 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen abgedeckt sind.

Die Höhe der Versicherungsleistung ist prozentual so bemessen, dass sie sich an den unterschiedlichen Beihilfesätzen orientiert, die je nach Familiensituation und Bundesland variieren. Die Leistungen orientieren sich an den beihilfefähigen Aufwendungen und können diese übersteigen. Bei Änderungen der Beihilfeberechtigung, z.B. durch Eintritt in den Ruhestand, kann der Versicherungsschutz angepasst werden.

Was ist der Unterschied zwischen Beamtenversicherung und normaler Versicherung?

Der wesentliche Unterschied zwischen den Versicherungen für Beamte und den normalen Versicherungen besteht darin, dass sie besonders auf die Bedürfnisse und Rahmenbedingungen von Beamten ausgerichtet sind. Beamtenversicherungen, insbesondere die private Krankenversicherung (PKV), sind auf das Beihilfesystem abgestimmt.

Im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern sind Beamte nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und erhalten keinen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.

Wie funktioniert die Heilfürsorge bei Beamten?

Die Heilfürsorge für Beamte ist ein besonderes System der Gesundheitsfürsorge, das in der Regel Polizeibeamten, Feuerwehrleuten und Strafvollzugsbediensteten gewährt wird. Sie übernimmt in den meisten Fällen 100 % der Krankheitskosten des Beamten, einschließlich ärztlicher Behandlung, Krankenhausaufenthalt, Arzneimittel und sonstiger medizinischer Leistungen.

Im Gegensatz zur Beihilfe erfolgt die Abrechnung direkt zwischen dem Leistungserbringer, z. B. Arzt oder Krankenhaus, und dem Dienstherrn, so dass der Beamte weder Rechnungen vorlegen noch in Vorleistung treten muss. Grundsätzlich gilt die Heilfürsorge nur für den Beamten selbst, nicht für Familienangehörige, die gesondert versichert werden müssen.

Zahlreiche Beamte, die Anspruch auf Heilfürsorge haben, schließen zusätzlich eine private Krankenversicherung ab, um Leistungen abzudecken, die über den Umfang der Heilfürsorge hinausgehen. Da die Heilfürsorge keine Pflegeleistungen umfasst, müssen Beamte eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Mit dem Eintritt in den Ruhestand endet in der Regel der Anspruch auf Heilfürsorge, Beamte wechseln dann meist in das Beihilfesystem und müssen eine ergänzende private Krankenversicherung abschließen.

Ist eine Anwartschaftsversicherung für Beamte sinnvoll?

Ja, eine Anwartschaftsversicherung kann für bestimmte Beamtengruppen sehr sinnvoll sein. Insbesondere für Polizeivollzugsbeamte, Feuerwehrleute und andere Beamte mit Anspruch auf Heilfürsorge ist sie zu empfehlen, da sie die spätere Aufnahme in die private Krankenversicherung (PKV) ohne erneute Gesundheitsprüfung sichert, wenn der Anspruch auf Heilfürsorge endet, z. B. bei Eintritt in den Ruhestand.

Die Anwartschaftsversicherung garantiert die Aufnahme in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung und bietet bei großen Anwartschaften den Vorteil, dass der spätere Beitrag auf Basis des aktuellen Lebensalters berechnet wird, was zu niedrigeren Beiträgen führt.  Es wird empfohlen, die Anwartschaftsversicherung so früh wie möglich abzuschließen, idealerweise bereits als Beamtenanwärter, um sich die besten Konditionen zu sichern.

Die Kosten für eine kleine Anwartschaftsversicherung betragen ca. 5 % des normalen PKV-Beitrags, während die große Anwartschaftsversicherung ca. 25 % des normalen PKV-Beitrags kostet.

Haben Beamte automatisch eine Pflegeversicherung?

Nein, Beamte sind nicht automatisch pflegeversichert. Sie sind grundsätzlich verpflichtet, eine private Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Bei der Pflegeversicherung gibt es im Gegensatz zur Krankenversicherung keine Beihilfe durch den Dienstherrn.

Beamte müssen den Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung in voller Höhe selbst tragen, da es sich um eine eigenständige Versicherung handelt, die nicht automatisch in der privaten Krankenversicherung enthalten ist.

Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung stimmen mindestens mit denen der gesetzlichen Pflegeversicherung überein. Um den Abschluss dieser Versicherung müssen sich Beamte aktiv kümmern, in der Regel in Verbindung mit ihrer privaten Krankenversicherung.

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