Beihilfe zur privaten Krankenversicherung – wie Sie sich stark absichern

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Sie sind Beamtin oder Beamter? Dann genießen Sie zahlreiche Vorteile, haben aber auch Pflichten – vor allem, wenn es um die Gesundheit geht. Egal ob Lehrer, Polizist oder Richter: Mit der Beihilfe zur privaten Krankenversicherung bilden Sie sich ein persönliches Sicherheitsnetz. Wie das System funktioniert und worauf Sie dabei achten müssen, erfahren Sie im folgenden Beitrag. Wir erklären alle wichtigen Punkte verständlich, praxisnah und geben Ihnen hilfreiche Tipps. Bei uns sind Beamtinnen und Beamte stark versichert und sparen gleichzeitig klug.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Beamte haben Anspruch auf Beihilfe, die einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Der verbleibende Teil wird durch eine private Krankenversicherung abgedeckt, die speziell auf Beihilfeanforderungen abgestimmt sein muss.
  • Die Beiträge der PKV hängen von Faktoren wie dem Tarif der Restkostenversicherung, dem Alter, dem Gesundheitszustand und dem gewählten Selbstbehalt ab. Ein beihilfekonformer Tarif kann helfen, die Kosten zu optimieren.
  • Änderungen im Lebensumfeld können die Versicherungsbedingungen ändern und müssen dementsprechend gemeldet werden.
  • Auch im Ruhestand bleibt der Beihilfeanspruch bestehen, aber der Bemessungssatz kann je nach Bundesland und Status unterschiedlich sein. Eine Anpassung des PKV-Tarifs ist notwendig, um optimale Kosten zu erzielen.
  • Welche Restkostenversicherung den besten Schutz mit den geringsten Kosten vereint, hängt von Ihren Bedürfnissen ab – bei Beamtenberater erhalten Sie unabhängige, vertrauensvolle Beratung, um sich für den besten Tarif zu entscheiden.

 

Beihilfe zur privaten Krankenversicherung einfach erklärt

Bei der Beihilfe für die private Krankenversicherung handelt es sich um eine staatliche Leistung bzw. einen Zuschuss durch den Dienstherrn (staatlicher Arbeitgeber wie z. B. eine Kommune). Sie unterstützt Beamtinnen und Beamte, wenn es beispielsweise zu einem Krankheits-, Geburts- oder Pflegefall kommt.

Entscheidend ist dabei, dass die Beihilfe kein vollständiger Versicherungsschutz ist. Sie übernimmt nur einen Teil der Kosten. Der verbleibende Anteil wird durch eine weitere Versicherung übernommen – dies ist die sogenannte Restkostenversicherung zur Beihilfe. Dabei besteht unter anderem die Möglichkeit, für die Beihilfe eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Wichtig zu wissen: In den meisten Bundesländern gibt es die Beihilfe nur, wenn sich Beamtinnen und Beamte privat versichern. Das ist auch der Grund, warum der Großteil privat versichert ist.

Wichtige Rechtsgrundlagen:

  • Die Beihilfe ist auf Bundesebene durch die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) geregelt.
  • Zusätzlich gelten in den Ländern die jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen.
  • Je nach Land gelten verschiedene Bemessungssätze und Leistungsumfänge. Gleiches gilt für die Antragsfristen und Nachweispflichten.

Zu den beihilfeberechtigten Personen gehören:

  • Beamte auf Probe und auf Lebenszeit
  • Beamte auf Widerruf (z. B. Anwärter)
  • Versorgungsempfänger (Pensionäre)
  • Berücksichtigungsfähige Angehörige wie Ehepartner, Lebenspartner und Kinder

Empfehlung: Je nach Bundes- und Länderbeihilfe gelten verschiedene Bemessungssätze und unterschiedliche Leistungskataloge. Steht ein Wechsel des Dienstherren oder eine Änderung des Familienstandes an, ist zu empfehlen, die Situation zur PKV-Beihilfe zu prüfen.

Wie hoch ist der Beihilfesatz zur privaten Krankenversicherung? Die wichtigsten Sätze im Überblick

Wie hoch die Beihilfe ausfällt, ermittelt der Beihilfebemessungssatz. Damit ist der Anteil gemeint, den ein Dienstherr bei den beihilfefähigen Auswendungen übernimmt. Außerdem können die Sätze je nach Dienststatus, Familienstand und Bundesland variieren.

Grundsätzlich gilt: Beamtinnen und Beamte ohne Kinder erhalten in der Regel 50 %, verheiratete mit/ohne Kinder 70 %. Kinder selbst erhalten in vielen Fällen 80 % – Ausnahme sind hier die Bundesländer Bremen und Hessen, dort gelten andere Bestimmungen.

. Lebenspartner und Ehepartner liegen in den meisten Fällen bei 70 %. Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass das jährliche Bruttoeinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.

Tabelle mit typischen Beihilfebemessungssätzen:

Personengruppe Beispiele Typischer Beihilfesatz
Beamte im aktiven Dienst Richter, Lehrer, Polizeibeamte, Verwaltungsbeamte 50 %
Beamte mit mindestens einem Kind Verheiratete Polizisten oder Lehrer mit Familie 70 %
Lebenspartner & Ehegatten Bei Einhaltung der Einkommensgrenze 70 %
Kinder und Waisen solange Kindergeldanspruch besteht 80 %
Versorgungsempfänger Pensionierte Lehrer, Richter oder Beamte 70 %
Heilfürsorgeberechtigte Polizeianwärter, Soldaten, Justizvollzugsbeamte 100 % (vollständige Fürsorge durch Dienstherrn)

Zu den beihilfefähigen Ausgaben zählen sämtliche Kosten, die laut Beihilfeverordnung als erstattungsfähig gelten. Dazu zählen beispielsweise Behandlungen, Medikamente und Heil- und Hilfsmittel. Haben Beamtinnen und Beamte zusätzlich zur Beihilfe eine private Krankenversicherung, wird der verbleibende Anteil über die private Krankenversicherung abgerechnet und abgesichert.

Beispiel für die Beihilfe mit Restkostenversicherung mit Ehepartner:

Ein verheirateter Lehrer lebt in Nordrhein-Westfalen und hat ein Kind. Dementsprechend beträgt seine Beihilfe 70 %. Da seine Ehefrau über der Einkommensgrenze liegt, ist sie nicht beihilfeberechtigt. Sein Kind hingegen wird mit 80 % unterstützt.

Tipp: Klären Sie frühzeitig die Höhe Ihres Beihilfesatzes, um später böse Überraschungen zu vermeiden. Noch besser: Lassen Sie Ihre individuelle Beihilfequote von unseren Spezialisten überprüfen – kostenlos und unabhängig.

 

Warum ist die private Krankenversicherung für Beamte sinnvoll?

Wählen Beamtinnen und Beamte zusätzlich zur Beihilfe die private Krankenversicherung, haben sie gleich mehrere Vorteile:

  • Die speziell zugeschnittenen Tarife sind genau auf den Bemessungssatz und die Beihilfevorgaben abgestimmt.
  • Je nach Tarif stehen individuelle Leistungen zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise Wahlleistungen im Krankenhaus, alternative Heilbehandlungen und höherwertige Zahn- und Sehhilfen.
  • Dadurch, dass die PKV nur den Rest und nicht 100 % versichert, wird die Prämie gesenkt.
  • Je nach Selbstbehalt und Zusatzbausteinen besteht die Möglichkeit, die Kosten der privaten Krankenversicherung zur Beihilfe zu steuern.
  • Viele PKV-Tarife bieten einen guten Service. Belege können digital eingereicht werden, Erstattungen erfolgen transparent und häufig sind schnellere Termine und bessere Leistungen möglich.

Ist auch eine Beihilfe ohne private Krankenversicherung möglich?

Das ist je nach Bundesland verschieden! Beamtinnen und Beamte haben grundsätzlich die freie Wahl, wo sie sich versichern möchten. Sie können sich grundsätzlich zwischen einer privaten Krankenversicherung im Beihilfetarif und – in einigen Bundesländern – einer gesetzlichen Krankenversicherung mit pauschaler Beihilfe entscheiden. Wie die oberen Vorteile zeigen, erweist sich die private Krankenversicherung zur Beihilfe aber in vielen Fällen als wirtschaftlich und leistungsstärker.

Wichtig: In den meisten Bundesländern erhalten Beamtinnen und Beamte nur dann Beihilfe, wenn sie privat krankenversichert sind. Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist dort also nicht vorgesehen oder führt zum vollständigen Verlust der Beihilfe. Andere Bundesländer wiederum bieten inzwischen auch eine pauschale Beihilfe an. Bei dieser Variante werden auch gesetzlich versicherte Beamte unterstützt.

Ohne Beihilfe oder pauschale Beihilfe müssen Beamtinnen und Beamte den vollen Krankenversicherungsbeitrag selbst tragen. Bei pauschaler Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr anteilig an den Kosten. Dadurch entstehen höhere Kosten, und/oder der Leistungsrahmen der GKV kann gleich oder sogar schlechter werden.

Sie möchten das Maximum aus Ihrer Beihilfe-/PKV-Kombination herausholen und wissen, welche Möglichkeiten Sie in Ihrem Bundesland haben? Als unabhängige Spezialisten für Beamtinnen und Beamte kennen wir die besten beihilfekonformen PKV-Lösungen für jeden Dienstherrn und Lebensabschnitt. Wir vergleichen Tarife, Leistungen und Kosten und beantworten wichtige Fragen zu z. B. Abrechnungen von PKV und Beihilfe – neutral, transparent und individuell.

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Beihilfe in Kombination mit der privaten Krankenversicherung

Die Beihilfe zur privaten Krankenversicherung ist für viele im ersten Moment sehr komplex und sorgt bei dem ein oder anderen für angestrengtes Stirnrunzeln. Doch genau genommen sind die einzelnen Schritte und das Zusammenspiel der beiden Bausteine bedeutend einfach, wenn man es einmal verstanden hat:

1. Beihilfe durch den Dienstherrn

Der Dienstherr übernimmt bei Beamtinnen und Beamten grundsätzlich einen festen prozentualen Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen – in der Regel zwischen 50 % und 80 %, abhängig von Familienstand, Status und Bundesland. Bei dieser Beihilfe handelt es sich allerdings noch nicht um eine Vollversicherung, sondern lediglich um eine Kostenbeteiligung.

2. Restkosten durch die PKV absichern

Der restliche Anteil, der nach Abzug der Kostenübernahme übrigbleibt, ist durch die beihilfekonforme PKV-Restkostenversicherung abgesichert – diese muss eigenständig abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um spezielle Tarife, die individuell auf den Bemessungssatz der Beihilfe zugeschnitten sind. So wird vermieden, dass durch die Kombination von Beihilfe und PKV keine Lücken entstehen oder doppelte Leistungen vorhanden sind.

3. Entscheidend ist ein beihilfekonformer Tarif

Es ist sehr wichtig, vorab sämtliche Tarifbedingungen abzuklären und die Tarife gegebenenfalls an die Beihilfe anzupassen. Nur so ist sichergestellt, dass beide Systeme reibungslos ineinandergreifen, um Kürzungen oder Ablehnungen von einzelnen Leistungen zu vermeiden. Andernfalls gehen mögliche Beihilfevorteile verloren.

Schritt für Schritt erklärt: Private Krankenversicherung für die Beihilfe beantragen:

  1. Status klären & Unterlagen sammeln: Anwärterbescheinigung/Ernennungsurkunde, Nachweis für den Beihilfebemessungssatz, ggf. Familiennachweise
  2. Bedarfsdefinierung: Zahn- und Sehzusätze, Höhe vom Selbstbehalt, stationär/ambulant, Wahlleistungen
  3. Tarife vergleichen: Angebote anfordern, die zu den Restkosten passen
  4. Gesundheitsprüfung: Vollständig und seriös ausfüllen, ggf. auf Öffnungsaktionen achten
  5. Abschluss & Nachweise: Police als Nachweis Ihrer privaten Absicherung einreichen, so ist Ihr Versicherungsstatus nachgewiesen

So haben Sie einen vollständigen Gesundheitsschutz, mit dem Sie klug sparen und trotzdem stark versichert sind. Nach dem Abschluss reichen Sie Ihre Rechnungen bei der Beihilfestelle und der PKV ein: Die Beihilfe erstattet ihren Anteil, die PKV übernimmt den Rest.

Tipp: Es lohnt sich immer ein Vergleich der Tarife von Beihilfe und privater Krankenversicherung. Achten Sie dabei aber auf entscheidende Punkte wie Leistungen, Selbstbehalt und Altersrückstellungen.

Sie haben dazu Fragen? Nicht umsonst gibt es Beratungen wir unsere. Denn das Thema rund um die privaten Krankenversicherungen und Beihilfe ist komplex und es gibt keine einheitliche, perfekte Lösung. Viel besser ist ein auf Ihre Karriere und Ihre Lebenssituation zugeschnittener Tarif, wie wir ihn für Sie zusammenstellen können. Unsere Experten unterstützen Sie – neutral, unabhängig und speziell für Beamtinnen und Beamte.

 

Was kostet die private Krankenversicherung zur Beihilfe für Beamte wirklich?

Wie hoch die Kosten für eine private Krankenversicherung neben der Beihilfe ausfallen, hängt stark von Faktoren wie Restkostenanteil, Tarifauswahl, Alter und Gesundheitszustand ab. Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Kosten, wobei der genaue Prozentsatz von Familienstand, Dienststatus und Bundesland abhängt. Der verbleibende Anteil wird durch die private Krankenversicherung abgedeckt. Dementsprechend zahlen Beamtinnen und Beamte in vielen Fällen deutlich niedrigere Beiträge als beispielsweise normale Angestellte oder Selbstständige.

Zu den wichtigsten Einflussfaktoren zählen:

  • Altersrückstellungen: Bei fast allen Tarifen wird ein Teil des Beitrags angespart, um später Beitragsanpassungen im Alter abzufedern.
  • Selbstbehalt: Sind Versicherte dazu bereit, kleinere Rechnungen selbst zu tragen, können sie dadurch ihre Monatsprämien senken.

Zusatzleistungen: Je nach Wahl beliebiger Leistungen wie Wahlleistungen im Krankenhaus, Zusatzleistungen oder alternativen Heilmethoden kann der Komfort steigen. Dafür erhöhen sich in der Regel aber auch die Beiträge.

 

Beihilfe & PKV für die Familie: So werden Ehepartner & Kinder abgesichert

In vielen Fällen greifen Beihilfe und private Krankenversicherung nicht nur für Beamte selbst, sondern auch für Familienangehörige. So sind je nach Situation Lebenspartner, Ehegatten und Kinder ebenfalls beihilfeberechtigt. Hierfür gelten allerdings je nach Bundesland verschiedene Bedingungen und Quoten.

Ehegatten und Lebenspartner sind nur dann beihilfeberechtigt, wenn ihr Gesamteinkommen eine festgelegte Grenze nicht überschreitet. Diese Einkommensgrenze variiert je nach Bundesbeihilfeverordnung und Beihilfevorschriften des jeweiligen Dienstherrn. Wird diese Grenze überschritten, besteht kein Beihilfeanspruch – auch nicht anteilig. In diesem Falle muss sich der Partner vollständig selbst versichern, in der PKV oder der GKV.

Wer ein Kind hat, kann von der Kombination Beihilfe und Restkostenversicherung besonders profitieren. Denn hier liegt der Beihilfesatz in der Regel bei 80 %. Dadurch fallen Tarife für Kinder bei der Restkostenversicherung mit Beihilfe deutlich niedriger aus.

Der Vorteil für Beamtinnen und Beamte: Bei einer Beihilfe mit entsprechend konformer privater Krankenversicherung kann in vielen Fällen die gesamte Familie individuell und kostengünstig mit abgesichert werden. Wir raten in diesem Falle dazu, zu überprüfen, ob sich durch Einkommensänderungen oder Familienzuwachs Änderungen beim Beihilfeanspruch ergeben. Unsere Experten helfen Ihnen dabei, die Tarife optimal anzupassen.

 

Elternzeit, private Krankenversicherung & Beihilfe: Das sollten Sie wissen

Grundsätzlich greifen private Krankenversicherung und Beihilfe während der Elternzeit weiterhin, sodass ein Versicherungsschutz besteht. Allerdings mit einem kleinen Unterschied: Während der regulären Dienstzeit erhalten Beamtinnen und Beamte ihre Dienstbezüge, mit denen sie ihre PKV-Beiträge bezahlen. Während der Elternzeit entfallen diese Bezüge vollständig, da der Dienstherr innerhalb dieses Zeitraumes keine Besoldung leistet.

Stattdessen besteht die Möglichkeit, laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Elterngeld zu beantragen. Ab dann tritt die staatliche Elterngeldstelle ein und ersetzt anteilig etwa 65–67 % des bisherigen Nettoeinkommens (monatlich mindestens 300 €, maximal 1.800 €). Von diesem Elterngeld muss die private Krankenversicherung bezahlt werden.

Der Anspruch auf Beihilfe hingegen bleibt während der Elternzeit wie gehabt bestehen, wenn direkt im Anschluss das Beamtenverhältnis fortgeführt wird. Gut zu wissen: Einige Beihilfestellen oder Versicherer bieten für diesen Zeitraum zusätzliche Erleichterungen wie Stundungen der Beiträge an. Dadurch wird die Belastung deutlich gesenkt.

Tipp: Melden Sie Ihre Beamtenzeit frühzeitig bei der entsprechenden Beihilfestelle und dem privaten Versicherer an, um Zuschüsse und Minderungen der Beiträge optimal zu nutzen. Nur so bleiben Sie stark versichert und sparen klug.

Private Krankenversicherung & Beihilfe als Pensionär

Oftmals blicken Beamtinnen und Beamte mit Sorge auf den Übergang in den Ruhestand. Was passiert mit meiner Beihilfe? Steigen die Beiträge für die PKV ins Unermessliche? Grundsätzlich gilt bei einer Pensionierung, dass es zu keinen Beeinträchtigungen des Versicherungsschutzes kommt. Auch im Ruhestand haben Pensionäre weiterhin Anspruch auf Beihilfe. Der Bemessungssatz bleibt in der Regel unverändert, jedoch kann er je nach Bundesland und Versorgungsstatus variieren. In einigen Fällen kann er sogar leicht sinken, da es Unterschiede zwischen aktiven Beamten und Pensionären gibt.

Durch eine angepasste Wahl des beihilfekonformen Tarifs in der privaten Krankenversicherung und eine Überprüfung der Leistungen im Ruhestand können die Beiträge potenziell gesenkt werden. Dies hängt jedoch von der Tarifgestaltung und den individuellen Bedürfnissen im Ruhestand ab.

Wichtig ist, dass der Tarifwechsel frühzeitig geplant werden sollte. Informieren Sie Ihren Versicherer vor Beginn der Pension rechtzeitig und lassen Sie noch einmal überprüfen, ob der Tarif optimal auf den Ruhestand ausgelegt ist. Nur so stellen Sie sicher, dass keine unnötigen Kosten entstehen und profitieren als Pensionär von einer Beitragsoptimierung bei Beihilfe und privater Krankenversicherung.

 

Häufige Fallstricke – und wie Sie sie vermeiden

Auch wenn Beihilfe und PKV auf den ersten Blick einfach wirken, kann in einigen Fällen der Teufel im Detail stecken. Dabei ist noch nicht einmal Unwissenheit die Ursache – häufig sind fehlende Abstimmungen zwischen Beihilfestelle und Versicherung sowie die mangelnde Einbeziehung der persönlichen Lebensumstände dafür verantwortlich.

Typische Fallstricke:

Falscher oder nicht beihilfekonformer Tarif

Wird ein unpassender PKV-Tarif gewählt, können Leistungslücken oder unnötig hohe Beiträge entstehen.

Änderungen werden nicht gemeldet:

Heirat, Kinder und Elternzeit, Ruhestand: Werden solche Änderungen nicht direkt mitgeteilt, können unter Umständen Beihilfeansprüche verlorengehen.

Einkommensgrenzen beim Ehepartner

Wurde eine Grenze übersehen und überschritten, entfällt der Beihilfeanspruch des Partners und dieser muss sich eigenständig versichern. Der Beamte selbst behält die Beihilfe.

Fehler bei der Einreichung

Rechnungen sind unvollständig? Formulare falsch ausgefüllt? Anträge falsch oder verspätet gestellt? Das kann schnell zu Kürzungen oder Ablehnungen führen.

Ungeprüfte Beitragserhöhungen

Viele Versicherte zahlen zu viel, da sie ihre Anpassungen nicht kontrollieren. Entsprechend nehmen sie auch keine (internen) Tarifwechsel in Anspruch.

Sie möchten das besser machen?

Wir nehmen Ihre Tarife in die Hand und bieten Ihnen eine umfangreiche Beratung!

Wir prüfen Ihre individuelle Situation, erkennen Lücken und helfen, sie gezielt zu schließen. Ob Beihilfequote, Tarifwahl oder Antragstellung – wir begleiten Sie Schritt für Schritt und bieten Ihnen bei der privaten Krankenversicherung mit Beihilfe einen Vergleich aller infragekommender Tarife. Dank unserer Erfahrung mit beihilfekonformen Tarifen und Landesregelungen vermeiden Sie teure Fehler und sichern sich langfristig ab.

 

Häufig gestellte Fragen zum Thema (FAQ)

Was ist eine Kostendämpfungspauschale?

Bei dieser Pauschale ziehen einige Dienstherren jedes Jahr einen festen Eigenanteil von der Beihilfeerstattung ab – die Kostendämpfungspauschale. Wie hoch sie ausfällt, kann je nach Bundesland, Dienstherr und Besoldungsgruppe variieren. Der Vorteil: Viele PKV-Tarife sind darauf abstimmbar, um die Gesamtbelastung entsprechend planen zu können.

Ist zusätzlich zur PKV eine Pflegepflichtversicherung verpflichtend?

Ja, zur PKV gehört immer die private Pflegepflichtversicherung – es gibt außerdem beihilfefähige Pflegeleistungen. Hier sind ergänzende Pflegetagegeld- und Pflegezusatztarife sinnvoll, um bei höheren Pflegegraden Lücken zu schließen.

Was passiert, wenn Bundesland oder Dienstherr wechseln?

In diesem Falle können sich Beihilferegeln, Bemessung und Formulare ändern. Außerdem sollte die private Krankenversicherung an die neue Beihilfeumgebung angepasst und justiert werden, um Doppel- oder Unterversicherungen zu vermeiden. So beispielsweise mit einer Tarifanpassung oder Änderung des Selbstbehalts.

Wie erfolgt die Abrechnung zwischen Beihilfe und PKV?

Wurde eine Behandlung durchgeführt und liegt eine Rechnung vor, reichen Sie den Beleg in der Regel zuerst bei der Beihilfestelle ein. Anschließend wird die Restkostenabrechnung automatisch bei der PKV eingereicht. Einige Versicherer bieten auch Kombi-Apps, mit denen beide Stellen gleichzeitig digital bedient werden können. In einigen Fällen kann auch eine separate Einreichung bei beiden Stellen erforderlich sein.

Was passiert, wenn Beihilfe und PKV denselben Posten unterschiedlich bewerten?

In diesem Falle kann es zu Erstattungsabweichungen kommen. Die Beihilfe richtet sich nach den Beihilfeverordnungen und Beihilfevorschriften des jeweiligen Bundeslandes, während die PKV nach dem individuellen Tarif des Versicherten arbeitet. Umso wichtiger ist es also, eine beihilfekonforme Police zu erstellen, um derartige Lücken vollständig zu schließen.

Kann man den PKV-Beitrag anpassen, wenn sich der Beihilfesatz ändert?

Ja, das ist sogar sehr wichtig! Denn sobald sich der Beihilfebemessungsgrundsatz ändert, muss auch der PKV-Anteil angepasst werden. Hierfür ist eine Tarifumstellung erforderlich, andernfalls sind Sie unterversichert oder zahlen zu viel.

Warum lehnt die Beihilfe manchmal Leistungen ab, die die PKV übernimmt (und umgekehrt)?

Beide Versicherungssysteme haben grundsätzlich eigene Regeln. Während die Beihilfe öffentlich-rechtlichen Vorschriften folgt, arbeitet die PKV vertraglich. Die PKV kann also freiwillig mehr leisten, die Beihilfe hingegen nur das, was gesetzlich beihilfefähig ist.

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