Definition der Heilfürsorge

Heilfürsorge, auch freie Heilfürsorge genannt, ist in Deutschland eine gesetzlich geregelte Übernahme von Gesundheitsleistungen durch den Arbeitgeber für Personen in einem öffentlich-rechtlichen Amts- oder Dienstverhältnis. Sie gilt insbesondere für diejenigen, die berufsbedingt besonderen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind. Als Ausdruck der allgemeinen Fürsorgepflicht (§ 31 SG, § 78 BBG), die als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums gilt, wird die Heilfürsorge als Sachleistung gewährt. Sie gehört aber ebenso wie die Beihilfe, die eine ähnliche Zielrichtung hat, nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Die Regelung der Heilfürsorge kann daher jederzeit geändert werden, ohne dass Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes berührt wird.

Was ist die freie Heilfürsorge für Beamte?

Die freie Heilfürsorge ist eine besondere Art der Fürsorge, die der Dienstherr seinen Beamten gewährt. Sie kommt vor allem bei Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko in Betracht. Im Gegensatz zur Beihilfe übernimmt die freie Heilfürsorge alle beihilfefähigen Aufwendungen zu 100 %. Bei der freien Heilfürsorge handelt es sich um eine Versicherungsform, die neben der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung besteht. Sie richtet sich speziell an Beamtengruppen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit besonderen Risiken ausgesetzt sind.

Bei dieser speziellen Art der Absicherung kommt der Dienstherr (der Bund oder das jeweilige Bundesland) seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten nach. Über die Heilfürsorge werden sämtliche Kosten zur Gesundheitsvorsorge erstattet. Die Heilfürsorge hat Vorrang vor dem Anspruch auf Beihilfe. Das heißt: Beamte, die heilfürsorgeberechtigt sind, sind nicht über die Beihilfe abgesichert.

Welche Berufsgruppen sind heilfürsorgeberechtigt?

Welch Berufsgruppen heilfürsorgeberechtigt sind, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In der Regel zählen diese Beamten dazu:

  • Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei
  • Polizeivollzugsbeamte der Länder
  • Verbeamtete Feuerwehrleute
  • Justizvollzugsbeamte
  • Zivildienstleistende

Beamtinnen und Beamte, die einer dieser Berufsgruppen angehören, sind während der Ausübung ihrer Tätigkeit besonderen Gefahren und Risiken ausgesetzt – eine private Krankenversicherung würde unter diesen Umständen entweder sehr hohe Beiträge verlangen oder die Versicherung verweigern. Deshalb gibt es die Heilfürsorge. Wichtig: Anders als bei der Beihilfe sind Familienangehörige nicht über die Heilfürsorge abgesichert. Unter bestimmten Voraussetzungen haben sie jedoch Anspruch auf Beihilfe.

Heilfürsorge Leistungen: Welche ärztlichen Behandlungen werden erstattet?

Die Leistungen der Heilfürsorge sind länderabhängig. Grundsätzlich gleichen die Leistungen denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Neben der vorbeugenden Gesundheitsfürsorge beinhaltet sie die ärztlichen Behandlungen im Krankheitsfall. Auch die Untersuchung während der Schwangerschaft, zahnärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, häusliche Krankenpflege, Rehabilitationsmaßnahmen und Auslandsbehandlungen gehören dazu. Ebenso sind Arznei- und Heilmittel sowie Hilfsmittel eingeschlossen.

Welche Leistungen werden nicht durch die freie Heilfürsorge erstattet?

Sonderleistungen wie Sehhilfen, Zahnersatz oder die Behandlungskosten für eine künstliche Befruchtung werden in der Regel nicht übernommen. Aber auch hier gibt es Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Generell empfiehlt es sich, als Beamter so früh wie möglich eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die spezielle Sonderleistungen abdeckt – zum Beispiel den Zahnersatz.

Die Heilfürsorge beinhaltet keine Pflegepflichtversicherung. Beamte können die gesetzlich verpflichtende Pflegeversicherung entweder bei einer privaten Krankenversicherung oder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen.

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Haben Soldaten der Bundeswehr Anspruch auf Heilfürsorge?

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr haben bei der Krankenversicherung ebenfalls einen Anspruch auf Heilfürsorge des Bundes. Für sie gilt allerdings die truppenärztliche Versorgung. Das heißt, dass sie im Krankheitsfall den diensthabenden Truppenarzt aufsuchen müssen und keinen Anspruch auf einen zivilen Arzt haben.

Bei Reisen innerhalb Deutschlands muss der betroffene Soldat im Krankheitsfall zur truppenärztlichen Versorgung beim Truppenarzt der nächstgelegenen Kaserne vorstellig werden. Nur im Notfall darf der erkrankte Soldat einen zivilen Arzt in unmittelbarer Nähe aufsuchen.

Tritt der Notfall ein, geht der Betroffene in Vorleistung und bekommt die Behandlungskosten anschließend erstattet. Bei Arztbesuchen im Ausland kommt die Heilfürsorge nur für einen Teil der entstandenen Kosten auf.

Wie lange sind Beamte und Beamtinnen Heilfürsorgeberechtigt?

Anders als die Beihilfe, besteht die Heilfürsorgeberechtigung nur für einen begrenzten Zeitraum. Endet die aktive Dienstzeit oder tritt der Beamte in den Ruhestand ein, endet der Anspruch auf die Heilfürsorge.

Ab diesem Zeitpunkt hat die Beamtin oder der Beamte im Ruhestand einen Beihilfeanspruch und die Anwartschaftsversicherung wird aktiviert – vorausgesetzt, der Betroffene hat in jungen Jahren eine Anwartschaft in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen.

Was ist eine Anwartschaftsversicherung?

Bei einer Anwartschaftsversicherung handelt es sich um ein ruhendes Versicherungsverhältnis. Der Versicherte erhält keine Leistungen aus dem Vertrag, hat dafür aber das Recht, die Anwartschaft später in einen aktiven Vertrag zu überführen.

Eine erneute Gesundheitsprüfung ist in diesem Fall nicht nötig – egal vor wie vielen Jahren die Versicherung abgeschlossen wurde. Die Anwartschaft kann beliebig lange ruhen. Beamte, die heilfürsorgeberechtigt sind, sollten bereits zu Beginn ihrer Karriere eine Anwartschaftsversicherung abschließen.

Auf diese Weise stellen die Beamten des öffentlichen Dienstes sicher, dass mit Eintritt in den Ruhestand keine Versicherungslücke entsteht. Von der Anwartschaftsversicherung kann im Bedarfsfall mühelos in die private Krankenversicherung (PKV) gewechselt werden.

Welche Leistungen umfasst die freie Heilfürsorge bei der Polizei?

Im Rahmen der freien Heilfürsorge für Beamtinnen im polizeilichen Dienst werden anfallende Krankheitskosten ohne eine Eigenbeteiligung vom jeweiligen Dienstherrn übernommen.

Im Normalfall umfasst die Heilfürsorge im polizeiärztlichen Dienst alle Leistungen, die zur Wiederherstellung der Polizeidienstfähigkeit notwendig und angemessen sind. Der Heilfürsorgeanspruch endet mit Beginn der Pension und wird dann durch die Beihilfe ersetzt.

Gibt es zusätzliche Krankenkassen für die Heilfürsorge?

Nein, es gibt keine zusätzlichen Krankenkassen für die Heilfürsorge. Die Heilfürsorge selbst ist kein Teil der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern ein eigenständiger Kostenträger, vergleichbar mit einer Ersatzkasse. Heilfürsorgeberechtigte haben die freie Wahl unter den Vertragsärzten, sind aber keine Privatpatienten.

Was ist der Unterschied zwischen Beihilfe und freier Heilfürsorge?

Der Unterschied zwischen Beihilfe und freier Heilfürsorge besteht darin, dass die freie Heilfürsorge eine 100%ige Übernahme der beihilfefähigen Aufwendungen vorsieht, während die Beihilfe nur einen Teil der Kosten erstattet. Die freie Heilfürsorge wird nur dem Beamten selbst während seiner aktiven Dienstzeit gewährt und endet spätestens mit Eintritt in den Ruhestand. Nach Beendigung der freien Heilfürsorge tritt die Beihilfe ein. Für Angehörige des Beamten besteht nur Anspruch auf Beihilfe, nicht auf freie Heilfürsorge. Die spezifischen Regelungen können je nach Bundesland variieren.

Was bedeutet Fürsorgepflicht des Dienstherren?

Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn bezieht sich auf seine Verantwortung für das Wohlergehen der Beamten und ihrer Familien, einschließlich des Schutzes ihrer psychischen Gesundheit, ihrer Persönlichkeitsrechte und ihrer Privatsphäre. Dies schließt den Schutz vor Mobbing oder Diskriminierung ein und gilt sowohl während des aktiven Dienstverhältnisses als auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses.

Die Fürsorgepflicht ist für den Bereich des Bundes in § 78 des Bundesbeamtengesetzes und für den Bereich der Länder in § 45 des Beamtenstatusgesetzes geregelt und als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums mit Verfassungsrang verankert.

Fazit zur freien Heilfürsorge

Bei der freien Heilfürsorge handelt es sich um eine Versicherungsleistung für Beamte in risikoreichen Berufen. Sie wird vom jeweiligen Dienstherrn getragen und beinhaltet sowohl vorbeugende Gesundheitsleistungen als auch Leistungen im Krankheitsfall.

Eine Eigenbeteiligung ist in der Regel nicht nötig. Wer im öffentlichen Dienst tätig ist und von der freien Heilfürsorge profitiert, sollte rechtzeitig eine Anwartschaftsversicherung abschließen, um auch nach Dienstende den vollen Versicherungsschutz zu genießen.

Der Heilfürsorgeanspruch erlischt mit Beendigung des aktiven Dienstes oder Eintritt in den Ruhestand. Anschließend haben die pensionierten Beamten einen Beihilfeanspruch.

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