Polizisten unterliegen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Form von Heilfürsorge oder Beihilfe. Ob jemand während der Ausbildung oder als Beamter Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge hat, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Diese Beamtengruppen sind Heilfürsorgebrechtigt

Anspruch auf Heilfürsorge haben alle Beamtengruppen, die aufgrund beruflicher Risiken einen besonderen Versicherungsschutz benötigen. Zu dieser Gruppe gehören zum Beispiel die Polizei, Justiz und verbeamtete Feuerwehrleute.

Die im Rahmen der freien Heilfürsorge entstehenden Krankheitskosten werden ohne Eigenbeteiligung vom Dienstherrn übernommen. Dabei umfasst die Heilfürsorge alle ärztlichen Behandlungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Dienstfähigkeit.

Mit Eintritt in den Ruhestand oder Ende der Dienstzeit tritt die Beihilfe für Polizisten in Kraft. Polizeibeamte dürfen sich beim polizeiärztlichen Dienst behandeln lassen.

Ihr unabhängiger Versicherungsspezialist

Fair versichert. Kostenfrei & unverbindlich.

Wann bekommen Polizeibeamte Heilfürsorge?

Ob ein Polizeibeamter einen Heilfürsorgeanspruch hat, hängt davon ab, in welchem Bundesland er tätig ist, denn die Vorschriften zur Heilfürsorge und Beihilfe unterscheiden sich je nach Bundesland. Polizeibeamte im aktiven Dienst sind in Berlin beihilfeberechtigt, während Polizeibeamte in Mecklenburg-Vorpommern bis zur Pension Heilfürsorge genießen.

Grundsätzlich gilt: Heilfürsorgeberechtigte Beamte sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Diese kann sowohl über die private Krankenversicherung für Polizisten als auch in Kombination mit einer Anwartschaft vereinbart werden. Eine Pflegeversicherung über die gesetzliche Krankenkasse ist in der Regel nicht möglich.

Freie Heilfürsorge oder Beihilfe? Das gilt für die jeweiligen Bundesländer

  • Baden-Württemberg: Heilfürsorge
  • Bayern: Beihilfe
  • Berlin: Beihilfe
  • Brandenburg: Beihilfe oder seit 2019 auch Heilfürsorge
  • Bremen: Heilfürsorge
  • Hamburg: Heilfürsorge
  • Hessen: Beihilfe
  • Mecklenburg-Vorpommern: Heilfürsorge
  • Niedersachsen: Heilfürsorge
  • Nordrhein-Westfalen: Heilfürsorge
  • Rheinland-Pfalz: Beihilfe
  • Saarland: Beihilfe
  • Sachsen: Heilfürsorge
  • Sachsen-Anhalt: Heilfürsorge
  • Schleswig-Holstein: Heilfürsorge
  • Thüringen: Beihilfe

Wie lange gilt die Heilfürsorge für Polizisten?

Die Heilfürsorge endet in jedem Bundesland parallel zum Dienstzeitende. Polizeibeamte, die bis dahin Heilfürsorge in Anspruch genommen haben, sind ab diesem Zeitpunkt beihilfeberechtigt. Das bedeutet auch, dass Polizeibeamte im Ruhestand wieder eine private Krankenversicherung für Polizisten benötigen.

Grundsätzlich empfiehlt es sich für heilfürsorgeberechtigte Beamte, bereits vor Dienstende eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Nur so ist eine vollwertige private Krankenversicherung für Beamte ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Risikozuschlag garantiert.

Für diesen Fall gibt es die sogenannte Anwartschaftsversicherung. Diese Versicherung wird meist vor Eintritt in die Heilfürsorge abgeschlossen und während des aktiven Dienstes ruhend gestellt. Mit Eintritt ins Rentenalter wird die Versicherung wieder aktiviert.

Beamte sollten auf die Große Anwartschaft zurückgreifen, da hierbei im Gegensatz zur kleinen Anwartschaft sowohl das Eintrittsalter als auch der Gesundheitszustand „eingefroren“ werden. Dementsprechend fallen die Krankenversicherungsbeiträge später geringer aus.

Heilfürsorge in der Bundespolizei

Bei Beamten der Bundespolizei gilt ein Anspruch auf die Heilfürsorge. Anfallende Aufwendungen werden demnach zu 100 % vom Dienstherrn übernommen. Auch Bundespolizisten sind zu einer Pflegepflichtversicherung verpflichtet und sollten in jungen Jahren eine Anwartschaftsversicherung abschließen.

Werden Angehörige in der Heilfürsorge krankenversichert?

Nein, die Heilfürsorge beschränkt sich auf den betroffenen Polizeibeamten. Grundsätzlich sind Kinder beihilfeberechtigt, solange sie einen Anspruch auf Kindergeld haben. Da die Beihilfe allerdings nicht den ganzen Bedarf abdeckt, empfiehlt sich zusätzlich eine private Krankenvollversicherung.

Auch für Ehepartner besteht unter Umständen ein Beihilfeanspruch – hier gibt es allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen.

Heilfürsorge für Polizisten: Private Zusatzversicherung sinnvoll

Der Leistungsumfang der freien Heilfürsorge ähnelt dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und weist somit die ein oder andere Lücke auf. Vor allem in den Bereichen Zahnersatz, Heil- und Hilfsmittel sowie Versicherungsschutz im Ausland fallen die Leistungen meist spärlich aus.

Polizeibeamte im aktiven Dienst können diese Lücken mit einer privaten Krankenzusatzversicherung abdecken. Zwar ist die Zusatzversicherung keine Pflicht, sie bringt aber erhebliche Vorteile mit sich – zum Beispiel ein Einbett- oder Zweibettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt oder eine Chefarztbehandlung.

Die Krankenversicherung für Beamte kann nach dem Baukastenprinzip selbst zusammengestellt werden, sodass sie genau die Leistungen abdeckt, bei denen in der Heilfürsorge ein Mangel herrscht. Um alle Lücken vollends abzudecken, empfiehlt sich eine unabhängige und professionelle Beratung.

Ihr unabhängiger Versicherungsspezialist

Fair versichert. Kostenfrei & unverbindlich.