Für Beamte und Beamtinnen in Deutschland spielt das Kindergeld eine zentrale Rolle bei der finanziellen Entlastung der Familie. Dabei stellt sich oft die Frage, wie hoch diese Unterstützung ausfällt und welche weiteren Leistungen, wie der Familienzuschlag, zusätzlich berücksichtigt werden müssen.
Diese staatlichen Zuschüsse variieren nicht nur in ihrer Höhe, sondern auch in den Bedingungen, die an sie geknüpft sind, wie etwa Altersgrenzen und die Anzahl der Kinder. Gerade im föderalen System Deutschlands, in dem die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können, ist es wichtig, genau zu wissen, welche Ansprüche bestehen.
Im Folgenden bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die relevanten Zahlen und Regelungen, damit Sie genau nachvollziehen können, wie sich Kindergeld und Familienzuschlag für Beamte zusammensetzen und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen.
Was ist Kindergeld?
Kindergeld ist eine staatliche Unterstützung in Deutschland, die an Eltern oder Erziehungsberechtigte ausgezahlt wird, um die finanzielle Belastung durch die Erziehung und Versorgung von Kindern zu mindern.
Diese monatliche Leistung, die direkt auf das Konto der Berechtigten überwiesen wird, zielt darauf ab, allen Kindern in Deutschland gleiche Chancen zu bieten, unabhängig von der finanziellen Lage ihrer Familien.
Durch diese Zahlung sollen die Lebensbedingungen der Kinder verbessert und eine Gleichstellung in der Gesellschaft gefördert werden. Das Kindergeld stellt somit eine wichtige Maßnahme dar, um das Wohl von Kindern in Deutschland zu sichern.
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Bekommen Beamte Kindergeld?
Ja, auch Beamte in Deutschland erhalten Kindergeld. Diese staatliche Leistung wird unabhängig vom beruflichen Status der Eltern oder Erziehungsberechtigten ausgezahlt, sodass sowohl Angestellte, Selbstständige als auch Beamte Anspruch darauf haben.
Das Kindergeld wird Beamten genauso wie allen anderen Berechtigten als monatliche Zahlung gewährt, um die finanzielle Belastung durch die Erziehung und Versorgung von Kindern zu unterstützen und sicherzustellen, dass alle Kinder gleiche Chancen haben, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Eltern.
Wie viel Kindergeld erhalten Beamte?
Beamte erhalten genauso viel Kindergeld wie alle anderen Eltern in Deutschland, derzeit 250 Euro pro Kind und Monat. Dieser Betrag ist seit dem 1. Januar 2023 einheitlich festgelegt und unabhängig vom Beruf der Eltern.
Ab dem 1. Januar 2025 wird das Kindergeld auf 255 Euro pro Monat erhöht. Oft entsteht jedoch der Eindruck, dass Beamte mehr Kindergeld bekommen, weil sie zusätzlich einen Familienzuschlag erhalten.
Bis zu welchem Alter wird das Kindergeld ausgezahlt?
Kindergeld wird in Deutschland grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes ausgezahlt. Unter bestimmten Bedingungen kann der Anspruch jedoch verlängert werden, etwa wenn das Kind weiterhin eine allgemeinbildende Schule besucht, ein Studium oder eine anerkannte Berufsausbildung absolviert.
Auch während der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Bei Erkrankungen, die eine Ausbildung oder ein Studium verhindern, kann der Anspruch ebenfalls verlängert werden.
Welche Rolle spielt der Familienzuschlag in Bezug auf das Kindergeld bei Beamten?
Der Familienzuschlag spielt für Beamte eine entscheidende ergänzende Rolle zum Kindergeld, indem er eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bietet, die speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Während das Kindergeld eine allgemeine staatliche Leistung darstellt, die allen Eltern zusteht, ist der Familienzuschlag eine spezifische Zulage, die ausschließlich Beamten gewährt wird. Die Höhe des Zuschlags hängt von der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder und weiteren Faktoren wie Bundesland und Besoldungsgruppe ab. Zusammen sorgen Kindergeld und Familienzuschlag dafür, dass Beamte mit Kindern eine umfassendere finanzielle Entlastung erfahren.
Wie hoch ist der Familienzuschlag für Bundesbeamte?
Der Familienzuschlag für Bundesbeamte in Deutschland beginnt ab 317,66 Euro für die zweite Stufe und erhöht sich für jedes weitere kindergeldberechtigte Kind. Für das zweite zu berücksichtigende Kind erhalten Bundesbeamte zusätzlich 146,38 Euro, und für jedes weitere Kind kommen 456,06 Euro hinzu.
Die genaue Höhe des Zuschlags hängt jedoch von mehreren Faktoren ab, darunter die Besoldungsgruppe, die Anzahl der Kinder und der Familienstand. Zudem gibt es besondere Erhöhungsbeträge für niedrigere Besoldungsgruppen und Anwärter des einfachen Dienstes. Die Werte werden regelmäßig angepasst, wodurch sich die genauen Beträge ändern können.
Auflistung der aktuellen Zahlen Bundesbeamte in Deutschland (seit 1. März 2024):
- Stufe 2: 317,66 Euro
- Zusätzliches Kind (zweites Kind): 146,38 Euro
- Jedes weitere Kind: 456,06 Euro
- Erhöhungsbeträge: Für Besoldungsgruppen A3 bis A5 und Anwärter des einfachen Dienstes
- Anrechnungsbetrag: Für Besoldungsgruppen A3 bis A12
Wie hoch ist der Familienzuschlag für Kinder in Baden-Württemberg?
Der Familienzuschlag für Kinder von Beamten in Baden-Württemberg beträgt 138,84 Euro für das erste und zweite Kind. Für das dritte und jedes weitere Kind erhöht sich der Zuschlag auf 750,44 Euro pro Kind.
Zusätzlich gibt es Anrechnungsbeträge, die je nach Besoldungsgruppe variieren. So steigt der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags für das erste Kind in den Besoldungsgruppen A7 bis A10 um 50 Euro und für A11 bis A13 um 25 Euro. Für das zweite Kind erfolgt in den Besoldungsgruppen A7 bis A14 eine gestaffelte Erhöhung in bis zu zehn Stufen.
Auflistung der aktuellen Zahlen Baden-Württemberg (seit 1. Dezember 2022):
- Erstes und zweites Kind: je 138,84 Euro
- Drittes und jedes weitere Kind: je 750,44 Euro
- Erhöhungsbetrag (erstes Kind):
- Besoldungsgruppen A7 bis A10: +50 Euro
- Besoldungsgruppen A11 bis A13: +25 Euro
- Gestaffelte Erhöhung (zweites Kind): Besoldungsgruppen A7 bis A14 in bis zu zehn Stufen
Wie hoch ist der Familienzuschlag für Kinder in Bayern?
Der Familienzuschlag für Kinder von Beamten in Bayern variiert je nach Ortsklasse des Hauptwohnsitzes und beträgt für das erste Kind zwischen 305,34 Euro und 480,52 Euro. Für das zweite Kind liegt der Zuschlag zwischen 446,07 Euro und 690,66 Euro, während für das dritte Kind ein Betrag zwischen 436,16 Euro und 505,63 Euro gezahlt wird.
Jedes weitere Kind erhält einen Zuschlag zwischen 522,16 Euro und 734,95 Euro, ebenfalls abhängig von der Ortsklasse. Das Bayerische Besoldungsgesetz legt fest, dass die Ortsklasse der Mietenstufe der Gemeinde nach dem Wohngeldgesetz entspricht.
Zudem gibt es Erhöhungsbeträge für Beamte in den Besoldungsgruppen A3 bis A10, die ebenfalls ortsabhängig sind, um sicherzustellen, dass die Besoldung nicht hinter der einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt.
Auflistung der aktuellen Zahlen Bayern (seit 1. Januar 2023):
- Erstes Kind: 305,34 Euro bis 480,52 Euro je nach Ortsklasse
- Zweites Kind: 446,07 Euro bis 690,66 Euro je nach Ortsklasse
- Drittes Kind: 436,16 Euro bis 505,63 Euro je nach Ortsklasse
- Jedes weitere Kind: 522,16 Euro bis 734,95 Euro je nach Ortsklasse
- Erhöhungsbeträge (Besoldungsgruppen A3 bis A10): Ortsabhängig, um Differenzen zu niedrigeren Besoldungsgruppen auszugleichen
Wie hoch ist der Familienzuschlag für Kinder in Berlin?
Der Familienzuschlag für Kinder von Beamten in Berlin beträgt seit dem 1. Dezember 2022 zusätzlich 128,39 Euro für das erste und zweite Kind, 819,76 Euro für das dritte Kind und 678,99 Euro für das vierte und jedes weitere Kind.
Der grundsätzliche Familienzuschlag variiert je nach Besoldungsgruppe, wobei er für die Besoldungsgruppen A5 bis A8 bei 142,92 Euro und für alle anderen Besoldungsgruppen bei 150,10 Euro liegt.
Für Beamte in den Besoldungsgruppen A5 bis A8 erhöht sich der Zuschlag für das erste Kind um 21,56 Euro und für das zweite Kind um 180,60 Euro, um sicherzustellen, dass die Besoldung nicht hinter der einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt. Zusätzlich wird ein Anrechnungsbetrag für die Besoldungsgruppen A5 bis A12 gewährt.
Auflistung der aktuellen Zahlen Berlin (seit 1. Dezember 2022):
- Erstes und zweites Kind: je 128,39 Euro zusätzlich
- Drittes Kind: 819,76 Euro zusätzlich
- Viertes und jedes weitere Kind: 678,99 Euro zusätzlich
- Grundsätzlicher Familienzuschlag:
- Besoldungsgruppen A5 bis A8: 142,92 Euro
- Alle anderen Besoldungsgruppen: 150,10 Euro
- Erhöhungsbetrag (erstes Kind, Besoldungsgruppen A5 bis A8): +21,56 Euro
- Erhöhungsbetrag (zweites Kind, Besoldungsgruppen A5 bis A8): +180,60 Euro
- Anrechnungsbetrag: Für Besoldungsgruppen A5 bis A12
Wie hoch ist der Familienzuschlag für Kinder in Brandenburg?
Der Familienzuschlag für Kinder von Beamten in Brandenburg beträgt seit dem 1. Dezember 2022 jeweils 292,36 Euro für das erste und zweite Kind und 706,76 Euro für das dritte und jedes weitere Kind.
Zusätzlich gibt es spezielle Familiensonderzuschläge für Beamte in den Besoldungsgruppen A5 bis A8, die für Familien mit einem zu berücksichtigenden Kind gelten, sowie für Beamte in den Besoldungsgruppen A5 bis A10, die mindestens zwei zu berücksichtigende Kinder haben. Diese Zuschläge dienen dazu, die finanzielle Unterstützung für Familien in Brandenburg weiter zu erhöhen und ihre wirtschaftliche Stabilität zu sichern.
Auflistung der aktuellen Zahlen Brandenburg (seit 1. Dezember 2022):
- Erstes und zweites Kind: je 292,36 Euro
- Drittes und jedes weitere Kind: je 706,76 Euro
- Familiensonderzuschläge:
- Für Besoldungsgruppen A5 bis A8 mit einem Kind
- Für Besoldungsgruppen A5 bis A10 mit mindestens zwei Kindern
Wie hoch ist der Familienzuschlag für Kinder in Bremen?
Der Familienzuschlag für Kinder von Beamten in Bremen variiert je nach Besoldungsgruppe und Stufe und beträgt seit dem 1. Dezember 2022 zwischen 142,36 Euro und 377,33 Euro. Zusätzlich erhalten Beamte 227,81 Euro für das zweite Kind, 523,23 Euro für das dritte Kind und 503,23 Euro für das vierte und jedes weitere Kind.
Darüber hinaus gibt es Erhöhungsbeträge für Beamte in den Besoldungsgruppen A5 sowie einen Familienergänzungszuschlag, der für das erste und zweite Kind jeweils 205 Euro, für das dritte Kind 255 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro beträgt. Diese Zuschläge bieten eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, um die Bedürfnisse von Beamtenfamilien in Bremen umfassend abzudecken.
Auflistung der aktuellen Zahlen Bremen (seit 1. Dezember 2022):
- Grundsätzlicher Familienzuschlag: 142,36 Euro bis 377,33 Euro je nach Besoldungsgruppe und Stufe
- Zusätzlicher Betrag für das zweite Kind: 227,81 Euro
- Zusätzlicher Betrag für das dritte Kind: 523,23 Euro
- Zusätzlicher Betrag für das vierte und jedes weitere Kind: 503,23 Euro
- Familienergänzungszuschlag:
- Erstes und zweites Kind: je 205 Euro
- Drittes Kind: 255 Euro
- Viertes und jedes weitere Kind: 215 Euro
Wie hoch ist der Familienzuschlag für Kinder in Hessen?
Der Familienzuschlag für Kinder von Beamten in Hessen beträgt seit dem 1. Januar 2024 jeweils 238,07 Euro für die ersten beiden Kinder und 729,64 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Der allgemeine Familienzuschlag variiert je nach Stufe zwischen 155,66 Euro und 1361,44 Euro.
Diese finanzielle Unterstützung soll Beamtenfamilien in Hessen dabei helfen, die zusätzlichen Kosten der Kindererziehung zu bewältigen und ihre wirtschaftliche Stabilität zu sichern.
Auflistung der aktuellen Zahlen Hessen (seit 1. Januar 2024):
- Kinderbezogener Anteil (erstes und zweites Kind): je 238,07 Euro
- Kinderbezogener Anteil (drittes und jedes weitere Kind): je 729,64 Euro
- Grundsätzlicher Familienzuschlag: 155,66 Euro bis 1361,44 Euro je nach Stufe
Wie hoch ist der Familienzuschlag für Kinder in Mecklenburg-Vorpommern?
Der Familienzuschlag für Kinder von Beamten in Mecklenburg-Vorpommern variiert je nach Besoldungsgruppe und Stufe und beträgt seit dem 1. Dezember 2022 zwischen 145,02 Euro und 269,08 Euro. Zusätzlich erhalten Beamte 124,06 Euro für das zweite Kind und 317,63 Euro für das dritte und jedes weitere Kind.
Für das dritte und jedes weitere Kind erhöht sich der Zuschlag zudem um je 50 Euro nach den Vorgaben des §6 BesVAnpG 2008 M-V. Darüber hinaus gibt es Erhöhungsbeträge für Beamte in den Besoldungsgruppen A4 bis A8 sowie einen Anrechnungsbetrag für die Besoldungsgruppen A4 bis A12, um sicherzustellen, dass die finanzielle Unterstützung angemessen ist.
Auflistung der aktuellen Zahlen Mecklenburg-Vorpommern (seit 1. Dezember 2022):
- Grundsätzlicher Familienzuschlag: 145,02 Euro bis 269,08 Euro je nach Besoldungsgruppe und Stufe
- Zusätzlicher Betrag für das zweite Kind: 124,06 Euro
- Zusätzlicher Betrag für das dritte und jedes weitere Kind: 317,63 Euro
- Erhöhungsbetrag für das dritte und jedes weitere Kind: +50 Euro gemäß §6 BesVAnpG 2008 M-V
- Erhöhungsbeträge: Für Besoldungsgruppen A4 bis A8
- Anrechnungsbetrag: Für Besoldungsgruppen A4 bis A12
Wie hoch ist der Familienzuschlag für Kinder in Niedersachsen?
Der Familienzuschlag für Kinder von Beamten in Niedersachsen beträgt seit dem 1. Januar 2023 je nach Besoldungsgruppe und Stufe zwischen 142,80 Euro und 278,10 Euro. Zusätzlich erhalten Beamte 128,16 Euro für das zweite Kind und 450,96 Euro für das dritte und jedes weitere Kind.
Für Beamte in der Laufbahngruppe 1, insbesondere in den Besoldungsgruppen A5 bis A9, gibt es Erhöhungsbeträge von 100 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind. Diese Zuschläge dienen dazu, die finanzielle Belastung von Familien in Niedersachsen zu verringern und die wirtschaftliche Stabilität zu unterstützen.
Auflistung der aktuellen Zahlen Niedersachsen (seit 1. Januar 2023):
- Grundsätzlicher Familienzuschlag: 142,80 Euro bis 278,10 Euro je nach Besoldungsgruppe und Stufe
- Zusätzlicher Betrag für das zweite Kind: 128,16 Euro
- Zusätzlicher Betrag für das dritte und jedes weitere Kind: 450,96 Euro
- Erhöhungsbeträge: 100 Euro für jedes Kind in der Laufbahngruppe 1, Besoldungsgruppen A5 bis A9
Wie hoch ist der Familienzuschlag für Kinder in Nordrhein-Westfalen?
Der Familienzuschlag für Kinder von Beamten in Nordrhein-Westfalen variiert je nach Besoldungsgruppe, Stufe und Mietenstufe und beträgt seit dem 1. Dezember 2022 zwischen 147,18 Euro und 1517,83 Euro.
Für das dritte Kind erhalten Beamte zusätzlich zwischen 829,75 Euro und 839,66 Euro, für das vierte Kind zwischen 783,76 Euro und 793,67 Euro, und für das fünfte und jedes weitere Kind liegt der Zuschlag bei 790,76 Euro bis 800,67 Euro, abhängig von der Besoldungsgruppe. Darüber hinaus gibt es spezielle Erhöhungsbeträge für Beamte in der Besoldungsgruppe A5, die zusätzlich zur finanziellen Entlastung beitragen.
Auflistung der aktuellen Zahlen Nordrhein-Westfalen (seit 1. Dezember 2022):
- Grundsätzlicher Familienzuschlag: 147,18 Euro bis 1517,83 Euro je nach Besoldungsgruppe, Stufe und Mietenstufe
- Zusätzlicher Betrag für das dritte Kind: 829,75 Euro bis 839,66 Euro
- Zusätzlicher Betrag für das vierte Kind: 783,76 Euro bis 793,67 Euro
- Zusätzlicher Betrag für das fünfte und jedes weitere Kind: 790,76 Euro bis 800,67 Euro
- Erhöhungsbeträge: Für Besoldungsgruppe A5
Wie hoch ist der Familienzuschlag für Kinder in Rheinland-Pfalz?
Der Familienzuschlag für Kinder von Beamten in Rheinland-Pfalz beträgt seit dem 1. Dezember 2022 jeweils 216,32 Euro für das erste und zweite Kind, während für jedes weitere Kind 605 Euro gezahlt werden. Ein Teilbetrag von 5,46 Euro pro Kind ist von Kürzungen bei Teilzeitbeschäftigung ausgenommen.
Zusätzlich gibt es Erhöhungsbeträge für Beamte in der Besoldungsgruppe A5 sowie mietstufenabhängige Aufstockungsbeträge und einen Anrechnungsbetrag für die Besoldungsgruppen A5 bis A12. Diese Zuschläge bieten eine gezielte finanzielle Unterstützung für Beamtenfamilien in Rheinland-Pfalz.
Auflistung der aktuellen Zahlen Rheinland-Pfalz? (seit 1. Dezember 2022):
- Erstes und zweites Kind: je 216,32 Euro
- Drittes und jedes weitere Kind: je 605 Euro
- Zusatzbetrag (bei Teilzeit): 5,46 Euro pro Kind, von Kürzungen ausgenommen
- Erhöhungsbeträge: Für Besoldungsgruppe A5
- Mietstufenabhängige Aufstockungsbeträge und Anrechnungsbetrag: Für Besoldungsgruppen A5 bis A12
Wie hoch ist der Familienzuschlag für Kinder im Saarland?
Der Familienzuschlag für Kinder von Beamten im Saarland variiert je nach Stufe und beträgt seit dem 1. Dezember 2022 zwischen 144,77 Euro und 290,27 Euro für ein Kind. Zusätzlich erhalten Beamte 145,50 Euro für das zweite Kind und 707,26 Euro für das dritte und jedes weitere Kind.
Darüber hinaus gibt es Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A4 bis A6, die entweder für das erste Kind oder für jedes weitere Kind je nach Stufe gewährt werden. Diese Zuschläge sollen sicherstellen, dass die finanzielle Belastung von Beamtenfamilien im Saarland angemessen berücksichtigt wird.
Auflistung der aktuellen Zahlen Saarland (seit 1. Dezember 2022):
- Grundsätzlicher Familienzuschlag (ein Kind): 144,77 Euro bis 290,27 Euro je nach Stufe
- Zusätzlicher Betrag für das zweite Kind: 145,50 Euro
- Zusätzlicher Betrag für das dritte und jedes weitere Kind: 707,26 Euro
- Erhöhungsbeträge: Für Besoldungsgruppen A4 bis A6, abhängig von der Stufe
Wie hoch ist der Familienzuschlag für Kinder in Sachsen-Anhalt?
Der Familienzuschlag für Kinder von Beamten in Sachsen-Anhalt beträgt seit dem 1. Januar 2023 jeweils 312,85 Euro für das erste und zweite Kind, sowie zusätzlich 744,28 Euro für das dritte und jedes weitere Kind.
Darüber hinaus gibt es Erhöhungsbeträge für Beamte in den Besoldungsgruppen A4 und A5, die eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bieten. Diese Regelung zielt darauf ab, die wirtschaftliche Belastung von Beamtenfamilien in Sachsen-Anhalt wirksam zu mindern.
Auflistung der aktuellen Zahlen (seit 1. Januar 2023):
- Erstes und zweites Kind: je 312,85 Euro
- Drittes und jedes weitere Kind: je 744,28 Euro
- Erhöhungsbeträge: Für Besoldungsgruppen A4 und A5
Wie hoch ist der Familienzuschlag für Kinder in Thüringen?
Der Familienzuschlag für Kinder von Beamten in Thüringen beträgt seit dem 1. Januar 2023 304,93 Euro für das erste Kind, 494,34 Euro für das zweite Kind, 775,86 Euro für das dritte Kind und 750,39 Euro für das vierte und jedes weitere Kind.
Zusätzlich gibt es einen Anrechnungsbetrag für Beamte in den Besoldungsgruppen A6 bis A12, um die finanzielle Unterstützung weiter zu stärken. Diese Regelung zielt darauf ab, Beamtenfamilien in Thüringen eine angemessene finanzielle Entlastung zu bieten.
Auflistung der aktuellen Zahlen Thüringen (seit 1. Januar 2023):
- Erstes Kind: 304,93 Euro
- Zweites Kind: 494,34 Euro
- Drittes Kind: 775,86 Euro
- Viertes und jedes weitere Kind: 750,39 Euro
- Anrechnungsbetrag: Für Besoldungsgruppen A6 bis A12
Wie hoch ist der Familienzuschlag für Kinder in Schleswig-Holstein?
Der Familienzuschlag für Kinder von Beamten in Schleswig-Holstein variiert seit dem 1. Dezember 2022 je nach Stufe zwischen 148,58 Euro und 317,06 Euro. Zusätzlich erhalten Beamte 168,48 Euro für das zweite Kind und 435,41 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Darüber hinaus gibt es einen Anrechnungsbetrag für Beamte in den Besoldungsgruppen A6 bis A12, um die finanzielle Unterstützung weiter zu ergänzen. Diese Regelungen tragen dazu bei, die wirtschaftliche Belastung von Beamtenfamilien in Schleswig-Holstein zu mindern.
Auflistung der aktuellen Zahlen Schleswig-Holstein (seit 1. Dezember 2022):
- Grundsätzlicher Familienzuschlag: 148,58 Euro bis 317,06 Euro je nach Stufe
- Zusätzlicher Betrag für das zweite Kind: 168,48 Euro
- Zusätzlicher Betrag für das dritte und jedes weitere Kind: 435,41 Euro
- Anrechnungsbetrag: Für Besoldungsgruppen A6 bis A12
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