Über einen passenden Krankenversicherungsschutz macht sich ein Zeitsoldat in vielen Fällen nur wenige Gedanken. Mit Beginn der Dienstzeit besteht schließlich Anspruch auf eine besondere Form der Absicherung im Krankheitsfall: die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (utV). Mit dem Ablauf der aktiven Dienstzeit in der Bundeswehr endet auch der Anspruch auf truppenärztliche Versorgung. Nicht nur für den weiteren Werdegang als Zivilist, sondern auch zur Ergänzung der utV und als Versicherungsschutz für die Ehepartner und Kinder ist das Thema Krankenversicherung für Zeitsoldaten auch aus anderen Blickwinkeln zu beleuchten.

Die truppenärztliche Versorgung

Nicht nur Berufssoldaten, sondern auch Soldaten auf Zeit und freiwillig Wehrdienstleistende haben während des aktiven Dienstes einen Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Konkret bedeutet dies eine umfassende Versorgung durch Sanitätspersonal und Truppenärzte. Die anfallenden Kosten gehen zulasten des Bundes, sodass keine Eigenbeteiligung erforderlich ist. Das Leistungsspektrum lässt sich in etwa mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung oder der freien Heilfürsorge vergleichen. Es gibt also kleine Ausnahmen. Genauso ist die Arztwahl ist eingeschränkt. Alle Anspruchsberechtigten sind verpflichtet, den zuständigen Arzt der Einheit aufzusuchen, welcher über die medizinischen Behandlungen entscheidet und nur im Einzelfall an niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser verweist.

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Lücken im Leistungsspektrum der Krankenversicherung für Zeitsoldaten

Nicht nur der Sozialdienst der Bundeswehr, sondern die Dienststellen selbst weisen regelmäßig darauf hin, dass die Leistungen der utV nicht allumfassend sind. Beispielsweise werden bei Brillen nur die günstigsten Ausführungen mit einfachen Gläsern bewilligt. Auch bei Auslandsreisen und im Bereich des Zahnersatzes sind viele Kostenpunkte nicht abgedeckt. Hier sollten sich alle Soldaten um einen eigenen, weiteren Schutz durch eine Zusatzversicherung kümmern. Dies ist letztlich nicht nur für Soldaten sinnvoll. Die utV beinhaltet auch keine Leistungen im Pflegefall. Da eine Pflegeversicherung aber durch den Gesetzgeber vorgeschrieben ist, muss hier eine private Pflegeversicherung abgeschlossen werden.

Ein weiterer Nachteil ist, dass während der Dienstzeit grundsätzlich kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besteht. Soldaten erhalten die Leistungen der truppenärztlichen Versorgung und haben in der Folge keine Mitgliedschaft in einer gKV oder der pKV. Auch waren die Versicherungen lange nicht verpflichtet, ehemalige Bundeswehrangehörige wieder aufzunehmen. Mit einer neuen Regelung haben Soldaten Anspruch nach Dienstende in die gKV zurückzukehren oder als neues Mitglied versichert zu werden.

Familienmitglieder von aktiven Soldaten haben zwar einen Beihilfeanspruch durch die Bundeswehr, der am ehesten mit den Regelungen für Beamte zu vergleichen ist, jedoch muss auch hier der verbleibende Anteil privat versichert werden.

Damit der Schutz im Krankheitsfall nach dem Ausscheiden in jedem Fall sichergestellt ist, sollten Berufssoldaten, Zeitsoldaten und auch Kameraden, die ein freiwilliger Wehrdienst zur Bundeswehr gebracht hat, eine sogenannte Anwartschaftsversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abschließen.

Was ist die Anwartschaftsversicherung?

Eine Anwartschaftsversicherung ist ein Baustein, um den Krankenversicherungsschutz für die Zeit nach dem Dienst zu gewährleisten. Diese Versicherung gehört zu den wichtigen Versicherungen für Soldaten. Vielfach ist nicht genau geplant, wie es nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr beruflich weitergeht.

Eine Anwartschaft für Soldaten bei einer Versicherung ist für genau diesen Fall ein Angebot verschiedener privater Krankenversicherungen. Sollte nach dem Ende der Dienstzeit keine Mitgliedschaft in der gKV, zum Beispiel durch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit oder die Aufnahme als freiwilliges Mitglied möglich sein, muss eine private Krankenversicherung den Versicherungsschutz gewährleisten.

Durch die Anwartschaftsversicherung wird der aktuelle Gesundheitszustand oder auch das Lebensalter bei Versicherungsbeginn für den späteren Startzeitpunkt der tatsächlichen Versicherung „erkauft“. So kann die Anwartschaft, die man jung und gesund abgeschlossen hat, später in eine vollwertige private Krankenversicherung umgewandelt werden. Und das ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Es wird hierbei unterschieden: Die kleine Anwartschaft sichert nur den aktuellen Gesundheitszustand für den späteren Versicherungsbeginn. Bei einer großen Anwartschaft wird darüber hinaus auch das Lebensalter bei Beginn der Anwartschaftsversicherung für die spätere PKV übernommen.

Dies sichert günstigere Beiträge bei privaten Krankenversicherungen für Soldaten. Die Krankenversicherung wechseln, besonders nach langen Jahren einer Anwartschaftsversicherung, ist nicht immer ohne finanzielle Verluste möglich. Aus diesem Grund sollten sich Soldaten über die Leistungen und die Vor- und Nachteile der jeweiligen Versicherung gut informieren.

Sollten Sie in die Situation kommen, sich nach der Dienstzeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden zu können, ist neben den Leistungen auch der Beitrag ein ausschlaggebendes Kriterium. Im Anschluss an eine versicherte Anwartschaft ist die private Krankenversicherung pKV in vielen Fällen wesentlich günstiger. Dies gilt besonders, wenn keine Angehörigen mitversichert werden müssen.

Ein praktisches Beispiel:

Eine Soldatin verpflichtet sich für acht Jahre als Zeitsoldatin bei der Bundeswehr. Sie ist 24 Jahre alt und kerngesund. Während der Dienstjahre entwickelt sich ein Diabetes. Mit 32 Jahren endet die Dienstzeit und die Soldatin entscheidet sich für eine Rückkehr ins Zivilleben und gegen eine Laufbahn als Berufssoldatin. Es gibt nun vier Optionen:

Rückkehr in die GKV

Die Soldatin entscheidet sich für die Aufnahme in die gKV. Sie zahlt einen einkommensabhängigen Versicherungsbeitrag und erhält die üblichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Ohne Anwartschaft in der PKV

Mit 32 Jahren und einer laufenden Erkrankung wird der Beitrag berechnet. Hierbei wird ein Risikozuschlag wegen des Diabetes einkalkuliert und das aktuelle Alter zugrunde gelegt. Der monatliche Beitrag liegt beispielhaft bei 400,- Euro. Möglicherweise lehnt die pKV die Versicherung aus gesundheitlichen Gründen sogar ganz ab.

Kleine Anwartschaftsversicherung in der PKV

Bei der Beitragsberechnung wird das aktuelle Alter der ehemaligen Soldatin berücksichtigt, aber der Gesundheitszustand bei Abschluss der Anwartschaft. Der Diabetes spielt also keine Rolle mehr. Der monatliche Beitrag liegt nur noch bei 300,- Euro.

Große Anwartschaftsversicherung in der PKV

Obwohl die Soldatin eine Erkrankung hat und bereits 32 Jahre alt ist, wird ein Beitrag wie bei Abschluss der Anwartschaft berechnet. Sie wird also behandelt, als sei sie 24 Jahre alt und rundum gesund. Hierfür berechnet die Versicherung einen noch geringeren Beitrag von exemplarischen 200,- Euro.

Umfassender Versicherungsschutz für Militärangehörige

Es gibt diverse Versicherungen, welche sinnvoll sind, einige Versicherung dürfen allerdings unter keinen Umständen fehlen. Unstrittig sollte jeder Soldat eine Privat und Diensthaftpflichtversicherung abschließen und sich zusätzlich privat krankenversichern. Auch sind Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nicht in der utV enthalten. Aufgrund der Versicherungspflicht in Deutschland muss sich jeder Soldat gegen dieses Risiko privat versichern.

Krankenversicherungen für Soldaten sollten also immer aus einer passenden Kombination mit einer Zusatzkrankenversicherung, der verpflichtenden Pflegeversicherung und einer (großen) Anwartschaftsversicherung bestehen. Nur so ist umfassender Versicherungsschutz für den Moment, aber auch für die Zukunft gegeben.

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