Was passiert nach dem Referendariat mit der Krankenversicherung?

Wenn für Referendare ihre Zeit als Lehramtsanwärter endet, stellt sich für viele die Frage nach der richtigen Krankenversicherung. Ist keine unmittelbare Verbeamtung auf Probe in Sicht, ist die Verwirrung über die richtige Versicherung meist groß. Wer muss nach dem Referendariat zurück in die gesetzliche Krankenversicherung und wer darf privat krankenversichert bleiben? Wir geben Ihnen Hilfestellung.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung für Referendare?

Grundsätzlich gilt für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare dasselbe: Sie können frei zwischen der privaten Krankenversicherung (PKV) und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wählen. Mit Erhalt des Beamtenstatus profitieren sie zudem von der staatlichen Beihilfe, die einen Teil der Kosten übernimmt.

Die private Krankenversicherung für Referendare ist für die Beamtenanwärter meist die erste Wahl, da sie deutlich günstiger ist als eine gesetzliche Versicherung. Zudem profitieren die Versicherten von einigen Leistungsvorteilen wie einer freien Arzt- und Krankenhauswahl und einer Chefarztbehandlung.

Wieso ist die gesetzliche Versicherung für Referendare teurer?

Durch die freie Versicherungswahl gelten Lehramtsanwärter in der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch als „freiwillig versichert“. Damit fällt der Arbeitgeberanteil weg, der bei einem angestellten Pflichtversicherten die Hälfte der Beiträge ausmacht.

Freiwillig Versicherte in der GKV tragen die gesamten Kosten also allein. Ausnahmen bilden die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen: Hier bezuschusst der Dienstherr auch die GKV.

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Wie sieht es nach dem Referendariat aus?

Ob die private oder die gesetzliche Krankenkasse die richtige Anlaufstelle für den Lehramtsreferendar ist, hängt davon ab, wie es beruflich mit ihm weitergeht. Prinzipiell bestehen drei Möglichkeiten: Arbeit in einem Angestelltenverhältnis, Arbeit als Beamter auf Probe oder Arbeitslosigkeit.

Zurück zur gesetzlichen Krankenkasse bei einem Angestelltenverhältnis?

Arbeitet der Betroffene nach der Anwärterzeit in einem Angestelltenverhältnis, wird in den meisten Fällen die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse nötig. Ein Wechsel in die PKV ist nur möglich, wenn das jährliche Bruttoeinkommen des Angestellten über der Entgeltgrenze liegt.

Kommt es später wieder zu einer Verbeamtung, kann die private Krankenversicherung für Lehrer ohne erneute Gesundheitsprüfung aktiviert werden. Natürlich ist es auch trotz Verbeamtung möglich, in der GKV versichert zu bleiben. Allerdings ist es finanziell lukrativer, wenn Beamte auf Probe in die private Krankenversicherung zurückkehren.

PKV nach dem Referendariat bei Beamtenstatus

Bleibt der ehemalige Lehramtsanwärter als Beamter auf Probe im öffentlichen Dienst, so besteht auch die PKV für Beamte weiter. Dasselbe gilt bei der PKV für Referendarbeamten auf Widerruf. Allerdings wechselt der Beamte auf Probe in den „Tarif für Vollbeamte“, was eine Beitragserhöhung mit sich bringt.

Aufgrund der Tariferhöhung greift das Kündigungs- und Wechselrecht und der Beamte auf Probe darf die Krankenkasse wechseln. Sinnvoll ist es, sich bereits im Vorfeld zu erkundigen, welche private Krankenkasse den günstigsten Tarif für Vollbeamte anbietet, um den monatlichen Beitrag so niedrig wie möglich zu halten.

Krankenversicherung wechseln bei Arbeitslosigkeit

Psychische oder chronische Erkrankungen oder schlechte Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt — – die Gründe für eine eintretende Arbeitslosigkeit sind vielfältig. Kommt es nach Abschluss der Anwartschaft zur Arbeitslosigkeit, können sich die Beamtenanwärter in der Familienversicherung ihrer Ehepartner versichern lassen.

Besteht keine Familienversicherung, ist es möglich, den Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) zu prüfen. Kommt dies ebenfalls nicht infrage, ist die private Krankenversicherung in den meisten Fällen die beste Lösung.

Da in Zeiten der Arbeitslosigkeit allerdings kein Beihilfeanspruch besteht, muss der Beamtenanwärter die Absicherung allein tragen. Private Versicherer profitieren von günstigeren Beiträgen in der PKV und es können zudem Altersrückstellungen gebildet werden.

Übergangstarif nach Referendariat

Arbeitslose Lehrer, die nicht verheiratet sind und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, dürfen nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Das kann in Zeiten ohne Job zu großer finanzieller Belastung führen.

Viele private Krankenversicherer bieten deshalb sogenannte Übergangstarife an, die größtenteils sogar günstiger sind als die monatlichen Beiträge einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV. Deshalb ist es wichtig für private Versicherer, bereits vor Abschluss der privaten Krankenversicherung für Beamte zu überprüfen, ob die Krankenversicherung einen solchen Tarif anbietet.

Fazit zur Krankenversicherung nach dem Referendariat

Wie es nach dem Lehramtsreferendariat mit der Krankenversicherung weitergeht, ist davon abhängig, welchen Beruf der Referendar ergreift. Kommt es zu einer Verbeamtung auf Probe, bleibt die private Krankenversicherung bestehen.

Wer die private Krankenversicherung wechseln möchte, sollte dies vor Beginn des „Tarifs für Vollbeamte“ erledigen. Arbeitslose haben die Möglichkeit, in der PKV versichert zu bleiben, zahlen die Beiträge allerdings in voller Höhe selbst. Alternativ ist eine Familienversicherung in der GKV oder Pflichtversicherung durch ALG I möglich.

Wer nach dem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis wechselt, muss sich fortan in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig pflichtversichern lassen.

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