In Deutschland spielt das Beamtentum eine zentrale Rolle im öffentlichen Dienst und unterliegt einer langen historischen Entwicklung. Wesentlicher Bestandteil dieser Struktur sind die sogenannten Anwärterbezüge, welche für Beamtenanwärter und Beamtenanwärterinnen während ihrer Ausbildungszeit eine existenzielle Bedeutung haben.
Diese finanzielle Unterstützung soll sicherstellen, dass die Anwärter ihren Lebensunterhalt während der intensiven Ausbildungsphasen bestreiten können, ohne dabei wirtschaftliche Sorgen haben zu müssen.
Die Anwärterbezüge sind gesetzlich geregelt und umfassen verschiedene Komponenten wie Grundgehalt, Familienzuschläge und weitere Vergütungen. Im Folgenden wird detailliert auf die verschiedenen Aspekte der Anwärterbezüge eingegangen.
Was bedeutet Anwärterbezüge?
Anwärterbezüge sind die Bezüge, die Beamtenanwärter und Beamtenanwärterinnen während ihrer Ausbildungszeit im öffentlichen Dienst in Deutschland erhalten. Diese Bezüge dienen dazu, den Lebensunterhalt der Anwärter während ihrer Ausbildung zu sichern. Die Anwärterbezüge umfassen ein Grundgehalt sowie gegebenenfalls weitere Zulagen und Vergütungen, abhängig von der Besoldungsgruppe und dem Dienstherrn.
Die Einführung der Anwärterbezüge geht auf die historische Entwicklung des Beamtentums in Deutschland zurück. Bereits mit der Verabschiedung des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) im Jahr 1971 und später durch das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) wurde der rechtliche Rahmen für die Besoldung von Beamten festgelegt, einschließlich der Regelungen für Anwärterbezüge
Wann hat man Anspruch auf Anwärterbezüge?
Man hat Anspruch auf Anwärterbezüge, wenn man als Beamtenanwärterin oder Beamtenanwärter im Vorbereitungsdienst ernannt wird. Der Anspruch auf Anwärterbezüge entsteht mit der offiziellen Ernennung zur Beamtenanwärterin bzw. zum Beamtenanwärter und umfasst die Zeit der gesamten Ausbildung.
Dieser Anspruch endet entweder mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung oder der Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf. Anwärterbezüge sind damit direkt an den Status des Vorbereitungsdienstes und das Beamtenverhältnis auf Widerruf geknüpft, was die finanzielle Absicherung während dieser Ausbildungsphase der Beamten gewährleistet.
Wie ist die Besoldung für Beamtenanwärter geregelt?
Die Besoldung für Beamtenanwärter, also die sogenannten Anwärterbezüge, ist gesetzlich geregelt und setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Der Anwärtergrundbetrag richtet sich nach der angestrebten Laufbahn und der späteren Besoldungsgruppe, wobei er im gehobenen Dienst laut den aktuellen Besoldungstabellen zwischen 1.348,78 € und 1.398,78 € monatlich liegt.
Ein Anwärtersonderzuschlag von bis zu 70% des Anwärtergrundbetrages kann gewährt werden, wenn in der jeweiligen Laufbahn ein Mangel an qualifizierten Bewerbern besteht. Verheiratete Beamtenanwärter und solche mit Kindern erhalten einen Familienzuschlag.
Zudem haben Anwärter Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Weitere Zulagen und Vergütungen können gezahlt werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist.
Wie berechnet sich der Anwärtergrundbetrag?
Der Anwärtergrundbetrag richtet sich nach der angestrebten Laufbahn und der späteren Besoldungsgruppe des Einstiegsamtes. Hier sind die wichtigsten Berechnungen der Anwärtergrundbeträge nach Besoldungsgruppen.
- Mittlerer Dienst (Besoldungsgruppen A5 bis A9): Der Anwärtergrundbetrag liegt derzeit bei 1.342,89 € monatlich.
- Gehobener Dienst (Besoldungsgruppen A9 bis A11): Der Anwärtergrundbetrag beträgt 1.398,78 € monatlich.
- Lehrämter an Gymnasien (Besoldungsgruppe A12): Der Anwärtergrundbetrag liegt bei 1.543,53 € monatlich.
- Realschullehrämter (Besoldungsgruppe A13 gehobener Dienst): Der Anwärtergrundbetrag beträgt 1.576,46 € monatlich.
- Höherer Dienst (Besoldungsgruppe A13): Der Anwärtergrundbetrag liegt bei 1.612,62 € monatlich.
Der genaue Betrag hängt von der konkreten Laufbahn und der angestrebten Besoldungsgruppe ab, in die man nach der Ausbildung übernommen wird. Die Besoldungstabellen geben dafür die aktuellen Anwärtergrundbeträge vor.
Wie werden Anwärterbezüge ausgezahlt?
Die Anwärterbezüge für Beamtenanwärter werden monatlich im Voraus ausgezahlt. Der Anspruch auf Anwärterbezüge entsteht ab dem Tag der wirksamen Ernennung zur Beamtenanwärterin bzw. zum Beamtenanwärter. Die Auszahlung der Bezüge erfolgt über das Bundesverwaltungsamt oder die zuständige Landesbehörde.
Die Bezüge für einen Monat werden jeweils im Voraus überwiesen, beispielsweise die Bezüge für Juni bereits Ende Mai. In einigen Bundesländern kann zusätzlich eine Sonderzahlung, früher als “Weihnachtsgeld” bekannt, in Höhe von 5% der Bezüge gezahlt werden. Diese
Werden Anwärterbezüge während des Urlaubs weitergezahlt?
Ja, Beamtenanwärter erhalten ihre Anwärterbezüge auch während des Urlaubs weiter ausgezahlt. Urlaub führt nicht zu einer Unterbrechung oder Kürzung der Anwärterbezüge. Solange das Ausbildungsverhältnis als Beamter auf Widerruf besteht, werden die Bezüge ungemindert weitergezahlt. Nur bei Verzögerungen der Ausbildung, die der Anwärter selbst zu vertreten hat, können die Anwärterbezüge in bestimmten Fällen gekürzt werden. Regelmäßige Erholungsurlaube werden jedoch nicht von einer Kürzung der Anwärterbezüge erfasst.
Haben Bundespolizisten Anspruch auf Anwärterbezüge?
Ja, Anwärter und Anwärterinnen der Bundespolizei haben Anspruch auf Anwärterbezüge während ihrer Ausbildung im Vorbereitungsdienst. Zusätzlich zu den regulären Anwärterbezügen erhalten Polizeiobermeisteranwärter und Polizeioberkommissaranwärter nach einem Jahr Ausbildung eine monatliche Polizeizulage von 66,35 Euro.
Nach zwei Jahren steigt diese Zulage auf 132,69 Euro monatlich. Diese finanzielle Unterstützung während der Ausbildung hilft, die Lebenshaltungskosten der Anwärter zu decken und motiviert sie, ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
Haben Soldaten bei der Bundeswehr Anspruch auf Anwärterbezüge?
Nein, Soldaten bei der Bundeswehr haben keinen Anspruch auf Anwärterbezüge. Anwärterbezüge sind eine besondere Bezahlung für Beamtenanwärter und Beamtenanwärterinnen während ihres Vorbereitungsdienstes. Da Soldaten der Bundeswehr keine Beamten sind, erhalten sie eine reguläre Besoldung entsprechend ihrem Dienstgrad.
Für Soldatenanwärter der Bundeswehr gibt es kein vergleichbares Institut wie die Anwärterbezüge für Beamtenanwärter. Sie erhalten von Beginn an die Besoldung gemäß ihrem verliehenen Dienstgrad.
Die Besoldung von Soldaten ähnelt zwar der von Bundesbeamten und umfasst Grundgehalt, Familienzuschlag sowie gegebenenfalls Zulagen, aber im Gegensatz zu Beamtenanwärtern haben Soldatenanwärter keinen Anspruch auf spezielle Anwärterbezüge wie Anwärtergrundbetrag oder Anwärtersonderzuschlag.
Hat man im gehobenen Dienst Anspruch auf Anwärterbezüge?
Ja, Beamtenanwärter im gehobenen Dienst haben Anspruch auf Anwärterbezüge während ihrer Ausbildung im Vorbereitungsdienst. Die Anwärterbezüge setzen sich aus dem Anwärtergrundbetrag, Familienzuschlag, vermögenswirksamen Leistungen und gegebenenfalls Sonderzuschlägen zusammen.
Der Anwärtergrundbetrag für den gehobenen Dienst liegt aktuell zwischen 1.348,78 € und 1.398,78 € monatlich. Verheiratete Anwärter und Anwärter mit Kindern erhalten zusätzlich einen Familienzuschlag. Die Anwärterbezüge werden monatlich im Voraus gezahlt und der Anspruch besteht vom Tag der Ernennung bis zum Abschluss der Ausbildung.
Erhalten alle Beamtenanwärter Anwärterbezüge?
Ja, alle Beamtenanwärter und Beamtenanwärterinnen haben während ihrer Ausbildung im Vorbereitungsdienst Anspruch auf Anwärterbezüge. Diese Bezüge sichern die finanzielle Unterstützung während der Ausbildungszeit und umfassen verschiedene Komponenten. Die Regelung ist gesetzlich festgelegt und gilt für alle Beamtenanwärter bundesweit, unabhängig von der Laufbahn oder dem Bundesland.
Welche Unterschiede gibt es zwischen Anwärterbezügen und Soldatenbesoldung?
Es gibt einige wesentliche Unterschiede zwischen Anwärterbezügen für Beamtenanwärter und der Besoldung für Soldaten bei der Bundeswehr.
- Anwärterbezüge vs. Soldatenbesoldung: Anwärterbezüge erhalten nur Beamtenanwärter während ihrer Ausbildung im Vorbereitungsdienst. Soldaten der Bundeswehr, auch Anwärter in Ausbildung, erhalten keine speziellen Anwärterbezüge, sondern die reguläre Besoldung entsprechend ihrem Dienstgrad.
- Zusammensetzung der Bezüge: Anwärterbezüge setzen sich aus dem Anwärtergrundbetrag, eventuellen Sonderzuschlägen, Familienzuschlag und vermögenswirksamen Leistungen zusammen. Die Soldatenbesoldung besteht aus Grundgehalt, Zulagen (z.B. Wehrsold) und ebenfalls Familienzuschlägen.
- Höhe der Bezüge: Die Höhe der Anwärterbezüge richtet sich nach der angestrebten Laufbahn und späteren Besoldungsgruppe des Einstiegsamtes nach der Ausbildung. Die Soldatenbesoldung orientiert sich am aktuellen Dienstgrad des Soldaten.
- Status: Anwärter haben einen speziellen Status als “Beamte auf Widerruf”. Soldatenanwärter sind reguläre Soldaten und erhalten direkt einen Dienstgrad verliehen.
- Dauer des Anspruchs: Der Anspruch auf Anwärterbezüge entsteht mit der Ernennung zum Beamtenanwärter und endet mit dem Abschluss der Ausbildung. Soldaten erhalten durchgehend die Besoldung ihres Dienstgrades.
Welche Rolle spielt der Familienzuschlag bei der Anwärterbesoldung?
Anwärter erhalten zusätzlich zum Anwärtergrundbetrag einen Familienzuschlag, wenn sie verheiratet sind und/oder kindergeldberechtigte Kinder haben. Die Höhe des Familienzuschlags richtet sich nach der angestrebten Besoldungsgruppe des Einstiegsamtes und der Anzahl der Kinder.
Beispielsweise beträgt der Familienzuschlag im gehobenen Dienst (Besoldungsgruppe A9) für verheiratete Anwärter ohne Kinder derzeit 138,89 Euro monatlich. Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhöht sich der Familienzuschlag, etwa um 248,67 Euro für das erste Kind und um 279,78 Euro für das zweite Kind.
Der Familienzuschlag verbessert die finanzielle Situation von verheirateten Anwärtern und Anwärtern mit Kindern während der Ausbildung erheblich. Er wird zusammen mit dem Anwärtergrundbetrag und eventuellen Sonderzuschlägen monatlich im Voraus ausgezahlt.