Muss ich mich als Beamter privat versichern lassen?

Als Beamter, Beamtenanwärter oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ist es wichtig, sich gegen Versorgungslücken abzusichern. Eine private Krankenversicherung für Beamte hilft dabei, diese Lücken zu schließen. Darüber hinaus stellen sich viele Beamte vor der Vereidigung die Frage, ob sie dazu verpflichtet sind, sich privat absichern zu lassen. PKV oder GKV – welche Optionen gibt es? In diesem Artikel bekommen Sie Antworten.

Der Großteil der Beamten ist privat abgesichert

Die private Krankenversicherung PKV ist für Beamtinnen und Beamte oftmals die erste Wahl. Eins aber gleich vorweg: Laut Sozialversicherungsrecht ist jemand, der verbeamtet ist, nicht zu einer privaten Krankenversicherung verpflichtet.

Grundsätzlich haben Beamten freie Wahl bei der Krankenversicherung. Sind sie vor Antritt des Beamtenverhältnisses in der gesetzlichen Versicherung pflichtversichert, können sie als freiwillig Versicherte ein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.

Sobald ein freiwillig gesetzlich Versicherter den Beamtenstatus erreicht, hat er jedoch keinen Anspruch mehr darauf, dass sein Arbeitgeber die Hälfte seiner Krankenkassenbeiträge übernimmt.

Für den Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) muss ein Beamter den gesamten Betrag fortan selbst zahlen.

Ist ein Beamter hingegen privat versichert, profitiert er von einer staatlichen Unterstützung, denn ein Beamter in der privaten Versicherung erhält eine Beihilfe von seinem Dienstherrn. In den meisten Bundesländern deckt diese Beihilfe zwischen 50 und 80 Prozent der Leistungen ab.

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Beamte in der PKV: Das sind die Vorteile

Beamte und Beamtenanwärter können sich ohne ein bestimmtes Mindesteinkommen in einer privaten Krankenversicherung versichern lassen. Sie profitieren von günstigen Beamtentarifen und im Krankheitsfall von zusätzlichen Leistungen wie einer Chefarztbehandlung oder einem Zweibettzimmer. Dies gilt auch, wenn Sie Beamter auf Widerruf sind.

Wenn Sie sich privat krankenversichern lassen, haben Sie ein Recht auf Beihilfe für Beamte. Als Versicherungsnehmer müssen Sie deshalb nur den restlichen Teil der Gesundheitskosten durch eine private Restkostenversicherung tragen.

Die Höhe der Beihilfe unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern. In der Regel gilt: Ist ein Beamter in der PKV abgesichert, erhält er 50 Prozent Beihilfe. Das heißt, dass dieser Anteil der Kosten im Krankheits- und Behandlungsfall vom Dienstherrn übernommen wird.

Ab zwei Kindern erhöht sich die Leistung der Beihilfe auf 70 Prozent. Kinder, die Kindergeld beziehen, sind ebenso beihilfeberechtigt und können sich privatversichern lassen. Für Ehepartner eines Beamten gilt das nur, wenn sein Einkommen die 17.000 Euro im Jahr nicht übersteigt.

Mehr dazu: Kinder von Beamten in der privaten Krankenversicherung

Ein weiterer Vorteil: Privat versicherte Beamte haben selbst im Ruhestand einen Anspruch auf Beihilfen in Höhe von 70 Prozent. Sie müssen sich in der PKV folglich mit nur 30 Prozent an den Krankenkassenkosten beteiligen.

Die private Krankenversicherung für Lehrer mit Beamtenstatus wird übrigens ebenfalls mit Beihilfen bezuschusst – diese beginnen für gewöhnlich bereits während des Studiums. In dieser Zeit ist ein angehender Lehrer Beamter auf Probe.

Das leistet die GKV für Beamte

Die gesetzliche Krankenkasse garantiert eine gute Gesundheitsversorgung. Im Gegensatz zu privaten Versicherungen fallen Boni wie eine Chefarztbehandlung oder eine freie Arztwahl bei dieser Art der Versicherung allerdings weg.

Die Beiträge für die gesetzliche Versicherung berechnen sich je nach Höhe des Einkommens und müssen vom Versicherten allein getragen werden. Ein guter Beamtensold könnte sich daher schnell in hohen Krankenkassenbeiträgen niederschlagen.

Die Mehrheit der Beamten wählt aufgrund der Beihilfen eine private Versicherungsmethode. In einigen Fällen kann es aber von Vorteil sein, freiwillig in der gesetzlichen Versicherung zu bleiben. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn:

  • Der Beamte Alleinverdiener in der Familie ist. Kinder und Angehörige können in der GKV kostenlos mitversichert werden.
  • Das Einkommen des Beamten nicht so hoch ist oder aufgrund von Elternzeit oder Beurlaubungen häufig schwankt.
  • Die Beiträge in der PKV durch chronische Erkrankungen oder Alter zu hoch ausfallen.
  • Der Versicherte die Leistungen direkt und ohne Bürokratie von der Krankenkasse übernommen haben möchte, da Privatversicherte in Vorkasse gehen müssen.
  • Ein Beamter von Kostenübernahmen für Leistungen wie einer Kur profitieren möchte.
  • Ein Beamter plant, eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen.

Bundesländer wie Hamburg gewähren mittlerweile auch gesetzlich versicherten Beamten eine Beihilfe in Höhe von 50 Prozent. Es ist deshalb möglich, dass sich in Zukunft weitere Bundesländer für eine Beihilfe bei der GKV entschließen.

Ein weiterer Vorteil der GKV ist, dass ihre Beiträge sinken, je mehr zahlende Mitglieder in der Krankenkasse sind. Außerdem sind die Beiträge auch bei hohen Einkommen durch die Beitragsabmessungsgrenze reguliert.

Das gilt für Beamte mit gefährlichen Tätigkeiten

Beamte in besonders gefährlichen Berufsgruppen haben ein Recht auf die freie Heilfürsorge. Diese gehört weder zur privaten noch gesetzlichen Versicherung. Bei der freien Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr die Kosten für Vorsorgebehandlungen und Krankheiten im großen Umfang.

Zu besonders risikoreichen Berufen zählen beispielsweise Polizisten, Feuerwehrleute sowie Justizvollzugsbeamte und Soldaten. Der Umfang der Heilfürsorge unterscheidet sich jedoch je nach Bundesland und Berufsgruppe.

Darauf sollten Sie achten, wenn Sie die Krankenversicherung wechseln

Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollten Sie die Kosten mit einer gesetzlichen Versicherung vergleichen. Ein Vergleich hilft Ihnen bei der Entscheidungsfindung und bewahrt Sie vor bösen Überraschungen.

Zu beachten ist außerdem, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung – zum Beispiel nach Beendigung des Beamtenverhältnisses – nur eingeschränkt möglich ist. Wägen Sie die Vor- und Nachteile deshalb im Vorfeld genau gegeneinander ab.

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Fazit – muss ich mich als Beamter privat absichern lassen?

Die Frage, ob sich ein Beamter in privat absichern lassen muss, lässt sich eindeutig beantworten: Nein, das muss er nicht. Die PKV für Beamte bietet jedoch viele finanzielle und leistungsbezogene Vorteile und ist einer gesetzlichen Versicherung daher in den meisten Fällen vorzuziehen.

Beamte in der gesetzlichen Versicherung werden so behandelt wie Selbstständige und erhalten keine anteiligen Beiträge durch den Arbeitgeber. Die gesetzliche Versicherung kann jedoch durchaus eine sinnvolle Alternative zur PKV sein – so profitieren die Mitglieder einer Großfamilie in der GKV von einer kostenlosen Mitversicherung.

Krankenzusatzversicherungen bieten darüber hinaus die Möglichkeit, neben der GKV viele Zusatzleistungen einer PKV abzudecken und trotzdem gesetzlich versichert zu bleiben.

Bei der Krankenversicherung für Beamte gilt letztlich, dass die jeweilige Lebenssituation immer mitgedacht werden sollte. Vor allem Alter, Einkommen und der persönliche Gesundheitszustand spielen eine zentrale Rolle bei der Wahl der richtigen Versicherung.

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