Beamte, Richter und auch Soldaten stehen in einem besonderen Beschäftigungsverhältnis und sind keine Mitglieder in den gesetzlichen Sozialversicherungen. Im Falle einer Krankheit oder sogar Pflegebedürftigkeit erhalten diese Personen daher Beihilfen vom jeweiligen Dienstherrn. Diese Beihilfen betragen, je nach Familienstand und Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, zwischen 50 und 80 Prozent der anfallenden Kosten. Für den verbleibenden Betrag müssen die Beamten grundsätzlich selbst aufkommen. Nicht nur wegen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht, sondern auch wegen der exorbitanten Kosten, welche beispielsweise für einen Aufenthalt im Krankenhaus oder für eine Rehabilitation anfallen, versichern viele der Beamten den entsprechenden Kostenanteil privat. Hierzu bieten die privaten Krankenkassen entsprechende „Restkostenversicherungen“ an.

Beihilfezahlungen für Ehegatten

Die gesetzlichen Krankenkassen kennen die sogenannte Familienversicherung. Das bedeutet, dass Kinder und die Ehegatten kostenfrei krankenversichert werden können. Bei den Beamten, Richtern und Soldaten gilt eine ähnliche Regelung. Zwar werden die Angehörigen nicht vollständig krankenversichert, sondern erhalten ebenso Beihilfen entsprechend dem jeweiligen Beihilfebemessungssatz.

Selbst, wenn der Beamte einen Anspruch auf freie Heilfürsorge oder kostenlose truppenärztliche Versorgung hat, stehen den Ehegatten und Kindern Beihilfezahlungen zu. Abweichend gilt dies nicht, wenn aus einem anderen Grund ein eigenständiger Krankenversicherungsschutz, beispielsweise durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, vorliegt.

Als Ehe- oder Lebenspartner eines Beamten können Sie die Vorteile der Beihilfe nutzen. Der Dienstherr übernimmt in der Regel 50 Prozent der Krankheitskosten, für Familienangehörige sogar bis zu 80 Prozent. Allerdings ist die Einkommensgrenze auf 8.652 Euro bis 18.000 Euro im Jahr begrenzt – je nach Bundesland unterschiedlich, bei Bundesbeamten darf das Einkommen im zweiten Kalenderjahr vor Antragstellung 17.000 Euro nicht übersteigen.

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Restkostenversicherung in der PKV für den Ehegatten

Ist der Ehegatte selbst nicht krankenversichert oder es besteht keine Krankenversicherungspflicht, bleibt die Möglichkeit, den Beihilfeanspruch durch eine private Krankenversicherung zu ergänzen. Wichtig zu wissen ist, dass es in bestimmten Konstellationen auch die Option gibt, den Ehegatten aus den gesetzlichen Krankenkassen in die private Krankenversicherung zu überführen. Hierzu muss in jedem Fall abgewogen werden, ob die Vor- oder Nachteile überwiegen. Mit der gesetzlichen Krankenversicherung sollte ebenso vorab Rücksprache gehalten werden.

Es ist wichtig zu wissen, dass es erleichterte Möglichkeiten für den Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung der Ehegatten von Beamten gibt. Jeder Ehegatte wird grundsätzlich in der privaten Krankenversicherung aufgenommen. Private Krankenkassen ermitteln die Beiträge jedoch nicht einkommensabhängig, sondern ziehen das Alter, den allgemeinen Gesundheitszustand und auch etwaige Vorerkrankungen und andere Risikofaktoren in den Versicherungsbeitrag mit ein. Trotz des erleichterten Wechsels für Ehegatten von Beamten, muss ein eigener Versicherungsvertrag mit einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Dies muss nicht zwingend das Versicherungsunternehmen sein, bei dem der Beamte seine eigene Restkostenversicherung abgeschlossen hat.

Beiträge in der privaten Krankenversicherung

Es lässt sich nur schwer abschätzen, welche Beiträge in der privaten Krankenversicherung für den Ehegatten anfallen. Je jünger und gesünder der Ehepartner ist, desto günstiger fällt im Allgemeinen der Beitrag zur Versicherung aus. Auch die individuellen Vertragsmerkmale wie Zusatztarife für Krankenhausbehandlungen, verbesserten Zahnersatz oder Brillen, wirken sich auf den Gesamtbeitrag aus. Nichtsdestoweniger gilt auch hier, dass die privaten Krankenversicherungen für beinahe jedes Budget und jeden persönlichen Leistungswunsch ein passendes Angebot machen können. Besonders Termine bei Fachärzten und in Krankenhäusern werden an privat krankenversicherte Patienten in vielen Fällen einfacher und schneller vergeben.

Die Krankenkassenbeiträge lassen sich im Rahmen der Einkommenssteuererklärung mindernd absetzen. Neben den Vorteilen durch die verbesserte Abzugsmöglichkeit bei der Einkommenssteuer sollte ein möglicher Zuschuss des Arbeitgebers des Ehegatten zum Beitrag in der privaten Krankenversicherung berücksichtigt werden. Wichtig ist nur, dass der Umfang der Beschäftigung die Einkommensgrenzen für die Beihilfezahlungen nicht übersteigen. Bei Leistungsfreiheit zahlen die privaten Krankenkassen in vielen Fällen eine Beitragsrückerstattung von bis zu 600,- Euro pro Kalenderjahr. Die Summe aus geringen Beiträgen, Steuererleichterungen, einem potenziellen Arbeitgeberzuschuss und einer Beitragsrückerstattung können in der Summe aufs Jahr betrachtet einen erheblichen Unterschied machen.

Vor- und Nachteile zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Vor einer konkreten Überlegung, welche Krankenversicherung die sinnvollste Option ist, sollten nicht nur Versicherungsleistungen und die grundsätzliche Möglichkeit zum Wechsel zur privaten Krankenversicherung betrachtet werden. Es ist ebenso wichtig, die anfallenden Kosten zu vergleichen. In bestimmten Konstellationen, gerade wenn viele Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen oder teure Risikozuschläge in der privaten Krankenversicherung anfallen, kann der Verbleib – als versicherungspflichtiges oder freiwillig versichertes Mitglied – bei einer gesetzlichen Krankenversicherung günstiger sein. In diesem Fall könnte der Versicherungsschutz mit klassischen Zusatzversicherungen ergänzt werden. Selbstredend könnten über den Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung auch alle Kinder familienversichert werden.

Ein weiterer Aspekt bei der Wahl der Versicherung sollten die möglichen Folgen im Falle einer Scheidung der Ehe sein. Bei der Scheidung entfällt der Beihilfeanspruch für den Ehegatten ab dem Monat der Rechtskraft des Scheidungsurteils. Ganz gleich, ob der geschiedene Ehegatte eine ausreichende wirtschaftliche Grundlage hat, muss dieser in der privaten Krankenversicherung bleiben. Durch den fehlenden Beihilfeanspruch sind darüber hinaus volle Beiträge zu leisten. Die Kosten steigen somit definitiv rasant an. Nur wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für ein Jahr eingegangen wird, kann eine Wiederaufnahme durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgen.

Ein Resümee

Je nach Einkommen und eigener beruflicher Tätigkeit können auch für den Ehegatten Beihilfen durch den Dienstherrn gezahlt werden. Vielfach ist auch die Aufnahme in einer privaten Krankenversicherung möglich, was bessere Leistungen, schnellere Termine und mehrheitlich auch günstigere Tarife bedeutet – ganz besonders für junge und gesunde Ehegatten von Beamten. Ein Versicherungsvergleich kann hier Anhaltspunkte liefern.

In jedem Fall sind die Vor- und Nachteile zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu vergleichen, da die Entscheidung für die Zukunft nur schwer korrigiert werden kann. Dies gilt auch bei geänderten Einkommensverhältnissen, in Pension oder in Rente, sowie auch bei einer Scheidung.

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