Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung ist ein wichtiger Schritt, der viele Aspekte wie Gesundheitsprüfung, Altersrückstellungen und Leistungsverbesserungen beinhaltet. Die besonderen Bedingungen und Auswirkungen eines Wechsels sind für alle Versicherten, auch für Beamte, entscheidend. Oft gibt es für Beamte spezielle Tarife und Bedingungen, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Dieser Beitrag zeigt die verschiedenen Facetten eines Wechsels der privaten Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung auf, die für alle Versicherten von Interesse sind, und gibt einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die zu berücksichtigen sind.

Kann man die private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung wechseln?

Ja, ein Wechsel der privaten Krankenversicherung ist ohne Gesundheitsprüfung möglich, allerdings nur innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft. Bei einem internen Tarifwechsel, bei dem die Leistungen gleich bleiben oder reduziert werden, ist nach § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetzes) keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.

Bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft hingegen ist stets eine neue Gesundheitsprüfung notwendig, bei der Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden müssen und Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse möglich sind. Darüber hinaus können Altersrückstellungen ganz oder teilweise verloren gehen. Dies betrifft alle Versicherten, auch Beamte, für die oft spezielle Tarife und Bedingungen gelten. Es empfiehlt sich daher, die verschiedenen internen Tarife genau zu vergleichen und sich umfassend beraten zu lassen, um die Einsparpotenziale sowie die Vor- und Nachteile zu verstehen.

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Erlauben alle privaten Krankenversicherungen einen Wechsel ohne Gesundheitsprüfung?

Nein, nicht alle privaten Krankenversicherungen lassen einen Wechsel ohne Gesundheitsprüfung zu. Der Wechsel innerhalb einer Versicherungsgesellschaft ist nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der Regel ohne Gesundheitsprüfung möglich, sofern keine Mehrleistungen in Anspruch genommen werden. Diese Regelung gilt für alle privaten Krankenversicherungen.

Ein Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen ist jedoch grundsätzlich immer mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden. Es herrscht kein Kontrahierungszwang, so dass der neue Versicherer die Mitgliedschaft aufgrund des Gesundheitszustandes ablehnen kann.

Auch bei einem Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens können je nach Versicherungsgesellschaft und Inanspruchnahme von Mehrleistungen Gesundheitsprüfungen erforderlich sein.

Ein Mehrleistungsverzicht kann in solchen Fällen helfen, eine Gesundheitsprüfung zu vermeiden. Diese Bestimmungen gelten für alle Versicherten, auch für Beamte wie Feuerwehrleute, Polizisten, Lehrer und andere im öffentlichen Dienst Tätige, für die oft besondere Tarife und Bedingungen gelten.

Wann muss man bei einem internen Tarifwechsel eine Gesundheitsprüfung absolvieren?

Eine Gesundheitsprüfung ist bei einem internen Tarifwechsel innerhalb derselben privaten Krankenversicherung nicht in jedem Fall vorgeschrieben. Abhängig davon, welche Leistungen der neue Tarif im Vergleich zum alten Tarif bietet, ist eine Gesundheitsprüfung notwendig.

Enthält der neue Tarif gleichwertige oder geringere Leistungen, ist nach § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) keine Gesundheitsprüfung durchzuführen. Sieht der neue Tarif jedoch Leistungsverbesserungen vor, kann der Versicherer für diese Mehrleistungen eine Gesundheitsprüfung vorschreiben. Die Prüfung bezieht sich dann nur auf die Mehrleistungen.

Wie wird der Verzicht auf Mehrleistung bei der Krankenversicherung gestellt?

Ein Verzicht auf Mehrleistungen in der Krankenversicherung wird durch einen sogenannten Mehrleistungsverzicht gestellt. Dabei beantragt der Versicherte aktiv, beim Wechsel in einen neuen Tarif auf bestimmte verbesserte Leistungen, die der neue Tarif im Vergleich zum alten Tarif bietet, zu verzichten.

Dieser Prozess beginnt mit der Antragstellung beim Krankenversicherer. Dieser muss dann eine genaue Auflistung der Leistungen erstellen, auf die verzichtet werden soll, auch substantiierter Mehrleistungsverzicht genannt.

Unter Umständen führt der Versicherungsgeber noch eine Gesundheitsprüfung durch. Bei Annahme des Verzichts wird der neue Tarif mit den entsprechenden Leistungsausschlüssen policiert. Zu beachten ist, dass dieser Verzicht in der Regel für die gesamte Vertragslaufzeit gilt und später kaum mehr geändert werden kann.

Aus diesem Grund ist eine sorgfältige Abwägung und gegebenenfalls eine professionelle Beratung erforderlich, um die beste Entscheidung zu treffen.

Hat der Wechsel der privaten Krankenversicherung Auswirkungen auf die Altersrückstellungen?

Ja, ein Wechsel der privaten Krankenversicherung (PKV) hat Auswirkungen auf die Altersrückstellungen. Durch den Wechsel zu einem anderen PKV-Anbieter geht in der Regel ein Teil der angesparten Altersrückstellungen verloren. Die Altersrückstellungen dienen dazu, die steigenden Gesundheitskosten im Alter auszugleichen.

Seit 2009 gibt es die Möglichkeit, einen Teil der Altersrückstellungen als Übertragungswert mitzunehmen, jedoch entspricht dieser nicht dem vollen Wert der angesammelten Rückstellungen. Die Höhe des Übertragungswertes hängt von der Dauer der Vorversicherung, dem Alter des Versicherten und den gezahlten Beiträgen ab. Sofern nicht alle Altersrückstellungen übertragen werden können, kann dies zu höheren Beiträgen beim neuen Versicherer führen, der die fehlenden Rückstellungen durch höhere Prämien ausgleichen muss.

Kann ein Wechsel der privaten Krankenversicherung zu besseren Leistungen führen?

Ja, ein Wechsel der privaten Krankenversicherung (PKV) kann zu besseren Leistungen führen. Die Versicherten können dadurch Zugang zu umfassenderen medizinischen Leistungen erhalten und durch günstigere Tarife Kosten sparen. Allerdings sollte ein solcher Wechsel gut überlegt sein.

Die Leistungen des neuen Tarifs sollten genau geprüft und die langfristige Kostenentwicklung berücksichtigt werden. Die Altersrückstellungen können bei einem Wechsel ganz oder teilweise verloren gehen, was sich auf die künftigen Beiträge des Versicherten auswirkt.

Außerdem wird in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt, die zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen kann. Eine sinnvolle Alternative zum kompletten Kassenwechsel kann oft eine Tarifoptimierung beim bestehenden Krankenversicherer sein.

Ein Wechsel kann besonders für junge und gesundheitlich gute Versicherte sowie für Selbständige, die ihre Versicherung an eine veränderte berufliche Situation anpassen möchten, vorteilhaft sein.

Für Beamte wie Feuerwehrleute, Polizisten, Lehrer und andere im öffentlichen Dienst tätige Personen ist es besonders wichtig, die speziellen Leistungen bei einem Wechsel zu berücksichtigen, die sie möglicherweise benötigen.

Für Beamte gibt es oft spezielle Tarife und Bedingungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind, daher ist es wichtig, die eigenen Bedürfnisse und die finanzielle Situation genau zu prüfen und verschiedene Tarife und Versicherer zu vergleichen. Eine unabhängige Beratung vor einem Wechsel ist ratsam, um die besten Entscheidungen zu treffen und die langfristigen Auswirkungen abzuschätzen.

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