Ein Referendariat ist die praktische Ausbildungsphase, die auf ein abgeschlossenes Hochschulstudium in bestimmten Berufsfeldern folgt und auch als Vorbereitungsdienst bezeichnet wird. Das Konzept des Referendariats entstand aus den preußischen Reformen des 19. Jahrhunderts und wurde eingeführt, um eine staatliche Eignung sowohl in Leistung als auch in Gesinnung sicherzustellen.
Besonders in Berufen wie Lehramt, Jura oder Verwaltung bildet das Referendariat eine zwingende Voraussetzung für den Eintritt in den Beruf. Die Universitäten hatten damals mehr Freiheit in Forschung und Lehre erhalten, weshalb dieser Vorbereitungsdienst eine systematische Qualifizierung gewährleisten sollte.
Welche Ziele hat der Vorbereitungsdienst (Referendariat)?
Der Vorbereitungsdienst, auch als Referendariat bekannt, verfolgt das Ziel, angehende Fachkräfte optimal auf die berufliche Praxis vorzubereiten, indem theoretische Kenntnisse mit praktischen Erfahrungen verknüpft werden. Er dient als essenzieller Schritt, um berufsspezifische Kompetenzen zu erwerben und die Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes eigenständig und verantwortungsvoll zu meistern.
Hauptziele des Vorbereitungsdienstes sind:
- Praxisorientierte Ausbildung
- Kompetenzerwerb
- Vorbereitung auf die Berufspraxis
- Spezifische Ziele für Berufsfelder
- Abschließende Qualifikation
Hauptziel 1: Praxisorientierte Ausbildung
Der Vorbereitungsdienst verbindet theoretische Kenntnisse mit praktischen Erfahrungen, um Referendare optimal auf die realen Anforderungen ihres Berufsfeldes vorzubereiten. Sie erhalten Einblicke in alltägliche Arbeitsabläufe, lernen den Umgang mit echten Herausforderungen und sammeln wertvolle Erfahrungen in realen Arbeitssituationen.
Im Lehramt beispielsweise gestalten Referendare eigenständig Unterrichtseinheiten, führen Klassenarbeiten durch und reflektieren diese mit ihren Mentoren. In der Justiz übernehmen sie unter Anleitung praktische Aufgaben wie die Erstellung von Gutachten oder das Halten von Plädoyers.
Durch diese praxisorientierte Herangehensweise wird nicht nur das Fachwissen gefestigt, sondern auch die Fähigkeit gefördert, in einem komplexen Arbeitsumfeld zielgerichtet zu agieren.
Hauptziel 2: Kompetenzerwerb
Der Erwerb und die Vertiefung von Kompetenzen sind zentrale Elemente des Vorbereitungsdienstes. Fachliche Kompetenzen umfassen die Anwendung und Erweiterung des im Studium erworbenen Wissens, wie etwa juristisches Arbeiten in der Praxis oder didaktische Methoden im Lehramt.
Methodische Kompetenzen stärken die Fähigkeit, strukturierte Lösungen für berufsspezifische Herausforderungen zu finden. Referendare im Lehramt lernen beispielsweise, Unterrichtskonzepte effektiv zu planen und durchzuführen, während angehende Juristen Methoden der Rechtsanwendung vertiefen.
Soziale Kompetenzen, wie Teamfähigkeit und der professionelle Umgang mit Klienten, Kollegen oder Schülern, spielen eine ebenso wichtige Rolle. Zudem fördert der Vorbereitungsdienst die persönliche Kompetenz der Teilnehmer, etwa durch den Aufbau einer souveränen Berufsidentität und die Fähigkeit, auch in Stresssituationen klar zu handeln.
Hauptziel 3: Vorbereitung auf die Berufspraxis
Ein zentrales Ziel des Vorbereitungsdienstes ist es, die Referendare auf die spezifischen Anforderungen ihres Berufsfeldes vorzubereiten. Hierbei lernen sie, komplexe Aufgaben eigenständig zu bewältigen und Verantwortung zu übernehmen. Im Lehramt bedeutet dies, Schüler mit unterschiedlichen Lernniveaus zu fördern, Konflikte zu moderieren und flexibel auf schulische Herausforderungen zu reagieren.
In der Justiz geht es darum, rechtliche Sachverhalte eigenständig zu analysieren, Urteile zu formulieren oder Mandanten strategisch zu beraten. Verwaltungskräfte werden darauf trainiert, Projekte zu leiten, Entscheidungen zu treffen und Verwaltungsstrukturen effizient zu gestalten.
Durch die direkte Konfrontation mit berufstypischen Herausforderungen werden die Referendare gezielt auf die Anforderungen ihres zukünftigen Arbeitsumfeldes vorbereitet.
Hauptziel 4: Spezifische Ziele für Berufsfelder
Der Vorbereitungsdienst berücksichtigt die Besonderheiten und Anforderungen verschiedener Berufsfelder. Im Lehramt liegt der Schwerpunkt auf der Vermittlung didaktischer und pädagogischer Fähigkeiten. Referendare lernen, Unterricht effektiv zu planen und durchzuführen, Schüler individuell zu fördern und im Schulsystem professionell zu agieren.
Dabei werden sie eng von Mentoren begleitet und erhalten Feedback, um ihre Kompetenzen kontinuierlich zu verbessern. In der Justiz steht die praktische Anwendung juristischer Kenntnisse im Mittelpunkt. Angehende Richter, Staatsanwälte oder Anwälte arbeiten an echten Fällen, führen Verhandlungen und erwerben Fähigkeiten, die für den Umgang mit komplexen rechtlichen Fragestellungen unerlässlich sind.
Im Bereich der Verwaltung wird ein tiefgehendes Verständnis für Verwaltungsstrukturen vermittelt, kombiniert mit der Schulung in Führungsqualitäten und interdisziplinärem Arbeiten. Diese gezielte Vorbereitung gewährleistet, dass die Referendare in ihrem jeweiligen Berufsfeld von Anfang an kompetent und souverän agieren können.
Hauptziel 5: Abschließende Qualifikation
Der Vorbereitungsdienst endet mit einer abschließenden Staatsprüfung oder dem zweiten Staatsexamen, die den erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten einen offiziellen Nachweis verleihen. Diese Prüfungen sind oft Voraussetzung für den Berufseinstieg in gehobene Positionen, wie Lehrer im öffentlichen Schuldienst, Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte.
Die Prüfungsinhalte sind stark auf die im Referendariat vermittelten Kompetenzen abgestimmt und gewährleisten, dass die Kandidaten den beruflichen Anforderungen gerecht werden können. Somit stellt die abschließende Qualifikation einen zentralen Meilenstein dar, der den Übergang von der Ausbildung in die Berufspraxis markiert.

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Welche Arten von Referendariat gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Referendariaten, die auf spezifische Berufsfelder vorbereiten und eine praxisorientierte Ausbildung bieten. Die zwei bekanntesten Arten sind das Lehramtsreferendariat und das juristische Referendariat.
Hauptarten des Referendariats:
- Lehramtsreferendariat
- Juristisches Referendariat
Lehramtsreferendariat: Vorbereitung auf den Lehrberuf
Das Lehramtsreferendariat richtet sich an Absolventen eines Lehramtsstudiums und bereitet sie auf die Praxis des Unterrichtens vor. Es umfasst in der Regel 18 bis 24 Monate und kombiniert praktische Unterrichtserfahrung mit pädagogischen Seminaren.
Referendare lernen dabei, Unterricht zu planen und durchzuführen, Klassen zu führen und Schüler individuell zu fördern. Diese Ausbildung erstreckt sich auf verschiedene Schulformen, wie Grundschule, Realschule oder Gymnasium, und vermittelt zusätzlich Kompetenzen im Umgang mit Eltern sowie schulischen Strukturen.
Juristisches Referendariat: Einstieg in juristische Berufe
Das juristische Referendariat ist für Juristen vorgesehen, die das erste Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen haben. Es dauert in der Regel 24 Monate und bereitet auf juristische Berufe wie Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar vor.
Der praktische Teil umfasst mehrere Stationen, darunter Zivilrechts-, Strafrechts-, Verwaltungs- und Rechtsanwaltsstationen, die eine umfassende juristische Ausbildung gewährleisten. Ziel ist es, die juristischen Kenntnisse aus dem Studium anzuwenden und auf den beruflichen Alltag vorzubereiten.
Weitere Referendariatsarten
Neben dem Lehramts- und juristischen Referendariat gibt es weitere spezialisierte Referendariatsarten für spezifische Berufsfelder:
- Technisches Referendariat: Für Absolventen technischer Studiengänge, die in den höheren technischen Verwaltungsdienst eintreten wollen.
- Archivreferendariat: Für künftige Leiter in Bundes- oder Landesarchiven.
- Bibliotheksreferendariat: Für den höheren Dienst an wissenschaftlichen oder öffentlichen Bibliotheken.
- Brandreferendariat: Für Management-Funktionen bei Feuerwehren.
- Veterinärreferendariat: Für die Ausbildung zum Amtstierarzt.
- Forstreferendariat: Für den höheren öffentlichen Forstdienst.
Voraussetzungen für ein Referendariat
Die Voraussetzungen für ein Referendariat variieren je nach Fachrichtung und Bundesland, umfassen jedoch grundlegende Anforderungen wie ein abgeschlossenes Hochschulstudium und eine erfolgreich abgelegte Staatsprüfung.
Hauptvoraussetzungen für das Referendariat sind:
- Allgemeine Voraussetzungen
- Spezifische Voraussetzungen für das Lehramtsreferendariat
- Spezifische Voraussetzungen für das Rechtsreferendariat
- Zusätzliche Unterlagen
- Besondere Regelungen
Allgemeine Voraussetzungen
Für ein Referendariat ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium im relevanten Fachbereich erforderlich. Bewerber müssen entweder die erste Staatsprüfung oder einen gleichwertigen Masterabschluss erfolgreich absolviert haben.
Eine Altersbegrenzung besteht in der Regel nicht, jedoch können Fristen zwischen Studienabschluss und Referendariatsbeginn gelten, wie beispielsweise maximal fünf Jahre in Nordrhein-Westfalen.
Spezifische Voraussetzungen für das Lehramtsreferendariat
Bewerber für ein Lehramtsreferendariat benötigen einen Master of Education oder das Erste Staatsexamen im entsprechenden Lehramt. In einigen Bundesländern, wie Baden-Württemberg, ist ein Nachweis über ein Betriebs- oder Sozialpraktikum erforderlich.
Zudem müssen die gewählten Fächer und das angestrebte Lehramt im Zielland ausgebildet worden sein, da dies Einfluss auf die Anerkennung der Qualifikationen hat.
Spezifische Voraussetzungen für das Rechtsreferendariat
Für das Rechtsreferendariat ist die erfolgreich abgelegte Erste Juristische Prüfung (früher Erstes Staatsexamen) zwingend erforderlich. In einigen Bundesländern wird zudem ein Mindestprädikat von “befriedigend” verlangt, um die Bewerbung zu akzeptieren.
Zusätzliche Unterlagen
Unabhängig von der Fachrichtung müssen Bewerber folgende Unterlagen einreichen: einen tabellarischen Lebenslauf, Zeugnisse (Hochschulzugangsberechtigung und Studienabschluss), ein aktuelles Lichtbild, eine Erklärung über Vorstrafen und wirtschaftliche Verhältnisse sowie ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.
Besondere Regelungen
In einigen Bundesländern sind Bewerber dazu verpflichtet, bei längeren Zeiträumen zwischen Studienabschluss und Referendariat ein Kolloquium zur Überprüfung ihrer Kenntnisse zu absolvieren. Für Referendariate in sicherheitsrelevanten Bereichen, wie beim BKA, kann zudem eine Sicherheitsüberprüfung erforderlich sein.
Eine sorgfältige Vorbereitung auf die spezifischen Anforderungen des angestrebten Referendariats ist entscheidend, um die Bewerbung erfolgreich zu gestalten.
Bewerbungsprozess auf ein Referendariat
Der Bewerbungsprozess für ein Referendariat umfasst mehrere Schritte und variiert je nach Bundesland und Fachrichtung. Grundsätzlich sollten Bewerber den zeitlichen Ablauf, die erforderlichen Unterlagen und das Verfahren genau kennen, um ihre Chancen zu maximieren.
Hauptaspekte des Bewerbungsprozesses für ein Referendariat:
- Zeitlicher Ablauf
- Erforderliche Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsverfahren
- Besondere Regelungen
Zeitlicher Ablauf
Die Bewerbung sollte in der Regel 5 bis 7 Monate vor dem gewünschten Beginn des Referendariats eingereicht werden. Die Einstellungstermine sind in vielen Bundesländern auf den Schuljahresbeginn im September und das Halbjahr im Februar festgelegt. Einige Bundesländer bieten monatliche Einstellungen an, während andere nur zwei feste Termine pro Jahr haben.
Erforderliche Bewerbungsunterlagen
Für die Bewerbung werden meist folgende Dokumente benötigt: ein vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen oder Zulassungsantrag, ein tabellarischer Lebenslauf, das Abschlusszeugnis (Master of Education oder Erstes Staatsexamen), eine Geburtsurkunde, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie ein polizeiliches Führungszeugnis. Ergänzend werden Nachweise über Erste-Hilfe-Kurse, Vorstrafenfreiheit und wirtschaftliche Verhältnisse verlangt. Gegebenenfalls müssen auch Nachweise über Praktika oder besondere Qualifikationen beigefügt werden.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung erfolgt in vielen Bundesländern über ein Online-Verfahren, wobei die ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen zusätzlich per Post eingereicht werden müssen. Nach Prüfung der Unterlagen durch die zuständige Behörde erhalten die Bewerber eine Zuweisung zu einem Seminarort oder Regierungsbezirk sowie eine Ausbildungsschule.
Besondere Regelungen
In einigen Bundesländern, wie Baden-Württemberg, wird der gesamte Bewerbungsprozess über ein digitales Portal abgewickelt. Die Wartezeiten können je nach Region und Kapazitäten stark variieren – von wenigen Monaten bis hin zu über einem Jahr.
Sozialpunkte, etwa für familiäre Verpflichtungen, können bei der Ortswahl berücksichtigt werden. Für Juristen erfolgt die Bewerbung in der Regel direkt beim zuständigen Oberlandesgericht.
Wie lange dauert das Referendariat?
Das Referendariat dauert je nach Fachrichtung und Bundesland zwischen 12 und 24 Monate.
Für angehende Lehrkräfte variiert die Dauer des Lehramtsreferendariats: In Brandenburg beträgt es 12 Monate, in Bayern und Thüringen 24 Monate, und in den meisten anderen Bundesländern liegt die Dauer zwischen 16 und 21 Monaten.
Besonders in Mecklenburg-Vorpommern unterscheidet sich die Länge bei Doppelqualifikation, hier dauert es 24 Monate statt der üblichen 18.
Das Rechtsreferendariat ist in allen Bundesländern einheitlich auf 24 Monate festgelegt und umfasst fünf Stationen:
- Zivilrechtspflege (5 Monate)
- Verwaltung (4 Monate)
- Strafrechtspflege (3 Monate)
- Rechtsberatung (9 Monate) sowie eine Wahlstation (3 Monate)
Kleine Abweichungen in der zeitlichen Aufteilung sind je nach Bundesland möglich.
Gelten Referendare schon als Beamte?
Referendare gelten in einigen Bundesländern als Beamte auf Widerruf, während sie in anderen lediglich ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis eingehen.
Der Status als Beamter auf Widerruf ist ein vorläufiger Beamtenstatus, der speziell für die Dauer des Referendariats gilt und jederzeit widerrufen werden kann. In Bundesländern wie Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen werden Referendare durch eine förmliche Ernennung mit Urkunde in diesen Status berufen.
Referendare ohne Beamtenstatus absolvieren ihre Ausbildung hingegen ohne diese Privilegien und verbleiben in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Herausforderungen im Referendariat
Das Referendariat stellt angehende Lehrkräfte und Juristen vor zahlreiche Herausforderungen, die sowohl psychischer als auch organisatorischer Natur sind. Diese resultieren aus hohen Anforderungen, komplexen Rollen und einer oft belastenden Ausbildungssituation.
Hauptaspekte der Herausforderungen:
- Psychische Belastung
- Hoher Leistungs- und Zeitdruck
- Prüfungsstress und intransparente Bewertung
- Komplexe Rollenanforderungen
- Umstellung und Orientierung
- Stoffumfang und Praxisschock
- Finanzielle und berufliche Unsicherheit
Psychische Belastung
Viele Referendare erleben eine Verschlechterung ihres psychischen Zustands durch die hohe Arbeitsbelastung und ständigen Leistungsdruck. Studien zeigen, dass knapp ein Drittel der Referendare Symptome von Burnout oder anderen psychischen Problemen entwickelt. Dies führt zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die den Erfolg im Referendariat gefährden können.
Hoher Leistungs- und Zeitdruck
Mit durchschnittlich 60-Stunden-Wochen und Arbeit bis spät in die Nacht berichten viele Referendare von fehlenden Erholungspausen. Der Druck, alle Aufgaben termingerecht zu erfüllen und gleichzeitig perfekt zu sein, wird als dauerhaft belastend empfunden.
Prüfungsstress und intransparente Bewertung
Die Bewertungssysteme im Referendariat werden häufig als intransparent wahrgenommen. Die Vorbereitung auf Prüfungen und Unterrichtsbesuche erfordert übermäßig viel Zeit, während der Fokus oft auf Perfektion anstatt auf alltagstauglichem Unterricht liegt.
Komplexe Rollenanforderungen
Referendare müssen mehrere Rollen gleichzeitig erfüllen: Unterrichten, Erziehen, Bewerten und dabei selbst bewertet werden. Dies erfordert nicht nur fachliche Kompetenzen, sondern auch eine persönliche Klärung der eigenen Berufsrolle, was viele als herausfordernd empfinden.
Umstellung und Orientierung
Wechselnde Stationen, Fachbereiche und neue Strukturen erfordern eine ständige Neuorientierung. Besonders der Kontrast zwischen Studium und den Anforderungen im Referendariat führt häufig zu einem sogenannten Praxisschock.
Stoffumfang und Praxisschock
Der Umfang des zu bewältigenden Stoffs wächst kontinuierlich. Viele Referendare empfinden die Diskrepanz zwischen der theoretischen Ausbildung im Studium und den praktischen Anforderungen im Referendariat als belastend.
Finanzielle und berufliche Unsicherheit
Die geringe Vergütung im Vergleich zur Arbeitsbelastung sowie die Unsicherheit über die berufliche Zukunft nach dem Referendariat stellen eine zusätzliche Belastung dar. Viele Referendare haben das Gefühl, unter prekären Bedingungen arbeiten zu müssen.
Wann gilt der Vorbereitungsdienst als abgeschlossen?
Der Vorbereitungsdienst gilt als abgeschlossen, sobald die Zweite Staatsprüfung, auch Laufbahnprüfung genannt, erfolgreich bestanden wurde. Diese Prüfung wird in der Regel in den letzten Monaten des Vorbereitungsdienstes abgelegt und besiegelt die Laufbahnbefähigung für das jeweilige Berufsfeld.
Das offizielle Ende des Vorbereitungsdienstes ist meist der letzte Schultag vor den Sommerferien oder den Halbjahresferien, an dem das Zeugnis der Staatsprüfung überreicht wird. Neben der erfolgreichen Prüfung müssen alle vorgeschriebenen Ausbildungsstationen absolviert, erforderliche Arbeiten oder Portfolios abgegeben und verpflichtende Seminare besucht worden sein.
Kann das Referendariat verkürzt werden?
Ja, das Referendariat kann unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Der Antrag auf Verkürzung muss in der Regel während des Vorbereitungsdienstes gestellt werden, beispielsweise nach drei Monaten in Bayern, und bedarf der Prüfung durch die zuständige Seminarleitung.
Dabei müssen meist mindestens 12 Monate des Vorbereitungsdienstes absolviert werden. In einigen Bundesländern gibt es aktuelle Entwicklungen, wie die verpflichtende Verkürzung des Rechtsreferendariats in Nordrhein-Westfalen von 26 auf 25 Monate ab Dezember 2024. Auch die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz hat eine Verkürzung des Lehramtsreferendariats auf 12 Monate empfohlen.
Kann das Referendariat verlängert werden?
Ja, das Referendariat kann unter bestimmten Umständen verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt in der Regel um 6 Monate, in Ausnahmefällen auch bis zu 12 Monate, wobei die Mindestdauer des Vorbereitungsdienstes von 6 bis 12 Monaten nicht unterschritten werden darf.
Über eine Verlängerung des Referendariats entscheidet meist die zuständige Behörde, wie das Regierungspräsidium oder die Seminarleitung, oft nach Prüfung eines Antrags. Während der Verlängerung können die Bezüge gekürzt werden, zum Beispiel um bis zu 15 %.
Wie sind Referendare während des Vorbereitungsdienstes versichert?
Referendare sind während des Vorbereitungsdienstes entweder gesetzlich oder privat krankenversichert, je nach persönlicher Situation und Status. Beamte auf Widerruf können sich in der Regel privat versichern und profitieren von der Beihilfe, die etwa 50 % der Krankheitskosten übernimmt.
Private Krankenversicherer bieten spezielle Anwärtertarife mit vergünstigten Beiträgen an, die oft günstiger und leistungsstärker sind als die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Referendare, die sich für die GKV entscheiden, müssen die Beiträge vollständig selbst tragen, da der Dienstherr keinen Anteil übernimmt.
Referendare im Angestelltenverhältnis hingegen sind verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern. In einigen Bundesländern wie Berlin, Hamburg oder Bremen besteht zudem die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich versicherte Beamte. Neben der Krankenversicherung sollten Referendare auch weitere Absicherungen wie eine Diensthaftpflicht- und Dienstunfähigkeitsversicherung in Betracht ziehen.
Was passiert mit der Krankenversicherung nach dem Referendariat?
Nach dem Referendariat hängt die Krankenversicherung davon ab, ob der Absolvent verbeamtet, angestellt oder arbeitslos wird. Bei einer Verbeamtung auf Probe können Referendare in der privaten Krankenversicherung (PKV) bleiben, wobei die Beiträge in der Regel steigen, da Altersrückstellungen gebildet werden müssen.
Ein Wechsel des PKV-Anbieters ist in dieser Phase möglich. Wechselt der Absolvent in ein Angestelltenverhältnis mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verpflichtend.
Hier empfiehlt sich eine Anwartschaftsversicherung bei der PKV, um bei einer späteren Verbeamtung ohne erneute Gesundheitsprüfung zurückzukehren. Bei Arbeitslosigkeit können Betroffene entweder den Übergangstarif der PKV nutzen oder sich unter bestimmten Voraussetzungen über den Ehepartner in der GKV mitversichern.
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