Kann man trotz Psychotherapie als Lehrer verbeamtet werden?
Ist eine Verbeamtung für Lehrer auch nach einer Psychotherapie möglich? Zu dieser Frage kursieren so viele Gerüchte, dass sich Lehramtsanwärter mit einer psychischen Erkrankung häufig gar nicht trauen, eine Therapie zu beginnen.
Dadurch erhöht sich allerdings die psychische Belastung und es besteht die Gefahr, dass sich mit der Zeit chronische Krankheiten entwickeln. In vielen Fällen ist eine ambulante oder stationäre Psychotherapie unumgänglich.
Welche Konsequenzen hat es, wenn sich ein angehender Lehrer in Therapie begibt? Wird ein aufstrebender Lehrer aufgrund einer Psychotherapie nicht verbeamtet? Hier erfahren Sie, wie sich eine Psychotherapie auf die Verbeamtung auswirken kann.
Öffentlicher Dienst und das Stigma psychische Krankheit
Unter Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern hält sich das Gerücht, dass Studierende in Psychotherapie später keine Chance auf eine Verbeamtung haben. Deshalb sehen viele Anwärter davon ab, sich bei psychischen Erkrankungen professionelle Hilfe zu suchen.
Das Paradoxe ist: Gerade Lehrer gehen im Arbeitsalltag oftmals über ihre eigenen Belastungsgrenzen hinaus und sind somit anfälliger für psychische Leiden. Durch psychische Krankheiten rutschen viele Beamte in die vorzeitige Dienstunfähigkeit und werden in den Ruhestand versetzt.
Da diese Dienstunfähigkeit dem Staat viel Geld kostet, muss jeder Lehramtsanwärter vor der Verbeamtung seine gesundheitliche Eignung beweisen. Dies geschieht durch amtsärztliche Untersuchungen.
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Dienstfähig trotz Psychotherapie
Nicht jeder Lehramtsanwärter wird wegen einer Psychotherapie von einer Verbeamtung ausgeschlossen. Genaugenommen prüft der Amtsarzt im Einzelfall, ob eine Verbeamtung sinnvoll ist oder nicht – die endgültige Entscheidung liegt jedoch allein beim Dienstherrn.
Befindet sich in der Krankenakte ein Hinweis auf eine Psychotherapie kann das auch bedeuten, dass der Betroffene längst genesen ist und sich für den öffentlichen Dienst eignet.
Ein Lehramtsanwärter, der eine schwere psychische Erkrankung hatte, erhält jedoch oftmals eine negative Prognose vom Amtsarzt. Dies gilt vor allem dann, wenn die Erkrankung über einen langen Zeitraum mehrmals aufgetreten ist und der Betroffene dadurch oft gefehlt hat.
Amtsärztliche Untersuchung
Bei der amtsärztlichen Untersuchung überprüft der Amtsarzt, ob der Gesundheitszustand des Betroffenen den Anforderungen eines Beamtenverhältnisses entspricht. Das Ergebnis der Überprüfung hält er in einem Gutachten für den jeweiligen Dienstherrn fest.
Wenn ein angehender Lehrer erst vor Kurzem in einer stationären oder ambulanten Psychotherapie behandelt worden ist und noch Medikamente einnimmt, kann ein Amtsarzt die Empfehlung geben, dass der Betroffene vorläufig auf Probe verbeamtet wird. Ob der Dienstherr dieser Empfehlung folgt, ist eine andere Sache.
Bei der Prognose des Amtsarztes spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Zum Beispiel die Anzahl früherer Krankentage oder auch physische Erkrankungen wie Diabetes.
Für eine positive Prognose ist es wichtig, dass sich das Leistungsniveau des Betroffenen trotz psychischer Krankheit wiederhergestellt hat oder eine vollständige Wiederherstellung in naher Zukunft realistisch erscheint.
Ist es trotz Therapie nicht möglich, das alte Leistungsniveau zu erreichen, fällt die Prognose wahrscheinlich negativ aus und der Betroffene gilt als ungeeignet.
Bundesverwaltungsgericht auf der Seite der Anwärter
2013 verfügten Richter des Bundesverwaltungsgerichts, dass nach einer Untersuchung beim Amtsarzt nur dann eine negative Prognose gegeben werden darf, wenn eine Pensionierung vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in hohem Maße wahrscheinlich ist.
Die Beweislast liegt dadurch beim Amtsarzt.
Verbeamtung trotz Psychotherapie: Diese Möglichkeiten gibt es bei einer Ablehnung
Selbst, wenn die Verbeamtung zunächst verwehrt wurde – zum Beispiel durch den längeren Aufenthalt in einer Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie – kann der Betroffene sich wehren, indem er ein Gegengutachten in Auftrag gibt.
Erst wenn dieses Gegengutachten die Dienstunfähigkeit zu hundert Prozent bescheinigt, darf der Dienstherr eine Verbeamtung ablehnen. Der angehende Lehrer hat dann noch die Möglichkeit, die Entscheidung anzufechten und Klage einzureichen.
Diese Alternative gibt es zur Psychotherapie
Zwar ist eine Verbeamtung auch nach einer Psychotherapie möglich, dennoch verzichten viele Studierende, die eine Beamtenlaufbahn als Lehrkraft anstreben, auf eine Therapie, um Hindernissen aus dem Weg zu gehen.
In diesem Fall sind Familien- und Lebensberatungsstellen gute Alternativen. Hier können sich Betroffene kostenlos mit qualifizierten Beratern austauschen und erhalten therapeutische Hilfe – und zwar ohne einen Vermerk in der Krankenakte.
Psychotherapie und die Private Krankenversicherung
Die Mehrheit der deutschen Beamten ist in privaten Krankenversicherungen abgesichert. Das liegt daran, dass Privatversicherte einen Beihilfeanspruch haben; einem mindestens 50 % hohen Arbeitgeberzuschuss, den die Dienstherren zu den Krankenkassenbeiträgen und Behandlungskosten zahlen.
Oftmals haben Antragstellerinnen und Antragsteller mit einem psychotherapeutischen Hintergrund jedoch schlechte Chancen, in einer privaten Krankenkasse (PKV) aufgenommen zu werden. Und wenn, dann müssen sie mit kostenintensiven Risikozuschlägen rechnen.
Der Grund: Private Versicherer agieren nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Demnach berechnen sich die Beiträge individuell je nach Risikofaktoren wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Psychisch Vorerkrankte zahlen also deutlich höhere Beiträge.
Alternativ kann sich ein verbeamteter Lehrer freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen – hier muss er jedoch die gesamten Krankenkassenbeiträge allein tragen und zusätzlich einige Versicherungsleistungen einbüßen.
Fazit zur Verbeamtung trotz Psychotherapie bei Lehrern
Grundsätzlich ist eine Verbeamtung auch nach einer Psychotherapie möglich. Eine psychische Störung ist kein direktes Ausschlusskriterium für eine Lehrerlaufbahn mit Beamtenstatus, solange der Betroffene sein Leistungsniveau aufrechterhalten kann und nicht so viele Krankentage aufweist.
Damit der Dienstherr dazu in der Lage ist, die Dienstfähigkeit der zukünftigen Lehrkraft zu beurteilen, erstellt der zuständige Amtsarzt ein Gutachten. Inwieweit dieses zugunsten des angehenden Lehrers ausfällt, hängt zum Großteil von der Prognose der psychischen Krankheit ab.
Seit 2013 liegt die Beweislast ganz beim Amtsarzt und dem Dienstherrn. Im Detail heißt das, dass eine Verbeamtung nur dann verwehrt werden darf, wenn es in höchstem Maße wahrscheinlich ist, dass der Betroffene in Rente geht, bevor er die gesetzliche Altersgrenze erreicht.
Eine Hürde bleibt für angehende Lehrer, die eine Verbeamtung anstreben und in Therapie waren, jedoch bestehen – und das ist die Aufnahme in einer privaten Versicherung. Meist kommen die Betroffenen nicht ohne Risikozuschläge in die PKV. Auch die ein oder andere Versicherungsleistung bleibt ihnen verwehrt.
Wahlweise können sich Beamte freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern, auch wenn dadurch der Anspruch auf Beihilfe erlischt.
Obwohl eine Verbeamtung trotz Therapie selten mühelos gelingt, sollten sich psychisch erkrankte Menschen dennoch therapeutische Hilfe suchen. Ansonsten erhöht sich im späteren Lehrberuf das Risiko für Burn-out und Depressionen.
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