Verbeamtete Lehrer genießen viele Vorteile – so ist die Krankenversicherung für Lehrer dank Beihilfe günstiger und sie erhalten vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Dienstherrn. Doch je mehr Verantwortung ein Beamter des öffentlichen Dienstes trägt, desto mehr potenzielle Gefahren lauern. Lehrer sollten sich deshalb mit einer Diensthaftpflichtversicherung vor der finanziellen Haftung bei Schadensersatzansprüchen während der Dienstzeit absichern.
Hier erfahren Sie mehr über die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer.
Die Diensthaftpflichtversicherung ist wie eine private Haftpflichtversicherung – nur dass sie ausschließlich für den Beruf gilt. Entgegen vielen Meinungen reicht eine private Versicherung nämlich nicht für die berufliche Absicherung aus. Auch kommt weder die gesetzliche Krankenversicherung noch die private Krankenversicherung für derlei Schäden auf.
Ein Beispiel: In der Schule kommt es während der Pause zu einer körperlichen Schlägerei und einer der Beteiligten wird leicht verletzt. Wird dem Lehrer, der in der Pause Aufsicht hat, ein vorsätzliches oder grob nachlässiges Handeln nachgewiesen, dann wird er für den Schaden zur Verantwortung gezogen.
Wichtig: Agiert ein Lehrer stark fahrlässig übernimmt der Dienstherr keine Haftung. Dieser ist nur dann in der Verantwortung, wenn es sich nachweislich um eine leichte Fahrlässigkeit handelt. Ansonsten muss der betroffene Lehrer für die entstandenen Schäden aufkommen.
Da die Diensthaftpflichtversicherung bei Personen und Sachschäden in Kraft tritt, bietet sie dem Lehrer im Falle der Schulhof-Rangelei den vollen Versicherungsschutz gegen Schadensersatzansprüche.
Die Diensthaftpflichtversicherung übernimmt zudem die Klärung der Schuld-Frage. Sollte der Versicherte keine Schuld an den Ereignissen tragen, kann die Versicherung den Schaden oftmals abwenden.
Der Versicherungsumfang, die Deckungssumme sowie die angebotenen Leistungen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer. Vor Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung sollte der Lehrer deshalb bei dem Versicherer einen Termin vereinbaren und eine kostenlose Beratung zur richtigen Versicherung in Anspruch nehmen.
Auf Wunsch können Sie bei unseren unverbindlichen Versicherungsberatern einen kostenlosen Vergleich anfordern.
Jeder Lehrer und Referendar trägt in seinem Beruf eine hohe Verantwortung. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt im Fall von grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung der Amtspflicht vor hohen Kosten.
Es ist zwar im Grundgesetz festgelegt, dass der Dienstherr bei einer Amtspflichtverletzung die Verantwortung trägt. Sollte der betroffene Lehrer jedoch in den Augen des Dienstherrn ein fahrlässiges Verhalten an den Tag gelegt haben, so kann der Dienstherr ihn ebenso zur Verantwortung ziehen. Kurzum: Der Lehrer wird haftbar gemacht.
Meist ist es unmöglich, den entstandenen Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen, weswegen eine Haftung schnell den finanziellen Ruin bedeuten kann.
Eine Diensthaftpflichtversicherung ist in erster Linie dazu da, um diese finanzielle Katastrophe abzuwenden und den Betroffenen vor Schadensersatzansprüchen zu bewahren. Sie bietet in vielen Situationen einen umfassenden Schutz und kann zudem mit einzelnen Leistungen ergänzt werden.
Die Kosten einer Diensthaftpflichtversicherung variieren je nach Versicherer und Leistungsumfang. Allgemein setzt sich die Höhe der Beiträge aus diesen Aspekten zusammen:
Je nach Leistungen und Tätigkeit kostet die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrkräfte im Durchschnitt zwischen 10 und 50 Euro im Jahr.
Tipp: Wenn Sie den Versicherungsbeitrag einmal jährlich zahlen, ist das im Vergleich zu einer monatlichen Zahlung meist günstiger.
Auch die Versicherungssumme ist wichtig, denn mit einer Versicherungssumme von einer Million Euro ist niemandem geholfen.
Lehrer und Referendare sollten mit einer Mindestversicherungssumme von 10 bis 20 Millionen Euro versichert sein, sodass die Versicherung auch bei größeren Schadensersatzansprüchen für die Kosten aufkommt.
Laut Artikel 34 des Grundgesetzes kann ein Lehrer oder Referendar dann haftbar gemacht werden, wenn er ein explizit vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zeigt. Dies gilt sowohl für Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden.
Bei der Arbeit auf dem Schulhof oder im Chemieunterricht kann schnell etwas passieren. Häufig ist es hinterher gar nicht so leicht, festzustellen, wie der Lehrer gehandelt hat und ob er nun die volle Haftung übernehmen muss oder nicht.
Umso wichtiger ist es, sich in einer guten Diensthaftpflichtversicherung abzusichern.
Im Wesentlichen deckt die Versicherungsleistung im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit diese schulischen Bereiche ab:
Geschädigte können ihre Schadensersatzansprüche nur dem Dienstherrn des potenziell schuldhaften Lehrers gegenüber geltend machen. Dieser prüft, ob der Lehrer im groben Maße fahrlässig oder sogar vorsätzlich gehandelt hat.
Hat er dies, so kann der Dienstherr den Lehrer verantwortlich machen. Hat er dies nicht, so bleibt der Dienstherr in der Haftungspflicht.
Sollte die Versicherung des Dienstherrn allerdings nicht für die entstandenen Schäden aufkommen, so kann der Dienstherr das Geld von dem betroffenen Lehrer zurückfordern. Auch in dem Fall springt die Versicherung ein.
Der Lehrberuf ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit: ein grob fahrlässiges Verhalten kann im Schulalltag schnell zu hohen Schadensersatzansprüchen führen. Um jederzeit richtig abgesichert zu sein, sollten Lehrer eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen.
Bei der Wahl der richtigen Diensthaftpflichtversicherung spielt der Umfang der Versicherungsleistung eine wichtige Rolle. Neben den wesentlichen Leistungen – zum Beispiel eine Absicherung im Chemieunterricht – sollten auch der private und berufliche Schlüsselverlust sowie ein Forderungsausfall abgedeckt sein.
Mit nur wenigen Euro jährlich bietet eine Diensthaftpflichtversicherung den Lehrern eine solide Absicherung im Falle eines Schadensersatzanspruches und schützt sie vor hohen Kosten.