Der anspruchsvolle Weg in eine Vielzahl von juristischen Berufen endet in der Regel erst nach vielen Jahren des Studiums und dem Ablegen der zweiten Staatsprüfung nach dem Referendariat. Mehr als nur ein angehender Jurist lernt schon im Vorbereitungsdienst, als verbeamteter Rechtsreferendar, bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften die Vorzüge kennen, Beamter beziehungsweise Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zu sein.

Die Karriere muss nicht immer als Rechtsanwalt oder als juristischer Mitarbeiter in der Rechtsabteilung eines großen Konzerns der Privatwirtschaft starten. Auch als juristische Beamte in den Behörden und Ämtern oder das Richteramt, locken viele Juristen, die gerne verbeamtet Ihren Dienst beim Staat verrichten möchten. Verwaltungsbeamte des höheren Dienstes und auch Richter bzw. Staatsanwälte werden zwar weniger attraktiv besoldet, erhalten aber vom Dienstherren auf Lebenszeit eine angemessene Versorgung und durch Beihilfen im Krankheits- und Pflegefall sorgt der Staat für einen gesicherten Lebensstandard. Einen sichereren Arbeitsplatz als viele Freiberufler oder Angestellte in der freien Wirtschaft haben die Beamten allemal.

Verbeamtete Personen stehen in einem besonderen Verhältnis zum Dienstherren. Sie sind in der gesetzlichen Sozialversicherung keine Mitglieder und benötigen daher spezielle Versicherungen, welche diesem Rechtsverhältnis Rechnung tragen. Neben der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung, die eine Vielzahl von Gesellschaften und Versicherungsunternehmen der Branche anbieten und ebenso einer zusätzlichen Altersvorsorge gehören sicherlich auch weitere Versicherungen zum Grundstock für eine hinreichende und allumfassende Absicherung. Oft übersehen wird hierbei die Diensthaftpflichtversicherung für verbeamtete Juristen.

Gerade die wirklich relevanten und gewichtigen Aufgaben des höheren Staatsdienstes bieten ein hohes Potenzial für Diensthaftpflichtschäden, die leider immer wieder passieren.

Ist eine Diensthaftpflichtversicherung wirklich derart wichtig?

Einiges an Risiken haben Sie bestimmt bereits versichert. Ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung müssen Sie jedoch weiter denken, was Sie sicherlich bereits erkannt haben. Verletzen Sie im ganz gewöhnlichen Alltagsleben ohne Vorsatz, sondern durch Fahrlässigkeit, einen Dritten, beispielsweise im Straßenverkehr, deckt Ihre Privathaftpflichtversicherung den anfallenden Schaden. In einer solchen Police können Sie jedoch dienstliche Schäden nicht kombinieren.

Für alle Schäden, die in Ausübung des Amts verursacht werden, müssen Sie eine „Diensthaftpflicht“ versichern. Hinreichend versichert sind Sie also mit einer privaten Haftpflichtversicherung in keinem Fall. Gerade im Dienst verletzen Sie oft unbemerkt das Eigentum des Dienstherrn, verursachen Vermögensschäden in großer Höhe oder eine kleine Unaufmerksamkeit verursacht Folgeschäden jenseits von Gut und Böse.

Auch wenn Sie und Ihre Kollegen im Dienst noch so kompetent agieren, ist die Summe der Haftpflichtschäden zulasten des Dienstherrn hoch. Die verursachten Schäden aller Staatsbediensteten insgesamt liegen Jahr für Jahr im Millionenbereich, sodass auch ein Haftungsrückgriff und ein Anspruch auf Schadensersatz immer öfter in den Dienststellen geprüft und tatsächlich durchgesetzt wird.

Unverbindlich Informationen einholen!

Gerne beraten wir Sie weiter transparent und kompetent zu diesem Thema.

Ansichten im Detail: So schnell entsteht ein Diensthaftpflichtschaden konkret

Ein Diensthaftpflichtschaden passiert Ihnen nicht? Dies bleibt zu hoffen, jedoch kommen im Dienstalltag schnell Umstände zusammen, die nicht vorhersehbar sind und schon haben Sie ungewollt einen Schaden verursacht, für den Sie geradestehen müssen.

Zu Recht kann eine Diensthaftpflichtversicherung nicht bei Vorsatz einspringen, aber bei Fahrlässigkeit sind Sie mit einer passenden Versicherungspolice auf der sicheren Seite.

Der „Klassiker“ unter den Diensthaftpflichtschäden ist eindeutig der Schlüsselverlust. Sofern Sie Ihren Schlüssel zum Gerichts- oder Dienstgebäude verlieren, muss meistens die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden, inklusiver vieler neuer Schlüssel für alle anderen Bediensteten.

Ein einfaches Türschloss aus dem nächsten Baumarkt reicht sicherlich nicht, sodass Sie mit Kosten im mittleren vierstelligen Bereich in jedem Fall kalkulieren müssen.

Ein weiterer Praxisfall sind Unfälle mit Dienstfahrzeugen: Bei einer Fahrt zu einem Außendiensttermin oder zu einer Tatortbegehung könnten Sie einen Pfeiler touchieren oder eine unübersehbare Beule in die Karosserie des Dienstwagens fahren. Sofern der Unfallschaden ordentlich gemeldet wird, müssen Sie für die Kosten der Reparatur, welche der Dienstherr in Auftrag gibt, vollständig mit eigenen Mitteln aufkommen.

Hier hilft nicht der technisch begabte Nachbar oder ein Lackstift, sondern Sie dürfen mit einer saftigen Rechnung einer Fachwerkstatt rechnen, welche Sie dem Dienstherrn zu ersetzen haben – außer Ihre Diensthaftpflichtversicherung springt für Sie ein.

Wenn Sie jedoch auf einer dienstlichen Fahrt auch noch einen anderen Verkehrsteilnehmer verletzt haben sollten, liegen die Forderungen gegen Sie aus den Folgekosten in noch viel größeren Dimensionen.

Unglücke geschehen schneller als es Ihnen lieb ist und nur ein ausreichender und individueller Versicherungsschutz kann hier dauerhafte Abhilfe leisten. Gerade bei Personenschäden können noch über viele Jahre Forderungen aus medizinischen Behandlungen oder Regresse der Krankenkassen folgen.

Tücken und Details beim Versicherungsabschluss

Versicherungsthemen sind für viele Beamte ein Brief mit sieben Siegeln. Sie haben letztlich – wie viele andere Menschen auch – ganz andere Interessen.

Besonders im Bereich der Diensthaftpflichtversicherungen sind jedoch schnell tausende Euro an Schäden und Forderungen aus verletzten Rechtsansprüchen zusammengekommen, welche die Versicherung übernehmen muss, wenn Sie die passende Police abgeschlossen haben.

Die kompetenten Versicherungsvertreter von Nebenan sind hier nicht immer der erste Ansprechpartner. Vielmehr sollten Sie eine Expertenberatung durch einen auf Beamte und öffentlich Bedienstete spezialisierten Versicherungsberater nutzen.

Unsere Fachberater kkönnen die Risiken weitaus besser abschätzen, kennen sich mit bestimmten Versicherungsbedingungen und dem „Kleingedruckten“ aus und haben eine empfehlenswerte Auswahl an Policen, welche gute Angebote und hervorragende Leistungen, bei hohen Deckungssummen, in einer guten Kombination individuell für Sie verbinden.

Unverbindlich Informationen einholen!

Gerne beraten wir Sie weiter transparent und kompetent zu diesem Thema.