Es gibt einige Versicherungen, die für jedermann zu empfehlen sind. Die Haftpflichtversicherung ist unbestritten eine dieser Versicherungen. Im alltäglichen Leben sind selbst kleinste Beschädigungen oft Auslöser für hohe Rechnungen und Schadenersatzforderungen. Ein Großteil der Bevölkerung sichert sich mit einer preiswerten privaten Haftpflichtversicherung gegen entsprechende Nachteile ab, zumal die monatlichen Beiträge kaum der Rede wert sind. Die Haftpflichtversicherungen sind aber nicht für jede Situation geeignet.

Dienstliche Ansprüche und berufliche Forderungen sind bei den privaten Policen in allen Fällen ausgeschlossen. Um auch Haftungsansprüche des Dienstherrn abzuwenden, ist eine „Diensthaftpflicht“ für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, gerade auch für Bedienstete beim Zoll, absolut sinnvoll. Nur so ist auch im Falle einer persönlichen Haftbarkeit wegen grober Fahrlässigkeit kaum mehr ein finanzieller Schaden aus eigener Tasche zu tragen. Neben der beihilfekonformen Krankenversicherung wird die Diensthaftpflichtversicherung oft nicht abgeschlossen, obwohl diese Art der Absicherung gegen alle möglichen Schäden beinahe immer notwendig ist. Alles Wissenswerte ist für Sie nachfolgend zusammengefasst:

Ist die Diensthaftpflichtversicherung für Sie tatsächlich notwendig?

Im realen Dienstalltag könnten Sie denken, dass nur selten Schäden auftreten. Insbesondere größere Vorfälle beziehungsweise Schadenereignisse kommen zum Glück nicht allzu oft vor. Wenn Sie etwas – ungewollt – beschädigen, ist der finanzielle Nachteil jedoch immens hoch. Stellen Sie sich vor, welche Kosten die Dienstelle von Ihnen fordern könnte, wenn Sie – ohne Vorsatz – eine Gepäckkontrollanlage am Flughafen beschädigen oder beim Rangieren mit dem Dienstwagen einen Lackschaden oder einige Kratzer verursachen.

Auch die kleinste Unvorsichtigkeit kann Ihren finanziellen Ruin einläuten, gerade zu Zeiten in denen auch die Zollverwaltung bei Haftpflichtschäden immer konsequenter handelt. Die aktuelle Rechtsprechung und diverse Verwaltungsvorschriften lassen den Dienststellen kaum mehr Spielraum, Haftungsschäden „auf dem kleinen Dienstweg“ zu erledigen. Die Verwaltung ist auch zum Regress gegen die eigenen Kollegen mehr und mehr gezwungen, schlicht durch Regelungen im Bundesbeamtengesetz oder dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.

Das Bundesministerium der Finanzen hat die nachgeordneten Dienststellen, also auch alle Dienststellen im Bereich des Zolls, informiert, dass allen Mitarbeitern – Beamten, wie auch tariflich Beschäftigten – das Risiko der Rückforderung von Schaden- und Folgekosten durch die oberste Dienstbehörde betreffen kann, wenn Personen- oder Sachschäden bei Erfüllung der Dienstpflichten verursacht werden.

In dieser Information wurde explizit kommuniziert, dass entsprechende Schadenersatzforderungen bei Vorsatz, wie auch bei Fahrlässigkeit an die Beschäftigten durchgereicht werden. In diesem Kontext gelten zwar bestimmte Grenz- und Bagatellbeträge, welche jedoch im Einzelfall, gerade für Beamte im einfachen und mittleren Zolldienst, wirtschaftlich sehr belastend sein können. Kleine Forderungen fallen in der Relation zur geringeren Besoldung durchaus ins Gewicht.

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Was wird „im Detail“ versichert?

Viele Tätigkeiten beim Zoll unterscheiden sich von herkömmlichen Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes. Die Beamten tragen eine hohe Verantwortung in Ausübung des Dienstes – gegenüber dem Staat, aber auch den Bürgern. Treten hierbei Sach- oder gar Personenschäden auf, sichert Sie eine gute Diensthaftpflichtversicherung gegen die finanziellen Folgen ab.

Alle Policen haben einen Ausschlussgrund: Vorsatz. Um jedoch in allen anderen Fallgestaltungen gegenüber etwaigen Forderungen durch die Zollverwaltung ausreichenden Schutz zu haben, sollte neben der Krankenversicherung zur laufenden Beihilfe, eine passende Haftpflichtversicherung bei beruflichen Schäden für öffentliche Bedienstete in keinem Fall fehlen. Sie gehört schlichtweg zu den wichtigsten Versicherungen, gerade bei Polizisten, Soldaten und auch bei Zöllnern.

Beispielschäden: So schnell sind Sie persönlich haftbar

Ein kleiner Exkurs in verschiedene Beispiele wird Ihnen das Risiko schnell verdeutlichen. Diese Fälle sind durchweg aus dem Berufsalltag im öffentlichen Dienst und alle hierbei entstandenen Schäden wurden durch die Versicherung reguliert. Für Zollbeamte kommt die Versicherung unter anderem bei den folgenden Fallgestaltungen für die finanziellen Folgen auf:

Bei einer Fahrt zu einer Baustellenkontrolle hat der Fahrer den Stellplatz des Wagens schlecht ausgesucht. Das Gewicht des Fahrzeuges war zu schwer für den weichen Boden: Das Fahrzeug rutschte, samt dem Untergrund, einen kleinen Hang herunter. Ein wirtschaftlicher Totalschaden für das Fahrzeug – nicht jedoch für den versicherten Bediensteten.

Auf dem Weg in den wohlverdienten Feierabend verlor ein junger Beamter seinen Rucksack mitsamt dienstlicher Schlüssel und dem Dienstausweis. Eine gesamte Schließanlage musste in der Dienststelle ausgetauscht werden. Die Kosten hat die Diensthaftpflichtversicherung anstandslos übernommen. Immerhin mehrere tausende Euro.

Wie Sie sehen, kommt die Diensthaftpflichtversicherung für all diese Schadenarten auf und Sie sind vor Regressansprüchen durch den Dienstherrn geschützt. Selbst bei kleinen Beschädigungen, wie dem vorgenannten Verlust eines dienstlichen Schlüssels, müssen Sie schnell mit Ihrem eigenen Geld für den entstandenen Schaden und die hinzukommenden Folgekosten aufkommen.

Besonders im direkten Vergleich zum niedrigen Beitrag einer passenden Versicherung dürften Sie nicht mehr lange über den Abschluss einer solchen Police nachdenken. Die Kombination aus Privat- und Diensthaftpflichtversicherung sollte bei keinem Zollbeamten fehlen.

Überdenken Sie Ihren Versicherungsschutz

Wie Sie sehen, sind Haftpflichtschäden schneller eingetreten, als Sie im ersten Moment erwarten würden. Dies gilt im Privatleben ebenso wie im dienstlichen Kontext, selbst wenn besondere Gefahren, wie im Außendiensteinsatz, nicht betrachtet werden.

Zu den bestehenden Versicherungen eines jeden Beamten des Zolls, aber auch für vergleichbare Tarifbeschäftigte, gehören neben der privaten Krankenversicherung, auch eine Diensthaftpflichtversicherung und sinnvollerweise eine Rechtsschutzversicherung. Nur durch ein Versicherungspaket, welches auf Ihre individuellen Risiken abgestimmt ist, können Sie sich effektiv gegen eine Vielzahl von Schäden absichern. Dies gilt für Ihre Gesundheit, wie auch für Ihren Geldbeutel.

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