Dienstunfähigkeitsversicherungen für Beamtenanwärter zielen darauf ab, die finanzielle Lücke zu schließen, die entsteht, wenn ein Beamter wegen gesundheitlichen Problemen daran gehindert wird, seinen Dienst auszuüben. Psychische Erkrankungen und Nervenerkrankungen, die oft durch jahrelangen Stress im Beruf ausgelöst werden, sind heutzutage die häufigsten Ursachen für eine Dienstunfähigkeit. Auch Erkrankungen des Skeletts und des Bewegungsapparates – vor allem an der Wirbelsäule – kommen häufig bei Beamten vor.

Welche Vorteile bietet die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter?

Häufig unterschätzen Beamte das Risiko, im Laufe ihres Arbeitslebens dienstunfähig zu werden. Doch wie für alle anderen Beschäftigten nehmen auch für Beamte Druck und Stress in der Arbeitswelt zu. So sind psychische Erkrankungen heutzutage der häufigste Grund für die Dienstunfähigkeit. Auch für Beamte und Personen, die kurz vor der Verbeamtung stehen, wird der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung daher immer wichtiger.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter bietet im Fall der Fälle einen finanziellen Schutz. So hilft die Versicherung, die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit abzufedern. Denn: Nur Personen, die bereits auf Lebenszeit verbeamtet wurden, erhalten im Falle einer dauerhaften Dienstunfähigkeit die Beamtenversorgung in Form des sogenannten Ruhegehalts. Alle anderen gehen leer aus. Man kann zwar mit einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen. Doch die Leistungen, die einem im Rahmen im Erwerbsminderungsrente zustehen, reichen für das Bestreiten des Lebensunterhalts kaum aus. Daher ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter eine sinnvolle Option, die der Erhaltung des Lebensstandards dient.

Tatsächlich tun auch Beamte auf Lebenszeit gut daran, sich zusätzlich zu versichern. Denn das Ruhegehalt liegt meist deutlich unter den bisherigen Bezügen. Beispielsweise erhalten Beamte, die nach fünf Jahren dienstunfähig werden, rund 50 Prozent ihres bisherigen Bruttoverdiensts. Außerdem müssen Betroffene das Ruhegehalt in voller Höhe versteuern. Um Versorgungslücken zu vermeiden, ist ein Schutz vor Dienstunfähigkeit nur empfehlenswert.

Dafür bieten Versicherer verschiedene Policen mit jeweils unterschiedlichen Beiträgen und Deckungsoptionen an. Diese enthalten zum Beispiel die Zahlung einer monatlichen Rente bei Dienstunfähigkeit sowie bei Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand.

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Welche Art von Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Beamtenanwärter am besten geeignet?

Gut zu wissen: Es gibt keine eigentliche Dienstunfähigkeitsversicherung. Stattdessen müssen Beamte und Beamtenanwärter zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Dienstunfähigkeitsklausel greifen. Dank dieser erkennt der Versicherer Beamte als berufsunfähig an, wenn sie dienstunfähig werden.

Beim Vorsorgen sollte man also unbedingt darauf achten, dass die Versicherung eine geeignete Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Idealerweise handelt es sich dabei um die sogenannte echte Dienstunfähigkeitsklausel. Diese ist für junge Beamte geeignet, die in ihren ersten Dienstjahren aufgrund einer Entlassung in finanzielle Nöte geraten, ermöglicht aber auch in den Ruhestand versetzte Beamten auf Lebenszeit, finanzielle Lücken zwischen Ruhegehalt und letztem Nettogehalt zu schließen.

Beamtenanwärter sollten darauf achten, dass die Versicherung eine Klausel enthält, die ihnen im Falle der Dienstunfähigkeit die gleichen Leistungen zusichert wie vollwertigen Beamten. In den Verträgen sollte also beispielsweise der Zusatz auch für Dienstanfänger, Beamte auf Probe und Widerruf enthalten sein.

Bei der Auswahl der passenden Dienstunfähigkeitsversicherung ist natürlich auch auf die Leistungen zu achten. Um den erreichten Lebensstandard zu wahren, sollte die Versicherung für Beamte auf Lebenszeit die Lücke zwischen Ruhegehalt und bisherigem Einkommen schließen. Der nötige Betrag ist schnell berechnet, indem man das Ruhegehalt, das sich an Dienstzeit und -bezügen orientiert, vom gegenwärtigen Einkommen abzieht.

Beamtenanwärter sowie Beamte auf Widerruf und Probe erhalten kein Ruhegeld und müssen sich daher deutlich höher gegen eine mögliche Dienstunfähigkeit absichern. Hierfür bieten die Versicherer spezielle Dienstanfänger-Policen an.

Wie hoch sind die Prämien und wie lange müssen diese bezahlt werden?

Die Kosten für die Dienstunfähigkeitsversicherung hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Die wichtigsten davon sind Alter und Gesundheitszustand sowie Laufzeit und Rentenhöhe des Antragstellers. Je älter die Person ist, desto höher wird der Beitrag. Schließlich steigt das Risiko, dienstunfähig zu werden, aus Sicht der Versicherung mit zunehmenden Alter und der Zahl an Vorerkrankungen. Das Risiko für junge Menschen schätzen die Anbieter deutlich niedriger ein, weshalb diese sich auch deutlich günstiger versichern können.

Die Ver­si­che­rungszeit wird daher meist in mehrere Phasen geteilt. Während man in der ersten Phase höhere Beiträge bezahlt und dafür im Falle der Dienstunfähigkeit eine höhere Rente erhält, zahlt man in der zweiten Phase geringere Beiträge und eine geringe Rente. Das ergibt Sinn, da das Ruhegehalt für Beamte mit der Zeit steigt und man daher mit den Jahren eine immer niedrigere Absicherung benötigt. Wie lange die einzelnen Phasen laufen, lässt sich individuell bestimmen und zum Beispiel für zehn Jahre festlegen.

Ein Beispiel: Ein verbeamteter Lehrer, der 33 Jahre alt und Nichtraucher ist, zahlt für eine Dienstunfähigkeitsversicherung von 1.500 Euro einen Monatsbeitrag zwischen 62 und 108 Euro (je nach Anbieter).

Welche Leistungen bietet die Versicherung im Falle einer Dienstunfähigkeit an?

Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten Beamte und angehende Beamte, die dienstunfähig werden, nicht nur das Ruhegeld von ihrem Dienstherrn, sondern eine zusätzliche monatliche Rente. Möglich sind auch diverse andere Zahlungen und Kostenübernahmen, beispielsweise für stationäre Therapien oder bestimmte Leiden. In diesem Fall kommt zu den regulären Beiträgen allerdings möglicherweise ein Risikozuschlag hinzu.

Gibt es besondere Bedingungen, die bei der Auswahl einer Versicherung zu beachten sind?

Bei der Wahl der Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung sind ein paar wichtige Punkte zu beachten. Auf jeden Fall sollten Beamte und Beamtenanwärter eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel wählen, da eine einfache Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer Dienstunfähigkeit nicht leisten muss.

Außerdem sollte man auf die sogenannte echte Dienstunfähigkeitsklausel achten, die den Antragsprozess wesentlich einfacher macht. Die Klausel bedeutet, dass die Ver­si­che­rung auf eine Nachprüfung der Dienstunfähigkeit verzichtet und auf das Attest des Amtsarztes vertraut.

Beamtenanwärter müssen zudem auf eine vollständige Dienstunfähigkeitsklausel bestehen. Denn nur in diesem Fall leistet der Versicherer unabhängig vom jeweiligen Beamtenstatus.

Wichtig ist auch der Zusatz “Zahlung bei Teildienstunfähigkeit”. Ist dieser im Vertrag enthalten, zahlt die Versicherung auch dann, wenn die versicherte Person eingeschränkt dienstfähig ist und mindestens 50 Prozent ihrer regelmäßigen Dienstzeit ableisten kann. In diesem Fall bekommt man einen Teil der Rente ausgezahlt.

Darüber hinaus gibt es Absicherungen für die spezielle Dienstunfähigkeit. Diese benötigen Beamte, die im Dienst besonderen Gefahren ausgesetzt sind, beispielsweise Polizisten oder Justizvollzugsbeamte. Diese Klausel für Vollzugsdienstunfähigkeit gewährleistet, dass ein Beamter, der beispielsweise eine Verletzung an der Hand erleidet und deswegen nicht mehr im Vollzugsdienst arbeiten kann, in die Verwaltung versetzt wird. Er erhält dann ebenfalls eine Rente und kann damit ein gekürztes Gehalt ausgleichen.

Wie immer, ist es wichtig, das Kleingedruckte in den Vertragsbedingungen zu lesen. Hier kann es zum Beispiel um die Entscheidung für die richtige Rentenhöhe, den Verzicht auf eine abstrakte Verweisung oder eine Nachversicherungsgarantie gehen. Da die Materie komplex ist, empfiehlt es sich, einen Versicherungsberater zurate zu ziehen, um die Absicherung noch bedarfsgerechter zu finden.

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