Ein grundlegendes Versicherungspaket sollten Sie für sich und Ihre Kinder stets abschließen, um individuellen Schutz gegen die relevantesten Risiken zu gewährleisten. Dazu zählen neben der Krankenversicherung, der Haftpflichtversicherung für Kinder und der Unfallversicherung für Kinder auch eine Rechtsschutzversicherung für Kinder. Worauf Sie bei einer solchen Versicherung achten sollten, welche Risiken durch einen Familienrechtsschutz abgedeckt sind und wo mögliche Fallstricke liegen, erfahren Sie in diesem Artikel kompakt zusammengefasst.

Definition von Rechtsschutz

Rechtsschutz bezieht sich auf das Grundrecht jedes Bürgers, vor unabhängigen Gerichten innerhalb einer angemessenen Frist eine Entscheidung über einen Sachverhalt zu erwirken oder sein Recht durchzusetzen. Dieses Recht ist sowohl in der Verfassung als auch in verschiedenen Einzelgesetzen verankert. In Deutschland ist das Recht auf Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes (GG) verankert. Darüber hinaus ergibt sich ein effektiver Rechtsschutz in privatrechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip. Im weiteren Sinne wird unter dem Begriff “Rechtsschutz” auch die Rechtsschutzversicherung verstanden.

Grundlegendes zum Rechtsschutz für Kinder und Familien

Eine private Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei verschiedenen Rechtsstreitigkeiten. Die Versicherung übernimmt die Kosten für einen Rechtsanwalt bei der außergerichtlichen Einigung und auch bei der Vertretung vor Gericht. Außerdem werden die anfallenden Nebenkosten wie Gerichtskosten, Auslagen und Gebühren des Rechtsanwalts sowie gegebenenfalls die Kosten der gegnerischen Rechtsvertretung übernommen. Diese Versicherung ergänzt somit den passiven Rechtsschutz Ihrer Haftpflichtversicherung.

Wie beim Berufsrechtsschutz gilt in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn. Beachten Sie die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers während dieser Wartezeit. Für mögliche Schadenersatzklagen gibt es in der Regel keine Wartezeit, was besonders bei mitversicherten Kindern vorteilhaft ist, da Kinder schnell und ungewollt in einen Rechtsstreit verwickelt werden können. Die Versicherung schützt auch vor hohen Kosten bei Rechtsstreitigkeiten mit hohen Streitwerten oder einer besonders starken Gegenseite, wie z.B. einem Großkonzern. Neben der Privatrechtsschutzversicherung gibt es weitere Policen, wie zum Beispiel eine Verkehrsrechtsschutzversicherung oder eine Berufsrechtsschutzversicherung.

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Umfang und Bedingungen der Versicherung

Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Privatrechtsschutzversicherung abzuschließen, hat in der Regel einen Vorteil: Bei den meisten Privatrechtsschutz-Policen ist die ganze Familie mitversichert, das heißt, nicht nur man selbst, sondern auch der Ehepartner und die minderjährigen Kinder sind automatisch mitversichert. So sorgen Eltern nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihre Kinder vor. Familien sollten immer privat vorsorgen und bei der Rechtsschutzversicherung auf die Mitversicherung von Kindern – auch Pflege-, Stief- und Adoptivkindern – achten.

Neben den verschiedenen Versicherungsarten (Privat-, Verkehrs-, Miet- und Berufsrechtsschutz) gibt es auch Versicherungen, die man als Einzelperson, für die ganze Familie oder auch nur für die Kinder abschließen kann. Teilweise werden solche Versicherungen auch von Vereinen oder Schulträgern angeboten. Individuelle Versicherungen sind jedoch Kollektivversicherungen vorzuziehen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Versicherungsmakler beraten, der einen guten Überblick über die verschiedenen Angebote hat und Ihnen einen maßgeschneiderten Schutz zusammenstellen kann.

Wie bei allen Versicherungen gibt es auch beim Rechtsschutz Deckungssummen und Leistungsausschlüsse, die Sie vor Abschluss der Police unbedingt kennen sollten. Um den größtmöglichen Versicherungsschutz zu erhalten, sollten Sie eine möglichst hohe Deckungssumme wählen.

Je höher die Deckungssumme ist, desto mehr Kosten werden bei einem Rechtsstreit von der Versicherung übernommen. Achten Sie auch auf eine angemessene Höhe der Selbstbeteiligung. In der Regel wird eine Selbstbeteiligung von bis zu 150 € pro Rechtsstreit in der Privatrechtsschutzversicherung für Familien empfohlen.

Angemessene Tarife liegen selbst bei besten Versicherungsbedingungen und ohne Ausschlüsse in der Regel im niedrigen zweistelligen Eurobereich pro Monat. Wenn Sie mehrere Versicherungen bei einer Versicherungsgesellschaft bündeln oder für Ihre Angehörigen verschiedene Versicherungen abschließen, können Sie von weiteren Beitragsnachlässen oder einem dauerhaften Tarifrabatt profitieren. Bei Verzicht auf eine monatliche Zahlung sind zusätzliche Rabatte durch die Versicherungsunternehmen möglich.

Welches Kind gilt als versichert?

Grundsätzlich sind minderjährige Kinder mitversichert, es sei denn, Ihre Police schließt dies ausdrücklich aus. Wenn die Kinder volljährig werden, kann sich die Situation jedoch schnell ändern. Wenn die Kinder volljährig sind und weiterhin in Ihrem Haushalt leben, bleibt die Versicherung bestehen. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Kinder in der Schulausbildung, in der ersten Berufsausbildung oder im Erststudium befinden.

Gleiches gilt für Zivildienst, Wehrdienst oder einen anderen anerkannten Ersatzdienst wie z.B. FSJ. Sobald Ihr Kind heiratet oder einen eigenen Haushalt gründet, endet die Mitversicherung und die Kinder benötigen eine eigene Police. Setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Versicherungsmakler in Verbindung, um keine Nachteile beim Versicherungsschutz zu riskieren.

Wie lange sind Kinder im Rechtsschutzvertrag bei den Eltern mitversichert?

Kinder sind im Rahmen eines Familientarifs automatisch im Rechtsschutzvertrag der Eltern mitversichert. Der Versicherungsschutz gilt für minderjährige Kinder sowie für volljährige Kinder (unverheiratet) bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, sofern sie noch keiner dauerhaften Erwerbstätigkeit nachgehen. Hat ein volljähriges Kind jedoch ein eigenes Fahrzeug, muss eine separate Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.

Der Versicherungsschutz im Familientarif umfasst neben den leiblichen Kindern auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder, die dauerhaft im Haushalt des Versicherungsnehmers leben. Ebenso sind Kinder des Lebens- oder Ehepartners des Versicherungsnehmers versichert, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sobald diese Voraussetzungen wegfallen, z.B. durch Aufnahme einer dauerhaften Berufstätigkeit, endet die Mitversicherung und es wird eine eigene Rechtsschutzversicherung notwendig.

Was ändert sich bei der Familienrechtsschutz für Kinder über 18?

Der Familien-Rechtsschutz bietet Schutz für volljährige, unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, solange sie sich in Schulausbildung, Studium oder erster Berufsausbildung befinden und keiner dauerhaften Erwerbstätigkeit nachgehen. Der Versicherungsschutz umfasst auch kurzfristige Unterbrechungen der Ausbildung durch Bundesfreiwilligendienst, freiwilligen Wehrdienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, Praktika oder Wartezeiten auf einen Ausbildungsplatz.

Welche Leistungen sind bei einer Familienrechtsschutzversicherung enthalten?

Die Familien-Rechtsschutzversicherung bietet Schutz bei privaten Rechtsstreitigkeiten und übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten für Sie, Ihren Ehe- oder Lebenspartner und Ihre im Haushalt lebenden Kinder. Sie können zwischen verschiedenen Deckungsbereichen der Rechtsschutzversicherungen wählen: Verkehrs-, Privat-, Berufs- und Immobilien-Rechtsschutz. Neben Gerichts- und Anwaltskosten werden auch Kosten für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Zeugenentschädigungen übernommen. Beachten Sie, dass einige Versicherungen auch Mediationskosten übernehmen. Die Kosten der Versicherung hängen von den gewählten Leistungen, der Deckungssumme und der Selbstbeteiligung ab.

Welche Leistungen deckt der Familien-Rechtsschutz nicht ab?

Der Familien-Rechtsschutz deckt bestimmte Leistungen nicht ab: Ausgeschlossen sind Geldbußen und Geldstrafen, vorsätzlich begangene Straftaten und Baustreitigkeiten. Ebenfalls nicht versichert sind Scheidungsstreitigkeiten sowie besondere Verfahrensarten, z.B. vor dem Verfassungsgerichtshof und internationalen Gerichten. Streitigkeiten, die vor Versicherungsbeginn begonnen oder eingeleitet wurden, sind ebenfalls nicht versichert. Liegt zwischen Versicherungsbeginn und Prozessbeginn eine Wartezeit von mindestens drei Monaten, sind die Kosten nicht gedeckt.

Ab wann besteht bei der Rechtsschutzversicherung für mich und meine Familie Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, d.h. mit Vertragsbeginn. Im Verkehrs-Rechtsschutz gibt es keine Wartezeit, der Schutz besteht also sofort ab Vertragsbeginn. Beim Privat-, Berufs- und Wohnrechtsschutz kann es jedoch in bestimmten Rechtsgebieten zu einer Wartezeit von drei Monaten kommen. Wechseln Sie jedoch von einem anderen Rechtsschutzversicherer und waren Sie für das betreffende Risiko bereits versichert und erfolgt der Wechsel nahtlos, entfällt diese Wartezeit.

Die wichtigsten Punkte zur Rechtsschutzversicherung für Kinder zusammengefasst

Rechtsschutz mit verschiedenen Leistungsarten ist für Sie und Ihre Kinder unverzichtbar. Lassen Sie sich beraten, um den optimalen Versicherungsschutz für Ihre ganze Familie zu gewährleisten und umfassend geschützt zu sein.

  • Basis-Versicherungspaket: Ein umfassendes Versicherungspaket für Familien sollte eine Kranken-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung für Kinder enthalten. Diese Kombination schützt Sie und Ihre Kinder vor den wichtigsten Risiken des Alltags.
  • Familien-Rechtsschutz: Diese Art der Rechtsschutzversicherung deckt die gesamte Familie ab, indem sie die Kosten für Rechtsstreitigkeiten, Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt. Minderjährige Kinder sind in der Regel automatisch mitversichert, wobei auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder berücksichtigt werden sollten.
  • Unterschiedliche Versicherungsarten: Neben der Privatrechtsschutzversicherung gibt es weitere Policen wie Verkehrsrechtsschutz, Mietrechtsschutz und Berufsrechtsschutz. Diese können je nach Bedarf und Lebenssituation für Einzelpersonen, die ganze Familie oder nur für die Kinder abgeschlossen werden.
  • Deckungssummen und Ausschlüsse: Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte auf eine möglichst hohe Deckungssumme geachtet werden, um einen umfassenden Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen zu gewährleisten. Wichtig ist auch eine angemessene Selbstbeteiligung, die in der Regel bei bis zu 150 Euro pro Rechtsstreit in der Privatrechtsschutzversicherung für Familien empfohlen wird.
  • Beratung und Tarifwahl: Es ist ratsam, sich von einem Versicherungsmakler beraten zu lassen, um den optimalen Versicherungsschutz für die Familie zu finden. Geeignete Tarife liegen meist im niedrigen zweistelligen Eurobereich pro Monat. Wenn Sie mehrere Versicherungen bündeln oder verschiedene Versicherungen für Ihre Angehörigen abschließen, können Sie zusätzliche Rabatte und Vergünstigungen erhalten.

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