Ein grundlegendes Versicherungspaket sollten Sie für sich und Ihre Kinder stets abschließen, um individuellen Schutz gegen die relevantesten Risiken zu gewährleisten. Dazu zählen neben der Krankenversicherung, der Haftpflichtversicherung für Kinder und der Unfallversicherung für Kinder auch eine Rechtsschutzversicherung für Kinder. Worauf Sie bei einer solchen Versicherung achten sollten, welche Risiken durch einen Familienrechtsschutz abgedeckt sind und wo mögliche Fallstricke liegen, erfahren Sie in diesem Artikel kompakt zusammengefasst.
Eine private Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei verschiedenen Rechtsstreitigkeiten. Die Versicherung übernimmt die Kosten für einen Rechtsanwalt bei der außergerichtlichen Einigung und auch bei der Vertretung vor Gericht. Außerdem werden die anfallenden Nebenkosten wie Gerichtskosten, Auslagen und Gebühren des Rechtsanwalts sowie gegebenenfalls die Kosten der gegnerischen Rechtsvertretung übernommen. Diese Versicherung ergänzt somit den passiven Rechtsschutz Ihrer Haftpflichtversicherung.
Wie beim Berufsrechtsschutz gilt in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten ab Versicherungsbeginn. Beachten Sie die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers während dieser Wartezeit. Für mögliche Schadenersatzklagen gibt es in der Regel keine Wartezeit, was besonders bei mitversicherten Kindern vorteilhaft ist, da Kinder schnell und ungewollt in einen Rechtsstreit verwickelt werden können. Die Versicherung schützt auch vor hohen Kosten bei Rechtsstreitigkeiten mit hohen Streitwerten oder einer besonders starken Gegenseite, wie z.B. einem Großkonzern. Neben der Privatrechtsschutzversicherung gibt es weitere Policen, wie zum Beispiel eine Verkehrsrechtsschutzversicherung oder eine Berufsrechtsschutzversicherung.
Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Privatrechtsschutzversicherung abzuschließen, hat in der Regel einen Vorteil: Bei den meisten Privatrechtsschutz-Policen ist die ganze Familie mitversichert, das heißt, nicht nur man selbst, sondern auch der Ehepartner und die minderjährigen Kinder sind automatisch mitversichert. So sorgen Eltern nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihre Kinder vor. Familien sollten immer privat vorsorgen und bei der Rechtsschutzversicherung auf die Mitversicherung von Kindern - auch Pflege-, Stief- und Adoptivkindern - achten.
Neben den verschiedenen Versicherungsarten (Privat-, Verkehrs-, Miet- und Berufsrechtsschutz) gibt es auch Versicherungen, die man als Einzelperson, für die ganze Familie oder auch nur für die Kinder abschließen kann. Teilweise werden solche Versicherungen auch von Vereinen oder Schulträgern angeboten. Individuelle Versicherungen sind jedoch Kollektivversicherungen vorzuziehen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Versicherungsmakler beraten, der einen guten Überblick über die verschiedenen Angebote hat und Ihnen einen maßgeschneiderten Schutz zusammenstellen kann.
Wie bei allen Versicherungen gibt es auch beim Rechtsschutz Deckungssummen und Leistungsausschlüsse, die Sie vor Abschluss der Police unbedingt kennen sollten. Um den größtmöglichen Versicherungsschutz zu erhalten, sollten Sie eine möglichst hohe Deckungssumme wählen.
Je höher die Deckungssumme ist, desto mehr Kosten werden bei einem Rechtsstreit von der Versicherung übernommen. Achten Sie auch auf eine angemessene Höhe der Selbstbeteiligung. In der Regel wird eine Selbstbeteiligung von bis zu 150 € pro Rechtsstreit in der Privatrechtsschutzversicherung für Familien empfohlen.
Angemessene Tarife liegen selbst bei besten Versicherungsbedingungen und ohne Ausschlüsse in der Regel im niedrigen zweistelligen Eurobereich pro Monat. Wenn Sie mehrere Versicherungen bei einer Versicherungsgesellschaft bündeln oder für Ihre Angehörigen verschiedene Versicherungen abschließen, können Sie von weiteren Beitragsnachlässen oder einem dauerhaften Tarifrabatt profitieren. Bei Verzicht auf eine monatliche Zahlung sind zusätzliche Rabatte durch die Versicherungsunternehmen möglich.
Grundsätzlich sind minderjährige Kinder mitversichert, es sei denn, Ihre Police schließt dies ausdrücklich aus. Wenn die Kinder volljährig werden, kann sich die Situation jedoch schnell ändern. Wenn die Kinder volljährig sind und weiterhin in Ihrem Haushalt leben, bleibt die Versicherung bestehen. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Kinder in der Schulausbildung, in der ersten Berufsausbildung oder im Erststudium befinden.
Gleiches gilt für Zivildienst, Wehrdienst oder einen anderen anerkannten Ersatzdienst wie z.B. FSJ. Sobald Ihr Kind heiratet oder einen eigenen Haushalt gründet, endet die Mitversicherung und die Kinder benötigen eine eigene Police. Setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Versicherungsmakler in Verbindung, um keine Nachteile beim Versicherungsschutz zu riskieren.
Rechtsschutz mit verschiedenen Leistungsarten ist für Sie und Ihre Kinder unverzichtbar. Lassen Sie sich beraten, um den optimalen Versicherungsschutz für Ihre ganze Familie zu gewährleisten und umfassend geschützt zu sein.