Mit dem Ruf an eine Hochschule und der Annahme einer Professur beginnt für die Professoren oder die Professorinnen ein neuer beruflicher Abschnitt. Die Professur findet, wie auch bei wissenschaftlichen oder akademischen Räten, in einem Beamtenverhältnis statt. Die jeweilige Hochschule ist der Dienstherr. Hintergrund ist, die Freiheit der Lehrer und Forschung zu gewährleisten – nicht wenige unterstellen bei Angestelltenverhältnissen sogar ein rechtswidriges Beschäftigungskonstrukt aufgrund der Abhängigkeit von Angestellten zum jeweiligen Arbeitgeber.

Als Beamte auf Zeit oder Beamte auf Lebenszeit endet in jedem Fall die Sozialversicherungspflicht, sodass diese Personen aus dem gesetzlichen Krankensicherungssystem (GKV) ausscheiden und sich um eine passende Versicherung in der PKV, als Ergänzung zum Beihilfeanspruch, kümmern müssen. Alles Wichtige und Wissenswerte zur Thematik private Krankenversicherung für Professoren ist hier für Sie zusammengefasst.

Versicherungsumfang, Abschlussmodalitäten und Erstattungssätze

Das verbeamtete Personal der Hochschulen ist bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit in Deutschland nicht auf gesetzliche Leistungen aus dem staatlichen System der Sozialversicherungen angewiesen. Dieser Personenkreis erhält, wie alle anderen Beamten, Leistungen der Beihilfe. Hierbei werden durch den Dienstherrn zwischen 50 und 70 Prozent der anfallenden Kosten steuerfrei erstattet. Der Prozentsatz, der als Beihilfebemessungssatz bezeichnet wird, ist vom jeweiligen Familienstand und der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder abhängig.

Der verbleibende Anteil der Kosten ist durch eine ausreichende private Krankenversicherung abzusichern. Diese erstattet die versicherte Differenz zwischen Beihilfezahlung und Rechnungsbetrag. In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, sodass der ergänzende Versicherungsschutz zur Beihilfe verpflichtend ist.

Die anfallenden Versicherungsprämien sind stark vom Alter und vom Gesundheitszustand abhängig. Es gibt auch nur in Ausnahmefällen einen Zwang zu Aufnahme durch die PKV. Gerade bei der ersten Ernennung in ein Beamtenverhältnis kann dennoch oft eine Mitgliedschaft bei einer privaten Krankenkasse ermöglicht werden. Es gibt hierzu die sogenannte Öffnungsklausel. Bei vielen Vorerkrankungen ist mit Risikozuschlägen zur regulären Versicherungsprämie zu rechnen.

Krankenversicherungsunternehmen werden den aktuellen Gesundheitszustand mit einer Gesundheitsprüfung vor dem Abschluss der Police gründlich kontrollieren. Dies gilt unabhängig von Alter oder Geschlecht. Die monatlich anfallenden Beiträge liegen in der Regel im dreistelligen Eurobereich. In einigen Fällen kann ein Nachlass bei den Beiträgen erreicht werden, wenn die Zahlung nicht monatlich erfolgt oder bei dem jeweiligen Unternehmen weitere Versicherungen, wie eine Diensthaftpflichtversicherung, abgeschlossen werden.

Nur eine Beratung durch einen Versicherungsmakler, welcher auch auf Beamte im Hochschulbereich spezialisiert ist, hilft im unübersichtlichen Tarifgeflecht der Versicherungsunternehmen die passende Police zu finden.

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Professoren in sozialversicherungspflichtiger Anstellung

In Ausnahmefällen werden Professoren auch als Angestellte beschäftigt. Diese Personen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wenn jedoch die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird, hat dieser Personenkreis die Wahl zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder sich privat zu versichern.

Hierbei besteht in keinem Fall ein Anspruch auf Beihilfen durch die Hochschule, sodass immer eine Vollversicherung in der PKV erforderlich wird. Es gibt lediglich einen Zuschuss zum jeweiligen Krankenversicherungsbeitrag. Wenn Ihr Jahreseinkommen die Grenze von rund 60.000,- Euro im Jahr übersteigt, sollten Sie sich beraten lassen.

Auch bei einem Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung sind entsprechende Krankenzusatzversicherungen in jedem Fall sinnvoll und kostengünstig abzuschließen.

Zusatztarife, besondere Bedingungen, Kündigung und Serviceleistungen

Neben den regulären Tarifen für ambulante und stationäre Behandlungen, zahnmedizinische Versorgung oder auch Rehabilitationsleistungen gibt es bei den privaten Krankenversicherungen diverse Möglichkeiten, den Versicherungsschutz maßgeschneidert auf die eigenen Bedürfnisse auszuwählen.

Hierbei werden entsprechende Zusatztarife abgeschlossen. So sind unter anderem Brillen und Sehhilfen, Krankenhaustagegelder und auch Behandlungen im Ausland ganz einfach zu versichern. Besonders im Forschungsbereich, in dem vielfach auch längere Auslandsaufenthalte und Entsendungen vorkommen, ist ein passender weltweiter Versicherungsschutz absolut unverzichtbar. Gerade die Individualität ist ein wirklicher Vorteil, verglichen mit dem Mindestangebot der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie bei jeder anderen Versicherung gibt es auch im Bereich der privaten Krankenversicherungen zusätzliche Bedingungen. Diese werden landläufig als „das Kleingedruckte“ bezeichnet. Hierbei sind insbesondere Wartezeiten, Voraussetzungen für Erstattungsanträge oder Altersrückstellungen zu beachten. Gerade auf Altersrückstellungen sollten Professoren Rücksicht nehmen.

Vereinfacht gesagt bildet die Versicherungen finanzielle Rückstellungen, um die Beiträge nach Eintritt in den Ruhestand gering zu halten. Bei einer Kündigung der Versicherung, beispielsweise bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland, der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder einem Wechsel der Versicherung, kann ein Teil – oder der Gesamtbetrag – dieser Rückstellungen verfallen. Trotz der gängigen Kündigungsfrist von einem Monat sollten Sie zusammen mit einem Versicherungsexperten vorab einen Blick in die Bedingungen werfen.

Als Professor oder Professorin in spe profitieren Sie in jedem Fall von den Möglichkeiten der privaten Krankenversicherung – als Ergänzung zur laufenden Beihilfe durch den Dienstherrn oder auch im Rahmen der Vollversicherung für angestellte Professoren. Mit einem Augenmerk auf den Kundenservice der Versicherungen und der zugehörigen Niederlassungen dürften Sie schnell die passende Police finden. Hierbei sollte sich ein gutes Verhältnis zwischen den Leistungen, den Beiträgen, aber auch der telefonischen Erreichbarkeit und der Bearbeitungsdauer ergeben. Nutzen Sie die Beratung durch einen Versicherungsmakler. Besonders Experten, die sich mit den Besonderheiten der wissenschaftlichen Beamten und dem Hochschullehrkörper auskennen, zeigen Ihnen zielgenau alle passenden Lösungen der PKV und weitere wichtige Versicherungen für die Zeit nach Ihrem Ruf an die Hochschule und dem Beginn der eigentlichen Professur auf.

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