Ganz gleich, ob im Heer, bei der Marine oder der Luftwaffe: Jede Soldatin und jeder Soldat der Bundeswehr muss sich ab dem Einstieg in die aktive Dienstzeit kaum Sorgen um die Gesundheitsversorgung machen. Berufssoldaten und auch Soldaten auf Zeit haben einen Anspruch auf freie truppenärztliche Versorgung während der gesamten aktiven Dienstzeit. Diese ist am ehesten mit der freien Heilfürsorge für Beamte von Polizei und Feuerwehr zu vergleichen. Angehörige, wie Ehegatten oder die eigenen Kinder, sind hiervon ausgenommen. Für diese Familienmitglieder gibt es einige Besonderheiten: Sie sind in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert, haben jedoch einen Beihilfeanspruch.

Über die Beihilfe werden zwischen 50 und 70 Prozent der anfallenden Kosten übernommen. Die verbleibenden Kosten für eine medizinische Behandlung, Zahnersatz oder einen Krankenhausaufenthalt müssen auf eigene Rechnung in einer PKV – einer privaten Krankenversicherung – abgesichert werden. Wie sieht jedoch die Versorgung im Ruhestand oder nach Ablauf der Dienstverpflichtung bei Soldaten auf Zeit aus? Gibt es bereits wichtige Versicherungen für die Zeit im Dienst?

Private Versicherung: Anwartschaft, Vollversicherung und Zusatztarife

Soldatinnen und Soldaten müssen sich im Bereich der Krankenversicherung breit aufstellen. Privat vorzusorgen für die Zeit während und nach dem Dienst bei der Bundeswehr ist die Devise. In jedem Fall wichtig ist die Anwartschaftsversicherung. Diese wird schon in aktiven Zeiten abgeschlossen. Hierbei versichert der Soldat „seinen aktuellen Gesundheitszustand“ oder sogar „sein Alter“ und wird nach Wegfall der truppenärztlichen Versorgung zu den vereinbarten Konditionen privat krankenversichert. Dies ist absolut sinnvoll, da im Laufe der Jahre der Gesundheitszustand im Regelfall schlechter wird. Auch sorgt ein höheres Eintrittsalter bei der PKV regelmäßig für teurere Beiträge. Mit dieser Versicherung werden also die Bedingungen für die spätere (beihilfekonforme) private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abgesichert. Nach dem Ausscheiden ist also ein Eintritt in die private Vollversicherung problemlos möglich.

Zu jeder Zeit sollte eine Zusatzversicherung bestehen. Ein zusätzlicher Versicherungsschutz ergänzt die Leistungen der truppenärztlichen Versorgung im Bereich von Auslandsbehandlungen, Sehhilfen oder auch Zahnersatz. Eine bestehende Versorgungslücke wird so geschlossen und ermöglicht eine allumfassende Absicherung zu jeder Zeit.

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Kosten, Leistungen und Deckung

Alle Arten der vorstehenden Krankenversicherungstypen werden ohne klassische Deckungssumme angeboten, wie es beispielsweise bei Haftpflichtversicherungen der Fall ist. Vielmehr wird das Leistungsspektrum in den Policen eingegrenzt. Anwartschaften sind so günstiger als Vollversicherungen, schließlich wird keine akute Leistungspflicht der Versicherung begründet. Die Vollversicherungen sind demnach, je nach Anbieter, teurer.

Genaue Beträge kann Ihnen nur ein spezialisierter Versicherungsberater errechnen. Liegt eine Beihilfeberechtigung vor, sind die Tarife entsprechend preiswerter, da die Beihilfestelle einen Teil der anfallenden Kosten abfedert. Zusatzversicherungen sind am günstigsten und schon für zweistellige Eurobeträge pro Monat zu haben. Hier ist jedoch auch das Leistungsangebot am einfachsten gestaltet, sei es bei Einbettzimmern in Krankenhäusern oder bei Brillen.

Beiträge, Sondertarife und Kundenservice

Neben den Leistungen sollten Sie auch einen Blick auf die Zahlungsmodalitäten werfen. Für die Vollversicherung, die Anwartschaft und die beihilfekonforme Krankenversicherung sind die Prämien in der Regel monatlich im Voraus zu zahlen.

In Verbindung mit anderen Versicherungen, können sich jedoch Rabatte bei anderen Zahlungszeitpunkten als zum Monatsbeginn, ergeben. Die Verbindung von verschiedenen Versicherungen bei einer Gesellschaft bietet auch andere Vorteile für Beamte, Soldaten und Bedienstete der Bundeswehr. Zum einen gibt es üblicherweise besondere Tarife, welche bessere Leistungs- und Beitragskonditionen haben, andererseits führt der Verbund unterschiedlicher Versicherungen unter einem „Versicherungsdach“ zu Preisnachlässen und speziellen Angeboten. Hierbei sollte jedoch nie zugunsten einer günstigen Prämie, ein Vertrag mit schlechteren Bedingungen oder vielen Leistungsausschlüssen gewählt werden.

Nutzen Sie am sinnvollsten eine Beratung durch einen Versicherungsmakler, welcher auf Soldaten und Beamte spezialisiert ist. Sie haben so einen festen Ansprechpartner, auch für die Zeit nach dem Vertragsabschluss, welcher bezüglich Leistungen, Tarifänderungen und Erstattungen ansprechbar ist und unbürokratisch hilft. Der Kundenservice ist ein oft übersehenes, aber wichtiges, Argument für oder gegen eine Police einer Versicherung, gerade bei der Abrechnung von Erstattungen im Krankheits- und Leistungsfall.

Soldatinnen und Soldaten wähnen sich mit kostenfreier truppenärztlicher Versorgung und Beihilfen für Angehörige in Sicherheit, wenn es um die Absicherung gegen Krankheitsfälle geht. Mit Blick auf besondere Risiken, mangelnde Leistungen und einen passenden Versicherungsschutz für Familienangehörige und die Zeit nach dem aktiven Dienst ist jedoch eine private Krankenversicherung – im Anschluss an eine Anwartschaft – in wirklich jedem Fall nötig.

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