Nach einem anspruchsvollen Jurastudium und dem praktischen Vorbereitungsdienst stehen Juristen wortwörtlich „Tür und Tor“ offen. Als Jurist ergeben sich vielseitige berufliche Möglichkeiten so beispielsweise als niedergelassener Rechtsanwalt, Syndikusanwalt bei verschiedenen privatwirtschaftlichen Gesellschaften, aber auch als juristischer Beamter im öffentlichen Dienst. Neben dem klassischen Richteramt ergeben sich immer wieder spannende Positionen für zukünftige Landesbeamte. Verbeamtete Juristen sind so im höheren allgemeinen Verwaltungsdienst bei den unterschiedlichsten Behörden in Rechts-, Leitungs- und Führungspositionen vertreten.

Im Unterschied zu Angestellten müssen sich die Beamten zur Ernennung Gedanken über die Krankenversicherung machen. Als Landesbeamter besteht Anspruch auf laufende Dienstbezüge, der sogenannten Besoldung, Entschädigung bei Dienstunfällen und Versorgung beim späteren Eintritt in den Ruhestand, in Form einer lebenslangen Pension.

Während der gesamten Dienstzeit zahlt die Beihilfestelle des Dienstherrn ebenso steuerfreie Beihilfen zu den Krankheitskosten. Vielfach sind Beamte daher nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert, sondern entscheiden sich, nach einem ausgiebigen Vergleich, für eine private Krankenversicherung, welche die Lücke zwischen der Beihilfezahlung und den tatsächlichen Kosten abdeckt.

Grundsätzliches zur Beihilfe für Beamte und Richter

Als freiberuflicher Anwalt sind Sie für Ihre Vorsorge in allen Bereichen allein verantwortlich. Sie müssen sich also selbst versichern. Sofern Sie ein Angestelltenverhältnis in der Privatwirtschaft eingehen, werden Sie von Ihrem Arbeitgeber in aller Regel gesetzlich krankenversichert. Von Ihrem Gehalt werden in diesem Fall die üblichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Sollten Sie sich für eine Laufbahn im Beamtenverhältnis entscheiden, haben Sie diverse Ansprüche gegen Ihren Dienstherren. Neben dem Anrecht auf laufende Bezüge, auch auf Zahlungen im Falle von Alter oder Krankheit. Sie sind nicht in der staatlichen Sozialversicherung versichert und müssen daher auch nicht die geringeren Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse hinnehmen. Sie erhalten im Krankheits- oder Pflegefall eine Beihilfe. Diese beträgt je nach Familienstand zwischen 50 und 80 Prozent der beihilfefähigen Kosten.

Je nach Person und Familienstand ist die Erstattung unterschiedlich hoch, da der persönliche Beihilfebemessungssatz in allen Bundesländern an die Anzahl der Kinder gebunden ist. Justizjuristen müssen daher für die Lücken im Leistungsrecht der Beihilfen und die verbleibenden Restkosten, zwischen der Beihilfezahlung und dem Rechnungsbetrag, eine Versicherung bei einer der privaten Krankenkassen abschließen.

Hier gibt es eine Vielzahl sogenannter Beihilfetarife, welche auf das besondere Rechtskonstrukt der Erstattung durch die Beihilfestellen bei Beamten, Soldaten und Richtern abgestimmt sind.

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Vorzüge der Absicherung im Rahmen der PKV

Private Krankenversicherungen gibt es wie Sand am Meer. Im Vergleich der unterschiedlichen Tarife kommt es nicht nur auf den monatlichen Beitrag und die Beihilfekonformität an, sondern auch auf die bestmögliche Leistung, einen flexiblen Wechsel zwischen den Tarifbausteinen und ausreichende Ergänzungen für Sehhilfen, Zahnersatz, Auslandsbehandlungen und die Versorgung im Krankenhaus. Nur ein ausreichender Versicherungsschutz kann so die beste Versorgung gewährleisten, da auch im Bereich der Beihilfen viele Zahlungen gekürzt und einige Leistungen von der Erstattung komplett ausgeschlossen wurden.

Durch ein Versicherungskonstrukt verschiedener Tarife haben Sie gute Änderungsmöglichkeiten bei Beitragsanpassungen, Optionen für einen späteren Tarifwechsel und haben Zugang zu vielen Leistungen, die nur privat abzurechnen sind. Beispielsweise sind dies Behandlungen bei Heil- und Chiropraktikern, individuelle Privatleistungen bei stationärer Versorgung im Krankenhaus oder in Kureinrichtungen und die Erstattung vieler Medikamente bis zu 100 Prozent, selbst bei Ablehnung durch die Beihilfestellen.

Auch Behandlungen und Kuren im Ausland oder alternative Heilmethoden sind bei den privaten Versicherungsunternehmen spielend leicht abzusichern.

Sie haben also den Leistungsumfang in der Hand und entscheiden hierdurch maßgeblich auch über die Höhe der Prämien bei lebenslanger Flexibilität. Grundsätzlich sind jedoch einige Tarifbausteine immer in der Versicherungspolice enthalten: ambulante und stationäre Behandlungen, sowie gängige Zahnbehandlungen.

Diese Bausteine sind am ehesten mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Auf dieser Grundlage können Sie die verschiedenen Tarife vergleichen und sich individuell einen passenden Versicherungsschutz zusammenstellen.

Wie Sie sehen haben Sie als verbeamteter Jurist, den nicht verbeamteten Kollegen außerhalb des öffentlichen Dienstes, einiges voraus. Wie alle Landesbeamten können Sie sich günstig der privaten Krankenversicherung anschließen und erhalten die steuerfreien Beihilfen im Kranken- oder Pflegefall. Eine wirklich maßgeschneiderte Absicherung.

Selbst die Gewerkschaften, wie der Beamtenbund, rät seinen Mitgliedern zur Kombination aus PKV und Beihilfe, da die gesetzliche Krankenversicherung nicht konform mit der Beihilfezahlung abzuwickeln ist und die geringeren Leistungen durch die Beamten teuer, über die Beiträge der jeweiligen Krankenkasse, finanziert werden müssen. Nutzen Sie also die Chance für einen Wechsel in die PKV bei Ihrer Übernahme in das Beamtenverhältnis, um bestmöglich und kostengünstig versichert zu sein.

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