Sofern eine Lehrkraft in einem Beamtenverhältnis beschäftigt wird, als Nachhilfelehrer oder Dozent freiberuflich oder auf Honorarbasis tätig ist und auch wenn als Angestellter die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird, bleibt diesen Lehrkräften eine Auswahl beim Versicherungsschutz. Die Absicherung für den Fall der Krankheit oder Pflegebedürftigkeit kann durch eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder durch eine passende Police einer privaten Krankenversicherung für Beamte, Freiberufler oder Selbstständige erfolgen. Die Optionen der Krankenversicherung für Lehrer sind insofern denkbar groß. Es gibt diverse Unterschiede und jede Wahl hat verschiedenste Vor- und Nachteile, die heute beleuchtet werden.
Krankenversicherungen für Lehrer sind ganz differenziert zu betrachten, denn die Auswahlmöglichkeiten sind von der Art des Beschäftigungsverhältnisses abhängig. Letztlich haben angestellte Lehrkräfte, freiberufliches Lehrpersonal und verbeamtete Lehrer unterschiedliche Bedingungen beim Zugang zu den Krankenversicherungen.
Viele haben erfreulicherweise die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung für Lehrer abzuschließen. Der größte Personenkreis besteht aus Lehrern in einem Beamtenverhältnis und Referendaren, die meist Beamte auf Widerruf sind. Beide Gruppen können sich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenkasse entscheiden, ganz gleich, wie hoch die Einkünfte sind. Beide Gruppen haben ebenso einen Beihilfeanspruch gegen den Dienstherrn, was sich positiv auf den Versicherungsbeitrag auswirkt.
Die gleiche Entscheidungsfreiheit bei der Krankenversicherung haben auch selbstständige und freiberufliche Lehrer. Dieser Personenkreis ist im Regelfall jedoch mit höheren Versicherungsbeiträgen belastet. Hintergrund ist der fehlende Anspruch auf eine Beihilfe. Sollten Lehrer bei einem Bundesland angestellt sein oder einen Vorbereitungsdienst im Anstellungsverhältnis absolvieren, besteht Versicherungspflicht in den gesetzlichen Krankenkassen. Erst wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird, kann ein Wechsel in die PKV für diese Lehrer erfolgen.
Lehrkräfte in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit
Diese Lehrer haben eine gute Ausgangslage, hauptsächlich aufgrund des Anspruches auf individuelle Beihilfen durch den Dienstherrn. Im Fall von Krankheit und Pflegebedürftigkeit, aber auch in Geburts- und Todesfällen kommt die Beschäftigungsbehörde für einen Anteil der tatsächlich angefallenen Kosten auf. Dieser Anteil liegt im Regelfall bei 50 Prozent, wenn es Ehegatten oder auch Kinder gibt, steigt der entsprechende Anteil auf 70 bis 80 Prozent, je nach Beihilferecht. Die anteilige Erstattung bezieht sich auch auf die Kosten für die Angehörigen.
Durch den hohen Übernahmeanteil der Beihilfestellen muss dieser Personenkreis nur noch eine sogenannte Restkostenversicherung abschließen. Hierbei sind naturgemäß viel geringere Beiträge zu zahlen. Selbstredend haben die privaten Versicherungsunternehmen bessere Leistungen als gesetzliche Kassen. Wunschleistungen können sogar durch entsprechende Ergänzungstarife verbessert und ganz individuell angepasst werden.
Wichtig zu wissen ist, dass die Beihilfezahlung bei einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse meistens ganz entfällt. Die Gesetzlichen tragen letztlich die anfallenden Kosten vollständig, sodass kein erstattungsfähiger Anteil für eine Beihilfezahlung verbleibt. Ist eine verbeamtete Lehrkraft also in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, entfällt die Beihilfe und ein hoher einkommensabhängiger Betrag wird von der Kasse festgesetzt. Die GKV verursacht also eine doppelte Schlechterstellung.
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Angestellte Lehrer – PKV mit Arbeitgeberzuschuss?
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für angestelltes Lehrpersonal oft die einzige Auswahl. Erst wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze, welche aktuell bei 64.350,- Euro brutto pro Jahr liegt, überschritten wird, ist ein Wechsel in eine private Krankenvollversicherung möglich und sinnvoll.
Hier ist eine Restkostenversicherung nicht zulässig, denn es werden keine Beihilfen durch den Arbeitgeber bezahlt. Allerdings gibt es einen Zuschuss zum monatlichen Versicherungsbeitrag in maximaler Höhe der hälftigen Kosten. Sofern also die Einkommensschwelle überschritten wird, kann eine individuell ausgestaltete Vollversicherung abgeschlossen werden.
Zur Reduktion der Beiträge kann auch ein Selbstbehalt vereinbart werden. Zu beachten ist, dass die PKV, anders als die GKV, keine kostenfreie Mitversicherung von Kindern und Ehegatten kennt. Bei vielen Kindern kann also ein freiwilliger Verbleib in der Gesetzlichen günstiger sein, vielfach ist der Wechsel aber die bessere Option.
Freiberufliche und selbstständige Lehrkräfte, Dozenten und Nachhilfelehrer
Vielfach unbeachtet bleibt der Personenkreis der Lehrer, welche weder in einem Anstellungs- noch in einem Beamtenverhältnis beschäftigt sind. Hier sind die Lehrer auf Honorarbasis, selbstständige Nachhilfelehrer und anderweitig freiberuflich tätige Lehrer gemeint.
Die gesetzlichen Vorgaben zum Krankenversicherungsschutz gelten wie für alle anderen Selbstständigen auch. Es besteht eine absolute Freiheit zwischen gesetzlichen und privaten Versicherungen, ganz nach dem persönlichen Bedarf und unabhängig etwaiger Einkommensgrenzen.
In vielen Fällen ist der Wechsel in die PKV jedoch vorteilhafter, trotz fehlender Beihilfen oder Arbeitgeberzuschüssen. Letztlich wird der Beitrag in der PKV nicht vom tatsächlichen Einkommen festgemacht und die Beitragszahlungen lassen sich zu einem großen Anteil im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung absetzen und senken so die Steuerlast. Auch sind die versicherbaren Leistungen vielfältiger und großzügiger ausgestaltet als bei den gesetzlichen Versicherungen.
Wie Sie sehen, sind die privaten Versicherungsangebote für Lehrer oft den Leistungen und Beiträgen der gesetzlichen Krankenkasse überlegen. Ob nun eine Vollversicherung in der PKV, eine private Krankenversicherung für Beamte in Form einer Restkostenversicherung oder ein Verbleib bei den gesetzlichen Kassen: Es gibt immer Konsequenzen. Ein Hin- und Herwechseln ist in den meisten Fällen nicht möglich. Sollten Sie über einen Wechsel in die Tarife der privaten Krankenversicherungsunternehmen nachdenken, sollten Sie folgende Punkte in jedem Fall beachten:
Je jünger Sie bei Abschluss der Police in der PKV sind, desto günstiger ist der Beitrag. Gleiches gilt auch für den Gesundheitszustand. Vorerkrankungen und andere gesundheitliche Beeinträchtigungen lassen die Beiträge schnell steigen.
Ein Wechsel sollte daher so früh wie möglich erfolgen, um von den günstigsten Beitragsmöglichkeiten zu profitieren. Je früher der Wechsel erfolgt, desto höher sind bei Eintritt in den Ruhestand auch die Altersrückstellungen der Versicherung, welche den Versicherungsbeitrag im Alter senken.
Glücklicherweise werden die Beiträge ohne Rücksicht auf Ihr Einkommen ermittelt, sodass Sie die besseren Leistungen zu einem günstigeren Tarif bekommen, gerade im Vergleich zu den einkommensabhängigen Beitragsforderungen der gesetzlichen Kassen. Letztlich sind Sie nicht auf einen Leistungskatalog per Gesetz beschränkt, sondern können sich ganz nach Ihrem Bedarf und Ihren Wünschen einen individuellen Versicherungsschutz für sich und Ihre Angehörigen zusammenstellen.
Die beiden einzigen Vorteile der gesetzlichen Versicherungen sind die kostenfreie Mitversicherung Ihrer Angehörigen und der Umstand, dass es keine Zuschläge oder Leistungsausschlüsse bei Vorerkrankungen gibt.
Nur wenn Sie viele Kinder haben, wird sich dieser Vorteil bezahlt machen, besonders wenn Sie Beihilfen für Ihre Familienmitglieder erhalten können. Lassen Sie sich vor der Entscheidung von einem Versicherungsmakler beraten, holen Sie verschiedene Angebote der Versicherungen ein und nutzen Sie anschließend die Vorzüge der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu günstigeren Prämien und umfangreicheren, individuellen Leistungen.
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