Die richtige Formulierung ergibt einen gravierenden Unterschied
Sofern nur eine „unechte“ Klausel vereinbart ist, wird die Versicherung die Leistungspflicht anders beurteilen. Die Maßstäbe werden wie bei einer Berufsunfähigkeit ausgelegt. In der Folge wird die Versicherung nicht zahlen, sofern Sie in anderen Vergleichsberufen noch einzusetzen sind. Im Zweifel wird die Versicherung also gar nichts nützen. Sie sind in diesem Fall in der Situation, der Versicherung nachweisen zu müssen, dass Sie – wie bei einer Berufsunfähigkeit von Arbeitnehmern – unfähig sind, in allen Vergleichsberufen, noch einer Beschäftigung nachzugehen.
Hierzu sind im schlimmsten Falle viele Untersuchungen, Atteste und teure Begutachtungen notwendig. Das Ergebnis können Sie nur schwer absehen. In jedem Falle ist das Verfahren sehr aufwendig, teuer und zeitraubend. Auch müssen Sie mit Nachuntersuchungen und Leistungsprüfungen durch die Versicherung jederzeit rechnen. Sie sollten daher in zwingend auf die echte Dienstunfähigkeitsklausel im Versicherungsvertrag achten, damit Ihnen dieses Prozedere erspart bleibt. Kleingedruckte Worte und vage Formulierungen ergeben im Leistungsfall einen massiven Unterschied.
Welche Leistungshöhe sollten Sie versichern?
Die Rente, welche Sie versichern sollten, ist von der persönlichen Versorgungslücke abhängig. Zeitsoldaten, Beamte auf Widerruf und auch Beamte auf Probe, welche im Zweifel ohne Pension bei Dienstunfähigkeit entlassen werden können, benötigen in jedem Fall einen höheren Versicherungsschutz. Diese Gruppe wird nur in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, kann aber nicht mit einer Zahlung des Dienstherrn rechnen. Andere Beamtengruppen müssen die Differenz zwischen dem Pensionsanspruch und den benötigten monatlichen Mitteln abdecken.
Die zustehende Pension bei Dienstunfähigkeit ist sehr unterschiedlich und orientiert sich an den zurückgelegten ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten. Nach unten ist die Pension durch die sogenannte Mindestversorgung gedeckelt. Vor dem Hintergrund, dass eine volle Pension erst nach vierzig Dienstjahren erreicht werden kann, verbleibt aber in jedem Fall eine Differenz.
Auch wird bei Dienstunfähigkeit in vielen Bundesländern und auch beim Bund die Versorgung um einen Abschlag von ungefähr zehn Prozent der Pensionshöhe gekürzt. Vereinbaren Sie also mit der Versicherung eine ausreichende Leistungshöhe, welche auch veränderte Lebensumstände berücksichtigt und nicht zu knapp bemessen ist.
Welche Laufzeit sollte die Versicherung haben?
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte hat grundsätzlich eine begrenzte Zahlungsdauer. Mit Ablauf des vertraglich vereinbarten Alters endet die Versicherung. Sie müssen also keine Beiträge mehr zahlen, sofern Sie die Versicherung nicht in Anspruch nehmen mussten, andererseits entfällt die Rentenzahlung der Versicherung, sofern Sie dienstunfähig wurden und Leistungen der Versicherung beziehen. Sinnvoll ist es, in jedem Fall eine möglichst lange Versicherungslaufzeit zu vereinbaren. Die Versicherungen bieten im Regelfall Versicherungszeiträume bis zum 55. oder 60. Lebensjahr an.
Einige Unternehmen versichern auch bis zum 65. Lebensjahr, für Verwaltungsbeamte teilweise bis zum 67. Lebensjahr. Mit dem regulären Pensionsalter ist aber bei allen Versicherungspolicen das Laufzeitende erreicht. Hierbei wird im Regelfall auch nach Laufbahnen unterschieden. Polizisten erreichen die Altersgrenze früher, meist mit 62. Jahren, können also auch nur bis zu diesem Alter eine Versicherung abschließen. Bei Lehren ist überwiegend mit 65 Jahren das maximale Versicherungsende ausgereizt. Versichern Sie also möglichst lange Zeiträume, um für die kommenden Jahre und Jahrzehnte ausreichend finanziell abgesichert zu sein.
Das Resümee
Beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollten Sie auf die passende Formulierung der Dienstunfähigkeitsklausel achten. Nur mit passgenauer Klausulierung haben Sie die Garantie, dass die Versicherung an die Entscheidung des Dienstherrn gebunden ist und müssen sich keinen weiteren Untersuchungen oder Nachprüfungen unterziehen. Wählen Sie in jedem Fall eine ausreichende Leistungshöhe.
Diese sollte zwischen der zu erwartenden Pension und Ihrem konkreten monatlichen Finanzbedarf liegen. Kalkulieren Sie ebenso einen kleinen Puffer. Versichern Sie eine möglichst lange Laufzeit mit der jeweiligen Versicherung, um für viele Jahre ausreichend abgesichert zu sein. Mit diesen Punkten haben die gute Basis für eine passgenaue Versicherungslösung gelegt. Im Zweifel sollten Sie sich konkret und ganz individuell beraten lassen.