Die Mehrheit der Beamten, Richter und Soldaten geht davon aus, dass der Dienstherr bei Dienstunfähigkeit ein ausreichendes Ruhegehalt zahlen wird, ohne sich jedoch wirklich intensiv mit der Thematik zu beschäftigen. Ein genauer Blick verrät: Die Pension im Falle der Dienstunfähigkeit ist eine gute Absicherung, aber nicht mit den Bezügen im aktiven Dienst zu vergleichen. Im schlimmsten Falle wird nur die sogenannte Mindestversorgung gezahlt, welche derzeit – je nach Versorgungsrecht bei Bund oder den Ländern – teilweise bei weniger als 2.000,- Euro liegt. Und das brutto monatlich, nach Steuern sind die Auszahlungsbeträge noch geringer. Selbst im besten Falle wird die Pension nicht mehr als 71,75 Prozent der letzten Bezüge betragen. Anwärter, Referendare, Beamte auf Probe und Soldaten auf Zeit werden im schlimmsten Falle sogar ohne Anspruch auf Versorgungsbezüge aus dem Dienst entlassen.

Die Zurruhesetzung bei Dienstunfähigkeit ist also in vielen Fällen ein finanzieller Einschnitt, wenn nicht gar ein Fiasko. Die Lebenshaltungskosten laufen unvermindert weiter und die Pension ist wesentlich geringer als erwartet. Eine passende Dienstunfähigkeitsversicherung ist vor diesem Hintergrund eine absolut notwendige Versicherung und ein wichtiger Bestandteil der eigenen Vorsorge. Worauf bei einer guten Dienstunfähigkeitsversicherung zu achten ist, damit Sie wirklich passgenau und umfassend abgesichert sind, ist hier zusammengefasst.

Worauf ist bei Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu achten?

Ein ganz elementarer Faktor, neben der Leistungshöhe und der Dauer der Zahlungen, ist eine besondere Klausel. In jedem Falle sollte im Versicherungsvertrag eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel eingearbeitet sein. Viele nennen diese Klausel auch „Beamtenklausel“. Hierbei muss ganz genau auf die Formulierung geachtet werden, denn es gibt neben der echten Dienstunfähigkeitsklausel auch eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel. Wenn im Vertrag eine echte Dienstunfähigkeitsklausel vereinbart wurde, dann reicht die Urkunde über die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit oder die entsprechende Entlassungsurkunde, nebst der entsprechenden Verfügung des Dienstherrn, aus um Versicherungsleistungen zu erhalten. Es werden keine weiteren Untersuchungen oder Begutachtungen durch die Versicherung angeordnet, denn die echte Dienstunfähigkeitsklausel bindet die Versicherung an die Entscheidung der Dienststelle.

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Die richtige Formulierung ergibt einen gravierenden Unterschied

Sofern nur eine „unechte“ Klausel vereinbart ist, wird die Versicherung die Leistungspflicht anders beurteilen. Die Maßstäbe werden wie bei einer Berufsunfähigkeit ausgelegt. In der Folge wird die Versicherung nicht zahlen, sofern Sie in anderen Vergleichsberufen noch einzusetzen sind. Im Zweifel wird die Versicherung also gar nichts nützen. Sie sind in diesem Fall in der Situation, der Versicherung nachweisen zu müssen, dass Sie – wie bei einer Berufsunfähigkeit von Arbeitnehmern – unfähig sind, in allen Vergleichsberufen, noch einer Beschäftigung nachzugehen.

Hierzu sind im schlimmsten Falle viele Untersuchungen, Atteste und teure Begutachtungen notwendig. Das Ergebnis können Sie nur schwer absehen. In jedem Falle ist das Verfahren sehr aufwendig, teuer und zeitraubend. Auch müssen Sie mit Nachuntersuchungen und Leistungsprüfungen durch die Versicherung jederzeit rechnen. Sie sollten daher in zwingend auf die echte Dienstunfähigkeitsklausel im Versicherungsvertrag achten, damit Ihnen dieses Prozedere erspart bleibt. Kleingedruckte Worte und vage Formulierungen ergeben im Leistungsfall einen massiven Unterschied.

Welche Leistungshöhe sollten Sie versichern?

Die Rente, welche Sie versichern sollten, ist von der persönlichen Versorgungslücke abhängig. Zeitsoldaten, Beamte auf Widerruf und auch Beamte auf Probe, welche im Zweifel ohne Pension bei Dienstunfähigkeit entlassen werden können, benötigen in jedem Fall einen höheren Versicherungsschutz. Diese Gruppe wird nur in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, kann aber nicht mit einer Zahlung des Dienstherrn rechnen. Andere Beamtengruppen müssen die Differenz zwischen dem Pensionsanspruch und den benötigten monatlichen Mitteln abdecken.

Die zustehende Pension bei Dienstunfähigkeit ist sehr unterschiedlich und orientiert sich an den zurückgelegten ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten. Nach unten ist die Pension durch die sogenannte Mindestversorgung gedeckelt. Vor dem Hintergrund, dass eine volle Pension erst nach vierzig Dienstjahren erreicht werden kann, verbleibt aber in jedem Fall eine Differenz.

Auch wird bei Dienstunfähigkeit in vielen Bundesländern und auch beim Bund die Versorgung um einen Abschlag von ungefähr zehn Prozent der Pensionshöhe gekürzt. Vereinbaren Sie also mit der Versicherung eine ausreichende Leistungshöhe, welche auch veränderte Lebensumstände berücksichtigt und nicht zu knapp bemessen ist.

Welche Laufzeit sollte die Versicherung haben?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte hat grundsätzlich eine begrenzte Zahlungsdauer. Mit Ablauf des vertraglich vereinbarten Alters endet die Versicherung. Sie müssen also keine Beiträge mehr zahlen, sofern Sie die Versicherung nicht in Anspruch nehmen mussten, andererseits entfällt die Rentenzahlung der Versicherung, sofern Sie dienstunfähig wurden und Leistungen der Versicherung beziehen. Sinnvoll ist es, in jedem Fall eine möglichst lange Versicherungslaufzeit zu vereinbaren. Die Versicherungen bieten im Regelfall Versicherungszeiträume bis zum 55. oder 60. Lebensjahr an.

Einige Unternehmen versichern auch bis zum 65. Lebensjahr, für Verwaltungsbeamte teilweise bis zum 67. Lebensjahr. Mit dem regulären Pensionsalter ist aber bei allen Versicherungspolicen das Laufzeitende erreicht. Hierbei wird im Regelfall auch nach Laufbahnen unterschieden. Polizisten erreichen die Altersgrenze früher, meist mit 62. Jahren, können also auch nur bis zu diesem Alter eine Versicherung abschließen. Bei Lehren ist überwiegend mit 65 Jahren das maximale Versicherungsende ausgereizt. Versichern Sie also möglichst lange Zeiträume, um für die kommenden Jahre und Jahrzehnte ausreichend finanziell abgesichert zu sein.

Das Resümee

Beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollten Sie auf die passende Formulierung der Dienstunfähigkeitsklausel achten. Nur mit passgenauer Klausulierung haben Sie die Garantie, dass die Versicherung an die Entscheidung des Dienstherrn gebunden ist und müssen sich keinen weiteren Untersuchungen oder Nachprüfungen unterziehen. Wählen Sie in jedem Fall eine ausreichende Leistungshöhe.

Diese sollte zwischen der zu erwartenden Pension und Ihrem konkreten monatlichen Finanzbedarf liegen. Kalkulieren Sie ebenso einen kleinen Puffer. Versichern Sie eine möglichst lange Laufzeit mit der jeweiligen Versicherung, um für viele Jahre ausreichend abgesichert zu sein. Mit diesen Punkten haben die gute Basis für eine passgenaue Versicherungslösung gelegt. Im Zweifel sollten Sie sich konkret und ganz individuell beraten lassen.

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