Im öffentlichen Dienst gibt es einen großen Personalbestand, welcher aus Angestellten und Beamten besteht. Ein besonderer Unterschied zwischen diesen beiden Gruppen ist die Absicherung im Falle von Alter, Krankheit, bei einem Unfall oder bei Pflegebedürftigkeit. Während das angestellte Personal, wie in jedem anderen Unternehmen auch, auf Grundlage eines Arbeitsvertrages beschäftigt wird und damit in allen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherungen versichert ist, sieht die Lage bei den Beamten anders aus.

Beamte werden durch einen Verwaltungsakt ernannt. Sie haben keinen Arbeitsvertrag und gehören nicht den Sozialversicherungen an. Bei Alter, Krankheit oder bei einem Dienstunfall ist die Beschäftigungsbehörde in der Pflicht, nach eigenen Gesetzen, Leistungen in Form einer Pension, einer Ausgleichszahlung oder einer Beihilfe an die Beamten auszuzahlen.

Einer der bedeutendsten Leistungen ist die Beihilfe im Krankheits- und Pflegefall. Hierbei werden den Beamten und den dazugehörigen beihilfeberechtigten Kindern und Ehegatten die anfallenden Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und ähnliche Kosten anteilig erstattet. Je nach Familienstand und der Lebenssituation werden zwischen 50 und 80 Prozent der Kosten übernommen. Für den nicht übernommenen Kostenanteil sind die Beamten selbst in der Leistungspflicht. Insofern ist eine Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung erforderlich. Einige wenige Beamte können auch als freiwillig versichertes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse geführt werden.

Die Höhe der Versicherungsprämien in der privaten Krankenversicherung

Die Beamten haben Anspruch auf Beihilfen im Krankheitsfall und sind damit gegenüber anderen privat Krankenversicherten im Vorteil. Sie müssen nur den Anteil versichern, welcher nicht durch die Beihilfe übernommen wird und haben daher geringere Beiträge als Vollzahler in der PKV. Durch die Beihilfezahlung sinkt der von der Versicherung zu erstattende Kostenanteil, sodass in allen Fallgestaltungen auch die Prämien in der privaten Krankenversicherung für den Beamten günstiger sind.

Je nach der Höhe des Bemessungssatzes in der Beihilfe liegen die monatlichen Kosten für die entsprechende Krankenversicherung zwischen 190,- und 450,- Euro. Maßgeblich sind bei der Beitragsberechnung allerdings auch die üblichen Faktoren der privaten Krankenversicherungsunternehmen. Hierzu zählen unter anderem das Lebensalter bei Eintritt in die Versicherung, Vorerkrankungen, Selbstbeteiligungen und Ergänzungstarife für den optimalen Versicherungsschutz. Gemessen an den Vorzügen, welche privat Krankenversicherte vermeintlich genießen, scheint der mögliche Beitrag dennoch nicht allzu hoch.

Ihr unabhängiger Versicherungsspezialist

Fair versichert. Kostenfrei & unverbindlich.

Ausnahmen: Anwärter und Beamte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge

Beamtenanwärter und Beamte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge haben Unterschiede bei den Prämienhöhen. Für Beamtenanwärter werden meistens besonders günstige Versicherungen angeboten. Hintergrund ist das oft junge Alter der Anwärter, der begrenzte Zeitraum bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes und die Hoffnung der Versicherungen, dass die Beamtenanwärter später in die regulären Tarife der Restkostenversicherung wechseln.

Viele Polizisten, einige Beamte der Berufsfeuerwehren und auch Soldaten haben Anspruch auf kostenlose Versorgung im Krankheitsfall durch die freie Heilfürsorge oder die truppenärztliche Versorgung. Dieser Personenkreis benötigt daher keine klassische Restkostenversicherung. Da bei Eintritt in den Ruhestand aber auch diese Beamten in die reguläre Beihilfeberechtigung fallen, wird ab dem Pensionsbeginn eine private Krankenversicherung benötigt.

Um erschwingliche Prämien und passende Angebote auch bei einem höheren Lebensalter zum Beginn des Ruhestandes zu erhalten, sollten diese Beamten eine sogenannte Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung abschließen. Hierbei werden geringere Prämien berechnet, da für viele Jahre keine Leistungen von der Versicherung erstattet werden müssen.

Wäre die gesetzliche Krankenversicherung eine günstigere Alternative?

Mit Ausnahme der Beamten der Länder Hamburg und Thüringen ist die gesetzliche Krankenversicherung keine Alternative zu den Angeboten der privaten Krankenkassen. Viele Beamte haben zwar grundsätzlich die Option, als freiwilliges Mitglied den gesetzlichen Kassen beizutreten, dies ist aber in zweifacher Hinsicht ein enormer Nachteil.

Einerseits sind die gesetzlichen Krankenkassen in der vollen Leistungspflicht. Ohne Rücksicht auf eine mögliche Beihilfezahlung wird der jeweilige Kassenanteil direkt zwischen den Behandlern und der Krankenkasse abgerechnet. Gesetzlich krankenversicherte Beamte verzichten also ungefragt auf die Beihilfen, denn der jeweilige Anspruch auf die Übernahme durch die Beihilfestellen entfällt, wenn eine Versicherung die Gesamtkosten getragen hat.

Zum anderen ist die freiwillige Krankenversicherung viel teurer als die Policen bei privaten Versicherungen. In den gesetzlichen Krankenkassen ist der Beitrag vom jeweiligen Einkommen abhängig.

Der aktuelle Beitragssatz liegt – je nach Krankenkasse – zwischen 14,8 und 15,9 Prozent der monatlichen Besoldung. Insofern zahlt ein Beamter, selbst in den Besoldungsgruppen des einfachen und mittleren Dienstes, spielend 400,- bis 600,- Euro pro Monat an die gesetzliche Krankenversicherung. Es müsste also mehr Geld für geringere Leistungen ausgegeben werden. Eine Beteiligung des Dienstherren an den Beiträgen zur Krankenkasse gibt es für Beamte, unter Verweis auf den Beihilfeanspruch, nicht.

Es kann jedoch Fälle geben, in denen sich eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung dennoch lohnen kann. Dies betrifft überwiegend Beamte mit vielen Kindern und einer geringen Besoldung.

Denn, anders als bei privaten Krankenversicherungen, sind Kinder und Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert. Hier muss ganz individuell nachgerechnet werden, welche Option die günstigere ist, denn ein wiederholter Wechsel zwischen den Krankenversicherungssystemen ist gesetzlich nicht gewünscht und nur schwer in der Praxis umzusetzen.

Welche Leistungen sollten zusätzlich in der PKV versichert werden?

Die GKV und die Beihilfestellen haben einen festen Leistungskatalog. Hierbei werden abschließend alle Leistungen benannt, die dem Grunde nach erstattungsfähig sind. Ausgehend von diesen Ansprüchen sollten Beamte prüfen, welche Leistungen anteilig durch die PKV übernommen werden sollen und welche Kosten – mangels Beihilfeanspruch – mit einem passenden Ergänzungstarif bei einer privaten Krankenversicherung abgesichert werden sollten.

Auch die Beihilfe hat mittlerweile viele Lücken. So werden im Bereich der Zahnersatzversorgung, bei Sehhilfen, Behandlungen durch einen Heilpraktiker, Krankenhausaufenthalten mit Chefarzt und Einzelzimmer oder auch bei Behandlungskosten aus dem Ausland vielfach die Rechnungen nicht durch die Beihilfe erstattet.

Je nach den persönlichen Lebensumständen und den Erwartungen an eine Krankenversicherung sollten Beamte daher entsprechende Mehrleistungen mitversichern. Dies lässt sich am besten mit den bekannten Zusatzversicherungen für gesetzlich Krankenversicherte vergleichen und ist oft relativ preisgünstig.

Ihr unabhängiger Versicherungsspezialist

Fair versichert. Kostenfrei & unverbindlich.