Das Beihilfesystem in Nordrhein-Westfalen bietet Beamten und anderen beihilfeberechtigten Personen finanzielle Unterstützung für bestimmte persönliche Aufwendungen. Dieser Artikel dient als umfassender Leitfaden, um Ihnen einen Überblick über das Beihilfesystem in Nordrhein-Westfalen zu geben und Sie zu den relevanten Ressourcen und Kontaktstellen zu führen.
Beihilfestelle in NRW
Die zentrale Scanstelle für Beihilfeanträge befindet sich in Detmold und ist der Hauptkontaktpunkt für alle, die Informationen zur Beihilfe in Nordrhein-Westfalen suchen oder einen Antrag stellen möchten.
Adresse der Beihilfestelle
- Zentrale Scanstelle Beihilfe
- 32746 Detmold
Kontakt zur Beihilfestelle Nordrhein-Westfalen
Die Beihilfestelle in Nordrhein-Westfalen ist von Montag bis Freitag von 7:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar. Hier sind die wichtigsten Rufnummern:
- Besoldung für aktive Beamte: 0211 6023-03
- Entgelt für Tarifbeschäftigte: 0211 6023-04
- Versorgungsbezüge: 0211 6023-05
- Beihilfe: 0211 6023-06
Beihilfeantrag in NRW
Wenn Sie einen Beihilfeantrag in Nordrhein-Westfalen stellen möchten, sollten Sie sich an die zuständige Versorgungskasse in Ihrem Bereich wenden. In NRW gibt es die Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe und die Rheinische Versorgungskasse. Ihr Dienstherr kann Ihnen mitteilen, an welche Versorgungskasse Sie sich wenden sollten.
Die NRW Beihilfe App
Das Bundesland NRW hat eine App für Android und iOS eingeführt, die es ermöglicht, Beihilfeanträge bequem online zu stellen. Es gibt jedoch Berichte von Nutzern über Probleme mit der App auf beiden Plattformen.
Aktuelles zum Beihilferecht in NRW
Am 23. März 2022 hat der Landtag NRW umfangreiche Gesetzesentwürfe zur Besoldungsanpassung für die Beamt*innen des Landes und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Ein bedeutender Punkt dieser Änderung ist die Abschaffung der beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale rückwirkend zum 1. Januar 2022. Dies bedeutet, dass die Kostendämpfungspauschale ab sofort nicht mehr in Abzug gebracht wird. Für detaillierte Informationen, insbesondere die aktuelle Fassung der BVO, können Sie die Internetseite des Landesamtes für Besoldung und Versorgung besuchen. Dort finden Sie auch weiterführende Informationen und Merkblätter zum Thema Beihilfe.
Weiterführende Informationen zur Beihilfe
Die Beihilfe bietet Beamten, Richtern und Soldaten eine anteilige Erstattung von Krankheitskosten außerhalb der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Erstattungssätze liegen je nach individuellen Kriterien zwischen 50 und 80 Prozent. Mehr zur Beihilfe erfahren Sie hier. Eine alternative Form der Beihilfe ist die pauschale Beihilfe, die sich an den Beiträgen zur Krankenversicherung orientiert. In unserem Artikel finden Sie mehr Informationen über die pauschale Beihilfe und den Vor- sowie Nachteilen.