Spezialisiert auf den öffentlichen Dienst·100 % neutral·Beihilfekonform
Beihilfe deckt die Hälfte.Den Rest planen wir.
Als Beamter erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn eine Beihilfe. Den verbleibenden Anteil decken Sie über eine private Krankenversicherung ab. Wir zeigen, worauf es bei Tarifwahl, Beitragsstabilität und langfristiger Planung wirklich ankommt.
Neutral
Spezialisiert auf öD
Beihilfekonform
Kostenlos & unverbindlich
Für Beamte
Warum eine private Krankenversicherung für die meisten Beamten gut passt
Sechs Gründe, warum Beihilfe plus PKV für viele Beamte die naheliegende Lösung ist, und wo die typischen Stolperfallen liegen.
Beihilfe deckt nicht alles
Der Dienstherr übernimmt je nach Bundesland und Familienstand zwischen 50 und 70 Prozent der beihilfefähigen Krankheitskosten. Den verbleibenden Anteil müssen Sie selbst absichern, denn ohne eine passende PKV tragen Sie diese Kosten vollständig aus eigener Tasche.
GKV ohne Arbeitgeberanteil
Angestellte teilen den GKV-Beitrag mit ihrem Arbeitgeber. Beamte tragen ihn als freiwillige Mitglieder grundsätzlich allein, sofern ihr Land keine pauschale Beihilfe anbietet. Für viele Beamte ohne große Familie ist eine auf die Beihilfe abgestimmte PKV deshalb die günstigere Lösung. Ein Vergleich im Einzelfall lohnt sich trotzdem.
16 Bundesländer, 17 Regelwerke
Beihilferecht ist kein einheitliches System. Jedes Bundesland und der Bund legen Beihilfesätze, erstattungsfähige Leistungen und Besonderheiten eigenständig fest. Ein PKV-Tarif muss daher exakt auf die für Sie geltenden Beihilfevorschriften abgestimmt sein, damit keine Lücken entstehen.
Leistungslücken kosten real
Ein fehlender Baustein wie die stationäre Rehabilitation kann im Ernstfall Eigenkosten von mehreren tausend Euro bedeuten. Was im Vergleichsrechner unsichtbar bleibt, trifft Sie spätestens dann, wenn Sie die Leistung tatsächlich in Anspruch nehmen müssen.
Anwartschaft schützt früh
Wer sich als Beamtenanwärter frühzeitig versichert, sichert sich die Aufnahmebedingungen zum Zeitpunkt guter Gesundheit. Spätere Erkrankungen können zu Risikozuschlägen oder dauerhaften Leistungsausschlüssen führen, weshalb ein früher Einstieg langfristig schützt.
Begleitung statt Abschluss
Die private Krankenversicherung begleitet Sie über Jahrzehnte. Beitragsanpassungen, Tarifwechsel nach § 204 VVG, ein neuer Bemessungssatz und Leistungsfragen im Ernstfall brauchen einen festen Ansprechpartner, der Ihren Vertrag und Ihre Beihilfe kennt.
Hinweis: Die Motive auf dieser Seite sind Symbolbilder, digital gestaltet.
Typische Fehler
Worauf Sie achten sollten
Tarif zu eng gewählt
Ein niedriger Einstiegsbeitrag sagt wenig über den Leistungsumfang. Fehlen Bausteine wie stationäre Reha, Heilpraktiker oder Auslandsschutz, zahlen Sie im Leistungsfall die Lücke aus eigener Tasche. Vergleichen Sie deshalb Leistungen und Beitrag gemeinsam.
Beitragsstabilität ignoriert
Der heutige Beitrag ist nur eine Momentaufnahme. Entscheidend ist die Kalkulation des Versicherers. Altersrückstellungen, Schadenquote und Tarifkollektiv bestimmen, wie sich Ihr Beitrag über Jahrzehnte entwickelt.
Anwartschaft vergessen
Als Anwärter oder Referendar sichern Sie sich heute gesunde Aufnahmebedingungen. Wer wartet, riskiert spätere Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse nach der ersten Diagnose.
„Super sympathisch, ehrlich und total verständlich erklärt. Genau das, was man sich wünscht. Für mich die perfekte private Krankenversicherung rausgesucht und beim Thema Dienstunfähigkeit das beste Angebot gefunden."
Mea M. · Beamtin auf Lebenszeit
„Die Beratung war von Anfang an sehr kompetent, transparent und auf meine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten. Ich fühle mich rundum gut aufgehoben."
Aylin K. · Verwaltungsbeamtin
„Schneller Rückruftermin, ehrliche Empfehlungen, keine versteckten Kosten. Die Beamtenberater sind wirklich verlässlich und engagiert."
Jannis Giese · Polizeibeamter
„Ich habe meine Diensthaftpflicht über die Beamtenberater abgeschlossen. Top Beratung, alles verständlich erläutert. Erreichbarkeit hervorragend."
Dietrich Schramm · Beamter im Ruhestand
„Es wurde wirklich auf meine Sorgen eingegangen, alles transparent erklärt und gemeinsam die beste Lösung gefunden. Ich empfehle das Team sehr gerne weiter."
Fenia Kaltenhäuser · Lehrerin
„Meine Wünsche wurden genau beachtet und ich habe mich nie unter Druck gesetzt gefühlt. Die Betreuung war freundlich, kompetent und individuell."
Melanie Franke · Justizbeamtin
„Ich habe mich als Lehrerin rund um meine private Absicherung beraten lassen und bin echt begeistert vom Service. Alle Fragen verständlich beantwortet."
Nora Helmke · Lehrerin
„Die Beratung war von Anfang an sehr kompetent, transparent und auf meine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten. Ich fühle mich rundum gut aufgehoben."
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„Man hat sich sehr viel Zeit genommen, um alle meine Fragen zu beantworten. Ich fühlte mich gut aufgehoben und kompetent beraten. Sehr zufrieden."
Connor Gloe · Anwärter
„Sehr kompetent und zuverlässig! Der Berater hat sich Zeit genommen, meine Situation zu verstehen, und mir genau die passenden Angebote unterbreitet."
Julien Effing · Soldat
„Ich fühlte mich nie zu einer Entscheidung gedrängt und konnte in Ruhe abwägen. Die Beratung war sehr transparent und offen, was ich als Polizist sehr schätze."
Hilda Eberlein · Polizeibeamtin
„Sehr angenehme, kompetente Beratung. Die Tarife der privaten Krankenversicherung wurden übersichtlich verglichen und auf meine Bedürfnisse angepasst."
Kaja Sandmann · Beamtin
„Sehr freundliche und diskrete Beratung rund um meine Diensthaftpflicht. Die Erreichbarkeit war auch abends super, das schätze ich als Soldat im Schichtdienst."
Enrik Altmann · Soldat
„Die freundliche und strukturierte Beratung hat mir sehr geholfen, einen für mich passenden Versicherungsschutz zu finden. In jeder Phase sehr gut betreut."
Lexy Vossler · Lehrerin
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Vier Gründe, warum Beamte uns ihre Absicherung anvertrauen.
01
Neutral statt einseitig
Wir sind an keine Gesellschaft gebunden und vergleichen den gesamten Markt. Ein Vertreter führt Sie in eine Abteilung. Wir gehen mit Ihnen durch das ganze Haus und sagen offen, wo ein Tarif trägt und wo er schwächelt.
MarktvergleichNeutral
02
Nur Beamte, nichts anderes
Beihilfe, Heilfürsorge, Dienstunfähigkeit: 16 Bundesländer, 16 Regelwerke. Wer vormittags Handwerksbetriebe und nachmittags Beamte berät, kann diese Tiefe nicht leisten. Wir machen ausschließlich Beamte.
16 BundesländerBeihilfe-Spezialist
03
Aus eigener Erfahrung
Unser Gründer war neun Jahre selbst Beamter und kommt aus einer Beamtenfamilie. Wir kennen Ihre Situation nicht aus dem Lehrbuch, sondern aus dem echten Leben.
9 Jahre BeamterAus Beamtenfamilie
04
Begleitung statt Abschluss
Ein Portal verkauft Ihnen einen Tarif. Wir begleiten Sie ein Berufsleben lang. Bei Rechnungen, Anträgen und im Leistungsfall stehen wir auf Ihrer Seite, nicht auf der des Versicherers.
Ein Berufsleben langBei Rechnungen & Anträgen
So läuft es bei uns
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Kein Druck, kein Papierkram-Marathon. Vier klare Schritte, und Sie sind versorgt.
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Beratung vereinbaren
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Kurzes Formular: Name, Telefon, Beruf. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück.
beamtenberater.de/kontakt
Schritt 1 von 2
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02
Beratungstermin
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Telefon oder Video. Wir hören zu, klären Ihre Situation und beantworten Ihre Fragen in Ruhe.
termin.beamtenberater.de
Mai · KW 19
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Mi · 10:00 mit Christian
Abbrechen
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03
Konzept & Vergleich
1 Woche
Wir vergleichen den Markt und erstellen ein Konzept, das wirklich zu Ihrer Laufbahn passt.
vergleich · tarife
4 Tarife geprüftBeihilfe NRW
Tarif A · DKV
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Tarif B · Debeka
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Tarif C · Hallesche
356 €
Tarif D · Signal
389 €
Ersparnis: 114 € / Monat
04
Umsetzung & Begleitung
ein Leben lang
Antrag, Police, Rechnungen, Leistungsfall. Wir bleiben dauerhaft an Ihrer Seite.
akte #B-2847 · live
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Erstattung läuft
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Die Krankenversorgung von Beamtinnen und Beamten ruht auf zwei Säulen. Die erste ist die Beihilfe: Ihr Dienstherr erstattet einen festen Prozentsatz Ihrer beihilfefähigen Krankheitskosten, den sogenannten Bemessungssatz. Die zweite ist ein privater Restkostentarif, der genau den verbleibenden Prozentsatz übernimmt. Zusammen ergeben beide 100 Prozent. Ein Vollkostentarif, wie ihn privat versicherte Angestellte abschließen, würde den Beihilfeanteil doppelt bezahlen.
Beim Bund regelt § 46 der Bundesbeihilfeverordnung die Sätze: 50 Prozent für die beihilfeberechtigte Person, 70 Prozent, sobald zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig sind, 70 Prozent für Versorgungsempfänger und für berücksichtigungsfähige Ehepartner sowie 80 Prozent für Kinder. Die meisten Länder folgen diesem Muster, einzelne weichen im Detail ab. Welcher Satz für Sie gilt, steht in der Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn. Die Sätze nach Bundesland und die zuständige Beihilfestelle finden Sie in unserem Beihilfe-Bereich.
Daraus folgt der Zuschnitt Ihres Tarifs. Bei 50 Prozent Beihilfe versichern Sie 50 Prozent privat, bei 70 Prozent nur noch 30 Prozent. Der Verband der Privaten Krankenversicherung beschreibt die beihilfekonforme Restkostenversicherung genau so: Ihre Erstattungssätze sind so ausgestaltet, dass sie zusammen mit dem Beihilfeanspruch nicht mehr als 100 Prozent ergeben. Ändert sich Ihr Bemessungssatz, etwa mit dem zweiten Kind oder beim Eintritt in den Ruhestand, wird der versicherte Prozentsatz angepasst.
Ein Rechenweg mit angenommenen Zahlen: Sie erhalten eine Arztrechnung über 840 Euro, die vollständig beihilfefähig ist, und haben einen Bemessungssatz von 50 Prozent. Die Beihilfestelle erstattet 420 Euro, Ihr Restkostentarif die übrigen 420 Euro. Mit zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und 70 Prozent Bemessungssatz kämen 588 Euro von der Beihilfe und 252 Euro vom Versicherer. Sie reichen dieselbe Rechnung also zweimal ein, einmal bei der Beihilfestelle und einmal beim Versicherer.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Rechnungsbetrag und beihilfefähigem Betrag. Was die Beihilfeverordnung ausschließt oder deckelt, etwa Wahlleistungen im Krankenhaus oder Höchstbeträge bei Zahnersatz und Sehhilfen, erstattet die Beihilfe nicht oder nur teilweise. Ob Ihr Tarif diese Differenz trägt, hängt von seinen Bedingungen ab. Dafür gibt es Beihilfeergänzungstarife. Kostendämpfungspauschalen und Eigenbehalte, die einige Dienstherren abziehen, tragen Sie in der Regel selbst.
Was kostet die PKV für Beamte? Beiträge nach Alter und Beihilfesatz
Einen amtlichen Beitragsspiegel für Beihilfetarife gibt es nicht. Jeder Versicherer kalkuliert seine Tarife selbst, und der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Bemessungssatz und Leistungsumfang ab. Die Tabelle zeigt deshalb typische Spannen aus der Marktbeobachtung der Redaktion, Stand Oktober 2026. Sie gelten für den Monatsbeitrag eines gesunden Neukunden ohne Risikozuschlag in einem leistungsstarken Restkostentarif mit ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungen, ohne Pflegepflichtversicherung. Einzelne Angebote können darunter oder darüber liegen.
Die Spalte für 70 Prozent Beihilfe ist aus der Spalte für 50 Prozent abgeleitet: Sie versichern dann 30 statt 50 Prozent der Kosten, also drei Fünftel. Wir haben die Spannen entsprechend umgerechnet und auf 10 Euro gerundet. Im einzelnen Tarif weicht das Verhältnis etwas ab, weil Ergänzungsbausteine nicht immer im gleichen Verhältnis mitwachsen.
Warum steigt der Beitrag mit dem Eintrittsalter? Die PKV kalkuliert nach Art der Lebensversicherung. In jungen Jahren zahlen Sie mehr, als Sie statistisch an Leistungen verursachen, und der Überschuss bildet die Alterungsrückstellung. Wer mit 45 Jahren einsteigt, hat weniger Zeit, diese Rücklage aufzubauen, und zahlt deshalb dauerhaft mehr als jemand, der mit 25 Jahren beginnt. Ein früher Einstieg wirkt also doppelt: niedrigerer Beitrag und längere Ansparzeit.
Ein Teil des Beitrags ist gesetzlich vorgegeben. Nach § 149 Versicherungsaufsichtsgesetz erhebt der Versicherer spätestens ab dem Kalenderjahr nach Ihrem 21. Geburtstag bis zu dem Kalenderjahr, in dem Sie 60 Jahre alt werden, einen Zuschlag von 10 Prozent der Bruttoprämie. Er fließt jährlich direkt in die Alterungsrückstellung und ist zur Beitragsermäßigung im Alter zu verwenden. Bei einer Bruttoprämie von 250 Euro beträgt der Zuschlag 25 Euro im Monat. Die Spannen in der Tabelle enthalten diesen Zuschlag.
Hinzu kommt die private Pflegepflichtversicherung, die ebenfalls auf die Beihilfe abgestimmt ist. Eine verlässliche Zahl für Ihre Situation erhalten Sie nur mit einem Angebot auf Basis Ihrer Gesundheitsangaben. Bei Vorerkrankungen hilft in den ersten sechs Monaten nach der Verbeamtung die Öffnungsaktion. Eine ausführliche Kostenübersicht finden Sie im Ratgeber zu den Kosten der Krankenversicherung für Beamte.
Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei, wenn sie Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Versichert sein müssen Sie trotzdem, denn § 193 Abs. 3 VVG verpflichtet jede Person mit Wohnsitz in Deutschland zu einer Krankheitskostenversicherung. Sie wählen also zwischen einem privaten Restkostentarif und einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV. Beide Wege sind legitim. Welcher für Sie günstiger ist, hängt von Einkommen, Familie und Gesundheit ab.
Freiwillige Mitglieder tragen den GKV-Beitrag nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums grundsätzlich allein. Weil Beamte keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent (§ 243 SGB V). Dazu kommt der Zusatzbeitrag der Kasse, 2026 im Durchschnitt 2,9 Prozent. Ein Rechenbeispiel: Das Grundgehalt in A 9, Stufe 1, beträgt beim Bund 3.354,26 Euro (Anlage IV Bundesbesoldungsgesetz, gültig ab 1. März 2024). Ist das Ihr beitragspflichtiges Einkommen, ergeben 16,9 Prozent einen Monatsbeitrag von 566,87 Euro ohne Pflegeversicherung. Nach oben begrenzt die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat den Beitrag auf höchstens 982,31 Euro.
Einige Länder haben die Lage verändert. Mit der pauschalen Beihilfe, die Hamburg 2018 als erstes Land eingeführt hat, übernimmt der Dienstherr die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Im Beispiel blieben dann 283,44 Euro bei Ihnen. Die Entscheidung dafür ist unwiderruflich, und nach der Broschüre des PKV-Verbands gelten die erleichterten Bedingungen der Öffnungsaktion nicht für Personen, die sich für die pauschale Beihilfe entschieden haben. Welche Länder sie anbieten, Stand der Redaktion Oktober 2026, zeigt unser Ratgeber zur Frage, ob Sie sich als Beamter privat versichern müssen.
Der größte Unterschied liegt bei der Familie. In der GKV sind Ehepartner ohne eigenes Einkommen und Kinder unter den Voraussetzungen des § 10 SGB V beitragsfrei mitversichert. In der PKV hat jede Person einen eigenen Vertrag, dafür mit hohen Beihilfesätzen von 70 Prozent für berücksichtigungsfähige Ehepartner und 80 Prozent für Kinder. Bei den Leistungen gilt in der GKV der gesetzliche Leistungskatalog, im Restkostentarif der vertraglich zugesagte Umfang. Im Ruhestand steigt der Beihilfesatz in der Regel auf 70 Prozent, während der GKV-Beitrag weiter vom Einkommen abhängt.
Kriterium
Beihilfe plus PKV
Freiwillig in der GKV
Beitrag
nach Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif, unabhängig vom Einkommen
14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag auf das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, ohne pauschale Beihilfe allein getragen
Familie
eigener Beitrag je Person, Beihilfe 70 Prozent für Ehepartner und 80 Prozent für Kinder
Familienversicherung für Ehepartner und Kinder unter den Voraussetzungen des § 10 SGB V
Leistungen
Beihilfe nach Verordnung, Restkosten nach vertraglich zugesagtem Tarif
gesetzlicher Leistungskatalog, klassische Beihilfe greift nur eingeschränkt ergänzend
Ruhestand
Beihilfe in der Regel 70 Prozent, Entlastung durch die Alterungsrückstellung
Beitrag weiter einkommensabhängig, bemessen auch an den Versorgungsbezügen
Anwärter und Referendare: Krankenversicherung im Vorbereitungsdienst
Mit dem Vorbereitungsdienst werden Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf und haben in aller Regel bereits Anspruch auf Beihilfe. Damit gilt schon jetzt das Prinzip Beihilfe plus Restkostentarif. Die Bezüge sind in dieser Phase niedrig: Beim Bund beträgt der Anwärtergrundbetrag im gehobenen Dienst 1.744,22 Euro (Anlage VIII Bundesbesoldungsgesetz, gültig ab 1. März 2024). Viele Versicherer bieten deshalb Ausbildungstarife an, die während des Vorbereitungsdienstes günstiger sind. Achten Sie darauf, dass sich der Tarif bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ohne neue Gesundheitsprüfung in den regulären Beihilfetarif umstellen lässt.
Die wichtigste Frist ist die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer. Nach der Broschüre des PKV-Verbands, Stand Januar 2026, können Beamte auf Widerruf und Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Verbeamtung aufgenommen werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Beginn des Beamtenverhältnisses, und für die Frist zählt der Eingang des Antrags beim Versicherer, nicht der Versicherungsbeginn. Bei den teilnehmenden Unternehmen wird dann kein Antragsteller aus Risikogründen abgelehnt, Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen, und Risikozuschläge sind auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt.
Was das bedeutet, zeigt ein Beispiel mit angenommenen Zahlen: Eine Referendarin mit einer chronischen Erkrankung erhält ein Angebot über 200 Euro Tarifbeitrag. Außerhalb der Öffnungsaktion könnte der Versicherer einen hohen Zuschlag verlangen, die Erkrankung ausschließen oder den Antrag ablehnen. Innerhalb der Frist beträgt der Zuschlag höchstens 60 Euro, der Monatsbeitrag also höchstens 260 Euro. Für gesunde Antragsteller spielt die Öffnungsaktion keine Rolle, sie erhalten ohnehin reguläre Konditionen.
Die Öffnungsaktion hat Grenzen. Sie umfasst nur die beihilfekonforme Restkostenversicherung, nicht Ergänzungen über die Beihilfe hinaus. Wer früher bereits privat vollversichert war, wird grundsätzlich nicht im Rahmen der Öffnung aufgenommen. Für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug mit Heilfürsorge bezieht sich das Angebot auf eine Anwartschaftsversicherung für die spätere Restkostenversicherung, beantragt innerhalb von sechs Monaten ab Begründung des Heilfürsorgeanspruchs und nicht erst beim Wechsel in die Beihilfe.
Entscheiden Sie am besten in den ersten Wochen nach der Vereidigung, bevor neue Arztbesuche die Gesundheitsfragen verkomplizieren. Beihilfe, Anwärtertarife, Fristen und den Wechsel bei der Übernahme behandelt unser Ratgeber zur Krankenversicherung für Beamtenanwärter Schritt für Schritt.
In der PKV braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag. Das klingt nach mehr Aufwand als die Familienversicherung der GKV, wird aber durch die Beihilfe stark abgefedert. Beim Bund erhalten berücksichtigungsfähige Ehepartner 70 Prozent und Kinder 80 Prozent Beihilfe (§ 46 Abs. 2 BBhV). Für ein Kind versichern Sie also nur 20 Prozent der Kosten privat, entsprechend niedrig fallen Kindertarife aus.
Ihr Ehepartner ist nur bis zu einer Einkommensgrenze berücksichtigungsfähig. Beim Bund sind seine Aufwendungen beihilfefähig, wenn der Gesamtbetrag seiner Einkünfte im zweiten Kalenderjahr vor der Beantragung 20.000 Euro nicht übersteigt (§ 6 Abs. 2 BBhV). Die Länder regeln die Grenze in ihren eigenen Verordnungen, die Beträge weichen ab. Liegt Ihr Partner darüber, braucht er eine eigene Vollversicherung oder bleibt in der GKV. Sinkt sein Einkommen später, etwa in der Elternzeit, kann er berücksichtigungsfähig werden.
Kinder erhalten Beihilfe, solange sie beim Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind (§ 80 Abs. 2 BBG), was an den Kindergeldanspruch anknüpft. Das Kindergeld beträgt seit Januar 2026 laut Bundesagentur für Arbeit 259 Euro im Monat je Kind. Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt außerdem Ihr eigener Bemessungssatz von 50 auf 70 Prozent (§ 46 Abs. 3 BBhV), und Ihr Restkostentarif sinkt von 50 auf 30 Prozent.
Ein Beispiel mit angenommenen Beiträgen: Ihr Restkostentarif kostet bei 50 Prozent Beihilfe 300 Euro. Mit dem zweiten Kind sinkt der versicherte Anteil auf 30 Prozent, rechnerisch auf drei Fünftel, also rund 180 Euro. Kommen zwei Kindertarife zu je 50 Euro hinzu, zahlen Sie zusammen 280 Euro und damit weniger als zuvor allein. Dem stehen zweimal 259 Euro Kindergeld und der kinderbezogene Familienzuschlag gegenüber. Wie hoch dieser bei Ihrem Dienstherrn ausfällt, zeigt unsere Übersicht zum Familienzuschlag.
Für Neugeborene gilt eine Schutzregel: Nach § 198 VVG muss der Versicherer das Kind ab Vollendung der Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten versichern, wenn am Tag der Geburt ein Elternteil versichert ist und die Anmeldung spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend erfolgt. Der Schutz darf dabei nicht umfassender sein als der des versicherten Elternteils, und der Vertrag kann eine Mindestversicherungsdauer des Elternteils von höchstens drei Monaten verlangen.
PKV-Beiträge sind nicht fest. Nach § 155 Abs. 3 VAG vergleicht der Versicherer mindestens jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. Weicht das Ergebnis um mehr als 10 Prozent ab, oder um einen geringeren Wert aus den Versicherungsbedingungen, überprüft er alle Beiträge des Tarifs und passt sie mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders an, wenn die Abweichung nicht nur vorübergehend ist. Deshalb kommen Erhöhungen oft in Sprüngen nach einigen ruhigen Jahren.
Ihr wichtigstes Werkzeug ist der Tarifwechsel nach § 204 VVG. Der Versicherer muss Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annehmen. Sie behalten also Ihre angesparte Rückstellung und werden nicht nach Ihrem heutigen Alter neu eingestuft. Für Mehrleistungen des Zieltarifs darf der Versicherer einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und eine Wartezeit verlangen. Zuschlag und Wartezeit können Sie abwenden, indem Sie für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbaren.
Ein Beispiel mit angenommenen Zahlen: Ihr Beitrag steigt von 320 auf 368 Euro, also um 15 Prozent. Ein gleichartiger Tarif desselben Versicherers mit höherer Selbstbeteiligung kostet 330 Euro. Der Wechsel spart 38 Euro im Monat oder 456 Euro im Jahr. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, was Sie aufgeben: Mit Selbstbeteiligung tragen Sie künftig einen Teil der Rechnungen selbst, und Leistungen wie Einbettzimmer oder Heilpraktiker sollten nicht unbemerkt entfallen.
Eine Besonderheit für Beamte regelt § 199 Abs. 2 VVG. Ändert sich Ihr Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, haben Sie Anspruch darauf, dass der Versicherer den Schutz im Rahmen der bestehenden Tarife anpasst. Stellen Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten, geschieht das ohne erneute Risikoprüfung und ohne Wartezeiten. Steigt Ihr Satz, sinkt Ihr Beitrag. Fällt er, etwa weil ein Kind nicht mehr berücksichtigungsfähig ist, stocken Sie den versicherten Anteil fristgerecht wieder auf.
Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist ebenfalls möglich, nimmt die Alterungsrückstellung aber nur teilweise mit. Prüfen Sie deshalb zuerst die Tarife Ihres bisherigen Versicherers, bevor Sie kündigen.
PKV im Ruhestand: 70 Prozent Beihilfe und Entlastung
Mit dem Ruhestand bleibt Ihr Beihilfeanspruch bestehen. Versorgungsempfänger erhalten nach § 80 Bundesbeamtengesetz weiter Beihilfe, beim Bund mit einem Bemessungssatz von 70 Prozent (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 BBhV). Die meisten Länder sehen ebenfalls 70 Prozent vor. Der privat versicherte Anteil sinkt damit von 50 auf 30 Prozent, sofern Sie nicht schon wegen Ihrer Kinder bei 70 Prozent waren. Melden Sie die Umstellung wie jede Änderung des Bemessungssatzes zeitnah, § 199 Abs. 2 VVG sieht dafür eine Frist von sechs Monaten vor.
Ein Beispiel mit angenommenen Zahlen: Mit 50 Prozent Beihilfe zahlen Sie kurz vor der Pensionierung 400 Euro. Nach der Umstellung auf 30 Prozent sinkt der Beitrag rechnerisch auf drei Fünftel, also auf 240 Euro. Gleichzeitig sinkt Ihr Einkommen. Beim Bund beträgt das Ruhegehalt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 Prozent, höchstens 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 14 BeamtVG). Den Höchstsatz erreichen Sie nach 40 Dienstjahren, mit weniger Jahren liegt er darunter.
Zwei Mechanismen entlasten den Beitrag im Alter. Erstens die Alterungsrückstellung, die Sie seit Vertragsbeginn aufbauen. Zweitens der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent nach § 149 VAG: Er wird nur bis zu dem Kalenderjahr erhoben, in dem Sie 60 Jahre alt werden, danach entfällt er, und die angesparten Mittel sind zur Beitragsermäßigung im Alter zu verwenden. Beitragsanpassungen gibt es trotzdem auch im Ruhestand, deshalb lohnt es sich, die Entwicklung realistisch einzuplanen.
Viele Versicherer bieten zusätzlich Beitragsentlastungstarife an. Sie zahlen in den aktiven Jahren einen zusätzlichen Beitrag, und ab einem vereinbarten Alter mindert ein festgelegter Betrag Ihren Monatsbeitrag. Wie hoch Aufwand und Entlastung sind, unterscheidet sich je Versicherer und Eintrittsalter erheblich. Lassen Sie sich deshalb konkret ausrechnen, ab wann sich der Baustein für Sie trägt, und prüfen Sie, ob die Entlastung an den Ruhestand oder an ein festes Alter geknüpft ist.
Wird der Beitrag im Alter dennoch zu hoch, bleiben Ausweichwege: der Wechsel in einen günstigeren gleichartigen Tarif desselben Versicherers nach § 204 VVG, eine höhere Selbstbeteiligung oder der Basistarif, dessen Leistungen sich an der GKV orientieren. Welche Variante passt, hängt von Ihrem Gesundheitszustand und Ihren Leistungswünschen ab.
Fünf häufige Fehler bei der PKV für Beamte und ihre Folgen
Die meisten Probleme mit der PKV entstehen nicht im Leistungsfall, sondern Jahre vorher, bei Abschluss oder bei einer Änderung der Lebenssituation, die niemand dem Versicherer oder der Beihilfestelle gemeldet hat. Die folgenden fünf Fehler sehen wir in Beratungsgesprächen immer wieder. Jeder hat eine konkrete Folge, und jeder lässt sich mit wenig Aufwand vermeiden.
Allen fünf Fehlern ist gemeinsam, dass sie mit einer Frist oder einer Meldung zu tun haben. Legen Sie sich deshalb eine einfache Liste an: Datum der Verbeamtung, aktueller Bemessungssatz, Geburtsdaten der Kinder und Einkommen des Ehepartners. Prüfen Sie diese Angaben einmal im Jahr, am besten zusammen mit dem Beihilfeantrag oder der Mitteilung über eine Beitragsanpassung. Wenn sich etwas ändert, informieren Sie Beihilfestelle und Versicherer im selben Schritt.
Öffnungsaktion verpasst: Wer mit einer Vorerkrankung die Sechsmonatsfrist nach der ersten Verbeamtung verstreichen lässt, durchläuft danach die reguläre Risikoprüfung. Folge: Ablehnung, Leistungsausschluss oder ein Zuschlag, der über die 30 Prozent der Öffnungsaktion hinausgehen kann.
Höheren Bemessungssatz nicht gemeldet: Steigt Ihr Satz mit dem zweiten Kind auf 70 Prozent, versichern Sie ohne Anpassung weiterhin 50 Prozent. Folge: Sie zahlen Beiträge für 20 Prozentpunkte, die Sie nie erstattet bekommen, weil Beihilfe und Versicherung zusammen höchstens die Rechnung ersetzen.
Aufstockung verschlafen: Sinkt Ihr Satz, etwa wenn ein Kind nicht mehr berücksichtigungsfähig ist, entsteht eine Lücke. Folge: Nach Ablauf der sechs Monate aus § 199 Abs. 2 VVG kann der Versicherer für die Aufstockung eine neue Risikoprüfung verlangen.
Nur auf den Einstiegsbeitrag geachtet: Ein schlanker Tarif spart heute wenige Euro. Folge: Lücken bei Zahnersatz, Psychotherapie oder Hilfsmitteln, und ein späterer Wechsel in einen besseren Tarif kann für die Mehrleistung einen Zuschlag, eine Wartezeit oder einen Leistungsausschluss nach sich ziehen.
Einkommen des Ehepartners übersehen: Überschreitet Ihr Partner die Einkommensgrenze der Beihilfeverordnung, ist er nicht mehr berücksichtigungsfähig. Folge: Die Beihilfestelle kann zu Unrecht gezahlte Beihilfe zurückfordern, und Ihr Partner braucht kurzfristig eine eigene Vollversicherung.
Beamte auf Probe, auf Lebenszeit und in der Regel auch Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst erhalten Beihilfe von ihrem Dienstherrn, ebenso Versorgungsempfänger. Höhe und Regeln richten sich nach der Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn.
Beim Bund beträgt er 50 Prozent, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent und im Ruhestand 70 Prozent. Berücksichtigungsfähige Ehepartner erhalten 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Die meisten Länder folgen diesem Muster. Den verbleibenden Anteil decken Sie über die PKV ab.
Der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Beihilfesatz und gewähltem Leistungsumfang ab. Typische Spannen nach Alter und Beihilfesatz zeigt die Tabelle oben, sie beruhen auf der Marktbeobachtung der Redaktion, Stand Oktober 2026. Ein verbindlicher Beitrag ergibt sich erst aus einem Angebot mit Ihren Gesundheitsangaben.
Mit 30 Jahren liegt das Eintrittsalter zwischen den Zeilen 25 und 35 der Tabelle. Bei 50 Prozent Beihilfe bewegt sich der Monatsbeitrag eines gesunden Neukunden nach der Marktbeobachtung der Redaktion, Stand Oktober 2026, daher grob im Bereich von 180 bis 400 Euro, ohne Pflegepflichtversicherung. Wo Sie in dieser Spanne landen, entscheidet vor allem der Leistungsumfang.
Nein. Sie müssen krankenversichert sein, nach § 193 Abs. 3 VVG mindestens mit einer Krankheitskostenversicherung, aber nicht zwingend privat. Die freiwillige GKV ist möglich. Ohne pauschale Beihilfe tragen Sie den GKV-Beitrag dann allein, mit pauschaler Beihilfe übernimmt der Dienstherr die Hälfte.
Eine Selbstverpflichtung der teilnehmenden privaten Krankenversicherer: Wer innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung einen Antrag auf eine beihilfekonforme Restkostenversicherung stellt, wird nicht aus Risikogründen abgelehnt, erhält keine Leistungsausschlüsse und zahlt höchstens 30 Prozent Risikozuschlag. Für die Frist zählt der Eingang des Antrags.
Nur in Ausnahmefällen. Solange Sie Beamter mit Beihilfeanspruch sind, sind Sie versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Wer nach dem 55. Geburtstag versicherungspflichtig wird, bleibt nach § 6 Abs. 3a SGB V in der Regel versicherungsfrei, wenn er in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war. Planen Sie sie deshalb als dauerhafte Entscheidung.
Häufig ja, aber prüfen Sie es im Einzelfall. Mit drei Kindern liegt Ihr eigener Bemessungssatz beim Bund bei 70 Prozent, jedes Kind hat 80 Prozent Beihilfe und braucht nur einen Tarif über 20 Prozent. In der GKV wären die Kinder beitragsfrei mitversichert, Ihr Beitrag hinge aber am Einkommen. Bei hohem Einkommen und gesunder Familie spricht oft mehr für die PKV, bei niedrigerem Einkommen oder einem Partner ohne Beihilfeanspruch kann die GKV mit pauschaler Beihilfe günstiger sein.
Die Beihilfe bleibt auch als Pensionär bestehen, in der Regel mit 70 Prozent. Melden Sie die Änderung Ihrem Versicherer, dann wird Ihr Restkostentarif auf 30 Prozent umgestellt. Zusätzlich entlasten die Alterungsrückstellung und gegebenenfalls ein Beitragsentlastungstarif.
Nichts. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Die Vergütung steckt wie überall im Tarif. Sie zahlen keinen Cent mehr, erhalten aber eine neutrale Einschätzung.
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