Ihr Status im Vorbereitungsdienst
Wer als Anwärterin, Anwärter oder Referendar in den Vorbereitungsdienst eintritt, wird in aller Regel zum Beamten auf Widerruf ernannt. Dieser Status ist auf die Ausbildung zugeschnitten: Nach § 37 Abs. 2 BBG endet er mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen das Ergebnis der Prüfung bekannt gegeben wird, und eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ist eine eigene Entscheidung des Dienstherrn. Für die Krankenversicherung zählt aber nur, dass Sie ab dem Ernennungstag Beamter sind. Ab diesem Tag sind Sie nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung, weil Sie Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe haben.
Ob Sie tatsächlich verbeamtet sind oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigt werden, steht in Ihrem Einstellungsschreiben. Nur im Beamtenverhältnis gelten die Regeln dieses Artikels. Was der Widerrufsstatus sonst für Entlassung, Nebentätigkeit und Bezüge bedeutet, erklären wir im Beitrag zum Beamten auf Widerruf.
Beihilfe ab dem ersten Tag: 50 Prozent vom Dienstherrn
Beihilfeberechtigt ist nach § 2 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), wem Dienstbezüge, Ruhegehalt oder ausdrücklich auch Anwärterbezüge zustehen. Damit greift die Beihilfe vom ersten Monat des Vorbereitungsdienstes an. Der Bemessungssatz für aktive Beamte beträgt beim Bund nach § 46 BBhV 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern steigt er auf 70 Prozent, für Ehegatten gelten 70 und für Kinder 80 Prozent.
Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen, deren Sätze und Sonderregeln abweichen können. Den Satz Ihres Dienstherrn finden Sie auf unserer Übersicht zur Beihilfe nach Bundesland. Eine Besonderheit des Bundesrechts betrifft kurze Ausbildungen: Wer in einem Dienstverhältnis steht, das auf weniger als ein Jahr befristet ist, ist nach § 2 Abs. 3 BBhV nicht beihilfeberechtigt, es sei denn, er war schon mindestens ein Jahr ununterbrochen im öffentlichen Dienst. Bei einem Vorbereitungsdienst von wenigen Monaten lohnt deshalb ein Blick in die Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn.
Für Anwärter des Bundes schränkt § 17 BBhV die Beihilfe beim Zahnersatz ein. Ausgenommen sind prothetische Leistungen, Inlays und Zahnkronen, funktionsanalytische Leistungen und Implantate. Beihilfefähig sind sie nur, wenn sie auf einem Unfall während des Vorbereitungsdienstes beruhen oder wenn Sie zuvor mindestens drei Jahre ununterbrochen im öffentlichen Dienst beschäftigt waren. Diese Lücke trägt auch ein Restkostentarif nicht automatisch, weil er nur den Anteil oberhalb der Beihilfe absichert.
Anwärtertarife: was sie leisten und was sie kosten
Für die verbleibenden 50 Prozent schließen Sie eine private Krankenversicherung als beihilfekonformen Restkostentarif ab. Viele Versicherer bieten für die Ausbildungszeit eigene Anwärter- oder Ausbildungstarife an. Sie sind günstiger als die späteren Normaltarife, weil sie für einen begrenzten Zeitraum kalkuliert sind. Nach der Marktbeobachtung der Redaktion, Stand Oktober 2026, liegen solche Tarife für gesunde Anwärter Anfang zwanzig häufig etwa zwischen 70 und 160 Euro im Monat, je nach Gesellschaft, Leistungsumfang und Selbstbehalt. Hinzu kommt die private Pflegepflichtversicherung, die Sie nach § 23 Abs. 3 SGB XI ebenfalls beihilfekonform abschließen müssen.
Wichtiger als der Einstiegsbeitrag ist, was im Tarif steht. Achten Sie auf ein vertraglich zugesichertes Umstellungsrecht in den Normaltarif ohne neue Gesundheitsprüfung, auf die Erstattung für Zahnersatz und auf die Frage, ob der Tarif nach dem Vorbereitungsdienst automatisch endet oder weiterläuft. Ab dem Kalenderjahr nach Ihrem 21. Geburtstag erhebt der Versicherer zudem nach § 149 VAG einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent auf die Bruttoprämie, der in die Alterungsrückstellung fließt und später den Beitrag im Alter senkt.
- Restkostenanteil passend zum Beihilfesatz Ihres Dienstherrn, in der Regel 50 Prozent
- Umstellungsrecht in den Normaltarif ohne Gesundheitsprüfung, mit klarer Frist
- Leistungen für Zahnersatz, weil die Beihilfe bei Anwärtern hier teils ausfällt
- Beihilfeergänzung für Leistungen, die die Beihilfe nur anteilig erstattet
- Private Pflegepflichtversicherung beim selben Versicherer, beihilfekonform
Die Öffnungsaktion: sechs Monate ab Verbeamtung
Die wichtigste Frist für Anwärter mit Vorerkrankungen ist die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer. Laut Broschüre des PKV-Verbands, Stand Januar 2026, können Beamte auf Widerruf und Beamtenanfänger innerhalb von sechs Monaten nach ihrer erstmaligen Verbeamtung aufgenommen werden, gerechnet ab dem Beginn des Beamtenverhältnisses. Für die Fristwahrung zählt die Antragstellung, nicht der Versicherungsbeginn. Bei den teilnehmenden Unternehmen wird niemand aus Risikogründen abgelehnt, Leistungsausschlüsse gibt es nicht, und Risikozuschläge sind auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt.
Ein Beispiel mit angenommenen Zahlen: Ein Anwärter mit Asthma erhält ein Angebot über 120 Euro Tarifbeitrag. Ohne die Öffnungsaktion könnte der Versicherer einen Zuschlag in freier Höhe verlangen oder den Antrag ablehnen. Innerhalb der sechs Monate kostet ihn derselbe Tarif höchstens 120 Euro plus 30 Prozent, also höchstens 156 Euro im Monat. Gesunde Antragsteller brauchen die Öffnungsaktion nicht, sie erhalten ohnehin reguläre Konditionen. Für Sie zählt sie trotzdem, wenn eine Gesundheitsprüfung länger dauert als gedacht.
Die Öffnungsaktion gilt nur für die beihilfekonforme Restkostenversicherung, nicht für Zusatzbausteine. Wer früher schon privat vollversichert war, wird nach der Broschüre grundsätzlich nicht im Rahmen der Öffnung aufgenommen. Anwärter bei Polizei, Feuerwehr oder Justizvollzug mit Heilfürsorge können innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Heilfürsorgeanspruchs eine Anwartschaftsversicherung für die spätere Restkostenversicherung beantragen.
Gesetzlich bleiben und pauschale Beihilfe
Sie müssen nicht in die PKV wechseln. Wer vorher gesetzlich versichert war, kann sich nach § 9 SGB V freiwillig weiterversichern, wenn er die Vorversicherungszeit erfüllt: mindestens 24 Monate in den letzten fünf Jahren oder unmittelbar vorher ununterbrochen zwölf Monate. Als freiwilliges Mitglied tragen Sie den Beitrag laut Bundesgesundheitsministerium grundsätzlich allein. Rechnerisch ergibt das für den Anwärtergrundbetrag des gehobenen Dienstes beim Bund von 1.744,22 Euro (Anlage VIII BBesG, gültig ab 1. März 2024) mit dem ermäßigten Satz von 14,0 Prozent und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2026 von 2,9 Prozent rund 294,77 Euro im Monat, ohne Pflegeversicherung.
Einige Länder bieten statt der individuellen Beihilfe eine pauschale Beihilfe an, also einen Zuschuss des Dienstherrn zum Beitrag der gesetzlichen oder privaten Vollversicherung. Würde der Dienstherr die Hälfte übernehmen, blieben im Beispiel 147,39 Euro. Welche Länder die pauschale Beihilfe anbieten und zu welchen Bedingungen, steht auf unseren Länderseiten zur Beihilfe. Prüfen Sie vor der Wahl, ob und unter welchen Bedingungen Ihr Land eine spätere Rückkehr zur individuellen Beihilfe zulässt. Wer sich dafür entscheidet und einen Arbeitgeberzuschuss erhält, ist laut PKV-Verband von der Öffnungsaktion ausgenommen.
Referendariat im Lehramt
Für Referendarinnen und Referendare im Lehramt gilt dasselbe wie für Verwaltungs- oder Polizeianwärter, mit einer praktischen Besonderheit: Nicht selten liegt zwischen Prüfung und Einstellung eine Wartezeit, oder die erste Stelle ist in einem anderen Bundesland. Liegt zwischen dem Ende des Vorbereitungsdienstes und der Einstellung eine Lücke, entfällt die Beihilfe in dieser Zeit. Ihr Restkostentarif deckt dann nur noch die Hälfte der Kosten. Klären Sie deshalb vor der Prüfung, wie Ihr Versicherer eine solche Übergangszeit behandelt. Wie das Referendariat in Bayern abläuft und welche Stellen dort zuständig sind, zeigt unser Beitrag zum Lehramtsreferendariat in Bayern.
Wechsel bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe
Mit der Übernahme auf Probe stellen Sie den Anwärtertarif auf den Normaltarif um. Enthält Ihr Vertrag ein Umstellungsrecht, geschieht das ohne neue Gesundheitsprüfung. Unabhängig davon können Sie nach § 204 VVG jederzeit in andere Tarife Ihres Versicherers mit gleichartigem Schutz wechseln und behalten dabei die erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung. Für Mehrleistungen darf der Versicherer allerdings einen Risikozuschlag, eine Wartezeit oder einen Leistungsausschluss verlangen.
Ändert sich Ihr Beihilfesatz, etwa mit dem zweiten Kind, oder entfällt der Beihilfeanspruch ganz, muss der Versicherer den Schutz nach § 199 Abs. 2 VVG anpassen. Stellen Sie den Antrag innerhalb von sechs Monaten, entfällt eine neue Risikoprüfung. Dieses Recht ist wichtig, wenn Sie nach der Prüfung nicht übernommen werden: Dann brauchen Sie statt 50 Prozent einen vollen Krankenversicherungsschutz oder kehren bei einer versicherungspflichtigen Anstellung in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.
Häufige Fehler zum Start
- Die Sechsmonatsfrist der Öffnungsaktion verstreichen lassen, obwohl Vorerkrankungen bekannt sind.
- Nur auf den Beitrag des Anwärtertarifs achten und das Umstellungsrecht nicht prüfen.
- Die Gesundheitsfragen ungenau beantworten. Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann den Schutz später gefährden.
- Zahnersatz in der Ausbildung unterschätzen, obwohl die Beihilfe des Bundes hier Ausnahmen kennt.
- Die Lücke zwischen Prüfung und Planstelle nicht mit dem Versicherer klären.
- Bei der Übernahme vergessen, den Tarif umzustellen, und weiter einen befristeten Tarif zahlen.
Checkliste für die ersten Wochen
- Ernennungsurkunde prüfen: Beamter auf Widerruf, Beginn des Beamtenverhältnisses notieren.
- Beihilfesatz und Beihilfestelle Ihres Dienstherrn ermitteln.
- Entscheiden: Restkostentarif mit Beihilfe oder freiwillige gesetzliche Versicherung.
- Bei Vorerkrankungen den Antrag innerhalb von sechs Monaten über die Öffnungsaktion stellen.
- Anwärtertarif auf Umstellungsrecht, Zahnleistungen und Laufzeit prüfen.
- Pflegepflichtversicherung beihilfekonform mit abschließen.
- Termin für die Umstellung bei Übernahme oder für den Fall der Nichtübernahme vormerken.
- Ab dem Ernennungstag sind Anwärter beihilfeberechtigt, beim Bund mit 50 Prozent, und in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei.
- Die Öffnungsaktion der PKV gilt sechs Monate ab erstmaliger Verbeamtung, Zuschläge sind auf 30 Prozent begrenzt.
- Anwärtertarife sind günstig, entscheidend sind Umstellungsrecht und Zahnleistungen.
- Wer gesetzlich bleibt, zahlt den Beitrag grundsätzlich allein, außer das Land bietet eine pauschale Beihilfe.
- Bei Übernahme oder Nichtübernahme sichert § 199 Abs. 2 VVG eine Anpassung ohne neue Risikoprüfung, wenn Sie binnen sechs Monaten handeln.
Sie wollen das auf Ihre Situation übersetzt haben?
In einem kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihre Lage ein und zeigen Ihnen, was für Sie wirklich sinnvoll ist.
Häufige Fragen
Bekommen Beamtenanwärter Beihilfe?+
Ja. Nach § 2 BBhV sind Beamte mit Anwärterbezügen beihilfeberechtigt. Der Bemessungssatz beträgt beim Bund 50 Prozent, mit zwei oder mehr Kindern 70 Prozent. Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen mit teils abweichenden Regeln.
Muss ich mich als Anwärter privat versichern?+
Nein. Sie können freiwillig gesetzlich versichert bleiben, wenn Sie die Vorversicherungszeit nach § 9 SGB V erfüllen. Den Beitrag tragen Sie dann grundsätzlich allein, sofern Ihr Land keine pauschale Beihilfe anbietet.
Was kostet die PKV für Beamtenanwärter?+
Nach der Marktbeobachtung der Redaktion, Stand Oktober 2026, kosten Anwärtertarife für gesunde Anwärter Anfang zwanzig häufig etwa 70 bis 160 Euro im Monat. Der genaue Beitrag hängt von Gesellschaft, Leistungen und Gesundheitszustand ab.
Wie lange gilt die Öffnungsaktion für Anwärter?+
Sechs Monate ab dem Beginn des Beamtenverhältnisses bei der erstmaligen Verbeamtung. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung beim Versicherer.
Was passiert mit meinem Tarif nach dem Vorbereitungsdienst?+
Bei Übernahme stellen Sie in den Normaltarif um, idealerweise über ein vertragliches Umstellungsrecht ohne Gesundheitsprüfung. Werden Sie nicht übernommen, entfällt die Beihilfe, und Sie brauchen vollen Versicherungsschutz oder kehren bei einer versicherungspflichtigen Anstellung in die gesetzliche Kasse zurück.
Zahlt die Beihilfe bei Anwärtern Zahnersatz?+
Beim Bund nur eingeschränkt. § 17 BBhV nimmt Prothetik, Inlays, Kronen, Funktionsanalyse und Implantate aus, außer nach einem Unfall im Vorbereitungsdienst oder nach mindestens drei Jahren ununterbrochener Beschäftigung im öffentlichen Dienst.
Brauchen Referendare eine Pflegeversicherung?+
Ja. Wer privat krankenversichert und beihilfeberechtigt ist, muss nach § 23 Abs. 3 SGB XI eine beihilfekonforme private Pflegeversicherung abschließen.



