Beihilfe für Beamte
Die Beihilfe trägt einen Teil Ihrer Krankheitskosten. Wie groß dieser Teil ist, hängt von Ihrem Dienstherrn, Ihrer Familiensituation und Ihrem Status ab. Wählen Sie Ihr Bundesland und Sie sehen die Sätze, die zuständige Stelle und die Besonderheiten.
Beihilfe nach Bundesland
Beihilfestellen
Alle Beihilfestellen im ÜberblickKontakt, Online-Portal und zuletzt veröffentlichte Bearbeitungszeit der Stelle, die Ihre Beihilfe festsetzt.
LBV NRW
Beamtinnen, Beamte und Versorgungsberechtigte des Landes NRW mit ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen
LfF Bayern
Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Freistaats Bayern, zuständige Dienststelle nach Region
LBV Baden-Württemberg
Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene des Landes Baden-Württemberg
NLBV Niedersachsen
Landesbeamte, Versorgungsempfänger und Tarifbeschäftigte des Landes Niedersachsen
RP Kassel
aktive und pensionierte Landesbeamte in Hessen mit Angehörigen, über 200.000 Beihilfeberechtigte
LVwA Berlin
Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Berlin mit Angehörigen
ZPD Hamburg
Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger der Freien und Hansestadt Hamburg
BVA Beihilfe
Bundesbeamte und Versorgungsempfänger der vom BVA betreuten Behörden, je nach Behörde eine eigene Beihilfestelle
ZBB Brandenburg
beihilfeberechtigte Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Brandenburg
Performa Nord
Beihilfeberechtigte der Freien Hansestadt Bremen bei Krankheit, Pflege und Geburt
DLZP Schleswig-Holstein
Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein
LSF Sachsen
Beamtinnen, Beamte, Richter und Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen
LfF Rheinland-Pfalz
Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz
Beihilfe Saarland
Beihilfeberechtigte des Saarlandes; die Bearbeitung liegt seit 02.04.2024 bei der PBeaKK Beihilfedienste Saarland
TLF Thüringen
Beamte und Richter des Freistaates Thüringen, Versorgungsempfänger und deren Angehörige
LaF M-V
Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Kommunale Beihilfekassen
Kommunalbeamte, deren Kommune Mitglied der Kasse ist, z. B. 451 Mitglieder der kvw-Beihilfekasse in Westfalen-Lippe
PBeaKK
Beamte von Deutsche Post, Deutsche Telekom und Postbank sowie Beihilfe im Auftrag weiterer Stellen
Häufige Fragen zur Beihilfe
Was ist die Beihilfe für Beamte?
Die Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn. Sie erstattet einen prozentualen Anteil der beihilfefähigen Krankheitskosten. Den Rest sichern Beamte in der Regel über eine private Krankenversicherung mit Beihilfetarif ab.
Wie hoch ist der Beihilfesatz?
Für aktive Beamte liegt der Bemessungssatz meist bei 50 Prozent, ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind bei 70 Prozent. Versorgungsempfänger erhalten in der Regel 70 Prozent, berücksichtigungsfähige Kinder 80 Prozent.
Unterscheidet sich die Beihilfe je nach Bundesland?
Ja. Jedes Land hat eine eigene Beihilfeverordnung. Unterschiede gibt es bei Höchstbeträgen, Eigenbehalten, Kostendämpfungspauschalen und bei der Frage, ob eine pauschale Beihilfe angeboten wird.
Was ist die pauschale Beihilfe?
Statt individueller Kostenerstattung erhalten Beamte einen Zuschuss zum Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich und sollte vorher vollständig durchgerechnet werden.
Angaben nach dem Stand unserer Redaktion. Maßgeblich ist die jeweils gültige Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn.