Die Beamtenberater

Beihilfe für Beamte

Die Beihilfe trägt einen Teil Ihrer Krankheitskosten. Wie groß dieser Teil ist, hängt von Ihrem Dienstherrn, Ihrer Familiensituation und Ihrem Status ab. Wählen Sie Ihr Bundesland und Sie sehen die Sätze, die zuständige Stelle und die Besonderheiten.

Beihilfe nach Bundesland

Häufige Fragen zur Beihilfe

Was ist die Beihilfe für Beamte?

Die Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn. Sie erstattet einen prozentualen Anteil der beihilfefähigen Krankheitskosten. Den Rest sichern Beamte in der Regel über eine private Krankenversicherung mit Beihilfetarif ab.

Wie hoch ist der Beihilfesatz?

Für aktive Beamte liegt der Bemessungssatz meist bei 50 Prozent, ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind bei 70 Prozent. Versorgungsempfänger erhalten in der Regel 70 Prozent, berücksichtigungsfähige Kinder 80 Prozent.

Unterscheidet sich die Beihilfe je nach Bundesland?

Ja. Jedes Land hat eine eigene Beihilfeverordnung. Unterschiede gibt es bei Höchstbeträgen, Eigenbehalten, Kostendämpfungspauschalen und bei der Frage, ob eine pauschale Beihilfe angeboten wird.

Was ist die pauschale Beihilfe?

Statt individueller Kostenerstattung erhalten Beamte einen Zuschuss zum Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich und sollte vorher vollständig durchgerechnet werden.

Angaben nach dem Stand unserer Redaktion. Maßgeblich ist die jeweils gültige Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn.