Die Beamtenberater

Beihilfe für Beamte

Die Beihilfe trägt einen Teil Ihrer Krankheitskosten. Wie groß dieser Teil ist, hängt von Ihrem Dienstherrn, Ihrer Familiensituation und Ihrem Status ab. Wählen Sie Ihr Bundesland und Sie sehen die Sätze, die zuständige Stelle und die Besonderheiten.

Beihilfe nach Bundesland

Kontakt, Online-Portal und zuletzt veröffentlichte Bearbeitungszeit der Stelle, die Ihre Beihilfe festsetzt.

LBV NRW

Beamtinnen, Beamte und Versorgungsberechtigte des Landes NRW mit ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen

LfF Bayern

Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Freistaats Bayern, zuständige Dienststelle nach Region

LBV Baden-Württemberg

Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene des Landes Baden-Württemberg

NLBV Niedersachsen

Landesbeamte, Versorgungsempfänger und Tarifbeschäftigte des Landes Niedersachsen

RP Kassel

aktive und pensionierte Landesbeamte in Hessen mit Angehörigen, über 200.000 Beihilfeberechtigte

LVwA Berlin

Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Berlin mit Angehörigen

ZPD Hamburg

Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger der Freien und Hansestadt Hamburg

BVA Beihilfe

Bundesbeamte und Versorgungsempfänger der vom BVA betreuten Behörden, je nach Behörde eine eigene Beihilfestelle

ZBB Brandenburg

beihilfeberechtigte Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Brandenburg

Performa Nord

Beihilfeberechtigte der Freien Hansestadt Bremen bei Krankheit, Pflege und Geburt

DLZP Schleswig-Holstein

Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein

LSF Sachsen

Beamtinnen, Beamte, Richter und Versorgungsempfänger des Freistaates Sachsen

LfF Rheinland-Pfalz

Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz

Beihilfe Saarland

Beihilfeberechtigte des Saarlandes; die Bearbeitung liegt seit 02.04.2024 bei der PBeaKK Beihilfedienste Saarland

TLF Thüringen

Beamte und Richter des Freistaates Thüringen, Versorgungsempfänger und deren Angehörige

LaF M-V

Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Kommunale Beihilfekassen

Kommunalbeamte, deren Kommune Mitglied der Kasse ist, z. B. 451 Mitglieder der kvw-Beihilfekasse in Westfalen-Lippe

PBeaKK

Beamte von Deutsche Post, Deutsche Telekom und Postbank sowie Beihilfe im Auftrag weiterer Stellen

Häufige Fragen zur Beihilfe

Was ist die Beihilfe für Beamte?

Die Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn. Sie erstattet einen prozentualen Anteil der beihilfefähigen Krankheitskosten. Den Rest sichern Beamte in der Regel über eine private Krankenversicherung mit Beihilfetarif ab.

Wie hoch ist der Beihilfesatz?

Für aktive Beamte liegt der Bemessungssatz meist bei 50 Prozent, ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind bei 70 Prozent. Versorgungsempfänger erhalten in der Regel 70 Prozent, berücksichtigungsfähige Kinder 80 Prozent.

Unterscheidet sich die Beihilfe je nach Bundesland?

Ja. Jedes Land hat eine eigene Beihilfeverordnung. Unterschiede gibt es bei Höchstbeträgen, Eigenbehalten, Kostendämpfungspauschalen und bei der Frage, ob eine pauschale Beihilfe angeboten wird.

Was ist die pauschale Beihilfe?

Statt individueller Kostenerstattung erhalten Beamte einen Zuschuss zum Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Entscheidung ist in der Regel unwiderruflich und sollte vorher vollständig durchgerechnet werden.

Angaben nach dem Stand unserer Redaktion. Maßgeblich ist die jeweils gültige Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn.