Beihilfe Bund
Die Beihilfe beim Bund entscheidet darüber, welchen Anteil Ihrer Krankheitskosten Ihr Dienstherr trägt und welchen Anteil Sie selbst absichern müssen. Die Sätze wirken auf den ersten Blick eindeutig. In der Praxis entscheiden Details darüber, ob Ihr Schutz im Alter trägt. Hier finden Sie die Regelungen beim Bund in geordneter Form, ohne Werbeversprechen.
Beihilfesätze beim Bund auf einen Blick
| Personenkreis | Bemessungssatz |
|---|---|
| Beamtin oder Beamter (aktiv) | 50 % |
| Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind | 70 % |
| Versorgungsempfänger im Ruhestand | 70 % |
| Berücksichtigungsfähiger Ehepartner | 70 % |
| Berücksichtigungsfähiges Kind | 80 % |
Angaben nach dem Stand unserer Redaktion. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV).
Zuständige Beihilfestelle
Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln, für einzelne Ressorts eigene Beihilfestellen.
Wie die Beihilfe beim Bund funktioniert
Die Beihilfe ist keine Versicherung, sondern eine eigenständige Fürsorgeleistung Ihres Dienstherrn. Sie erstattet einen prozentualen Anteil Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen, also der Kosten für Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus, Arznei und Hilfsmittel. Den verbleibenden Anteil tragen Sie selbst oder decken ihn über eine private Krankenversicherung mit Beihilfetarif ab.
Beim Bund rechnen Sie Ihre Aufwendungen bei der zuständigen Beihilfestelle ab: Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln, für einzelne Ressorts eigene Beihilfestellen. Erstattet wird nur, was nach der Beihilfeverordnung als beihilfefähig gilt und was angemessen ist. Die Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte setzen dabei den Rahmen.
Der wichtigste Punkt für Ihre Planung: Beihilfe und Restkostentarif greifen ineinander. Passt der Prozentsatz Ihres PKV-Tarifs nicht zu Ihrem Bemessungssatz, entsteht eine Lücke, die Sie im Ernstfall selbst tragen. Ändert sich Ihr Bemessungssatz, etwa durch das zweite Kind oder den Eintritt in den Ruhestand, muss der Tarif angepasst werden.
Bemessungssätze beim Bund im Detail
Für Sie als aktive Beamtin oder aktiven Beamten liegt der Bemessungssatz in der Regel bei 50 Prozent. Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt er auf 70 Prozent. Für Versorgungsempfänger gelten üblicherweise 70 Prozent, für den berücksichtigungsfähigen Ehepartner ebenfalls 70 Prozent und für jedes berücksichtigungsfähige Kind 80 Prozent.
Diese Sätze klingen zunächst großzügig. Entscheidend ist aber nicht der Prozentsatz, sondern die Bemessungsgrundlage. Beihilfe gibt es nur auf beihilfefähige Aufwendungen. Was die Verordnung ausschließt oder deckelt, bleibt vollständig bei Ihnen. Genau hier entscheidet sich, ob Ihr PKV-Tarif später trägt oder nicht.
Keine pauschale Beihilfe beim Bund
Bund hält an der klassischen Beihilfe fest. Eine pauschale Beihilfe als Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung steht Ihnen hier nach unserem Stand nicht zur Verfügung. Für Sie bedeutet das: Der Restkostenanteil muss über eine private Krankenversicherung mit Beihilfetarif abgesichert werden.
Das ist kein Nachteil. Beihilfekonforme Tarife sind auf genau diese Konstellation zugeschnitten und in der Regel deutlich günstiger als eine Vollversicherung. Wichtig ist die Auswahl: Beitragsstabilität in der Vergangenheit, klare Regelungen zu Zahnersatz und Psychotherapie sowie eine belastbare Anpassungsklausel für den Ruhestand.
Beihilfe im Ruhestand: der Punkt, den fast alle unterschätzen
Mit dem Eintritt in den Ruhestand steigt Ihr Bemessungssatz in der Regel auf 70 Prozent. Ihr Anteil an den Krankheitskosten sinkt also. Gleichzeitig sinkt Ihr Einkommen auf die Versorgungsbezüge, und die liegen bei einem vollen Ruhegehaltssatz von 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, in der Praxis meist darunter.
Ein Beispiel: Bei ruhegehaltfähigen Bezügen von 5.900 Euro und 38 anrechenbaren Dienstjahren ergibt sich ein Ruhegehaltssatz von 68,16 Prozent, also rund 4.021 Euro Bruttoversorgung. Der PKV-Beitrag läuft in dieser Phase weiter. Ob er tragbar bleibt, entscheiden die Altersrückstellungen, die Sie in den aktiven Jahren aufgebaut haben.
Deshalb ist die Tarifwahl mit 30 keine Preisfrage, sondern eine Konstruktionsfrage. Wer heute den günstigsten Beitrag wählt, zahlt diesen Vorteil im Ruhestand oft zurück.
Typische Fehler bei der Beihilfeabrechnung
Am häufigsten scheitern Anträge an Fristen und an fehlenden Belegen. Reichen Sie Ihre Rechnungen zeitnah ein und achten Sie auf die in Ihrer Beihilfeverordnung genannte Ausschlussfrist. Zweiter Klassiker: Wahlleistungen im Krankenhaus, die im PKV-Tarif nicht mitversichert sind, obwohl die Beihilfe sie anteilig trägt.
Dritter Punkt: Veränderungen im Familienstand. Heirat, Geburt, ein wegfallender Kindergeldanspruch oder eine Erwerbstätigkeit des Ehepartners oberhalb der Einkommensgrenze verändern Ihren Bemessungssatz. Melden Sie diese Änderungen aktiv und passen Sie den Restkostentarif im gleichen Schritt an.
Was beim Bund besonders ist
- Der Bund wendet die Bundesbeihilfeverordnung an und kennt keine pauschale Beihilfe.
- Bundesbeamte behalten die Bundesbeihilfe unabhängig davon, in welchem Bundesland sie eingesetzt sind.
- Die BBhV ist Vorbild für viele Landesverordnungen, unterscheidet sich aber im Detail.
Häufige Fragen zur Beihilfe Bund
Wie hoch ist die Beihilfe beim Bund?
Für aktive Beamte liegt der Bemessungssatz in der Regel bei 50 Prozent, ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind bei 70 Prozent. Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehepartner erhalten üblicherweise 70 Prozent, Kinder 80 Prozent. Maßgeblich ist die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV).
Wer ist beim Bund für die Beihilfe zuständig?
Zuständig ist Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln, für einzelne Ressorts eigene Beihilfestellen.
Gibt es beim Bund die pauschale Beihilfe?
Nach unserem Stand nicht. Bund setzt auf die klassische Beihilfe. Der Restkostenanteil wird über eine private Krankenversicherung mit Beihilfetarif abgedeckt.
Brauche ich zusätzlich zur Beihilfe eine private Krankenversicherung?
Ja, sofern Sie die klassische Beihilfe nutzen. Die Beihilfe erstattet nur einen Teil Ihrer Aufwendungen. Den Rest decken Sie über einen beihilfekonformen PKV-Tarif ab, der genau auf Ihren Bemessungssatz abgestimmt sein sollte.
Was passiert mit der Beihilfe im Ruhestand?
Der Bemessungssatz steigt in der Regel auf 70 Prozent. Ihr Anteil sinkt also, gleichzeitig sinkt Ihr Einkommen auf die Versorgungsbezüge. Wie tragfähig Ihr PKV-Beitrag dann ist, entscheidet sich über die Altersrückstellungen, die Sie in den aktiven Jahren aufgebaut haben.
Ändert sich mein Bemessungssatz mit dem zweiten Kind?
Ja. Ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind steigt Ihr persönlicher Bemessungssatz von 50 auf 70 Prozent. Melden Sie diese Änderung Ihrer Beihilfestelle und passen Sie den Restkostentarif im gleichen Schritt an, sonst zahlen Sie doppelt ab.
Passt Ihr PKV-Tarif zu Ihrem Bemessungssatz?
Wir prüfen Ihre Beihilfe beim Bund und Ihren Restkostenschutz gemeinsam mit Ihnen, neutral und in Ruhe.