Was der Versicherer wissen will
Die Fragen sind enger gefasst, als die meisten annehmen. Gefragt wird typischerweise nach ambulanten Behandlungen der letzten drei Jahre, stationären Aufenthalten und Operationen der letzten fünf bis zehn Jahre, Psychotherapie über einen längeren Zeitraum, sowie nach bestehenden Beschwerden, Medikamenten und Hilfsmitteln. Manche Versicherer fragen zusätzlich nach geplanten Behandlungen.
Zu beantworten ist genau das, wonach gefragt wird. Weder mehr noch weniger. Eine Erkältung vor zwei Jahren mit einmaligem Arztbesuch gehört in der Regel nicht in den Antrag, wenn nach behandlungsbedürftigen Erkrankungen gefragt wird. Eine wiederkehrende Rückenbehandlung gehört hinein, auch wenn sie sich harmlos anfühlt.
Die vorvertragliche Anzeigepflicht und ihre Folgen
Wer eine Frage falsch beantwortet, verletzt die vorvertragliche Anzeigepflicht. Die Folgen reichen von einem nachträglichen Risikozuschlag über einen Leistungsausschluss bis zum Rücktritt vom Vertrag. Bei arglistiger Täuschung kann der Versicherer den Vertrag anfechten, und zwar auch nach vielen Jahren. Sie stehen dann ohne Schutz da, in einer Lebensphase, in der ein Neuabschluss schwer wird.
Wichtig ist ein Punkt, den viele nicht kennen: Der Versicherer prüft die Angaben in aller Regel erst im Leistungsfall. Ein angenommener Antrag ist kein Beleg dafür, dass alles korrekt war.
Die anonyme Risikovoranfrage
Bei Vorerkrankungen ist die anonyme Risikovoranfrage das wichtigste Werkzeug. Dabei wird Ihre Gesundheitshistorie ohne Namen an mehrere Versicherer gegeben. Sie erhalten deren Einschätzung, bevor irgendwo ein Antrag registriert wird. Das ist deshalb entscheidend, weil abgelehnte oder erschwert angenommene Anträge im Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft vermerkt werden können.
Praktisch heißt das: Erst prüfen, dann beantragen. Ein direkt gestellter Antrag mit anschließender Ablehnung verschlechtert Ihre Ausgangslage bei allen anderen Anbietern.
Risikozuschlag oder Ausschluss, was ist besser
Ein Risikozuschlag erhöht Ihren Beitrag, erhält aber den vollen Leistungsumfang. Ein Leistungsausschluss lässt den Beitrag unverändert, nimmt aber genau die Erkrankung aus dem Schutz, die bei Ihnen bereits vorliegt. Für Beamte ist der Zuschlag in den meisten Fällen die bessere Wahl, weil er verhandelbar ist und nach einigen beschwerdefreien Jahren häufig überprüft werden kann.
Ein Ausschluss dagegen bleibt in der Regel bestehen. Er trifft ausgerechnet den Bereich, in dem Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit Kosten haben werden.
Der beste Zeitpunkt
Der günstigste Zeitpunkt für den Antrag ist der Beginn des Vorbereitungsdienstes. Anwärter und Referendare sind statistisch am gesündesten, haben die kürzeste Behandlungshistorie und erhalten in der Regel den niedrigsten Beitrag. Zusätzlich bieten viele Versicherer eine Anwartschaft an, mit der Sie sich die Gesundheitsverhältnisse für einen späteren Vollversicherungsbeginn sichern.
Wer sich mit 40 zum ersten Mal mit dem Thema beschäftigt, verhandelt mit einer Krankengeschichte, die er nicht mehr ändern kann. Zeit ist in diesem Bereich der einzige Faktor, den man nicht nachkaufen kann.
- Beantworten Sie genau das, wonach gefragt wird, und nutzen Sie die abgefragten Zeiträume als Maßstab.
- Die Anzeigepflichtverletzung wird meist erst im Leistungsfall geprüft. Ein angenommener Antrag ist kein Freibrief.
- Bei Vorerkrankungen gehört die anonyme Risikovoranfrage an den Anfang, nicht der Antrag.
- Ein Risikozuschlag ist in den meisten Fällen besser als ein dauerhafter Leistungsausschluss.
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Häufige Fragen
Welche Zeiträume gelten bei den Gesundheitsfragen?+
Üblich sind drei Jahre für ambulante Behandlungen und fünf bis zehn Jahre für stationäre Aufenthalte und Operationen. Maßgeblich ist immer der Wortlaut des jeweiligen Antrags.
Was passiert bei falschen Angaben?+
Der Versicherer kann nachträglich einen Risikozuschlag erheben, Leistungen ausschließen, vom Vertrag zurücktreten oder ihn bei arglistiger Täuschung anfechten. Die Prüfung erfolgt meist erst im Leistungsfall.
Was ist eine anonyme Risikovoranfrage?+
Ihre Gesundheitsangaben werden ohne Namensnennung mehreren Versicherern vorgelegt. Sie erhalten deren Einschätzung, ohne dass ein Antrag registriert wird und ohne Nachteil bei einer späteren Antragstellung.
Muss ich eine Psychotherapie angeben?+
Wenn danach gefragt wird, ja. Verschweigen ist das größte Risiko. Viele Versicherer bewerten eine abgeschlossene Kurzzeittherapie ohne Folgebehandlung nach einigen Jahren deutlich milder als angenommen.
Kann ein Risikozuschlag später wegfallen?+
Das ist möglich. Nach mehreren beschwerdefreien Jahren lässt sich bei vielen Versicherern eine Überprüfung beantragen. Ein Leistungsausschluss bleibt dagegen in der Regel bestehen.


