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Krankenversicherung während der Anwärterzeit: Was gilt?

Mit Beginn der Ausbildung zum Beamten stellt sich schnell die Frage nach der passenden Krankenversicherung, da bereits ein Beihilfeanspruch besteht.

Von Jens Kempf9. Februar 20267 Min Lesezeit
Krankenversicherung während der Anwärterzeit: Was gilt?

Beihilfeanspruch bereits während der Anwärterzeit

Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter erhalten in der Regel bereits während der Ausbildung Anwärterbezüge und sind beihilfeberechtigt.

Private Krankenversicherung als Anwärter

Wer sich für eine PKV entscheidet, profitiert oft von speziellen Anwärtertarifen. Der Erstattungsprozentsatz sollte dem Beihilfesatz entsprechen, meist 50 Prozent.

Gesundheitsprüfung frühzeitig durchführen

Da viele angehende Beamte zu Beginn der Anwärterzeit jung und gesund sind, ist dies oft der günstigste Zeitpunkt für den Einstieg in die PKV.

  • Beamtenanwärter sind meist bereits beihilfeberechtigt
  • Vergünstigte Anwärtertarife können die Ausbildungszeit entlasten
  • Der Erstattungsprozentsatz sollte dem Beihilfesatz entsprechen
  • Ein früher Einstieg erleichtert die Gesundheitsprüfung

Übergang zur Verbeamtung auf Lebenszeit

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung kann der bestehende PKV-Vertrag in der Regel unkompliziert fortgeführt werden.

Das Wichtigste in Kürze
  • Beamtenanwärter sind meist bereits während der Ausbildung beihilfeberechtigt
  • Spezielle Anwärtertarife können die Ausbildungszeit finanziell entlasten
  • Ein früher Einstieg erleichtert die Gesundheitsprüfung
  • Nach der Verbeamtung lohnt sich eine erneute Tarifprüfung

Sie wollen das auf Ihre Situation übersetzt haben?

In einem kostenlosen Erstgespräch ordnen wir Ihre Lage ein und zeigen Ihnen, was für Sie wirklich sinnvoll ist.

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Häufige Fragen

Ist eine PKV während der Anwärterzeit sinnvoll?+

In den meisten Fällen ja, da bereits ein Beihilfeanspruch besteht.

Gibt es günstigere Tarife für Anwärter?+

Ja, viele Versicherer bieten spezielle Anwärtertarife an.

Wann sollte ich die PKV abschließen?+

Idealerweise möglichst früh in der Anwärterzeit.

Muss ich nach der Verbeamtung wechseln?+

Nicht zwingend, eine Überprüfung ist aber empfehlenswert.