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Die Diensthaftpflichtversicherung für Beamte: Ihr Schutz
Als Amtsträger oder angestellte Person im öffentlichen Dienst treffen Sie häufig Entscheidungen, die signifikant in das Leben der Bürger eingreifen. Trotz hoher Vorsicht kann es dennoch geschehen, dass durch eine ungewollte Verletzung der Sorgfaltspflicht ein Schaden entsteht. In diesem Fall wird der Dienstherr prüfen, wie umfänglich dem Bediensteten fahrlässiges Verhalten zugerechnet werden muss. Wenn hierbei die schuldhafte Pflichtverletzung festgestellt werden kann, ist der Beamte oder Mitarbeiter schadensersatzpflichtig. Die Diensthaftpflichtversicherung für Beamte sichert Sie in solchen Fällen ab. Wir bieten Ihnen eine umfangreiche Expertise, damit Sie den richtigen Tarif für Ihre berufliche Situation wählen können. Unser Ziel: Klug gespart und stark versichert, zu fairen Preisen. Dafür sind wir an Ihrer Seite!
Nicht einfach: die beste Diensthaftpflichtversicherung für Beamte finden
Wenn es um Versicherungen geht, entstehen schnell Unsicherheiten: Welcher Tarif ist der richtige? Welche Aspekte sollten unbedingt bedacht werden?
Keine Versicherung |
Fehlende Deckung |
Niedrige Deckung |
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Teilweise besteht der Irrglaube, der Dienstherr haftet automatisch und vollständig. Das trifft jedoch nicht bei grober Fahrlässigkeit oder einer Pflichtverletzung zu – der Dienstherr kann dann Regress fordern. Ohne zusätzliche Versicherung haftet man dann mit dem Privatvermögen. eingeschränkten Anspruch auf Ruhegehalt und sind somit nicht oder nur bedingt durch den Dienstherrn abgesichert. | Nicht jeder Tarif deckt jeden Fall – insbesondere günstige Tarife weisen Lücken auf, die im Ernstfall ein Risiko darstellen. So werden Bausteine wie Schlüsselverlust, Nebentätigkeiten oder Schäden auf Klassenfahrten nicht abgedeckt und stellen ein Problem dar. | Günstige Tarife von Diensthaftpflichtversicherungen für Beamte locken mit geringen monatlichen Zahlungen. Dafür sind auch die Deckungssummen meist niedrig und decken hohe Schäden im Millionenbereich nicht ab, etwa bei Personenschäden. Die Unterversicherung sollte nicht riskiert werden. |
Mangelnder Geltungsbereich |
Allgemeine Unklarheiten |
Individuelle Anforderungen |
Einige Versicherungen decken nicht alle Arbeitsorte und -zeitpunkte ab – beispielsweise nicht während Dienstreisen, Klassenfahrten oder öffentlichen Veranstaltungen. Dennoch lauern hier Risiken, die in jedem Fall abgesichert sein sollten. | In vielen Verträgen sind Leistungen nicht transparent und eindeutig geregelt. Was passiert bei grober Fahrlässigkeit? Welche Bereiche sind wie stark gedeckt? Oft fehlt Klarheit und es entstehen Unsicherheiten, die den Arbeitsalltag belasten. | Auch bei der Diensthaftpflichtversicherung für Beamte gibt es Unterschiede und individuelle Leistungen, etwa auf das genaue Berufsfeld abgestimmt. Wenn der Tarif nicht mit dem Arbeitsumfeld übereinstimmt, entstehen Versorgungslücken. |
Keine Versicherung |
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Teilweise besteht der Irrglaube, der Dienstherr haftet automatisch und vollständig. Das trifft jedoch nicht bei grober Fahrlässigkeit oder einer Pflichtverletzung zu – der Dienstherr kann dann Regress fordern. Ohne zusätzliche Versicherung haftet man dann mit dem Privatvermögen. eingeschränkten Anspruch auf Ruhegehalt und sind somit nicht oder nur bedingt durch den Dienstherrn abgesichert. |
Fehlende Deckung |
Nicht jeder Tarif deckt jeden Fall – insbesondere günstige Tarife weisen Lücken auf, die im Ernstfall ein Risiko darstellen. So werden Bausteine wie Schlüsselverlust, Nebentätigkeiten oder Schäden auf Klassenfahrten nicht abgedeckt und stellen ein Problem dar. |
Niedrige Deckung |
Günstige Tarife von Diensthaftpflichtversicherungen für Beamte locken mit geringen monatlichen Zahlungen. Dafür sind auch die Deckungssummen meist niedrig und decken hohe Schäden im Millionenbereich nicht ab, etwa bei Personenschäden. Die Unterversicherung sollte nicht riskiert werden. |
Mangelnder Geltungsbereich |
Einige Versicherungen decken nicht alle Arbeitsorte und -zeitpunkte ab – beispielsweise nicht während Dienstreisen, Klassenfahrten oder öffentlichen Veranstaltungen. Dennoch lauern hier Risiken, die in jedem Fall abgesichert sein sollten. |
Allgemeine Unklarheiten |
In vielen Verträgen sind Leistungen nicht transparent und eindeutig geregelt. Was passiert bei grober Fahrlässigkeit? Welche Bereiche sind wie stark gedeckt? Oft fehlt Klarheit und es entstehen Unsicherheiten, die den Arbeitsalltag belasten.. |
Individuelle Anforderungen |
Auch bei der Diensthaftpflichtversicherung für Beamte gibt es Unterschiede und individuelle Leistungen, etwa auf das genaue Berufsfeld abgestimmt. Wenn der Tarif nicht mit dem Arbeitsumfeld übereinstimmt, entstehen Versorgungslücken |
Richtig versichert, mit uns an Ihrer Seite
Absicherung, die wirklich schützt
Haftungsrisiken mit dem Privatvermögen? Wir sorgen dafür, dass das nicht passiert: Mit individuell abgestimmten Tarifen der Diensthaftpflichtversicherung für Beamte, die auch Aspekte wie grobe Fahrlässigkeit, Schlüsselverlust oder Regressforderungen abdecken. Mit uns sind Sie nicht nur gut versichert – Sie sind zuverlässig abgesichert. Darauf können Sie zählen. |
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Maßgeschneidert statt Standardtarif
Jede Beamtenlaufbahn ist anders – und wir bieten Ihnen Tarife und Optionen, die genau auf Ihre persönliche Lebenssituation und -planung zugeschnitten sind. Egal, ob dienstliche Aufgaben oder Nebentätigkeiten, ob Lehrer oder Polizist: Wir stellen Ihnen Tarife vor, die wirklich passen und nicht unter ein Standardschema fallen. |
Fachliche Beratung für Sorgenfreiheit
Statt sich Sorgen über Risiken zu machen, sollten Sie sich vollends auf Ihre Arbeit konzentrieren können. Deshalb prüfen wir für Sie alle Leistungen der neuen Diensthaftpflichtversicherung für Beamte, achten auf Deckungssummen, Geltungsbereiche und potenzielle Risiken. So sind Sie im Dienst, auf Dienstreisen und Veranstaltungen zuverlässig abgesichert. Gerne überprüfen wir auch Ihren bereits bestehenden Vertrag! |
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Warum eine Diensthaftpflicht für Beamte notwendig ist?
Weil im Arbeitsalltag Risiken bestehen, die Sie nicht einfach übergehen sollten. Das Arbeitsumfeld des öffentlichen Dienstes wird immer komplexer und anspruchsvoller. Trotz aller Optimierung von Abläufen und der permanenten Sicherung der Qualität von Entscheidungen bleibt der menschliche Faktor schwer kalkulierbar. Hierbei ist nicht maßgeblich, in welchem Kompetenzrahmen sich die eigene Tätigkeit bewegt, sondern nur dass die Möglichkeit besteht, einen Schaden durch die Verletzung der Sorgfaltspflicht herbeizuführen. Die Diensthaftpflichtversicherung für den öffentlichen Dienst gehört daher zu den wichtigsten Versicherungen für Beamte.
Der Tarif der Diensthaftpflichtversicherung für Beamte kann dabei unterschiedliche Schwerpunkte setzen und beispielsweise eher in die Richtung einer möglichst hohen Absicherung für Sachschäden gehen oder besondere Einschlüsse zur Vermögensschadenhaftpflicht beinhalten. Welche Schwerpunkte relevant sind, hängt von Beruf und den entsprechenden Tätigkeiten ab. Im persönlichen Beratungsgespräch legen wir die wesentlichen Aspekte für Ihre neue Diensthaftpflicht für Beamte fest und stellen Ihnen so einen angemessenen Versicherungsschutz zusammen.
So kann die Diensthaftpflichtversicherung Beamte schützen
Die DHV leistet in jenen Fällen, in denen der Beschäftigte durch eine Pflichtverletzung einem Dritten einen Schaden zufügt. Diese Schäden können Sach-, Personen- oder Vermögensschäden sein; die Ursachen hierfür sind vielfältig. In jedem dienstlichen Tätigkeitsbereich kann ein Schaden entstehen, für den der Versicherer eintritt:
- Ein Beispiel ist die nicht korrekte Ausstellung eines Genehmigungsbescheides, welcher anschließend wegen eines Verfahrensfehlers zurückgenommen werden muss. Wenn der Empfänger des Bescheides nun bereits Investitionen freigegeben hat, die offensichtlich unbegründet waren, entsteht ihm ein finanzieller Schaden, auf dessen Ersatz er Anspruch hat.
- Auch im schulischen und universitären Bereich können Fehler gemacht werden, die zum persönlichen Nachteil eines Lernenden führen. Insbesondere im Hinblick auf Prüfungen und deren Bedeutung für den weiteren Lebensweg der Betroffenen sind die Folgen nur schwer abzuschätzen.
- Ebenfalls relevant ist die Entstehung von Schäden durch den Verlust von Daten oder mangelhafte Datenkontrolle. Ungewollte Verstöße gegen Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen können zu erheblichen Folgeschäden führen, sofern keine Diensthaftpflichtversicherung für Beamte vorliegt.
- Die Nutzung von Dienstfahrzeugen stellt ebenfalls eine Besonderheit dar: Schäden, welche durch die Nutzung entstehen, sind oft nicht durch Versicherungspolicen abgedeckt. Sie werden durch den Dienstherrn aus fiskalischen Mitteln ersetzt. Daher hat der öffentliche Arbeitgeber hier die Möglichkeit, den schadenverursachenden Fahrzeugführer in Regress zu nehmen.
Durch den bereits erwähnten passiven Rechtsschutz erfolgt eine Anspruchsprüfung durch den Versicherer. Stellt dieser fest, dass der Anspruch begründet ist, wird er sich um die Prüfung der Schadenhöhe kümmern. Ist der Anspruch jedoch unbegründet, wird der Versicherer bzw. die Diensthaftpflichtversicherung für Beamte die Kosten zur Abwehr derselben in voller Höhe übernehmen.
Wir finden Lösungen…
✓ Versicherungsvergleich: Vergleichen Sie bei uns direkt Tarife und Leistungen für den optimalen Überblick.
✓ Unabhängige Beratung: Wir beraten Sie vollkommen unabhängig und empfehlen nur die für Sie passenden Tarife.
✓ Fair für Sie: Unser Ziel ist es, Ihnen faire Preise und den bestmöglichen Schutz zu bieten. |
Angebot fordern |
So geht es weiter…
Mit den folgenden 3 Schritten erhalten Sie von uns eine für Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte Lösung:
1. KontaktaufnahmeNehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Kontaktieren können Sie uns mobil, per WhatsApp, Mail und auch gerne über unser Kontaktformular. |
2. ErstgesprächIn einem kostenlosen Erstgespräch ermitteln wir Ihre Umstände und Bedürfnisse, um eine optimale Lösung zu finden. Das Gespräch findet entweder vor Ort in unserem Büro in Bad Salzuflen oder online statt. |
3. LösungsansatzNach Erhalt aller notwendigen Informationen formulieren wir einen Lösungsansatz, der passgenau auf Sie zugestimmt ist. Sie entscheiden selbst, ob Sie anschließend mit uns zusammenarbeiten möchten. |
Wir sind Ihr Partner für die Absicherung im Beamtenalltag
Als unabhängige Berater mit Spezialisierung auf Beamte des öffentlichen Dienstes wissen wir genau, wo im Arbeitsalltag Haftungsrisiken entstehen können. Ob Sie als Lehrkraft tätig sind, im Verwaltungsdienst wichtige Entscheidungen treffen oder im Außendienst Verantwortung tragen – Fehler können passieren. Wir unterstützen Sie dabei, die passende Diensthaftpflichtversicherung für Beamte zu finden – einen individuellen, rechtssicheren Tarif, der optimal auf Ihre Tätigkeiten zugeschnitten ist. Bei uns erhalten Sie einen unabhängigen Vergleich der infrage kommenden Tarife, sodass Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.
Mit uns an Ihrer Seite können Sie sich auf Ihren Dienst konzentrieren – mit einem guten Gefühl, denn Sie sind optimal abgesichert. Stark, zu fairen Preisen. |
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Fragen zur Diensthaftpflichtversicherung für den öffentlichen Dienst
Egal, ob es um Risiken, Tarife oder andere Aspekte geht: Wir sind Ihr Ansprechpartner. Vielleicht wird eine Ihrer Fragen hier bereits beantwortet – alternativ vereinbaren Sie gerne mit uns ein persönliches Beratungsgespräch!
Die DHV ist sinnvoll, da Beamte etwa in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung persönlich haftbar gemacht werden können. Die Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Vorfälle, damit im Ernstfall nicht Ihr Privatvermögen betroffen ist.
Was deckt die Diensthaftpflichtversicherung für Beamte ab?
Die DHV übernimmt Schadenersatzforderungen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit entstehen und nicht durch den Dienstherrn abgedeckt sind. Dazu zählen unter anderem:
- Aufsichtspflichtverletzungen
- Schäden durch Nachlässigkeit
- Schäden an Dienstfahrzeugen
- Verlust von Dienstschlüsseln
- Personenschäden
- Vermögensschäden
- und Weiteres
Je nach Anbieter, Tarif und gewünschter Deckungssumme liegen die Kosten zwischen 18 und 90 € pro Jahr.
Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die im privaten Umfeld entstehen. Die DHV schützt im beruflichen Kontext; bei Schäden, die beim Ausüben Ihrer dienstlichen Tätigkeiten entstehen. Eine private Haftpflicht ersetzt dementsprechend in keinem Fall die DHV.
Unverbindlich Informationen einholen!
Gerne beraten wir Sie weiter transparent und kompetent zu diesem Thema.