Ein Feuerwehrbeamter arbeitet unter extremen Bedingungen mit einem oft hohen Zeitdruck. Er trägt eine sehr hohe Verantwortung und erlebt menschliche Tragödien hautnah mit. Oft kann er diese auch nicht verhindern, sondern muss hilflos zusehen.

Solche Einsätze hinterlassen oft Spuren. Es kommt oft zu körperlichen Verletzungen, allerdings auch mindestens genauso oft zu seelischen. Die psychischen Folgen davon können verheerend und vielfältig sein. Oft ist eine Dienstunfähigkeit die Folge.

Frühpensionierung bei einer Dienstunfähigkeit im feuerwehrtechnischen Dienst

Bei einer Dienstunfähigkeit haben Beamte bei der Feuerwehr, genauso wie alle anderen Beamte, einen Anspruch auf ein Ruhegehalt. Dieses wird allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt. Dafür muss der Feuerwehrbeamte mindestens seit fünf Jahren in diesem Beruf tätig sein. Sind diese fünf Jahre nicht erreicht, erhält ein Feuerwehrbeamter bei Dienstunfähigkeit keine Pension. Dies ist ebenfalls der Fall bei Beamten auf Probe oder Widerruf. Denn auch diese haben die fünf Jahre Dienstzeit noch nicht absolviert.

Feuerwehrbeamten auf Widerruf oder Probe werden bei Dienstunfähigkeit aus dem Staatsdienst entlassen. Für die bereits abgeleistete Dienstzeit werden sie dann immerhin in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.
Auch bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente gibt es allerdings eine Wartezeit, die erfüllt sein muss. Junge Menschen in der Probezeit oder Ausbildung; also Beamten auf Probe oder Widerruf; haben diese Wartezeit meistens nicht erfüllt und sind so auch nicht über die gesetzliche Erwerbsminderungsrente abgesichert. In diesem Fall würde unter Umständen nur noch der Bezug von Arbeitslosengeld II bleiben, wenn es keine anderweitige Absicherung gibt.

Im Fall einer Dienstunfähigkeit entsteht hier also eine große Versorgungslücke. Diese Lücke kann mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte geschlossen werden.

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DU Klausen in den Versicherungsbedingungen

Bei Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung sollte unbedingt auf die Klausel für die Dienstunfähigkeit geachtet werden.

Die Klausel wird “G-26-Absicherung” genannt. Vom deutschen Werkfeuerwehrverband wird empfohlen, auf diese Klausel zu achten. Es handelt sich um eine spezielle Klausel für Feuerwehrbeamten, die unbedingt im Tarif enthalten sein sollte. Ansonsten kann es bei bestehender Dienstunfähigkeit zu Problemen kommen.

Diese Klausel muss Folgendes besagen: Bei einer Dienstunfähigkeit, die ärztlich bescheinigt wurde, tritt automatisch eine Berufs­unfähig­keit ein.

Eine Dienstunfähigkeit kann auch dann festgestellt werden, wenn die Berufs­unfähig­keit nur bei unter 50 Prozent liegt. Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt meistens allerdings erst bei 50 % Berufs­unfähig­keit eine Rente.

Ohne Klausel gibt es daher Probleme, wenn die Berufs­unfähig­keit bei unter 50 % liegt. Die Versicherung erkennt in diesem Fall die Berufs­unfähig­keit nicht an und zahlt keine Versicherungsbeiträge aus. Anders sieht es aus, wenn die Klausel in den Versicherungsbedingungen enthalten ist. In diesem Fall muss die Versicherung die automatische Berufs­unfähig­keit anerkennen und somit die Versicherungsleistung auszahlen.

Grundsätzlich kann die Dienstunfähigkeit jeden Feuerwehrbeamten treffen, egal in welchem Alter. Berufsanfänger können genauso davon betroffen sein wie langjährige Feuerwehrbeamte.
Wird eine Berufs­unfähig­keitsversicherung abgeschlossen, so sollte diese daher auch für die gesamte Berufslaufbahn gelten. Nach einer Dienstzeit von fünf Jahren hat der Feuerwehrbeamte zwar Anspruch auf eine Pension von seinem Dienstherrn, diese ist allerdings weitaus geringer als die Alterspension. Um die entstehende Lücke zu füllen, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung ideal geeignet.

Es gibt zudem leider viele Dienstunfähigkeitsversicherungen, die das Endalter begrenzen. Bei Beamten mit einem hohen Risiko, wie es bei Feuerwehrbeamten gegeben ist, laufen die Verträge oft sogar noch früher aus.
Wird der Feuerwehrbeamte also mit beispielsweise 60 Jahren dienstunfähig, seine Dienstunfähigkeitsversicherung gilt aber nur bis zum 59 Lebensjahr, so erhält er nur die Pension von seinem Dienstherrn. Es sollte beim Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung also unbedingt darauf geachtet werden, dass die Versicherung bis zum Ende der Dienstzeit läuft.

Im Internet gibt es viele Versicherungsvergleiche, die auch dabei unterstützen, die richtige Höhe der Dienstunfähigkeitsrente zu bestimmen. Mit ihr sollte bestenfalls die Lücke zwischen dem Ruhegehalt vom Dienstherrn und dem bisherigen Nettoeinkommen geschlossen werden. Nur so kann der bisherige Lebensstandard gehalten werden.

Als Anwärter oder junger Feuerwehrbeamter, der die fünf Dienstjahre noch nicht abgeschlossen hat, sollte eine höhere monatliche Rente berücksichtigt werden. Da in diesem Fall kein Anspruch auf eine Pension vom Dienstherrn besteht, wäre die Versicherungslücke natürlich ungleich größer.
Sobald die fünf Dienstjahre erfüllt worden sind, können die Bedingungen der Dienstunfähigkeitsversicherung neu angepasst werden.

Für Beamte auf Probe, auf Widerruf oder Beamte, die die fünf Dienstjahre noch nicht abgeschlossen haben, gibt es nur die Möglichkeit einer Versorgung über den Dienstherrn, wenn die Dienstunfähigkeit infolge eines Unfalls bei der Arbeit oder einer Beschädigung durch die Arbeit eingetreten ist. Dann erhalten sie ein sogenanntes Unfallruhegehalt.

Das erhaltene Ruhegehalt ist in den ersten Jahren der Berufstätigkeit allerdings sehr gering. Es steigt erst mit längerer Berufstätigkeit auf einen höheren Betrag an.

Vor allem in jungen Jahren ist es also schwer mit, mit der Pension vom Dienstherrn auszukommen. Auch hier empfiehlt sich daher dringend der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung.

Besonders wichtig ist also, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung rechtzeitig abgeschlossen wird. Gerade als Berufsanfänger handelt es sich um eine sehr wichtige Versicherung. Außerdem sollte bei Abschluss unbedingt auf die Klausel bezüglich der Anerkennung der Berufs­unfähig­keit geachtet werden.

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