Professoren und viele andere Beschäftigte an Universitäten, Hochschulen und den zahlreichen Fachhochschulen sind Beamte. Dies ist ein wichtiger Baustein, um die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre zu gewährleisten. Beamte unterliegen nicht der gesetzlichen Sozialversicherung, sondern werden vom Dienstherrn durch eigene Versorgungsleistungen wie Beihilfe, spätere Pension oder Unfallfürsorge abgesichert. Vielfach wird daher angenommen, dass die Beschäftigungsbedingungen ohne besondere Risiken sind. Ist das wirklich so?
Sicherlich sind viele Risiken durch den Dienstherrn abgesichert – aber im Rahmen der Eigenverantwortung gilt es, einige Lücken in der Absicherung selbst zu schließen. Gerade im Bereich der Haftung ist ein Versicherungsschutz unbedingt notwendig – sagt sogar der Hochschullehrerbund. Wie eine passende Diensthaftpflichtversicherung funktioniert und worauf besonders zu achten ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
Professorinnen und Professoren tragen wie andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst immer ein Restrisiko. Was passiert, wenn in Ausübung des Dienstes ein Schaden entsteht? Hier gibt es verschiedene Szenarien. Zum einen die Schadensfälle, die auch jeden anderen Beamten treffen. Ein gutes Paradebeispiel ist der Verlust des Schlüssels zum Dienstgebäude.
Auch kleinere Lackschäden oder Beulen an Dienstfahrzeugen sind Schäden, die im Bereich der Diensthaftpflichtversicherung regelmäßig reguliert werden. Im Bereich der Lehre und auch der Forschung ergeben sich dagegen weitere besondere Risiken, da häufig mit größeren Summen an Förder- und Forschungsgeldern oder mit gefährlichen Stoffen, Chemikalien und Krankheitserregern – je nach Fachgebiet – gearbeitet wird.
Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt das Hochschulpersonal vor möglichen finanziellen Folgen aus Schäden, die im Rahmen der Dienstausübung entstehen. Die Versicherung deckt grundsätzlich alle Arten von Sach- und Personenschäden ab, sofern der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Sie ist das notwendige Pendant zur privaten Haftpflichtversicherung.
Individuelle Bedürfnisse, Details und Kosten einer guten Diensthaftpflichtversicherung
Wie bei allen Versicherungen, sollten Sie im ersten Zuge versuchen, Ihr persönliches Risiko zu überblicken. So haben Sie einen Eindruck, welche Deckungssumme Sie versichern sollten. Da sich von Beruf zu Beruf die Risiken unterscheiden, sollten Sie im Zweifel mit einem Versicherungsmakler sprechen, welcher auf Lehrer, Professoren und Beamte spezialisiert ist. Diese Experten haben den besten Einblick in den Versicherungsalltag und erkennen oft Faktoren, die Ihnen auf den ersten Blick nicht auffallen.
Viele Versicherungsunternehmen haben ein Konstrukt aus Bedingungen, welche Sie vor einem Abschluss gründlich prüfen und nachvollziehen sollten. Neben der Deckungssumme, der Laufzeit der Versicherung und der monatlichen Prämie sollten auch Ihre Rechte als Versicherungsnehmer ganz klar im „klein gedruckten“ aufgeführt werden. Eine klare Bestimmung der Versicherungsbedingungen hilft Ihnen ungemein, die Versicherung als solche bestmöglich zu verstehen. Achten Sie bei allen Angeboten, die Ihnen vorliegen, auf die wichtigsten Punkte. Die Deckungssumme sollte ausreichend sein, auch bei Personenschäden. Die Summen, mit welchen Sie bei einem Personenschaden haften, sind exorbitant hoch – Sie sollten hier also großzügig kalkulieren.
Entsprechende Versicherungsprämien sind meistens monatlich im Voraus zu zahlen. Natürlich haben Sie die Möglichkeit, einen Rabatt auf die Prämien zu erhalten. Sofern Sie bei einer Versicherungsgesellschaft verschiedene Versicherungen abgeschlossen und die Versicherungsprämie nicht monatlich, sondern halbjährlich oder jährlich zahlen, werden bis zu zehn Prozent Beitragsrabatt gewährt. Das beste Sparpotenzial – ohne Verzicht auf bestmöglichen Schutz – haben Sie bei der Bündelung von Versicherungen und einer jährlichen Zahlung. Legen Sie doch Ihre private Krankenversicherung oder den Rechtsschutz mit der Diensthaftpflichtversicherung zusammen in die Hände einer namhaften Versicherung.
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Unverzichtbarer Baustein einer umfassenden Absicherung
Als Professor, Hochschuldozent oder Wissenschaftler sollten Sie sich vor einem finanziellen Rückgriff bei Haftpflichtschäden durch Ihren Dienstherrn schützen. Selbst bei grober Fahrlässigkeit wird Ihnen eine maßgeschneiderte Versicherung für den Fall der Diensthaftpflicht finanziell „den Rücken freihalten“ und Sie gegen Haftpflichtschäden von Schulen, Studierenden oder anderen Dritten schützen.
Die Versicherung reguliert nicht nur, sondern prüft auch die Rechtmäßigkeit der Forderung, welche an Sie gerichtet wurde. So sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite und müssen sich in keinem Fall mit ungerechtfertigten oder massiv überzogenen Forderungen auseinandersetzen.
Nutzen Sie zum Vergleich der verschiedenen Angebote der Versicherungen die Beratung eines echten Experten. So übersehen Sie keine Fallstricke in den Bedingungen und bekommen den Versicherungsschutz, der für Ihre Bedürfnisse optimal geeignet ist. Unterschätzen Sie nicht das Risiko, welches das Tagesgeschäft im Hochschuldienst für Sie mitbringt und sichern Sie sich einen optimalen Schutz – nicht nur für den Fall der Krankheit oder dem Ruhestand.
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