Anders als Angestellte mit geringem und mittlerem Einkommen haben Beamte die Wahl zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. Rund 85 aller Beamten entscheiden sich für eine private Kranken­ver­si­che­rung. Dadurch bekommen sie eine Subventionierung vom Staat für jede medizinische Leistung. Verbleiben Beamte in der gesetzlichen Kasse, müssen sie den Beitrag von 14,6 Prozent + Zusatzbeitrag von ihrem Einkommen selbst bezahlen. Bei einer privaten Versicherung werden nicht die Gesamtkosten bezahlt, für die Überbrückung bietet sich eine klug gewählte Absicherung an.

Von welchen Faktoren hängen die Zuschüsse ab?

Beamtenanwärter und Beamte genießen in Deutschland einige Privilegien: Dazu gehört eine Behilfenleistung für Kosten, die im Rahmen einer medizinischen Behandlung entstehen. Wie hoch der Betrag ist, hängt von mehreren Faktoren ab.

Er richtet sich nach dem jeweiligen Bundes- und Landesrecht. Auch der Familienstand spielt eine entscheidende Rolle. Beamte mit maximal einem Kind erhalten die Hälfte der Gesundheitskosten zurück. Sofern sie eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, bekommen Ehepartner 70 Prozent erstattet.

Auch Bundesbeamte mit mehr als einem Kind erhalten 70 Prozent zurück, ihre Kinder sogar vier Fünftel. Trotz dieser Beihilfe kann es leicht zu finanziellen Engpässen kommen. Dann wenn ein Familienmitglied schwer erkrankt oder mehrere Per­sonen gleichzeitig medizinische Hilfe benötigen. Gravierende Unterschiede gibt es bei der Pauschale für die Ausstattung von Neugeborenen. Besonders großzügig erweist sich Baden-Württemberg mit einem Bonus von 250 Euro, in Bremen bekommen Beamte 150 Euro.

Vergleich und Angebot Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

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Versicherungspaket individuell zusammenstellen

Mit einer Kranken­zusatz­ver­si­che­rung wird die Lücke zwischen den tatsächlichen Kosten für medizinische Behandlungen und dem Zuschuss vom Staat geschlossen. In der Regel arbeiten die Versicherungen mit einem Baukastensystem, das sich individuell anpassen lässt. Je mehr Leistungen im Paket enthalten sind, umso höher sind auch die Prämien.

So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, sich nicht nur im In-, sondern auch im Ausland absichern zu lassen. Dadurch sind Beamte und ihre Angehörigen auch im Urlaub und in Geschäftsreisen abgesichert. In Basispaketen sind nicht alle Kosten abgedeckt. Möglicherweise sind bei diesen Varianten nur anfallende Honorare beim Hausarzt abgedeckt.

Entscheidet man sich für einen Wahlarzt, muss ein Teil selbst bezahlt werden. Wer freie Arztwahl haben möchte, wählt ein etwas teureres Modell mit mehr Leistungen. Auch bei Psychotherapiestunden gibt es Unterschiede. Bei manchen Policen wird nur ein Teilbetrag rückerstattet.

Die private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung zahlt auch wenn es um die Zahngesundheit geht. Dabei werden die Kosten jedoch nur teilweise übernommen. Wer schlechte Zähne hat oder befürchtet in der Zukunft mit häufigen Zahnarztbesuchen konfrontiert zu sein, schließt zusätzlich eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ab.

Niemand begibt sich gerne in ein Krankenhaus. Mit einer Kranken­zusatz­ver­si­che­rung wird das Leben angenehmer gemacht. Je nach gewähltem Tarif werden Versicherungsnehmer in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht. Außerdem gibt es freie Klinikwahl.

Wer sich nicht ausschließlich auf die Schulmedizin verlassen möchte, kann sich auch Kosten für alternative Heilmethoden ersetzen lassen. Dazu gehören zum Beispiel Homöopathen oder Heilpraktiker.

Wer als Beamter eine Kranken­zusatz­ver­si­che­rung abschließen möchte, tut das am besten in jungen Jahren. Je früher die Unterschrift unter den Vertrag gesetzt wird, umso niedriger sind die Beiträge. Bevor das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men den Interessenten akzeptiert, sind ausführliche Angaben zu machen.

In der Regel muss man ein Formular ausfüllen, das viele Fragen enthält. Unter anderem muss man Fragen nach bisherigen Krankenhausaufenthalten und Erkrankungen beantworten. Sollte der Antragsteller als Risikopatient eingestuft werden, wird ein Aufschlag verrechnet.

Bei schweren Vorerkrankungen kann der Antrag sogar abgelehnt werden. Wichtig ist zu wissen, dass nicht jedes Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men das Risiko gleich bewertet. Daher macht es Sinn, mehrere Angebote einzuholen und sie genau miteinander zu ver­gleichen.

In der Regel gibt es auch eine Wartezeit: Oft werden die Kosten erst drei Monate nach Vertragsabschluss übernommen. Gespart werden kann beim Tarif wenn man sich für die Übernahme eines Selbst­behaltes entscheidet. In diesem Fall kann man erst dann Rechnungen einreichen, wenn dieser Wert erreicht ist.

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