Diensthaftpflichtversicherung für Referendare
Nachdem das Studium beendet ist, fragen sich viele Referendare, welche Versicherung sie überhaupt brauchen. Private oder gesetzliche Krankenversicherung? Wie sinnvoll ist eine Diensthaftpflicht für Lehrer? Oder reicht eine private Haftpflichtversicherung aus, um sich bei Schäden am Arbeitsplatz abzusichern?
Wie schnell kommt es überhaupt zu einer Verletzung der Aufsichtspflicht? Und wann ist der Dienstherr haftbar? Diese Fragen lösen bei den angehenden Lehrern oftmals viele Unsicherheit aus. Wir geben Antworten.
Was ist die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer und Referendare?
Im Laufe des schulischen alltags kommt es immer wieder zu Situationen, in denen Personen oder Sachgegenstände Schaden nehmen – ein Versicherungsschutz bewahrt den Lehrer und Referendar vor kostspieligen Konsequenzen.
Die Diensthaftpflichtversicherung ist neben der Krankenversicherung für Lehrer eine der wichtigsten Versicherungen für Beamte des öffentlichen Dienstes. Sie schützt den Lehrer oder Referendar vor den zum Teil sehr hohen Kosten bei Schadensersatzansprüchen.
Wer eine Diensthaftpflichtversicherung abschließen möchte, kann das ohne viel Aufwand online machen. Die Formulare und Anträge werden Ihnen dann wahlweise per Post oder E-Mail zugeschickt und anschließend ausgefüllt an die Versicherung gesendet.
Auf Wunsch können Sie bei unseren unverbindlichen Versicherungsberatern einen kostenlosen Vergleich anfordern.
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Warum brauchen Lehrer und Referendare eine Diensthaftpflichtversicherung?
Schon eine kleine Unaufmerksamkeit reicht aus, um kostenintensive Personen und Sachschäden zu verursachen. Referendare sind durch das schulische Umfeld und ihrer Aufsichtspflicht noch weit mehr Risiken ausgesetzt als Beamte in anderen Berufen.
Laut Gesetz muss jeder, der einem Dritten durch grob fahrlässiges Verhalten Schaden zugefügt hat, die volle Haftung übernehmen. Gerade Beamte auf Widerruf, die erst am Beginn Ihrer Karriere stehen, können diese finanzielle Belastung kaum aus eigener Kraft tragen.
Die Diensthaftpflichtversicherung kommt nach Überprüfung des Schadensfalls für die entstehenden Kosten auf und verteidigt den Versicherten vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen.
Wann ist der Dienstherr haftbar?
Der Dienstherr ist nicht nur für vermögenswirksame Leistungen, Beihilfe und Krankenversicherung zuständig, sondern er ist in erster Linie auch für den Schaden haftbar, den ein Referendar verursacht.
Sind die Sach und Personenschäden zum Beispiel durch eine leichte Fahrlässigkeit entstanden, stehen der entsprechende Dienstherr und seine Versicherung in der Verantwortung.
Der Dienstherr wird jedoch den Referendar in die Verantwortung ziehen wollen, indem er ihm vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachweist. Gelingt ihm das, kann er die Schadensersatzsprüche für den Referendar geltend machen.
Kurzum: Der Referendar haftet nur bei grober Fahrlässigkeit – bei leichter Fahrlässigkeit bleibt der Dienstherr verantwortlich.
Unterscheidet sich die Diensthaftpflichtversicherung von Lehrern und Referendare?
Lehrkräfte und Referendare sind gleichermaßen auf einen guten und umfassenden Versicherungsschutz angewiesen. Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter erhalten jedoch meist spezielle Versicherungspolicen, die sich vom Versicherungsumfang, der Deckungssumme und den Zusatzleistungen von denen eines Lehrers unterscheiden.
Referendare können sich schon ab 4 Euro monatlich diensthaftpflichtversichern.
Vor Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung ist es deshalb immer sinnvoll, die Policen der verschiedenen Versicherer zu vergleichen und sich das beste Angebot zu sichern. Bei Unsicherheiten zu den jeweiligen Leistungen empfiehlt sich eine kostenlose Beratung.
Beispiel für Schadensersatzansprüche im Schulalltag
Ein Referendar im Fach Chemie führt der Klasse zum ersten Mal ein Experiment mit dem Bunsenbrenner vor. Der Referendar hantiert mit brennbaren Flüssigkeiten und hält einen leidenschaftlichen Vortrag – dann kommt der Bunsenbrenner jedoch mit der Flüssigkeit in Berührung und es entsteht eine Stichflamme.
Drei Schüler erleiden schwere Verletzungen und müssen medizinisch versorgt werden. Der Schaden beläuft sich auf eine halbe Million Euro.
Im nächsten Schritt muss abgeklärt werden, ob sein nachlässiges Verhalten vorsätzlich oder grob war. Da es sich bei dem Verhalten des Referendars eindeutig um eine grobe Nachlässigkeit gehandelt hat, muss er für den entstandenen Schaden aufkommen.
Öffentlicher Dienst: Diese Schäden übernimmt die Diensthaftpflichtversicherung
Wird einem Referendar ein vorsätzliches oder grob nachlässiges Verhalten nachgewiesen, tritt die Diensthaftpflicht in Erscheinung. Die Diensthaftpflichtversicherung übernimmt:
Sachschäden
Die Kosten von Sachschäden bemessen sich meist an den Reparaturkosten des jeweiligen Objekts. Zu den Sachschäden gehören:
- Schlüsselverlust
- Schäden an der Schulausstattung und dem Inventar des Lehrerzimmers
Personenschäden
Bei Personenschäden entstehen die Schadensersatzanforderungen meist dadurch, dass dem Referendar eine mangelnde Aufsichtspflicht vorgeworfen wird. Dies geschieht bei Verletzungen im Sportunterricht, auf dem Schulhof oder auf Klassenfahrten und Ausflügen.
Vermögensschäden
Vermögensschäden definieren sich dadurch, dass aufgrund des Referendars für den Dienstherrn Mehrkosten anfallen, die er nicht bereit ist, zu übernehmen. Er wirft dem Referendar fahrlässiges Verhalten vor, zum Beispiel bei:
- Unsachgemäßen Bestellungen
- Verlusten in der Klassenkasse
Das kostet die Diensthaftpflichtversicherung im Referendariat
Die Kosten für eine Diensthaftpflichtversicherung für Referendare sind individuell. Sie setzen sich zusammen aus:
- Leistungen
- Höhe der Selbstbeteiligung
- Zahlweise
- Rabatte
Darüber hinaus hat jeder Versicherer verschiedene Tarife und Preise, sodass sich ein Vergleich der Diensthaftpflichtversicherung für Referendare immer lohnt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es darüber hinaus möglich, Familienmitglieder gegen einen kleinen Aufpreis mitzuversichern.
Interesse? Dann fordern Sie bei uns Ihren kostenlosen Vergleich an.
Diensthaftpflichtversicherung Referendariat: Unser Fazit
Neben Fragen wie „Brauche ich eine private Rentenversicherung?“, wird die Haftpflichtversicherung bei angehenden Lehrern häufig außer Acht gelassen. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt jedoch vor einer finanziellen Notlage und kommt im Falle von Schadensersatzansprüchen für die Kosten auf.
Bei der Wahl der richtigen Diensthaftpflichtversicherung lohnt sich ein Vergleich zwischen den einzelnen Versicherern, da sie sich bezüglich der Leistungen und Kosten voneinander unterscheiden.
Wer unsicher ist, welche Zusatzleistungen für Referendare sinnvoll sind, sollte bei einem Versicherer einen Termin vereinbaren und sich unverbindlich beraten lassen.
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