Im Polizeidienst tragen Sie täglich Verantwortung – körperlich, psychisch und rechtlich. Was aber, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können? Die Dienstunfähigkeitsversicherung (DUV) für Polizisten bietet Ihnen finanziellen Rückhalt – dort, wo der Dienstherr nicht vollständig absichert.
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Als Polizeibeamter stehen Sie täglich im Einsatz – unter körperlicher, psychischer und juristischer Belastung. Das Risiko einer Polizeidienstunfähigkeit ist deutlich höher als bei anderen Beamtenberufen – wird aber oft unterschätzt oder falsch abgesichert. Was viele nicht wissen: Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen der Polizeidienstunfähigkeit und der allgemeinen Dienstunfähigkeit (z. B. für Verwaltungsbeamte). Deshalb ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten eine entscheidende Absicherung.
Der Polizeidienst stellt besondere Anforderungen – körperlich und psychisch. Wer diesen nicht mehr erfüllen kann, gilt als polizeidienstunfähig, ist jedoch oft noch theoretisch „dienstfähig“ im Sinne einer reinen Verwaltungstätigkeit.
Ein Beispiel: Ein Polizist verliert den Finger der Schusshand. Die Folge: Er ist polizeidienstunfähig, da der Dienst auf der Straße nicht mehr möglich ist. Aber: nicht automatisch allgemein dienstunfähig, da Tätigkeiten im Innendienst weiterhin denkbar wären.
Nur spezielle Policen mit echter Polizeidienstunfähigkeitsklausel leisten bereits dann, wenn ein polizeiärztliches Gutachten die Einsatzfähigkeit verneint – ganz ohne zusätzliche Prüfungen durch den Versicherer.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten ist wichtig, denn sie sichert im Ernstfall Ihren Lebensstandard. Jedoch lauern auch hier einige Fehlerquellen, die sich auf die Absicherungshöhe auswirken.
Viele denken, der Beamtenstatus sei Absicherung genug. Aber: Im Ernstfall werden nur max. 71,75 % der Dienstbezüge ausgezahlt (bei Verbeamtung auf Lebenszeit). Gerade Beamte auf Widerruf haben keinen Anspruch auf Ruhegehalt, und auch Beamte auf Probe haben einen eingeschränkten Anspruch auf Ruhegehalt und sind somit nicht oder nur bedingt durch den Dienstherrn abgesichert.
Der entscheidende Unterschied bei den Dienstunfähigkeitsversicherungen für die Polizei liegt in der echten Dienstunfähigkeitsklausel – sie ist unverzichtbar für eine zuverlässige Absicherung im Ernstfall. Ohne sie kann der Versicherer die Dienstunfähigkeit selbstständig prüfen und bewerten – unabhängig von der Entscheidung des Dienstherrn.
Je später die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten abgeschlossen wird, desto höher sind in der Regel die Risikozuschläge oder Leistungseinschränkungen aufgrund möglicher Vorerkrankungen. So müssen Sie gleichzeitig mit höheren Beiträgen rechnen. Deshalb ist es ratsam, diese Versicherung schon in frühen Dienstjahren abzuschließen.
Viele Polizisten unterschätzen das finanzielle Risiko einer Dienstunfähigkeit – und schließen aus Kostengründen eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit zu niedriger monatlicher Rente ab. Die Folgen im Ernstfall: Die monatliche Rente reicht nicht aus, um Fixkosten wie Miete, Kredite oder Unterhalt zu decken.
Die Risiken für psychische Erkrankungen werden häufig unterschätzt – dabei sind Depressionen oder PTBS einer der häufigsten Gründe für die Dienstunfähigkeit im Polizeidienst. Sind diese Risiken in der Versicherung nicht klar und transparent geregelt, muss man im schlimmsten Fall mit längeren Wartezeiten oder Ausschlüssen rechnen.
Viele Polizisten werden in Standardtarife ohne individuelle Gestaltungsmöglichkeiten vermittelt. Diese Lösungen wirken auf den ersten Blick bequem – bergen aber erhebliche Risiken für Ihre langfristige Absicherung. Dadurch entsteht ein erhöhtes Risiko von Versorgungslücken.
Unser Ziel: Transparenz und Sicherheit statt Unsicherheit und Standardlösungen. Wir vergleichen für Sie passende Dienstunfähigkeitsversicherungen speziell für Polizeibeamte – abgestimmt auf Ihre Laufbahnphase, Ihr Versorgungsrisiko und Ihre Lebenssituation.
Für Ihre Sicherheit gibt es keine halben Sachen. Für die spezielle Dienstunfähigkeit der Polizei bieten wir Ihnen ausschließlich Tarife, die Sie wirklich gut absichern – mit echter Dienstunfähigkeitsklausel. So gehen Sie Diskussionen, weiteren Prüfungen und langen Wartezeiten aus dem Weg und sind zuverlässig abgesichert.
Ob Laufbahnwechsel, Familienplanung oder der Gesundheitszustand: Wir denken mit und passen Ihren Schutz an Ihre Situation an – für die Dienstunfähigkeit für Polizisten in Bayern, NRW und allen anderen Bundesländern. So vermeiden Sie Versorgungslücken und Risiken, aber auch unnötig hohe Beiträge. Stark versichert, zu fairen Preisen.
Gemäß § 26 Absatz 1 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) gilt ein Beamter als dienstunfähig, wenn er aufgrund seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Auch wenn ein Beamter innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht auf Wiederherstellung der Dienstfähigkeit besteht, kann Dienstunfähigkeit festgestellt werden.
Die Versorgungsansprüche bei Polizeidienstunfähigkeit variieren erheblich je nach Beamtenstatus. Insbesondere für Beamte auf Probe und auf Widerruf bestehen erhebliche Versorgungslücken, während Beamte auf Lebenszeit unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Ruhegehalt haben.
Beamte auf Lebenszeit haben nach fünf Dienstjahren Anspruch auf ein Ruhegehalt. Die Höhe des Ruhegehalts beträgt für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, maximal jedoch 71,75 %. Bei Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze kann das Ruhegehalt um bis zu 10,8 % gekürzt werden, es sei denn, die Dienstunfähigkeit beruht auf einem Dienstunfall.
Beamte auf Probe haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit. Nur wenn die Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückzuführen ist, kann ein Unterhaltsbeitrag gewährt werden. In der Regel erfolgt jedoch die Entlassung aus dem Dienstverhältnis ohne Versorgungsansprüche.
Beamte auf Widerruf, wie beispielsweise Polizeianwärter, haben bei Dienstunfähigkeit keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Sie werden aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Da jedoch häufig die Wartezeiten für Rentenansprüche nicht erfüllt sind, besteht in der Regel kein Anspruch auf Leistungen.
Angesichts der begrenzten oder nicht vorhandenen Versorgungsansprüche bei Dienstunfähigkeit, insbesondere für Beamte auf Probe und auf Widerruf, ist der Abschluss einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten dringend zu empfehlen. Diese bietet finanziellen Schutz und sichert den Lebensstandard im Falle einer Dienstunfähigkeit ab.
Als zertifizierte Beamtenberater wissen wir genau, worauf es bei den Versicherungen für Personen im Polizeidienst ankommt. Deshalb bieten wir Ihnen einen umfangreichen Vergleich der Dienstunfähigkeitsversicherungen für Polizeibeamte – und selbstverständlich auch aller weiteren relevanten Versicherungen, wie der Diensthaftpflichtversicherung oder der privaten Krankenversicherung für Polizisten. Bei uns können Sie sich auf Transparenz verlassen. Wir agieren vollkommen unabhängig und bieten Ihnen dadurch ganz frei die Tarife, die für Sie wirklich am besten geeignet sind. Egal, ob es um die Dienstunfähigkeit bei der Polizei in Hamburg, Baden-Württemberg oder aber um die Dienstunfähigkeit bei der Bundespolizei geht: Wir sind zuverlässig an Ihrer Seite. Und das nicht nur bis zum Vertragsabschluss, sondern auch darüber hinaus. Sollte sich Ihre Lebenssituation aus verschiedensten Gründen ändern, passen wir auch Ihren Versicherungsschutz an diese Änderungen an. So sind Sie immer stark versichert.
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Je früher Sie starten (z. B. als Polizeianwärter), desto günstiger sind die Beiträge.
Tipp: Manche Tarife sehen vor, dass Sie bei Nichtinanspruchnahme am Vertragsende eine Auszahlung als Einmalbetrag oder monatliche Rente erhalten – ideal als Teil Ihrer Altersvorsorge.
Ja – unbedingt! Der Polizeiberuf bringt ein überdurchschnittliches Risiko für gesundheitliche Beeinträchtigungen mit sich – sei es durch:
Besonders wichtig ist die Versicherung für Beamte auf Widerruf oder Probe, da sie keinen Anspruch auf Ruhegehalt haben sowie für Beamte auf Lebenszeit, da bei Dienstunfähigkeit teils über 1.000 € netto monatlich fehlen.
Auch psychische Erkrankungen im späteren Berufsleben sind häufige Ursache für Dienstunfähigkeit – Vorsorge lohnt sich.
Ja. Es gilt die sogenannte Polizeidienstunfähigkeit. Diese unterscheidet sich von der allgemeinen Dienstunfähigkeit: Sie ist im jeweiligen Landesbeamtengesetz oder Bundesbeamtengesetz geregelt. Bereits gesundheitliche Einschränkungen, die nur den Polizeivollzugsdienst betreffen, können zur Versetzung führen. Wichtig ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel, die diese Form anerkennt.
Ja, eine Dienstunfähigkeitsversicherung gilt auch für Polizeianwärter – und ist in dieser Phase besonders wichtig. Polizeianwärter sind in der Regel Beamte auf Widerruf. Das bedeutet: Wenn sie dienstunfähig werden, z. B. durch eine Krankheit oder einen Unfall während der Ausbildung, haben sie keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Der Dienstherr kann sie einfach entlassen – ohne finanzielle Absicherung durch den Staat. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel zahlt in diesem Fall eine vorher vereinbarte monatliche Rente, damit der Betroffene trotz Ausbildungsabbruch nicht ohne Einkommen dasteht. Für Polizeianwärter gibt es oft spezielle Einsteigertarife mit reduzierten Beiträgen.
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