Bereits früh sollten sich Polizisten mit der Absicherung für die Zeit nach dem Dienst und der Krankenversicherung für die eigenen Angehörigen auseinandersetzen. Versicherungen haben hier ein passendes Spektrum aus Anwartschaftsversicherung, private Krankenversicherung (PKV) und auch der Restkostenversicherung für die beihilfeberechtigten Angehörigen.
Polizist zu werden, ist für viele ein absoluter Berufstraum. Bereits mit Beginn der Ausbildung wird eine Ernennung zum Beamtenanwärter vorgenommen und der Grundstein für eine sichere Karriere gelegt. Polizeibeamte haben hierbei viele Vorteile. Sie sind nicht in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert, sondern haben ein Anrecht auf freie Heilfürsorge, laufende Besoldung – auch bei Krankheit – und eine Pension im Alter oder bei Dienstunfähigkeit. Heilfürsorgeberechtigte müssen also in keinem Fall für die eigenen Krankheitskosten aufkommen. Mit dem Ausscheiden aus dem Dienst endet jedoch der Anspruch.
Heilfürsorge für Vollzugsbedienstete der Polizei
Beamte der Polizei haben einen Anspruch auf die sogenannte „freie Heilfürsorge“. Hierbei werden die anfallenden Gesundheitskosten aus Mitteln der Polizei übernommen. Dem erhöhten Risiko für die Gesundheit im Polizeialltag soll hierdurch Rechnung getragen werden. Beamte in anderen Bereichen der Polizei sind grundsätzlich beihilfeberechtigt und sichern die verbleibenden Kosten privat ab, ebenso wie die Ehegatten und auch die Kinder von Vollzugsbeamten der verschiedenen Polizeibehörden. Die Beihilfe übernimmt für diesen Personenkreis zwischen 50 und 70 Prozent der anfallenden Kosten.
Die Abrechnungsstellen für Beihilfen und Heilfürsorgeleistungen haben in den vergangenen Jahren den Leistungskatalog massiv zusammengestrichen. Nicht jeder Kostenpunkt wird einfach erstattet. Insofern muss ein besonderer Blick auf zusätzliche Versicherungen geworfen werden. Letztlich soll die gesundheitliche Absicherung mit der passenden Versicherung auch nach dem Ende der Laufbahn, sowie während des Dienstes für die Angehörigen, hinreichend gestaltet sein.
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Den Gesundheitszustand absichern: Anwartschaft und Vollversicherung in der PKV
Die Anwartschaft ist eine besondere Form der Versicherung. Diese wird bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen und sichert den Beamten den aktuellen Gesundheitszustand bei Abschluss. So kann nach Ende des Dienstes ohne eine erneute Gesundheitsprüfung eine beihilfekonforme private Krankenversicherung aufgenommen werden.
Der Abschluss ist gerade für Dienstanfänger absolut ratsam. Mit geringeren Beiträgen aufgrund des in jungen Jahren meist guten Gesundheitszustandes wird so die Krankenversicherung auch im Ruhestand erschwinglich.
Nach dem Ende des Dienstes wird die Anwartschaftsversicherung, dann in eine echte Krankenversicherung umgewandelt. Diese Art der „lebenslangen“ Versicherungen ist konkret auf Vollzugsbeamte der Polizei zugeschnitten.
Neben der Anwartschaft kann auch eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, welche die Lücken der Heilfürsorge und der Beihilfe absichert. Grundsätzlich sind durch diese Versicherungslösungen alle medizinischen Kosten und Gesundheitsdienstleistungen, ohne Deckungssumme, versichert.
Der Umfang der Leistungen aus den günstigen Zusatzversicherungen ist durch die Policen gedeckelt. Mehrheitlich wird nur ein Maximalbetrag bei Zahnersatz oder für neue Brillen und Kontaktlinsen erstattet. Eine individuelle Beratung durch einen Versicherungsmakler, welcher auf Beamte spezialisiert ist, hilft immens weiter und zeigt etwaige Leistungsausschlüsse oder Obergrenzen auf.
Das Kleingedruckte und Sonderbedingungen für Polizeibedienstete
Für die jeweilige Versicherung, ganz gleich ob Anwartschaft oder die spätere PKV, ist ein monatlicher Beitrag zu leisten, welcher abhängig vom Alter und vom Gesundheitszustand bei Abschluss ist. Dieser Beitrag wird von den Versicherungen in der Regel monatlich erhoben. Im Verbund mit weiteren Versicherungen kann jedoch auch eine abweichende Zahlungsmodalität einen Rabatt ergeben.
Da die Versicherungen sogenannte Altersrückstellungen bilden, also Kapital sparen, um im hohen Alter die Beiträge zu senken; ist ein Wechsel der Krankenversicherung nicht ganz so einfach. Auch würde ein neues Versicherungsunternehmen die Gesundheit erneut prüfen. Lassen Sie sich auch aus diesem Grund vor dem Abschluss der Police intensiv beraten.
Es reicht nicht nur ein Vergleich des Beitrages und der Leistungen aus, letztlich gilt es auch die Modalitäten zur Erstattung von Rechnungen, möglichen Selbstbehalten und Leistungsausschlüssen zu klären.
Beamte im Vollzugsdienst der Polizei haben zwar ein Anrecht auf freie Heilfürsorge. Für die Zeit nach dem Dienst und auch für die Ehegatten und Kinder ist eine private Krankenversicherung, ein absolutes muss.
Um auch im Alter vor hohen Beiträgen und Leistungsausschlüssen abgesichert zu sein, sollten Sie nicht auf eine Anwartschaftsversicherung verzichten. Lassen Sie sich von einem Experten beraten und passen Sie Ihren Versicherungsschutz an die besonderen Bedürfnisse von Polizistinnen und Polizisten an.
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