Beamte aller Fachrichtungen haben eines gemeinsam: Sie sind nicht in den gesetzlichen Sozialversicherungen abgesichert, sondern im Rahmen eines eigenen Versorgungssystems durch den jeweiligen Dienstherrn. Viele Beamte auf Widerruf wähnen sich in einer lebenslangen wirtschaftlichen Absicherung nach dem Eintritt in den Dienst beim Zoll.

Schnell wird jedoch deutlich, dass nur ein ergänzender privater Versicherungsschutz den Lebensstandard im Falle einer schweren Erkrankung oder einer Dienstunfähigkeit wirklich absichert. Denn selbst innerhalb des öffentlichen Dienstes wurden Leistungen wie Pensionen oder Beihilfen drastisch zusammengestrichen. Damit Sie im Falle einer Dienstunfähigkeit nicht vor dem finanziellen Ruin stehen, haben wir Ihnen alle wichtigen Fakten zu einem passenden Versicherungsschutz für Beamte im Zolldienst zusammengefasst.

Ihre Versorgung als Zollbeamter

Um einen ausreichenden Versicherungsschutz gewährleisten zu können, sollte ein Blick auf die mögliche Pension im Falle einer Dienstunfähigkeit geworfen werden. Je nach Dauer der Dienstzeit bewegt sich die Pension zwischen der Mindestversorgung, welche aktuell bei etwa 2.000,- Euro liegt, und dem Höchstruhegehalt von 71,75 Prozent der aktuellen Bezüge.

Diese Beträge unterliegen der Einkommenssteuer, sodass der Nettozahlbetrag wesentlich geringer ausfallen wird. Grundsätzlich klingt das gar nicht so schlecht, ein massiver Einkommensrückgang wäre die vorzeitige Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit allemal. Dies gilt jedoch nur für Beamte auf Lebenszeit mit mindestens 60 absolvierten Monaten im Dienst.

Sollten Sie zu den Beamten auf Widerruf oder Beamten auf Probe gehören, müssen Sie im schlimmsten Fall mit einer Entlassung rechnen – ohne Versorgungsansprüche seitens der Generalzolldirektion. Für die Gruppe dieser Beamten gibt es lediglich Sondervorschriften, sofern die Dienstunfähigkeit auf einem anerkannten Dienstunfall beruht oder die Dienststelle im strengen Ermessen einen Unterhaltsbeitrag anerkennt.

Dies ist einer der Gründe, der eine private Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte des Zolls unerlässlich macht. Neben den höheren Risiken bei der Dienstverrichtung im Außendienst sind auch die Pensionsansprüche nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Alle Kosten laufen unvermindert weiter, obwohl sich die Bezüge um mehrere hundert Euro (je nach Laufbahngruppe) vermindert haben.

Sie müssen also eine Rente versichern, welche die Differenz zwischen der zu erwartenden Pension und den gewünschten monatlichen Geldmitteln ausgleicht. Zollbeamte auf Widerruf und Beamte auf Probe, also junge Beamte, welche im Zweifel unversorgt aus dem Zolldienst entlassen werden könnten, sollten grundsätzlich einen höheren monatlichen Rentenbetrag versichern und die Police später anpassen.

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Eine Dienstunfähigkeit ist keine Berufsunfähigkeit

Mit einem Blick auf die Werbeangebote der Versicherungen könnten Sie schnell den Eindruck gewinnen, dass es passende Versicherungen wie Sand am Meer gibt. Als Zollbeamter verrichten Sie Ihren Dienst, der sicherlich oft auch mehr Berufung als Beruf ist. Bei einer Dienstunfähigkeit liegt aber nicht zwingend auch eine Berufsunfähigkeit vor. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen also keinen optimalen Schutz. Sie benötigen eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Für diesen Bereich ist das Angebot auf dem Versicherungsmarkt schon viel geringer.

Im Bereich der Dienstunfähigkeitsversicherungen müssen Sie einerseits auf die Höhe der Versicherungsleistungen und die Laufzeit achten, viel wichtiger ist jedoch eine besondere Klausel in den Versicherungsverträgen. Eine gute Police hat eine Dienstunfähigkeitsklausel. In manchen Fällen wird auch von der „Beamtenklausel“ gesprochen.

Die Tücke liegt hierbei im Detail. Nur bei einer Versicherung mit einer „echten Dienstunfähigkeitsklausel“ ist das Versicherungsunternehmen tatsächlich an die Entscheidung der Zollverwaltung gebunden. Nach einer Begutachtung durch den Amtsarzt und der Entscheidung über die Zurruhesetzung der Dienststelle ist die Versicherung in der Pflicht, die vereinbarte Rente zu zahlen. Es gibt – anders als bei Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Policen ohne „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ – keinerlei weitere Untersuchungen, Fachbegutachtungen oder Ähnliches.

Hier liegt das Kernproblem bei den Versicherungsverträgen ohne passende Klauseln. Auch wenn Sie in den Ruhestand versetzt werden, müssen Sie der Versicherung nachweisen, dass Sie die speziellen Versicherungsbedingungen zusätzlich erfüllen. Vielfach folgen teure Gutachten, Nachuntersuchungen und unzählige Atteste.

Sie müssen die Auslagen selbst tragen, ohne zu wissen, wie die Entscheidung der Versicherung ausfällt. Im Zweifel verweigert Ihnen die Versicherung die vereinbarte Leistung. Sie sollten dieses Risiko als Zollbeamter in keinem Fall eingehen und ganz genau auf die Formulierung im Kleingedruckten achten, um wirklich auf der sicheren Seite zu sein.

Laufzeit der Versicherung

Den Beamten beim Zoll, welche wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, steht – wie bereits genannt – eine gesetzliche Absicherung in Form einer monatlichen Pension zu. Der Zahlbetrag der Pension ist weit geringer als die Mittel, welche Sie zur tatsächlichen finanziellen Absicherung im Falle einer Dienstunfähigkeit benötigen werden. Letztlich kann eine Dienstunfähigkeit in jedem Alter eintreten: Vielleicht müssen Sie Ihre Eigentumswohnung noch abbezahlen oder Ihre Kinder unterstützen. Viele kostspielige Verpflichtungen haben Sie letztlich für viele Jahre zu bedienen.

Sie sollten daher einerseits auf die Höhe der vereinbarten Rente schauen, aber auch auf die Laufzeit. Alle Versicherungen für den Fall einer Dienstunfähigkeit zahlen nicht lebenslang, sondern nur bis zu dem Alter, welches in der Police vereinbart wurde. Sollten Sie also dienstunfähig werden und Leistungen aus der Versicherung – neben der Pension von der Generalzolldirektion – in Anspruch nehmen, entfällt die Versicherungsleistung bei Erreichen der vereinbarten Altersgrenze automatisch.

Viele Policen kennen Zeiträume bis zum vollendeten 55. oder 60. Lebensjahr. Durch die angehobenen Altersgrenzen im gesamten Beamtenbereich werden nun auch mehr und mehr Versicherungsverträge mit Laufzeiten bis zum 65. oder gar 67. Lebensjahr vereinbart. Spätestens bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze Ihrer Laufbahn ist aber immer das Laufzeitmaximum erreicht, das Sie überhaupt versichern können. Bei Abschluss der privaten Dienstunfähigkeitsversicherung sollten Sie also auf einen möglichst langen Versicherungszeitraum schauen, um auch über Jahre und Jahrzehnte hinweg, abgesichert zu sein.

Ein kurzes Fazit

Ganz gleich, ob als junger Zollobersekretäranwärter oder als erfahrener Zolloberamtsrat: Verlassen auf die staatliche Absicherung durch die Pension bei Dienstunfähigkeit können Sie sich in keinem Fall. Im schlimmsten Fall haben Sie keinen Pensionsanspruch oder müssen mit der Mindestversorgung auskommen.

Informieren Sie sich beim „Service-Center Versorgung“ der Generalzolldirektion über die zu erwartende Pension im Falle einer Dienstunfähigkeit und schließen Sie eine passende private Versicherung ab, welche die Lücke zwischen Ihrem tatsächlichen finanziellen Bedarf – zuzüglich eines kleinen Puffers – und der Pension schließt.

Wichtig ist auch, eine lange Laufzeit der Versicherung und eine echte Dienstunfähigkeitsklausel im Vertrag. Nur so sind Sie hinreichend abgesichert und können – trotz Erkrankung und Dienstunfähigkeit – finanziell entspannt die kommenden Jahre und Jahrzehnte verbringen.

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