Landesbeamte, wie auch die direkten Beamten der Bundesrepublik und der Kommunen, sind keine Mitglieder der gesetzlichen Sozialversicherung. Beamte haben ein eigenes Versorgungssystem, welches sich aus den entsprechenden Gesetzen wie dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), der Beihilfeverordnung (BBhV) und ähnlichen Vorschriften ergibt. Sie erhalten von Ihrem Dienstherren Beihilfen im Krankheits- und Pflegefall, laufende Besoldung und auch Versorgungsbezüge bei der Versetzung in den Ruhestand, wegen Dienstunfähigkeit oder beim Erreichen der Altersgrenzen.
Dies gilt für den Justizwachtmeister, den Kriminalkommissar, wie auch für den Regierungsoberinspektor im gehobenen Dienst, genauso wie für die Gruppe der juristischen Beamten. Juristische Beamte, wie Richter oder die Verwaltungsbeamten im höheren Dienst mit juristischem Hintergrund arbeiten spezialisiert und einzelfallbezogen, sind jedoch ebenso zunehmendem Arbeitsdruck ausgesetzt. Das Risiko für Erkrankungen, insbesondere psychischen Einschränkungen, steigt hierdurch massiv.
Die Versorgungsbezüge bei Dienstunfähigkeit sind jedoch wesentlich geringer als die bisherige Besoldung. Durch eine private Dienstunfähigkeitsversicherung kann das wirtschaftliche Risiko problemlos abgesichert werden. Eine absolut gute Ergänzung zu den bereits bestehenden Versicherungen. Ein sinnvoller Leitfaden zu Ihrer finanziellen Absicherung bei vorübergehender oder dauernder Dienstunfähigkeit ist hier für Sie zusammengefasst.
Günstige Ruhestandesregelungen und unproblematisch abgesichert?
Ein Trugschluss! – Ein juristischer Beamter muss sich im ersten Zuge die gleiche Frage stellen, wie andere Beamte, Richter und Soldaten auch: Besteht überhaupt ein Anspruch auf Ruhegehalt? Sofern die Dienstzeit bei weniger als fünf Jahren liegt und noch keine Verbeamtung auf Lebenszeit besteht, wird der dienstunfähige Beamte im Regelfall entlassen. Es wird keine Zahlung der Versorgungsbezüge aufgenommen. Diese Juristen stehen ohne eine beamtenrechtliche Versorgung da.
Das wirtschaftliche Risiko ist für diese Juristengruppe am höchsten. Es wird eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt, welche den entlassenden Beamten, wie einen Arbeitnehmer in der Rentenversicherung nachträglich versichert. Selbst wenn bei diesen – meist jungen – Beamten eine psychische Erkrankung vorliegt, welche durch den Dienst bedingt oder verstärkt wird, folgt die Entlassung – eine rechtlich zulässige Benachteiligung im Vergleich zu vielen anderen Beamtengruppen.
Ein juristischer Beamter oder Richter auf Lebenszeit ist hier etwas besser versorgt. Sollte der Amtsarzt eine vorübergehende oder dauerhafte Dienstunfähigkeit bescheinigen, wird in jedem Fall eine Pension durch den Dienstherrn gezahlt. Diese monatliche Pension liegt in Zahlen zwischen der amtsunabhängigen Mindestversorgung von ungefähr 2000,- € und 71,75 Prozent der letzten Bezüge.
Sie merken hier schnell, dass massive finanzielle Folgen durch die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand drohen. Lediglich eine private Vorsorge kann Ihnen bei dauernder Krankheit und einer frühen Pensionierung helfen, die finanziellen Folgen bestmöglich zu verkraften.
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Unterschiede und Möglichkeiten im Rahmen einer spezialisierten Dienstunfähigkeitsversicherung
Eine spezialisierte Versicherung gegen Dienstunfähigkeit? Ja, genau. Gerade im Bereich der Beamten und Richter müssen die Versicherungen auf das Dienst- und Treueverhältnis zum Staat abgestimmt sein, um ausreichenden Schutz zu gewährleisten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung nützt Ihnen wenig. Denn eine Dienstunfähigkeit ist nicht mit einer Berufsunfähigkeit gleichzusetzen.
Sie sind Richter oder Verwaltungsbeamter? Vielleicht kennen Sie dann die Berufsunfähigkeit aus dem Bereich „Arbeitsrecht“, wenn Sie im Personalwesen Ihren Dienst verrichten, aber nicht aus dem Beamtenrecht, welches Sie persönlich betrifft.
Der Dienstherr wird Sie in den Ruhestand versetzen, wenn die Amtsärzte eine Dienstunfähigkeit feststellen. Gegenüber einer Berufsunfähigkeitsversicherung gilt dann eine allgemeine Beweislast zu Ihrem Nachteil. Sie müssen durch Zusatzgutachten und unzählige Atteste nachweisen, dass Sie ebenso berufsunfähig, wie festgestellter Weise dienstunfähig, sind. Mitbestimmung bei der Wahl der Gutachter haben Sie meist nicht und müssen für bestimmte Kosten im Verfahren bei der Berufsunfähigkeitsversicherung selbst aufkommen.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung, welche zielgenau absichert, ist hier mehr als nur sinnvoll. Eine solche Versicherung ist schlicht notwendig. Im Bereich entsprechender Policen gibt es jedoch den einen oder anderen Fallstrick zu beachten. Im Detail geht es um die sogenannte „echte Dienstunfähigkeitsklausel“, welche die Police in jedem Fall haben sollte. Durch diesen Zusatz ist die Versicherung an die Entscheidung des Dienstherrn gebunden. Es fallen so keine weiteren Untersuchungen an.
Die Versicherung leistet anstandslos, ohne weitere Bedingung oder dass Sie einen Rechtsanwalt beauftragen müssen, der Sie in einem Rechtsstreit gegen die Versicherungsgesellschaft vertritt. Sie sollten also bei der Wahl einer Versicherungspolice in jedem Fall eine ausführliche Beratung bei einem auf Beamte spezialisierten Versicherungsmakler nutzen, welcher Sie über die Tücken in den entsprechenden Policen und Versicherungsbedingungen informiert und eine maßgeschneiderte Lösung zusammenstellt.
Die Konditionen und Leistungen einer Dienstunfähigkeitsversicherung für juristische Beamte unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer teilweise gravierend. Es ist in der Folge besonders wichtig, alle Bedingungen und Leistungsdetails vor dem Abschluss der Police gründlich prüfen zu lassen.
Über die „einfache“ Dienstunfähigkeit hinaus absichern
Wie für alle Staatsbediensteten, gilt auch für Juristen im Richter- oder Beamtenverhältnis, dass nur eine passende Dienstunfähigkeitsversicherung finanzielle Verluste bei einem krankheitsbedingtem, vorzeitigem Ruhestand effektiv verhindert. Es ist entscheidend, eine passende Police rechtzeitig abzuschließen. Warum sollten Sie auch absicherbare Risiken nicht entsprechend versichern? Da stellt sich die Frage, welche weiteren Bausteine eine DU-Versicherung ergänzen können.
Im ersten Zuge sollte die Versicherungssumme oder die versicherte Rente bei Dienstunfähigkeit zu Ihrer aktuellen Besoldung passen und die entstehende Versorgungslücke schließen. Informieren Sie sich bei der Pensionsregelungsbehörde, die für Ihren Dienstherren zuständig ist, wie beispielhaft dem Landesamt für Besoldung und Versorgung oder der Generalzolldirektion, über Ihre möglichen Versorgungsbezüge und versichern Sie die entstehende Lücke zwischen der Pension und Ihrem tatsächlichen finanziellen Bedarf.
Beachten Sie hierbei auch einmalige Entschädigungen von der Versicherung, aber auch dem Dienstherren, wenn Sie wegen eines Dienstunfalles vorzeitig aus dem aktiven Dienst ausscheiden.
Einige Versicherungen bieten auch kombinierte Verträge an. So können Sie den Fall der Dienstunfähigkeit, mit einer laufenden privaten Rente oder einer Unfallentschädigung, mit anderen Bausteinen ergänzen. Ob ein Krankenhaustagegeld, die Kostenübernahme für nicht beihilfefähige besondere Behandlungen oder gar einer Rehabilitationsmaßnahme können heutzutage „mitversichert“ werden und so einen allumfassenden Schutz garantieren.
Sie können sich so mit voller Kraft Ihrer Genesung widmen, ohne Angst vor horrenden Arztrechnungen, Kostennoten der Kurhäuser oder dem finanziellen Ruin zu haben.
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