Dienstunfähigkeit bei Professoren

Genauso wie Beamte auf Probe können auch Professoren und Professorinnen von jetzt auf gleich dienstunfähig werden. Doch wie gut sind Professoren im Falle einer Dienstunfähigkeit abgesichert? Und ist eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand so einfach möglich?

Professoren und das Ruhegehalt

Bei Professoren gilt in der Regel nicht das Beamtenverhältnis auf Zeit, sondern auf Lebenszeit. In der Regel ist mit 67 Jahren für verbeamtete Professoren Schluss mit dem Dienst – die gesetzliche Altersgrenze variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland. Verbeamtete Professoren beziehen keine Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern sie erhalten mit dem Eintritt in den Ruhestand ein Ruhegehalt. Anders als gesetzliche Renten fällt das Ruhegehalt hoch aus.

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Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit

Als Beamte im öffentlichen Dienst greift bei Professorinnen und Professoren im Falle einer Dienstunfähigkeit der Ruhegehaltsanspruch. Voraussetzung ist, dass der Beamte mindestens fünf Jahre Dienstzeit vorweisen kann und ohne grobe Selbstverschuldung dienstunfähig geworden ist.

Doch: Ab wann ist jemand dienstunfähig? Als dienstunfähig gilt jemand, der in einem Zeitraum von sechs Monaten mehr als drei Monate lang seiner Tätigkeit nicht nachkommen konnte und bei dem keine gesundheitliche Wiederherstellung in absehbarer Zeit möglich ist.

Die Feststellung der Dienstunfähigkeit übernimmt der Amtsarzt im Rahmen eines amtsärztlichen Untersuchungsverfahrens. Auf Basis dieser Feststellung entscheidet der Dienstherr, ob ein vorzeitiger Ruhestand gerechtfertigt ist oder nicht.

Ist er das, so kann der dienstunfähige Professor auch vor Erreichen der Altersgrenze in Pension gehen und bezieht fortan sein Ruhegehalt.

Begrenzte Dienstfähigkeit: Das gilt

Begrenzt dienstfähig ist jemand, der seine Dienstpflichten trotz gesundheitlicher Beschwerden zu mindestens 50 % erfüllen kann. Bei einer begrenzten Dienstunfähigkeit wird der Betroffene nicht vorzeitig in den Ruhestand geschickt und bezieht dementsprechend auch kein Ruhegehalt.

Für begrenzt dienstfähige Professoren wird die Arbeitszeit herabgesetzt. Infolgedessen werden auch die Dienstbezüge reduziert – jedoch nur so weit, dass mindestens das dem Beamten zustehende Ruhegehalt gewährleistet ist.

Begrenzt dienstfähige Professoren können Ihre reduzierten Dienstbezüge auf Bundesebene mit einem Zuschlag zur Besoldung aufstocken. Die Höhe der Besoldung variiert je nach Bundesland.

Höhe des Ruhegehalts

Das Ruhegehalt ist deutlich höher als die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenkasse. Wie hoch es am Ende ausfällt, hängt davon ab, wie hoch die ruhegehaltsfähigen Bezüge sind und wie lange der Betroffene ruhegehaltsfähig im Dienst war.

Pro Dienstjahr ist der Ruhegehaltssatz bei Vollzeitstellen auf 1,79375 Prozent angelegt. Der Höchstsatz liegt bei 71,75 Prozent und ist erst nach 40 Jahren im Dienst möglich. Teilzeitstellen werden mit 50 Prozent des Ruhegehaltssatzes pro Dienstjahr berechnet.

Die ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge richten sich nach den Dienstbezügen, die dem Professor in den beiden Jahren vor der Pensionierung zugestanden haben. Je nach Grad der Verbindlichkeit werden folgende Dienstjahre angerechnet:

  • Das Studium
  • Zeiten der Promotion
  • Zeiten wissenschaftlicher Qualifizierungen
  • Fachlich zusammenhängende Tätigkeiten und Auslandsaufenthalte
  • Dienstjahre als W2- oder W3-Professor
  • Dienstjahre als Juniorprofessor

Dadurch, dass das Ruhegehalt unter die nichtselbstständige Arbeit fällt, muss es fast vollständig versteuert werden. Eine private Vorsorge oder Dienstunfähigkeitsversicherung ist deshalb auch bei Beamten auf Lebenszeit lohnend, denn sie bieten einen zusätzlichen finanziellen Schutz.

Richtig absichern mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für verbeamtete Professoren dient zur finanziellen Absicherung im Falle einer Dienstunfähigkeit. Anders als Angestellte benötigen verbeamtete Professoren jedoch einen speziellen Vertrag, um bei einer Dienstunfähigkeit auch wirklich abgesichert zu sein.

Als Beamter sollten Sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auf eine angemessene Dienstunfähigkeitsklausel achten. Mithilfe dieser Klausel wird eindeutig geregelt, dass die Versicherung im Falle einer Dienstunfähigkeit zahlt.

Bevor Sie als verbeamteter Professor eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, empfiehlt es sich, sich im Vorfeld genau über die Bedingungen für eine Dienstunfähigkeit bei der Versicherung zu informieren.

Außerdem gilt: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich vor allem für Berufseinsteiger – die sind bei einer plötzlichen Dienstunfähigkeit meist nämlich überhaupt nicht abgesichert.

Sie haben Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei Professoren oder möchten wissen, wie Sie im Falle einer Dienstunfähigkeit vorgehen sollen? Vereinbaren Sie jetzt bei unseren Beamtenberatern einen Termin und wir helfen Ihnen weiter.

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