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Wird ein Beamter dienstunfähig, so erhält er dafür kein Geld von einer Berufs­unfähig­keitsversicherung. Umso wichtiger ist eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsversicherung, die in diesem Fall absichert.

Was bedeutet "Dienstunfähigkeit"?

Dienstunfähig bedeutet, dass aus gesundheitlichen Gründen der Staatsdienst nicht mehr durchgeführt werden kann. Ist dies der Fall, wird meistens der Ruhestand angestrebt. In diesem Fall greift aber auch eine eventuell abgeschlossene Dienstunfähigkeits­versicherung.

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Die Dienstunfähigkeit als Grund für einen vorzeitigen Ruhestand

Die Dienstunfähigkeitsversicherung sollte jeder Beamte abgeschlossen haben. Für diese zählt sie zum Basis-Versicherungsschutz. Viele Beamte (vor allem Lehrer) schätzen das Risiko für eine Dienstunfähigkeit völlig falsch ein. Tatsächlich sind rund zwei Drittel der Lehrkräfte davon betroffen und gehen aus diesem Grund vorzeitig in den Ruhestand. Auch bei Soldaten steigt das Risiko stark an. Grund dafür sind die Auslandseinsätze und die damit verbundenen psychischen Belastungen.

Aber auch Beamte im Büro weisen ein erhöhtes Risiko für eine Dienstunfähigkeit auf, und zwar aufgrund von Wirbelsäulenerkrankungen.

Die meisten Beamten halten eine Dienstunfähigkeitsversicherung nicht für nötig. Denn im Fall der Dienstunfähigkeit erhält der Beamte ja eine Pension von seinem Dienstherrn. Diese reicht allerdings bei weitem nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Die Höhe der Pension ist zudem abhängig vom Status, den abgeleisteten Dienstjahren und der Höhe der monatlichen Bezüge.

Der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist daher auf jeden Fall ratsam. Die Pension bei Dienstunfähigkeit kann in der Höhe mit einer Frührente gleichgesetzt werden. Je früher die Dienstunfähigkeit eintrifft, desto weniger Bezüge erhält der Beamte von seinem früheren Dienstherrn.

Besonders hart ist es für Beamtenanwärter und Beamte auf Probe. Denn diese erhalten im Fall der Dienstunfähigkeit keinerlei Bezüge. Den Anspruch auf eine Dienstunfähigkeits-Rente erhält der Beamte erst, nachdem er zum Beamten auf Lebenszeit berufen wurde. Für diese Per­sonengruppen ist daher der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung besonders wichtig.

Außerdem werden auch die Versorgungsleistungen der Dienstherren aufgrund knapper Staatskassen immer niedriger.

Zunächst sind natürlich immer die monatlichen Kosten für eine Versicherung entscheidend. Allerdings müssen auch die Leistungen stimmen. Entscheidend ist dabei ein gutes Verhältnis von Leistungen und Kosten.
Noch entscheidender ist allerdings die “Dienstunfähigkeitsklausel”. Diese muss unbedingt in den Vertragsbedingungen enthalten sein. Nur mit einer echten DU-Klausel besteht für den angehenden Beamten ein lückenloser Versicherungsschutz.

Die Berufs­unfähig­keitsversicherung gilt, wie der Name schon sagt, nur für den eigenen Beruf. Sie gilt nicht für den Staatsdienst allgemein – im Unterschied zur Dienstunfähigkeitsversicherung.

Wer als dienstunfähig erklärt wird, kann überhaupt nicht mehr im Staatsdienst arbeiten. Wer allerdings “nur” als berufsunfähig befunden wird, kann theoretisch noch in anderen Berufen arbeiten.

Die Prüfung der Dienstunfähigkeit findet durch einen Amtsarzt statt. Nur dieser kann entscheiden, dass eine Dienstunfähigkeit vorliegt und keinerlei Staatsdienst mehr ausgeübt werden kann.

Deshalb ist auch die DU-Klausel so wichtig. Denn wer nur als berufsunfähig erklärt worden ist, kann theoretisch noch arbeiten und ist nicht dienstunfähig.

Die neue Stelle muss allerdings in den Bereich des vorherigen Dienstherrn fallen. Auch das Gehalt muss in etwa übereinstimmen. Es kann aber auch sein, dass eine Stelle angenommen werden muss, die gegenüber der vorherigen minderwertig ist. Eine Rente aus der Dienstunfähigkeit gibt es dann nicht.
Die Dienstunfähigkeitsklausel kann dem allerdings vorbeugen. Bei Abschluss der Versicherung sollte unbedingt daher unbedingt auf diese Klausel geachtet werden.

Das Wichtigste bei dieser Versicherung ist es, das eigene Einkommen abzusichern. Die Dienstunfähigkeitsversicherung kann an den eigenen Bedarf angepasst werden. Es kommt vor allem darauf an, wie viel Geld monatlich zum Leben gebraucht wird.

Es sollten mindestens 75 % des eigenen Einkommens abgesichert werden. Wichtig ist auch eine rückwirkende Rente, bei einem Versicherungsfall, der verspätet gemeldet wird.

Auf einen Prognosezeitraum von sechs Monaten sollte ebenfalls geachtet werden.

Von Anbieter zu Anbieter gibt es natürlich noch viele weitere Leistungen. Diese könne bei Bedarf individuell ausgewählt und angepasst werden. Ein Versicherungsvergleich vor Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung empfiehlt sich daher.

Im Falle der Dienstunfähigkeit wird eine Dienstunfähigkeitsrente gezahlt. Doch wie hoch fällt diese aus und wie wird sie berechnet?

Die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente ist abhängig von der Besoldungsgruppe, sowie vom Familienstand (genau wie in der Beihilfe).

Der Beamte auf Lebenszeit hat nach fünf Dienstjahren einen Anspruch auf diese Rente. Die Höhe der Rente ist abhängig von den gewählten Versicherungsbedingungen und der Absicherungshöhe.
Es ist außerdem entscheidend, den Versicherungsschutz der eigenen beruflichen Tätigkeit anzupassen. Für Anwärter auf den Beamtenstatus und Referendare ist dies besonders wichtig, da der Dienstherr keinerlei Pension zahlt.

Nur mit Wahl des richtigen Versicherungsschutzes kann man sich auch im Ernstfall auf die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung verlassen.

Mehr zu den Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung:

Die Frage nach Höhe der Kosten für eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann pauschal nicht beantwortet werden. Die Höhe der Beiträge, die monatlich gezahlt werden müssen, ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie etwa der Versicherungsdauer, dem Eintrittsalter, Höhe der versicherten Rente und Risikofaktor. Deshalb am besten vorher einen Versicherungsvergleich durchführen. Bei diesem werden sowohl Leistungen als auch Kosten miteinander verglichen. So kann direkt festgestellt werden, welche Dienstunfähigkeitsversicherung am besten zu den persönlichen Bedürfnissen passt.

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