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Ansichten im Detail: So schnell entsteht ein Diensthaftpflichtschaden konkret

Ein Diensthaftpflichtschaden passiert Ihnen nicht? Dies bleibt zu hoffen, jedoch kommen im Dienstalltag schnell Umstände zusammen, die nicht vorhersehbar sind und schon haben Sie ungewollt einen Schaden verursacht, für den Sie geradestehen müssen.

Zu Recht kann eine Diensthaftpflichtversicherung nicht bei Vorsatz einspringen, aber bei Fahrlässigkeit sind Sie mit einer passenden Versicherungspolice auf der sicheren Seite.

Der „Klassiker“ unter den Diensthaftpflichtschäden ist eindeutig der Schlüsselverlust. Sofern Sie Ihren Schlüssel zum Gerichts- oder Dienstgebäude verlieren, muss meistens die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden, inklusiver vieler neuer Schlüssel für alle anderen Bediensteten.

Ein einfaches Türschloss aus dem nächsten Baumarkt reicht sicherlich nicht, sodass Sie mit Kosten im mittleren vierstelligen Bereich in jedem Fall kalkulieren müssen.

Ein weiterer Praxisfall sind Unfälle mit Dienstfahrzeugen: Bei einer Fahrt zu einem Außendiensttermin oder zu einer Tatortbegehung könnten Sie einen Pfeiler touchieren oder eine unübersehbare Beule in die Karosserie des Dienstwagens fahren. Sofern der Unfallschaden ordentlich gemeldet wird, müssen Sie für die Kosten der Reparatur, welche der Dienstherr in Auftrag gibt, vollständig mit eigenen Mitteln aufkommen.

Hier hilft nicht der technisch begabte Nachbar oder ein Lackstift, sondern Sie dürfen mit einer saftigen Rechnung einer Fachwerkstatt rechnen, welche Sie dem Dienstherrn zu ersetzen haben – außer Ihre Diensthaftpflichtversicherung springt für Sie ein.

Wenn Sie jedoch auf einer dienstlichen Fahrt auch noch einen anderen Verkehrsteilnehmer verletzt haben sollten, liegen die Forderungen gegen Sie aus den Folgekosten in noch viel größeren Dimensionen.

Unglücke geschehen schneller als es Ihnen lieb ist und nur ein ausreichender und individueller Versicherungsschutz kann hier dauerhafte Abhilfe leisten. Gerade bei Personenschäden können noch über viele Jahre Forderungen aus medizinischen Behandlungen oder Regresse der Krankenkassen folgen.

Tücken und Details beim Versicherungsabschluss

Versicherungsthemen sind für viele Beamte ein Brief mit sieben Siegeln. Sie haben letztlich – wie viele andere Menschen auch – ganz andere Interessen.

Besonders im Bereich der Diensthaftpflichtversicherungen sind jedoch schnell tausende Euro an Schäden und Forderungen aus verletzten Rechtsansprüchen zusammengekommen, welche die Versicherung übernehmen muss, wenn Sie die passende Police abgeschlossen haben.

Die kompetenten Versicherungsvertreter von Nebenan sind hier nicht immer der erste Ansprechpartner. Vielmehr sollten Sie eine Expertenberatung durch einen auf Beamte und öffentlich Bedienstete spezialisierten Versicherungsberater nutzen.

Unsere Fachberater kkönnen die Risiken weitaus besser abschätzen, kennen sich mit bestimmten Versicherungsbedingungen und dem „Kleingedruckten“ aus und haben eine empfehlenswerte Auswahl an Policen, welche gute Angebote und hervorragende Leistungen, bei hohen Deckungssummen, in einer guten Kombination individuell für Sie verbinden.

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