Beamte finden sich in der privilegierten Lage, zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Krankenkasse wählen zu können. Prinzipiell steht die private Kasse auch Angestellten in anderen Berufen offen. Voraussetzung dafür ist ein überdurchschnittliches Monatsgehalt.

Ab dem Jahr 2021 muss das Monatsgehalt bei mehr als 64.350 Euro liegen. 85 Prozent aller Beamten entscheiden sich für die private Krankenkasse. Sie erhalten dabei eine Beihilfe vom Staat, die je nach Familienstand zwischen 50 und 70 Prozent beträgt.

Welche Vorteile bietet die gesetzliche Krankenkasse?

Gerade für Beamte die Teilzeit arbeiten lohnt es sich in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben. Wer weniger verdient, zahlt nur den Anteil von 14,6 Prozent. Bei einer privaten Kranken­ver­si­che­rung hingegen sind die Prämien fix und richten sich nach dem Leistungsumfang, dem Gesundheitszustand und dem Alter.

Ein weiterer Vorteil bei einer gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung für Beamte ist, dass die Erstattung des Arzthonorars automatisch erfolgt. Privat Versicherte müssen die Kosten zunächst aus eigener Tasche bezahlen und bekommen von der Kasse den Betrag mit Zeitverzögerung rückerstattet. Auch für Beamte mit Kindern gibt es angepasste Tarife, die auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Für die Angehörigen ist nämlich eine beitragsfreie Mitversicherung möglich. Bei einer privaten Versicherung muss für jedes Kind eine eigene Police abgeschlossen werden. Zwar bekommen Beamte bis zu 80 Prozent vom Staat im Rahmen einer Beihilfe erstattet, jedoch bleibt ein Restbetrag. Dieser kann das Haushaltsbudget bei einer längerfristigen Erkrankung belasten.

Auch Ehepartner mit einem geringen Einkommen von weniger als 450 Euro können in der gesetzlichen Kasse mitversichert werden. Wesentlich einfacher gestaltet sich der Wechsel zu einem anderen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men: Vertragspartner einer PVK können alle 1,5 Jahre ohne großen bürokratischen Aufwand wechseln. Das lohnt sich unter anderem, wenn ein anderer Anbieter einen geringeren Zusatzbetrag verlangt.

Vergleich und Angebot Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung

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Warum die meisten Beamten sich gegen die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung entscheiden

Wenn Beamte vor Beginn ihrer Laufbahn als Angestellte beschäftigt waren, können sie beim Dienstantritt des Bundesjobs in die private Krankenkasse wechseln. Die überwiegende Mehrheit der Bundesdiener wählt diese Option. Im Zuge der Öffnungsaktion der privaten Kassen sind die Bedingungen für den Umstieg erleichtert.

Darunter versteht man dass kein Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt wird. Darüber hinaus kommt es zu keinen Leistungsausschlüssen und die Risikozuschläge werden gedeckt. Während der Öffnungskation können auch Eheleute, eingetragene Lebenspartner und Kinder mitversichert sein. Das attraktive Angebot führt dazu, dass nur wenige Beamte in der gesetzlichen Versicherung verbleiben.

Auch die höheren Kosten führen dazu, dass Beamte lieber in eine private Kasse wechseln. In der Privatwirtschaft Angestellte bezahlen seit dem 1. Januar 2015 einen Einheitstarif für die gesetzliche Kasse. Und das obwohl es mit Stand 1. Januar 2020 105 verschiedene gesetzliche Krankenkassen in Deutschland gibt. Der Einheitssatz beträgt 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens.

Nor­malerweise übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte davon, dem Dienstnehmer bleiben 7,3 Prozent, die aus der eigenen Kasse zu bezahlen sind. Diese Zahlungen reichen jedoch nicht aus, um für alle Ausgaben der Krankenkassen aufzukommen. Aus diesem Grund können die Anbieter einen Zusatzbeitrag eingeben. Bei Beamten hingegen übernimmt der Staat in der Regel keine Kosten für die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung. Das bedeutet, dass sie die vollen 14,6 Prozent des Bruttogehalts aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.

In machen Bundesländern gibt es spezielle Regelungen, die Beamte dazu bewegen in der gesetzlichen Kasse zu verbleiben. Mit Beginn 2018 führte Hamburg als erstes Bundesland in Deutschland die Bürgerversicherung ein. Im Rahmen dieses Modells steht es Beamten über 55 Jahren frei ob sie sich privat oder gesetzlich ver­sichern möchte.

Fällt die Wahl auf eine gesetzliche Kasse, erhält der Arbeitnehmer eine Beihilfe als Pauschale ausbezahlt. Mit der Bürgerversicherung gibt es in Hamburg mehr Gerechtigkeit in der medizinischen Versorgung. Auch Hessen hat eine Beihilfe durchgesetzt: Sie richtet sich nach der Höhe der bezahlten Versicherungsbeiträge der Beamten. Mittlerweile haben auch Berlin, Brandenburg, Bremen und Thüringen mitgezogen (Stand Anfang 2020): Gesetzlich versicherte Beamte erhalten eine Beihilfe in der Höhe von 50 Prozent der tatsächlich bezahlten Versicherungsbeiträge.

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