Beim Beginn des Referendariats im Lehramt stellt sich natürlich unter anderem die Frage, für welche Kranken­ver­si­che­rung sich der angehende Lehrer entscheiden sollte. Es gibt für Referendare die Möglichkeit, in die private Kranken­ver­si­che­rung für Referendare zu wechseln oder aber in der bisherigen gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung zu bleiben. Beides hat Vor- und Nachteile, die im Folgenden erläutert werden.

Die Kosten der Kranken­ver­si­che­rung für Referendare

Die Kosten sind in den beiden Versicherungsarten nicht identisch. Tatsächlich sind die Beiträge der privaten Kranken­ver­si­che­rung für jüngere Menschen ohne Vorerkrankungen meistens günstiger.
Als Beispiel eine 25jährige Referendarin ohne Vorerkrankungen mit zukünftiger A13 Besoldung in Nordrhein-Westfalen. Für diese würde der Beitrag zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung 233,41 € im Monat betragen. Bei einer monatlichen Besoldung von 1.330,00 € werden 15 % GKV-Beitrag (mit Zusatzbeitrag), sowie 2,55 % Pflege­ver­si­che­rung fällig. Die PKV gibt es im gleichen Fall allerdings schon ab 64,00 € im Monat.

Die niedrigeren monatlichen Kosten sind ein großer Vorteil für die private Kranken­ver­si­che­rung.

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Aber warum ist die Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse für Referendare so viel teurer?

Wer sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, erhält von seinem Dienstherrn keinen Zuschuss zu den fälligen Beiträgen. Auch die Beihilfe des jeweiligen Bundeslandes zahlt nichts dazu. Der volle Beitrag muss in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung selbst gezahlt werden (in einigen Bundesländern gibt es hiervon Ausnahmen, dort gibt es eine pauschale Beihilfe.)

Beihilfe in der privaten Kranken­ver­si­che­rung

In der privaten Kranken­ver­si­che­rung hingegen gibt es die sogenannte Beihilfe. Der Anspruch auf diese Beihilfe liegt bei mindestens 50 %. 50 % der Krankheitskosten werden somit direkt vom jeweiligen Bundesland übernommen. Die eigene private Kranken­ver­si­che­rung muss dann nur die restlichen 50 % absichern.

Aus diesem Unterschied ergibt sich der große Vorteil in der monatlichen Beitragshöhe.

Darauf sollte bei der Wahl der privaten Kranken­ver­si­che­rung für Referendare geachtet werden

Damit die private Kranken­ver­si­che­rung auch wirklich so günstig ist, sollten unbedingt zwei Voraussetzungen beachtet werden. Wichtig sind sowohl das Einstiegsalter als auch der Gesundheitszustand. Das Einstiegsalter kann nur zum Nachteil werden, wenn im oder vor dem Referendariat das 34 Lebensjahr erreicht wird. Dann wird die private Kranken­ver­si­che­rung deutlich teurer.

Dasselbe kann bei bestimmten Vorerkrankungen passieren. Da hier auch höhere Krankheitskosten anfallen, sind die monatlichen Beiträge eventuell höher. In der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung haben diese beiden Punkte allerdings keinerlei Auswirkungen. Der Beitrag hier richtet sich nur nach dem Einkommen.

Bei einem Vergleich der privaten Kranken­ver­si­che­rungen sollte daher von Anfang an der Gesundheitszustand und das Einstiegsalter berücksichtigt werden.

Ein weiterer Vorteil der privaten Kranken­ver­si­che­rung liegt in den besseren Leistungen. Eine private Kranken­ver­si­che­rung hat u.a. die folgenden besseren Leistungen:

  • Abrechnung beim Arzt über privatärztliche Abrechnungssätze
  • hohe Absicherung im Bereich der Zahnbehandlungen
  • volle Kostenerstattungen bei Brillen und Kontaktlinsen
  • Anerkennung und Erstattung von alternativen Methoden
  • Möglichkeit der Wahlleistungen im Krankenhaus

In der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung werden diese Leistungen gar nicht oder nur in einem geringeren Umfang berücksichtigt. Es gibt noch viele weitere Leistungen, bei denen die private Kranken­ver­si­che­rung besser abschneidet.

Natürlich gibt es auch innerhalb der privaten Kranken­ver­si­che­rung Unterschiede und zwar je nach Tarifangebot der jeweiligen Kranken­ver­si­che­rung.

Bei der privaten Kranken­ver­si­che­rung sollte unbedingt auf einen Beihilfeergänzungstarif geachtet werden. Wird dieser Tarif mit abgeschlossen, so werden Lücken in der Beihilfe von der privaten Kranken­ver­si­che­rung geschlossen. So können Zuzahlungen vermieden werden, die bei Beitragskürzungen durch die Beihilfe entstehen können.

Wer sich für die private Kranken­ver­si­che­rung entschieden hat, sollte nicht davon ausgehen, dass die Beiträge weiterhin so günstig bleiben werden. Nur in der Referendariatszeit gelten vergünstigte Beiträge. Danach erfolgt eine Umstellung in den Normaltarif. Die Beiträge sind aber weiterhin deutlich günstiger als in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung.

Eine 28-jährige Lehrerin mit der Besoldung A13 Stufe 7 in Nordrhein-Westfalen zahlt beispielsweise in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung einen Beitrag von 776,58 € monatlich. Die private Kranken­ver­si­che­rung gibt es allerdings ohne Vorerkrankungen schon ab 225,00 € im Monat.

Auch hier gibt es allerdings wieder deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungen. Es sollte daher bereits bei Abschluss der Kranken­ver­si­che­rung für das Referendariat auf die späteren Beiträge geachtet werden. Bei vielen privaten Kranken­ver­si­che­rungen sind die Beiträge im Referendariat extrem günstig und werden danach überdurchschnittlich teuer.

Bei einem Kranken­ver­si­che­rungsvergleich sollten die späteren Beiträge daher unbedingt mit herangezogen werden, damit die private Kranken­ver­si­che­rung nicht zur Kostenfalle wird.

Mehr dazu:

Wer nach dem Referendariat nicht verbeamtet, sondern einen Vertrag im Angestelltenverhältnis erhält, muss in die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung zurückkehren. Dafür muss der Verdienst mehr als 450,00 € betragen und unter der Versicherungsfreigrenze liegen.

Liegt zwischen dem Referendariat und der Anstellung eine kurze Zeit der Arbeitslosigkeit, so bieten viele private Kranken­ver­si­che­rungen günstige Tarife zur Überbrückung an. Dies ist zum Beispiel oft der Fall, wenn Ferienzeiten nach dem Referendariat liegen.

Fazit: Die private Kranken­ver­si­che­rung für Referendare lohnt sich!

Aufgrund der niedrigeren Beiträge und der besseren Leistungen lohnt sich der Wechsel in die private Kranken­ver­si­che­rung auf jeden Fall. Nur bei bestimmten Vorerkrankungen kann ein Verbleib in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung sinnvoll sein.

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