Auch Beamte auf Widerruf können sich bereits privat krankenver­sichern lassen. Es handelt sich bei ihnen um Anwärter auf die Beamtenlaufbahn oder Referendare im Schulbereich. Auch als Beamter auf Widerruf besteht allerdings bereits ein Beamtenstatus und dadurch auch die Möglichkeit der Kranken­ver­si­che­rung in einer privaten Versicherung.

Als Beamter auf Widerruf ist es außerdem möglich, erst einmal in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung zu verbleiben. In diesem Fall muss allerdings der Vollbeitrag zur Kranken­ver­si­che­rung alleine getragen werden. Bei einem normalen Angestelltenverhältnis zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der anfallenden Beiträge für die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung. Es müssen somit 14,6 % des Bruttoeinkommens für die Kranken­ver­si­che­rung aufgewendet werden. Es gibt in einigen Bundesländern Ausnahmen von dieser Regelung. Dort gibt es die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe für die Beiträge zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung.

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Beihilfe Anspruch in der Privaten Kranken­ver­si­che­rung

Entscheidet sich ein Beamter auf Widerruf allerdings für eine Versicherung in der privaten Kranken­ver­si­che­rung, so besteht ein Anspruch auf Beihilfe. Die Beiträge in dieser Kranken­ver­si­che­rung müssen also, im Gegensatz zur gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung, nicht komplett aus eigener Tasche gezahlt werden.

Die Beihilfe wird vom jeweiligen Bundesland gezahlt. Bei Bundesbeamten zahlt der Bund die Beihilfe. Durch die Beihilfe wird ein Teil der Krankheitskosten übernommen. Nur die Restkosten müssen dann vom Beamten auf Widerruf gezahlt werden (das gleiche gilt auch für Beamten). Diese Kosten müssen dann über eine Privatversicherung versichert werden.

Bei Beamten auf Widerruf erhalten von der Beihilfe allerdings nicht den kompletten Satz, sondern nur zwischen 50 und 70 %. Dabei müssen mindestens 50 % übernommen werden, eine Übernahme von mehr als 70 % der Krankheitskosten ist hingegen nicht möglich.

Die exakte Höhe der Beihilfe ist abhängig von der Anzahl der Kinder. Wer ledig oder verheiratet ist und ein Kind hat, erhält eine Beihilfe von 50 %. Wer mehr als zwei Kinder hat, hat einen Anspruch auf Beihilfe von 70 %. In den Bundesländern Bremen, Hessen und Baden-Württemberg gibt es von dieser Regelung Ausnahmen. Ansonsten besteht sie in allen Bundesländern wie beschrieben.

Wer einen Anspruch auf eine Beihilfe von 50 % hat, muss somit eine private Kranken­ver­si­che­rung über die restlichen 50 % abschließen. Bei 70 % Beihilfe muss entsprechend über die restlichen 30 % eine private Kranken­ver­si­che­rung abgeschlossen werden.

Zunächst gibt es während der Zeit der Anwartschaft günstigere Beiträge und es gibt den Anspruch auf Beihilfe. Des Weiteren hat die private Kranken­ver­si­che­rung deutliche Leistungsvorteile gegenüber der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. Von diesen kann der Beamte auf Widerruf so bereits profitieren.

In der GKV (gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung) ergibt sich durch die Berücksichtigung des Vollbetrages abhängig von der jeweiligen Besoldung ein Monatsbeitrag von 180,00 – 240,00 €.

In der PKV gibt es allerdings vergünstigte Tarife für Anwärter. Dadurch kann bei der Wahl der PKV monatlich einiges gespart werden.

Die genauen Beiträge in der PKV sind abhängig vom allgemeinen Gesundheitszustand und vom Alter des Einstieges. Eine 26 Jahre alte Beamtin auf Widerruf ohne Kinder und Vorerkrankungen würde im Bundesland Bayern für eine private Kranken­ver­si­che­rung ca. 65,00 € monatlich zahlen. Für diese 65,00 € gibt es im Krankenhaus beispielsweise ein Einzelzimmer und eine privatärztliche Behandlung. Die monatliche Ersparnis gegenüber den Beiträgen in der GKV ist somit enorm (120,00 – 180,00 €).

Hätte diese Beamtin auf Widerruf zwei Kinder, würde der monatliche Beitrag sogar auf ca. 50,00 € senken. Denn in diesem Fall übernimmt die Beihilfe 70 % der Krankheitskosten.

Wie bereits angedeutet, gibt es in einigen Bundesländern allerdings auch eine pauschale Beihilfe für Mitglieder der GKV. Dies ist in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Berlin, Thüringen und Brandenburg der Fall. Wer hier als Beamter auf Widerruf in der GKV versichert ist, erhält eine Beihilfe von 50 % der Krankheitskosten. Somit müssen nur monatliche Beiträge von ca. 90,00 – 120,00 € gezahlt werden. Bei der PKV gelten die gleichen Regelungen wie in den anderen Bundesländern.

Für unser o.g. Beispiel wäre allerdings weiterhin ein Wechsel in die private Kranken­ver­si­che­rung günstig. Denn bei der pauschalen Beihilfe gibt es keine Erhöhung auf 70 %. Grundsätzlich lohnt sich also unter bestimmten Voraussetzungen der Beitritt in die PKV.

Ein weiterer Vorteil der PKV sind die Leistungen, die sich von denen in der GKV deutlich unterscheiden.

PKV Patienten bekommen oftmals sehr viel schneller einen Termin bei Fachärzten. Die Kosten für Sehhilfen werden komplett übernommen. In überfüllten Arztpraxen gibt es meistens eine deutlich geringere Wartezeit.
Zweimal im Jahr ist zudem eine professionelle Zahnreinigung in der Kranken­ver­si­che­rung enthalten.
Darüber hinaus kann die PKV durch Tarifbausteine ergänzt werden. Im Fall eines Aufenthaltes im Krankenhaus kann beispielsweise ein Einbettzimmer garantiert werden.

Es gibt bei den unterschiedlichen Kranken­ver­si­che­rungen allerdings auch deutliche Unterschiede in den Leistungen für Beamte auf Widerruf. Deshalb sollte vor Abschluss einer privaten Kranken­ver­si­che­rung unbedingt ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden, bei dem auch das Leistungsangebot verglichen werden sollte.

Fazit: Die PKV lohnt sich für Beamte auf Widerruf. Es muss nur genau vergluchenn und der richtige Versicherungsgeber gefunden werden.

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