Mit Beginn des Berufslebens, spätestens aber mit der Verbeamtung auf Lebenszeit oder der Ernennung zum Berufssoldaten planen viele eine lange Dienstkarriere und hoffen auf einen finanziell sicheren Ruhestand bei Erreichen der Altersgrenze. Betrachtet man jedoch die nackten Zahlen, zeichnet sich ein etwas differenzierteres Bild ab.

Besonders im Bereich des Bundes und ebenso bei den Ländern wird ein zunehmender Anteil der Beamten verfrüht aus dem Dienst ausscheiden. Gründe sind sicherlich nicht der Wunsch nach einer beruflichen Neuaufstellung oder eine Entlassung auf eigenen Antrag, sondern schlichtweg Dienstunfähigkeit. Die Zahl der Frühpensionierungen nimmt statistisch betrachtet in den letzten Jahren wieder Höchstmaße an und das aus verschiedenen Gründen und immer in Verbindung mit finanziellen Einschnitten für die betroffenen Beamten, Richter und Soldaten. Allein bei den Bundesbeamten ist im Jahre 2018 mehr als jeder zehnte Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getreten.

Im letzten Versorgungsbericht des Landes Nordrhein-Westfalen wird für die Jahre 2016 bis 2018 ebenso eine Quote von mehr als zehn Prozent ausgewiesen. Welche Ursachen für diese hohen Fallzahlen vorliegen und was eine Dienstunfähigkeit – neben den gesundheitlichen Einschränkungen – bedeutet, haben wir für Sie herausgearbeitet.

Einer von zehn Beamten wird Dienstunfähig

Ein statistischer Blick in Ihr Kollegium offenbart: Einer von zehn verbeamteten Kollegen wird frühzeitig aus dem Dienst ausscheiden und nicht seinem Dienst bis zum Erreichen der Altersgrenze nachgehen. Sicherlich gibt es einige Fälle schwerer und schwerster Erkrankungen, welche dem Einzelnen keine Wahl lassen, als einer vorzeitigen Pensionierung zuzustimmen. Zwei Faktoren belasten jedoch die große Mehrheit aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes: die große Überalterung und die Zunahme von Stress und Depressionen. Mittlerweile hat sich die Alterspyramide der Beamten verschoben. Ein großer Anteil der Beamten und Soldaten im aktiven Dienst sind älter als 50 Jahre. Ein höheres Lebensalter führt leider in vielen Fällen zu einer schlechteren gesundheitlichen Verfassung und begünstigt längere und auch schwerere Verläufe verschiedenster Erkrankungen.

Ein wesentlich ausschlaggebender Faktor, welcher in den Dienststellen meist massiv unterschätzt wird, ist schlichtweg Dauerstress. In den letzten Jahren hat in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes eine massive Veränderung der Berufswirklichkeit stattgefunden. Es kommen laufend neue Aufgaben auf die Bediensteten zu, welche mit weniger Zeit und oft auch mit weniger Kollegen zu bewältigen sind. Die massive Verdichtung von Aufgaben im täglichen Dienstgeschäft schadet der Belastbarkeit und führt nicht nur zu längeren krankheitsbedingten Ausfällen, sondern in vielen Fällen auch zu einer dauerhaften Dienstunfähigkeit. Dieser Umstand ist nicht erst seit der Migrationswelle aus 2015 oder der Pandemie der letzten Monate und Jahre bekannt. Das Pensum und die Menge der Dienstverpflichtungen steigt seit Jahren immer weiter an.

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Veränderte gesetzliche Vorgaben

Bereits vor dreißig Jahren haben die Zahlen der Zurruhesetzungen wegen Dienstunfähigkeit Höchststände erreicht, welche aus heutiger Sicht nicht vorstellbar sind. In den 1990-er Jahren sind mehr als 40 Prozent der Beamten wegen Dienstunfähigkeit ausgeschieden. Die seinerzeit geltenden Vorschriften hatten großzügigere Regelungen und haben den verfrühten Ruhestand für viele Bedienstete attraktiv gemacht.

Ein weiterer Faktor war die große Zahl der Beamten in den Bereichen der ehemaligen Bundespost, Bundesbahn und Telekom; welche auch wegen Bagatellen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzt wurden. Hiermit sollte der Personalbestand der Nachfolgeunternehmen bereinigt werden, die Pensionskosten gehen schließlich zulasten des Bundeshaushaltes und verzerren das Konzernergebnis der drei Unternehmen nicht.

Es sind beispielsweise in Nordrhein-Westfalen bis zu vierzig Prozent der mehr als 175.000 Ruhestandsbeamten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden. Letztlich war diese Form der Zurruhesetzung in der Vergangenheit – auch wegen der geringen finanziellen Verluste – ein beliebtes Mittel der Dienststellen, sich von unliebsamen Beamten zu dauerhaft trennen.

Um die Zahlen zu reduzieren, hat der Gesetzgeber eingegriffen. Es wurden die Voraussetzungen verschärft und Versorgungsabschläge eingeführt, um die Attraktivität des Vorruhestandes zu mindern. In der Folge der Änderungen sind die Zahlen tatsächlich massiv gesunken, da die finanziellen Einbußen für dienstunfähige Ruhestandsbeamte größer wurden. Erst in den letzten Jahren haben sich die Zurruhesetzungen wegen Dienstunfähigkeit wieder auf einem hohen Niveau eingependelt – trotz der massiven finanziellen Einschnitte für die Beamten.

Wie hoch ist ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit?

Im ersten Zuge stellt sich die Frage, ob überhaupt ein Anspruch auf ein Ruhegehalt besteht. Beamte auf Widerruf und auf Probe, Richter auf Probe und auch Zeitsoldaten werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, sofern kein anerkannter Dienstunfall der Grund für die Dienstunfähigkeit ist. Dieser Personenkreis bekommt in der Regel also gar keine Versorgungsbezüge ausgezahlt und hat daher die größten wirtschaftlichen Folgen zu befürchten, wenn der Amtsarzt auf „dienstunfähig“ plädiert.

Bei den Beamten auf Lebenszeit und den Berufssoldaten sieht die Situation etwas besser aus. Die Versorgungsbezüge liegen immer zwischen der amtsunabhängigen Mindestversorgung und maximal 71,75 Prozent der letzten Besoldung.

In der Berechnung ist aber stets ein Versorgungsabschlag einzukalkulieren, welcher die Bruttopension um etwa 10 Prozent senkt. Im schlimmsten Fall steht Ihnen also die Mindestversorgung zu, welche – je nach Landes- oder Bundesrecht – ungefähr 1.800 bis 2.000 Euro brutto beträgt. Nur im besten Falle, bei einer Dienstunfähigkeit kurz vor Erreichen der regulären Altersgrenze, kann ein Ruhegehalt auch höher ausfallen, jedoch niemals mehr als 71,75 Prozent der letzten Bezüge.

Es zeichnen sich in jedem Fall massive finanzielle Einschnitte ab. Je nach Besoldungsgruppe und den ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten kann die Pension bis zur Hälfte geringer ausfallen als die aktuelle Besoldung.

Nur eine Dienstunfähigkeitsversicherung schafft Abhilfe

Wie bereits erwähnt, wird einer von zehn Beamten statistisch gesehen dienstunfähig. In allen Bereichen liegt eine zunehmende Belastung auf dem Kollegium. Ebenso sind die Arbeitsverdichtung und der Personalmangel ein großes Problem. Auch steigt Jahr für Jahr der Altersdurchschnitt der Beamten.

Alle Komponenten erhöhen signifikant das Risiko einer dauerhaften Dienstunfähigkeit. Sofern Sie sich mit den finanziellen Folgen vertraut machen, werden Sie merken, dass die vorzeitige Pensionierung eine massive Einbuße zur Folge hat, obwohl die eigenen Lebenshaltungskosten, Kredite und auch die private Krankenversicherung weiterhin bezahlt werden müssen.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist vor diesem Hintergrund eine Versicherung, auf die Sie unter keinen Umständen verzichten können und ein elementarer Bestandteil Ihrer eigenen Vorsorge.

Im Bereich der Dienstunfähigkeitsversicherungen hat der Markt ein großes Angebot an verschiedenen Tarifen, Laufzeiten und Konditionen. Nutzen Sie die Gelegenheit und schützen Sie sich vor den wirtschaftlichen Folgen einer Dienstunfähigkeit mit einer passgenauen Versicherung. Dies gilt besonders für jüngere Beamte, Zeitsoldaten, Lehrer und auch Anwärter, welche ohne angemessenen Versicherungsschutz keinerlei Versorgung erhalten werden.

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