Im Fall einer Dienstunfähigkeit stellt sich für Beamten die Frage, wie es finanziell weitergeht. In der Zeit zwischen dem aktiven Einkommen und dem Ruhegehalt kommt es nicht selten zu einer Versorgungslücke, die zu großen finanziellen Nöten führen kann. Ohnehin ist nicht jeder Beamte bei Dienstunfähigkeit automatisch durch seinen Dienstherrn abgesichert.

Wie können dienstunfähige Beamte und Beamtenanwärter Ihren finanziellen Bedarf decken?

Was ist Dienstunfähigkeit?

Der Begriff Dienstunfähigkeit stammt aus dem deutschen Beamtenrecht. Dienstunfähige Beamte können Ihren Dienstpflichten gegenüber Ihrem Dienstherrn nicht mehr nachkommen und werden deshalb in den Ruhestand versetzt. Zu den häufigsten Gründen für eine Dienstunfähigkeit zählen psychische Erkrankungen.

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Das sind die Gründe für Dienstunfähigkeit

Die häufigsten Gründe für Dienstunfähigkeit sind physische oder psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-out. Neben gesundheitlichen Gründen können aber auch Unfälle Auslöser für den vorzeitigen Ruhestand sein.

Als dienstunfähig gelten ebenso Beamte, die in sechs Monaten mehr als drei Monate nicht arbeiten können und innerhalb des nächsten halben Jahres voraussichtlich nicht wieder voll einsatzfähig werden.

Grundsätzlich gelten nur Beamte im öffentlichen Dienst als dienstunfähig. Dazu zählen unter anderem Professoren, Lehrer, Polizisten und Behördenmitarbeiter. Auch Richter und Soldaten können wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Arbeitnehmer gelten hingegen als arbeitsunfähig und können daraufhin entlassen werden.

Dienstunfähigkeit bei Beamten – wie wird sie festgestellt?

Bei hinreichendem Verdacht kann der Dienstherr den Beamten zur Amtsarzt Untersuchung schicken. Dort wird beurteilt, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Diese liegt dann vor, wenn der Beamte voraussichtlich nicht dafür geeignet ist, seinen Dienst bis zur Pensionierung zu leisten.

Fällt das Gutachten negativ aus, kann der Dienstherr bei Dienstunfähigkeit veranlassen, den Betroffenen in den Ruhestand zu versetzen. Beamten ist es auch möglich, auf eigenen Antrag in den Ruhestand versetzt zu werden.

Stellt der Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit fest und hat der Beamte mindestens fünf Jahre Dienstzeit hinter sich, wird er in den Ruhestand versetzt und hat Anspruch auf ein Ruhegehalt. Besteht allerdings eine begrenzte Dienstfähigkeit, kann der Beamte womöglich an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden.

Grundsätzlich erhalten bei Dienstunfähigkeit nur Beamte auf Lebenszeit ein Ruhegehalt – allerdings müssen sie mindestens fünf Jahre im Dienst gewesen sein. Als Beamter auf Probe oder Widerruf sieht die Beamtenrechtslage anders aus. Ihnen zahlt der Dienstherr kein Ruhegehalt.

Wann liegt eine Dienstunfähigkeit vor?

Eine Dienstunfähigkeit, oft auch als DU abgekürzt, liegt vor, wenn eine Person aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands nicht mehr in der Lage ist, die ihr übertragenen dienstlichen Aufgaben zu erfüllen. Es ist essenziell, zwischen einer vorübergehenden und einer dauerhaften Dienstunfähigkeit zu unterscheiden.

Im Falle einer vorübergehenden DU ist vorgesehen, dass der Beamte nach einer bestimmten Zeit wieder in den Staatsdienst zurückkehrt. Bei einer dauerhaften Dienstunfähigkeit hingegen wird der Betroffene in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Ein Indikator für eine mögliche dauerhafte DU könnte sein, wenn der Beamte aufgrund einer Erkrankung innerhalb eines halben Jahres für mindestens drei Monate nicht in der Lage war zu arbeiten und zudem keine Aussicht auf Besserung innerhalb des nächsten halben Jahres besteht.

Dabei behält sich der Dienstherr das Recht vor, zu prüfen, ob der Beamte in einem anderen Aufgabenbereich weiterhin dienstfähig ist. Diese Informationen sind von zentraler Bedeutung, um den Prozess und die Konsequenzen einer Dienstunfähigkeit zu verstehen und adäquate Maßnahmen zu ergreifen.

Anspruch auf Ruhegehalt

  • Beamte auf Widerruf: Bei Beamten auf Widerruf wird bei eintretender Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt gezahlt, da sie noch in der Ausbildung sind. Sie werden entlassen.
  • Beamte auf Probe: Für die Beamten auf Probe gilt, dass sie nur dann Anspruch auf ein Ruhegehalt haben, wenn die Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls verursacht wird. Ist dies nicht der Fall, werden sie entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
  • Beamte auf Lebenszeit: Ein Beamter auf Lebenszeit erhält erst nach fünf Jahren den Anspruch auf ein Ruhegehalt. Wie hoch das Entgelt bei eintretender Dienstunfähigkeit ausfällt, hängt von der Dienstzeit ab.

Wie hoch ist das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit?

Bekommt ein Beamter im Falle einer Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt, wird der Ruhegehaltssatz individuell berechnet. Ausschlaggebend für die Höhe des Gehaltssatzes ist die ruhegehaltsfähige Dienstzeit.

Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge betragen 1,875 Prozent des letzten Gehalts. Beamte auf Lebenszeit erhalten nach 40 Dienstjahren einen maximalen Ruhegehaltssatz von 71,75 Prozent.

Dienstunfähigkeit Beamte Mindestversorgung

Für Beamte, die aufgrund einer Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen werden, gibt es zwei Mindestversorgungen. Demnach beträgt das Ruhegehalt entweder mindestens 35 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge oder mindestens 65 % der Endstufe der Besoldungsgruppe A4. Zuzüglich dazu erhalten die Beamten einen Fixbetrag von 30,68 Euro.

Nach geltendem Recht steht den Beamten bei Dienstunfähigkeit immer die vorteilhaftere Mindestversorgung zu.

Tipps Dienstunfähigkeit Beamte

Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll? Die Antwort ist eindeutig: Ja. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte ist gerade dann sinnvoll, wenn die Mindestlaufzeit von fünf Dienstjahren noch nicht abgeleistet worden ist. Wichtig ist, dass die Versicherung über eine echte Dienstunfähigkeitsklausel verfügt – nur dann springt die Versicherung bei einer Versetzung in den Ruhestand auch ein. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist auch deshalb sinnvoll, weil Beamte aufgrund ihres besonderen Status keine betriebliche Altersvorsorge abschließen können.

Was bekommt ein Beamter bei Dienstunfähigkeit - Fazit

Unabhängig von der Ursache für die Dienstunfähigkeit steht grundsätzlich nur Vollbeamten ein Ruhegehalt zu. Die in den Ruhestand versetzten Beamten auf Lebenszeit erhalten ein Ruhegehalt, dessen Gehaltssatz maximal bei 71,75 Prozent des letzten Gehalts liegt.

Wer sich finanziell absichern möchte, sollte eine private Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte anschließen. Vor Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist zu überprüfen, ob die Versicherung über eine echte Dienstunfähigkeitsklausel verfügt.

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